mini|Das neue Herzogtum Straubing-Holland

Als Regensburger Vertrag wird ein am 3. Juni 1353 in Regensburg zwischen den wittelsbachischen Herzögen Stephan II., Wilhelm I. und Albrecht I. geschlossenen Vertrag bezeichnet, in dem die drei Söhne Kaiser Ludwigs des Bayern ihr niederbayerisches Erbe untereinander aufteilten.

Stephan II. erhielt den Süden Niederbayerns mit der Hauptstadt Landshut und begründete damit das Teilherzogtum Bayern-Landshut, das bis zur Wiedervereinigung Bayerns im Jahr 1503 bestand. Wilhelm I. und Albrecht I. erhielten die niederländischen Grafschaften Hennegau, Holland, Zeeland und Friesland sowie das „Straubinger Ländchen“. Dieses erstreckte sich von Dietfurt im Westen bis nach Schärding im Osten und von Furth im Wald im Norden bis nach Dingolfing im Süden. Das Teilherzogtum Straubing-Holland wurde von Straubing und Den Haag aus regiert und bestand bis 1425/29.

Abschriften

Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurbayern Äußeres Archiv 1150, fol. 16r, 16v (Kopialbuch des Rabno von Mauren; ).

Ausgaben

Literatur

Kategorie:Politikgeschichte (Bayern) Kategorie:Rechtsquelle (Bayern-Landshut) Kategorie:Vertrag (Straubing-Holland) Kategorie:Vertrag (14. Jahrhundert) Kategorie:1353 Kategorie:Deutsche Geschichte (14. Jahrhundert) Kategorie:Historischer Vertrag (Deutschland)