Diese Liste beinhaltet alle in der Wikipedia gelisteten Wappen im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Aufgeführt sind die Wappen des Landkreises, seiner Städte und Gemeinden.
Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Wappen Kommentare Nordwestmecklenburg 150px 100px Beschlossen vom Kreistag im Dezember 2011, genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 16. Februar 2012 und unter der Nr. 341 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Gespalten; vorn in Gold ein halber hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf am Spalt mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern; hinten in dreifach geteiltem Feld von Silber und Rot, ein Krummstab in verwechselten Farben.“§ 2 Absatz 1 der vom 6. Dezember 2012. Nordwestmecklenburg 1996–2011 150px 100px Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 1. Juli 1996 und unter der Nr. 116 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Gespalten; vorn in Gold am Spalt ein halber herschauender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist; hinten in Blau ein stehender goldener Bischofsstab.“Lesefassung der Hauptsatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg, abgerufen 2008.
Mit der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern am 4. September 2011 wurde die bisher kreisfreie Stadt Wismar in den Kreis eingegliedert und gleichzeitig Kreisstadt. → Details
Ämter Folgende Ämter führen kein eigenes Wappen und keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen sie das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg: Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen§ 1 der Hauptsatzung des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen vom 5. Juni 2018. Amt Gadebusch§ 1 der Hauptsatzung des Amtes Gadebusch vom 22. April 2013. Amt Grevesmühlen-Land§ 1 der Hauptsatzung des Amtes Grevesmühlen-Land vom 1. Dezember 2014. Amt Klützer Winkel§ 1 der vom 31. Mai 2018. Amt Lützow-Lübstorf§ 1 der vom 15. Dezember 2011. Amt Neuburg§ 1 der vom 30. Mai 2017. Amt Neukloster-Warin§ 1 der Hauptsatzung des Amtes Neukloster-Warin vom 24. Mai 2016. Amt Rehna§ 2 der Hauptsatzung des Amtes Rehna vom 19. April 2013. Amt Schönberger Land§ 1 der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 4. Januar 2016.
Städte und Gemeinden Folgende Gemeinden führen kein eigenes Wappen und keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen sie das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg: Alt Meteln§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Meteln vom 19. Oktober 2016. Barnekow§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Barnekow vom 18. April 2012. Benz§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Benz vom 4. Juni 2012 einschließlich der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Benz vom 7. Januar 2015. Bernstorf§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bernstorf vom 14. Januar 2015. Bibow§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bibow vom 6. Januar 2005. Bobitz§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bobitz vom 27. März 2012. Boiensdorf§ 1 der vom 5. Juni 2018. Cramonshagen§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Cramonshagen vom 26. Mai 2016. Dalberg-Wendelstorf§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Dalberg-Wendelstorf vom 13. Juni 2016. Damshagen§ 1 der vom 6. Februar 2018. Dechow Dragun Gottesgabe§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gottesgabe vom 11. April 2016. Grieben Groß Molzahn Groß Stieten§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Stieten vom 20. März 2012. Hohen Viecheln§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohen Viecheln vom 20. März 2012. Holdorf Klein Trebbow§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Klein Trebbow vom 12. Mai 2016. Kneese Königsfeld Krembz Krusenhagen§ 1 der vom 8. Mai 2018. Lübberstorf Lübstorf§ 1 der vom 30. Oktober 2009. Menzendorf Mühlen Eichsen Passee§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Passee vom 7. Februar 2005. Pokrent§ 1 der vom 1. April 2016. Rieps Roduchelstorf§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Roduchelstorf vom 10. Dezember 2014. Roggendorf Rögnitz Rüting Schildetal§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schildetal vom 12. Mai 2016. Seehof§ 1 der vom 3. November 2009. Siemz-Niendorf Stepenitztal Thandorf Utecht Veelböken Ventschow§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ventschow vom 18. April 2012. Wedendorfersee Warnow§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Warnow vom 19. Januar 2015. Züsow§ 1 der vom 16. November 2004.
