Als ein generisches Femininum (von lateinisch genus „Geschlecht, Gattung, Art“, und femina „Frau“)Grammis: Genus und Sexus. In: Grammis.IDS-Mannheim.de. Stand: 7. September 2018, abgerufen am 3. August 2021. bezeichnet man die Verwendung einer grammatisch femininen Personenbezeichnung, zu der es ein maskulines Gegenstück gibt (bspw. Lehrerin/Lehrer), in einem geschlechtsübergreifenden (generischen) Sinn. Bei einer solchen Verwendung bezieht sich die feminine Form nicht nur auf Frauen, sondern auf Personen aller Geschlechter.

Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen Feminina, denen ein Maskulinum gegenübersteht (etwa Lehrerin/Lehrer), geschlechtsneutralen Feminina wie Geisel, Koryphäe, Person oder Wache (sogenannte Epikoina), für die es keine Maskulinform gibt.

Nur die erstgenannten Personenbezeichnungen sind – als spiegelbildlicher Gegenentwurf zum generischen Maskulinum – als generische Feminina zu betrachten. Bei diesen handelt es sich gewöhnlich um movierte Personenbezeichnungen (Lehrer-in).

Die generische Verwendung femininer Formen im deutschen Sprachraum wurde 1984 von der feministischen Sprachwissenschaftlerin Luise F. Pusch vorgeschlagen. Seit 1994 gibt es vereinzelt gleichstellungspolitisch motivierte Versuche der praktischen Umsetzung. An einer solchen Praxis wird kritisiert, dass abgeleitete Formen wie Lehrerin oder Professorin im Deutschen aus strukturlinguistischer Sicht nicht in generischer Bedeutung verwendet werden können.

Es gibt auch einige feminine Tierbezeichnungen wie die Katze, die Ameise oder die Biene, die sowohl für weibliche Tiere wie auch generisch für die Art oder die Gattung verwendet werden.

Abgrenzung zu generischen Bezeichnungen Vom generischen Gebrauch geschlechtsbezogener Formen (Lehrerin) unterscheiden sich die sogenannten Epikoina. Diese sind grammatisch feminine Personenbezeichnungen, die „inhärent generisch“ sind (aus ihrer Wortbedeutung heraus) und keine unterscheidenden Formen haben, etwa die Person, die Lehrkraft, die Geisel, die Koryphäe, die Wache, die Waise. Sie haben inhaltlich (semantisch) keinen Bezug zu geschlechtlichen Aspekten (Sexus-indifferente Bedeutung)Video von und müssen gegebenenfalls mit einem Adjektiv ergänzt werden: eine weibliche Person, eine männliche Lehrkraft, eine diversgeschlechtliche Koryphäe. Die Waise ist weiblich oder geschlechtsübergreifend gemeint; der Waise ist ein Waisenjunge. Letztlich gilt die Notwendigkeit, für den Verweis auf Männer ein Adjektiv zu ergänzen, jedoch nicht nur bei generischen Feminina (männliche Hebamme), sondern auch beim generischen Maskulinum: „An der Grundschule gibt es nur wenige männliche Lehrer“.

Vergleichbar zu der Mensch oder das Mitglied werden von geschlechtsneutralen Bezeichnungen im Allgemeinen keine Ableitungen mit der weiblichen Endung -in gebildet.Gesellschaft für deutsche Sprache: Generische Substantive ohne Movierung. In: GfdS.de. August 2020, abgerufen am 1. Oktober 2020.Gabriele Diewald, Anja Steinhauer: Handbuch geschlechtergerechte Sprache: Wie Sie angemessen und verständlich gendern. Herausgegeben von der Duden-Redaktion. Dudenverlag, Berlin April 2020, ISBN 978-3-411-74517-3, S. 132: Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen: „Mensch, Person, Mitglied“. Trotzdem werden die inhärent generischen Maskulina Gast und Vorstand bisweilen moviert (Gästin, Vorständin), und auch Kätzin ist eine selten gebrauchte, aber korrekte Bezeichnung der weiblichen Katze.