Stadt oder Gemeinde Wappen Kommentare Gemeinde Bad Kleinen 150px 120px|Wappen der Gemeinde Bad Kleinen Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am ????: „Geteilt durch einen Wellenschnitt; oben in Blau drei goldene Ähren balkenweise; unten in Gold ein grünes Flügelrad mit offenem Flug.“§ 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen vom 27. März 2012. Gemeinde Blowatz 150px 120px|Wappen der Gemeinde Blowatz Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 11. November 1996 und unter der Nr. 117 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Durch Wellenschnitt von Gold über Blau geteilt; oben zwei aus der Teilungslinie wachsende schwarze Weiden mit grünem Laub nebeneinander; unten ein oberhalbes, springendes silbernes Pferd zwischen zwei goldenen Ähren.“§ 1 Absatz 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Blowatz vom 2. Mai 2018. Gemeinde Boltenhagen 150px 120px|Wappen der Gemeinde Boltenhagen Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 19. Mai 2014 und unter der Nr. 353 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Blau unter zwei schräg gekreuzten goldenen Rodehacken ein silbernes achtspeichiges Steuerrad, begleitet beiderseits oben von zwei goldenen Blättern des Ahorns.“§ 1 Absatz 2 der vom 6. Februar 2019. Gemeinde Brüsewitz 150px 120px|Wappen der Gemeinde Brüsewitz Der Wappenbrief wurde durch den Landesinnenminister am 18. Februar 2011Amtsbote Lützow-Lübstorf 02/2011 vom 16. April 2011, Seite 5 übergeben, das Wappen unter der Nr. 333 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Geteilt durch einen Wellenschnitt, oben in Gold ein roter Dreieckschild, darin eine silberne heraldische Lilie, unten in Blau ein goldener Vierpass mit Rapsblüten.“§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Brüsewitz vom 25. April 2014. Gemeinde Carlow 150px 120px|Wappen der Gemeinde Carlow Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern 2007: „Das Wappen zeigt in Blau vorn einen rechten silbernen Wellenflankenpfahl, hinten einen aufgerichteten goldenen Bären, silberbewehrt, mit silbernem Halsband, mit silberner Schlinge.“§ 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Carlow vom 28. März 2013. Stadt Dassow 150px 120px|Wappen der Stadt Dassow Genehmigt durch das Mecklenburg-Schwerinsche Staatsministerium am 1. Oktober 1927 und unter der Nr. 176 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Silber auf grünem Boden eine rote Burg mit zwei spitzbedachten Zinnentürmen und einem offenen Tor, darin ein grüner Dornenstrauch.“§ 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 18. November 2014 nach der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 4. Juli 2017. Gemeinde Dorf Mecklenburg 150px 120px|Wappen der Gemeinde Dorf Mecklenburg Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 21. November 1991 und unter der Nr. 7 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Geteilt; oben in Rot eine silberne slawische Burg mit drei Türmen auf einem Wall; unten in Gold ein hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern.“§ 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg vom 15. März 2016. Stadt Gadebusch 150px 120px|Wappen der Stadt Gadebusch Genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858 und unter der Nr. 133 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Gold: rechts ein hersehender schwarzer Stierkopf mit goldener Krone, silbernen Hörnern, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge, silbernen Zähnen und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt, links ein lindenartiger grüner Baum.“§ 1 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Gadebusch vom 30. September 2010.
(Das Wappen wurde 1997 von dem Schweriner Heraldiker Heinz Kippnick neu gezeichnet.) Gemeinde Gägelow 150px 120px|Wappen der Gemeinde Gägelow Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 4. November 1996 und unter der Nr. 116 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Blau eine goldene Spitze, belegt mit einer halben roten Spitze, darin eine zwölfblättrige goldene Rosette; oben rechts und links je ein goldener Felsbrocken.“§ 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow vom 16. Oktober 2014. Gemeinde Glasin 150px 120px|Wappen der Gemeinde Glasin Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Juli 2002 und unter der Nr. 265 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Rot eine aufrechte goldene Getreideähre mit acht Grannen, überhöht von einer silbernen heraldischen Lilie.“§ 1 Absatz 2 der vom 13. Dezember 2004. Gemeinde Grambow 150px 120px|Wappen der Gemeinde Grambow Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 10. Juli 1998 und unter der Nr. 167 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Gold über grünem Wellenschildfuß die Flugbilder dreier (2:1) schwarzer Kraniche, der untere aufwärts, die oberen schräg nach innen gerichtet.“§ 1 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Grambow vom 3. August 2016. Stadt Grevesmühlen 150px 120px|Wappen der Stadt Grevesmühlen Das Wappen wurde 1897 festgelegt, ist unter der Nr. 77 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern eingetragen und wurde 1996 neugezeichnet: „Im roten Schild ein goldenes Mühlrad, darauf ein hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell.“§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 29. Oktober 2012 (PDF, 130.51k). Gemeinde Hohenkirchen 150px 120px|Wappen der Gemeinde Hohenkirchen Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 24. November 1999 der damaligen Gemeinde Gramkow, in Rechtsnachfolge fortgeführt: „In Gold eine erhöhte, stark eingebogene blaue Spitze, belegt mit einem aus einem goldenen Nest wachsenden, gold beschnabelten silbernen Pelikan, der sich die Brust aufhackt, um seine drei sitzenden, gold beschnabelten silbernen Jungen zu nähren; oben von einem roten Anker mit w-förmig geschwungenen Seil; hinten sieben rote Kugeln (2:1:2:1:1).“§ 1 Absatz 2 der vom 22. März 2018.
Zum 1. Januar 2005 schlossen sich die bisherigen Gemeinden Groß Walmstorf und Gramkow zur neugebildeten Gemeinde Hohenkirchen zusammen. Diese führt in Rechtsnachfolge das der Gemeinde Gramkow am 24. November 1999 durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern genehmigte Wappen fort.Gemeinde Hornstorf