Geschichte Sprachgebrauch Der Sprachwissenschaftler Peter Eisenberg merkte 2018 an, dass es einen generischen Gebrauch des Femininums in der deutschen Sprache nicht gebe.Peter Eisenberg, interviewt von Hans-Joachim Wiese: Das generische Maskulinum: „Ich nenne das sprachpolizeiliche Allüren“. In: Deutschlandfunk Kultur. 13. März 2018, abgerufen am 28. Juni 2020; Zitat: „Das generische Femininum gibt es nicht“. 2020 präzisierte er in einem Interview mit der FAZ: „Ein generisches Femininum gibt es im Deutschen nur bei Einzelwörtern, aber nicht als Strukturmerkmal produktiver Wortableitungen.“Peter Eisenberg: Geschlechtergerechte Sprache: Warum korrekte Grammatik keine Gendersternchen braucht. In: FAZ.net. 23. Oktober 2020, abgerufen am 26. Oktober 2020. Der Sprachwissenschaftler Helmut Glück erklärte 2020, „feminine Personenbezeichnungen, die durch Endungen gebildet werden […], z. B. Lehrer-in oder Jurist-in“ seien „nicht generisch“. Sie schränkten „die Bedeutung ihres Grundwortes dahingehend ein, dass die Ableitung mit -in ausschließlich weibliche Mitglieder der jeweiligen Personengruppe“ bezeichne. Ableitungen könnten „nicht generisch sein, weil sie spezifizieren, weil ihr Bedeutungsumfang gegenüber dem ihrer unspezifischen Basis eingeschränkt“ sei.Helmut Glück (Hrsg.): Das Partizip 1 im Deutschen und seine Karriere als Sexusmarker. IFB Verlag Deutsche Sprache, Paderborn November 2020, ISBN 978-3-942409-93-3, S. 6–7. Der Sprachwissenschaftler Hans-Martin Gauger vertritt in einer 2013 in der FAZ veröffentlichten Glosse die Auffassung, dass sich Nutzer des generischen Femininums „gegen die Sprache“ stellen. Das Wort Lehrer könne für Lehrerin stehen, „nicht aber Lehrerin für Lehrer“.Hans-Martin Gauger: Herr Professorin?. In: Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung – Forum Sprachkritik, 18. Februar 2014, abgerufen am 10. März 2021. Auch in: Hans-Martin Gauger (2013): Herr Professorin. In: Antje Baumann, André Meinunger (Hrsg.): Die Teufelin steckt im Detail. Zur Debatte um Gender und Sprache. Kadmos, Berlin 2017, S. 72 f.

Der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch sagte in einem Gespräch mit RbbKultur 2020: „Wenn man sich die Grammatik anguckt und die Art, wie sprachliche Bedeutungen entstehen, dann kann man sagen, ein generischer Gebrauch des Femininums ist aus sprachwissenschaftlicher Sicht sicher nicht anerkannt, ein generischer Gebrauch des Maskulinums aber eben auch nicht.“ Eine männliche Form zu verwenden, um auch Frauen mitzumeinen, ergebe aus Sicht des Sprachsystems nicht mehr Sinn, als wenn man umgekehrt eine weibliche Form verwenden würde, um auch Männer mitzumeinen.Gespräch mit Anatol Stefanowitsch, in: RbbKultur, 13. Oktober 2020. Zitiert in: Generisches Femininum in deutschem Gesetzesentwurf: Männer dürfen sich mitmeinen, Der Standard, 14. Oktober 2020

In neuerer Zeit wurden demgegenüber verschiedentlich Schreibweisen mit generischen Femininformen ausprobiert (siehe unten). Es gibt mit „die Hebamme“ eine feminine Berufsbezeichnung, die früher nur für Frauen vorgesehen war, mittlerweile aber auch einen Mann bezeichnen kann: eine männliche Hebamme (offiziell in Österreich seit 1993, in Deutschland seit 2020).Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz (1461 d.B.) 22. Dezember 1993, § 1 (PDF: 5,7 MB, 103 Seiten auf parlament.gv.at); Zitat: „§ 1: Die Berufsbezeichnung Hebamme […] gilt für weibliche und männliche Berufsangehörige.“Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG), : Berufsbezeichnung; Zitat: „Die Berufsbezeichnung ‚Hebamme‘ gilt für alle Berufsangehörigen.“ In diesem Einzelfall wird das Femininum allerdings geschlechterübergreifend verwendet, weil es keine maskuline Form der Bezeichnung gibt (zwischenzeitlich gab es Entbindungshelfer). Im Einzelfall der Berufsbezeichnungen Amme (oder Lohnamme) und Leihmutter gab es keine entsprechenden Bestrebungen, weil hier maskuline Formen kaum vorstellbar sind.

Vorschläge von Luise F. Pusch Die Mitgründerin der Feministischen Linguistik in Deutschland Luise F. Pusch spricht sich seit 1984 für den alleinigen Gebrauch von Femininformen im generischen Sinne zur Bezeichnung von Personen aus: Die „totale Feminisierung“ solle für die nächsten 1000 Jahre verwendet werden als „Empathietraining“ für Männer.Luise F Pusch.: Der, die, das Professor. In: Deutsche Welle. 7. Juni 2013. Abgerufen am 14. März 2021. 2013 erklärte Pusch, dass es nach dem generischen Maskulinum, „das wir schon seit Jahrtausenden haben“, Zeit für einen Perspektivwechsel nach dem „Rotationsprinzip“ sei:

2018 behauptete Pusch: „Das Femininum enthält ja auch sichtbar das Maskulinum: Lehrer ist in Lehrerin deutlich enthalten.“ Das Femininum sei die Grundform, das Maskulinum die Schwundform.Luise F. Pusch: Fühlen Sie sich mitgemeint! In: Emma.de. 12. Dezember 2018, aktualisiert: 5. Februar 2019, abgerufen am 25. März 2020 („die feministische Linguistin Luise F. Pusch plädiert für eine ganz andere Lösung. Nämlich für das ‚generische Femininum‘“).Luise Pusch: Gendern – gerne, aber wie? In: Neues-Deutschland.de. 23. Oktober 2019, abgerufen am 25. März 2020 („ein Ritt durch die feministische Sprachgeschichte und praktische Tipps“). 2019 kritisierte sie das Gendersternchen. 2024 kritisierte sie die Absurditäten des inklusiven Sprachgebrauchs: „Davon kann ich nur abraten“, meinte sie zum Sprachreglement, das beispielsweise weibliche Formen wie „Mutter“ durch geschlechtsneutrale wie „Elternteil“ ersetzt.Urs Bühler: Die GeisterInnen, die sie rief. In: NZZ am Sonntag Magazin, 7. Januar 2024, S. 16–20.

Anwendungsbeispiele Die Anwendung des generischen Feminin in Gesetzestexten löste im gesamten deutschen Sprachraum Debatten aus, als die damalige Gemeinderätin Julia Gerber Rüegg im schweizerischen Wädenswil 1993 den damals unerhörten Vorstoss einreichte, die Gemeindeordnung der Stadt Wädenswil im generischen Feminin zu publizieren. In der Folge setzte sich die Nennung beider Geschlechter in Gesetzestexten und im öffentlichen Sprachgebrauch in der Schweiz durch. Gerber Rüeggs Vorstoss drehte das generische Maskulin ins Feminin: «Für Personen-, Funktions- und Rollenbezeichnungen wird in diesem Text die feminine Form verwendet. Da die männliche Form in der weiblichen enthalten ist, ist sowohl die männliche als auch die weibliche Person angesprochen.» Die Vorlage wurde der Stimmbevölkerung unterbreitet und erwartungsgemäss abgelehnt. In der Folge erarbeitete der Gemeinderat aber einen Gegenvorschlag, nach dem in der Gemeindeordnung konsequent die «Paarform» verwendet werden sollte. Die grossmehrheitliche Annahme des Vorschlages an der Urne markiert in der Schweiz den Anfang vom Ende des generischen Maskulins in Gesetzestexten.Unter anderem publizierte der japanische Linguist Saburo Okamura von der Waseda-Universität in Tokio zum Thema Wädenswil und Eutin: Wie das generische Femininum kam und ging. In: Waseda Global Forum. Bd. 1, S. 47–59.

1994 beschloss der Stadtrat von Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) mit 24 gegen 10 Stimmen, in seiner Satzung nur noch weibliche Amts- und Funktionsbezeichnungen zu verwenden. Die Kommunalaufsicht legte keinen Widerspruch ein, die Presse sprach von der „Emanzen-Metropole“.Stadt Mainz, Frauenbüro: Feminin – Maskulin: Eine Einführung in die geschlechtergerechte Sprache. 1. Auflage. Mainz 1996, S. 8 und 14 (PDF: 64 kB, 25 Seiten auf mainz.de). Die Frauenbeauftragte der Stadt kommentierte: „Bislang mußten wir Frauen erleben, daß wir gemeint waren, wenn von Ratsherren die Rede war, jetzt müssen Männer sich gefallen lassen, als Ratsfrauen bezeichnet zu werden.“Ludwig Rademacher: Frauenpower: Entmannter Bürgermeister(in). In: Focus. Nr. 50, 12. Dezember 1994 ().

2012 veranstalteten Bloggerinnen aus dem Umfeld der Piratenpartei im November eine „Woche des generischen Femininums“ (#InWoche auf Twitter), bei der sie ausschließlich weibliche Personenbezeichnungen in generischer Bedeutung gebrauchten.Anke Domscheit-Berg: #InWoche: About. In: Generisches Femininum. Privater Blog, 2012–2014, abgerufen am 4. April 2020.Astrid Herbold: Netzkolumne: Wut, dein Name ist We(i)b. In: Tagesspiegel.de. 24. November 2012, abgerufen am 4. April 2020 („auf Twitter geht die ‚InWoche‘ zu Ende“).

2013 wurde das Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz durchgehend in weiblicher Form abgefasst.Eva Reisinger: In: Vice.com. 11. Februar 2016, abgerufen am 25. März 2020 („die Grünen in Klagenfurt haben ihre Statuten geändert – so wurde aus ihrem Parteiobmann Reinhard Schinner, die Parteiobfrau Reinhard Schinner“).