Martin Hirsch (* 6. Januar 1913 in Breslau, Provinz Schlesien; † 12. April 1992 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Politiker der SPD. Er war Abgeordneter des Bayerischen Landtags und des Deutschen Bundestags. Er amtierte von 1966 bis 1971 als stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Danach wechselte er an das Bundesverfassungsgericht, dessen Zweiten Senat er bis 1981 angehörte.

Leben Kindheit und Studienzeit Hirsch kam im Januar 1913 als ältester Sohn von Bernhard Hirsch und dessen Frau Margarete Hirsch, geborene Wüllenweber, in Breslau zur Welt. Sein Vater, dessen Vorfahren aus Danzig und Berlin stammten, arbeitete als Architekt und Dozent der örtlichen Staatsbauschule. Die Mutter, deren Familie rheinländischer und westfälischer Herkunft war, gab als eine der ersten deutschen Lehrerinnen Unterricht an einer Schule.Festschrift, S. 15 und 22. In seiner Heimatstadt besuchte Hirsch drei humanistische Gymnasien: zunächst das Friedrichs-, dann das Elisabeth- und schlussendlich das Johannesgymnasium, wo er im Jahr 1932 das Abitur ablegte. Schon während seiner Schulzeit engagierte er sich im Sozialistischen Schülerbund politisch.

In seiner Freizeit begeisterte er sich für das Tennisspiel. Mit der Mannschaft des Breslauer Tennis- und Hockey-Clubs gewann er im Jahr 1931 die schlesische Juniorenmeisterschaft. Für seine Doppelpartnerin Marianne Gutmann, Tochter eines jüdisch getauften Professors für Nationalökonomie, empfand er tiefe Zuneigung, doch sie erwiderte seine Liebe nicht.Festschrift, S. 19. Als er 1931 Kenntnis von antisemitischen Äußerungen des Jugendwartes seines Tennisvereins erhielt, die Marianne Gutmann betrafen, formulierte er einen Beschwerdebrief an den Club und erklärte zugleich seinen Austritt, da er nichts mit Antisemiten gemein haben wollte. Dies veranlasste den Verein zu einer Anzeige an den Schlesischen Tennisverband, der wegen des als ungebührlich angesehenen Briefes ein Untersuchungsverfahren gegen Hirsch einleitete und ihn schließlich für die Dauer eines Jahres disqualifizierte. Seine Beschwerden zum DTB blieben erfolglos.Festschrift, S. 19.

Ursprünglich wollte er Historiker werden,Ley, S. 2008; Internationales Biographisches Archiv. entschied sich dann aber für ein Studium der Rechtswissenschaften, das er in Breslau, Innsbruck und Berlin absolvierte. Als Student trat er in den Sozialistischen Hochschulbund ein. In Vorbereitung auf das Examen besuchte er in den Jahren 1935 und 1936 juristische Lehrkurse in Berlin beim späteren Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger.Festschrift, S. 22. Von diesem behauptete Hirsch, er sei ein Ersatz für die Universität gewesen und habe ihm die Juristerei beigebracht.Kühnert, S. 49. Nach dem Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung 1936 leistete er sein Referendariat am Amtsgericht Muskau im OLG-Bezirk Breslau ab. Im Jahr 1939 bestand er die zweite Staatsprüfung beim Reichsjustizprüfungsamt mit „gut“.

Erste Berufstätigkeit und Kriegsdienst Otto Palandt, damals Präsident des Justizprüfungsamtes, wollte ihn für den Justizdienst gewinnen, was Hirsch aufgrund seiner Erfahrungen im nationalsozialistischen Referendarslager Jüterbog ablehnte.Kühnert, S. 49; Majer, S. 112. Nach dem Abschluss der juristischen Ausbildung arbeitete er stattdessen einige Monate als Anwaltsvertreter in Görlitz. Im April 1940 fand er eine Anstellung als Justitiar bei der Kontrollstelle Natronpapier und Papiersäcke, einem Kartell der Papierindustrie. Im Februar 1941 wurde er zum Kriegsdienst einberufen. Er diente bis im Jahr 1945 in einem Panzerartillerieregiment an der Ostfront. Eine Offizierslaufbahn lehnte er wegen seiner Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ab. Allerdings wurde er zum Unteroffizier befördert, da seine Einheit einen „Schreibstubenbullen“ benötigte und er als einziger einigermaßen des Maschineschreibens mächtig war.Festschrift, S. 109.

Kurz vor Kriegsende wurde ihm beinahe seine Freundschaft mit Alfons Malkowski, einem überzeugten Kommunisten, zum Verhängnis. Beide hatten sich in der Schreibstube kennengelernt, als Malkowski, der wegen seiner Verteidigertätigkeit für Staatsfeinde in Berlin ins Visier der Gestapo geraten war, dort mit einem Brief auftauchte, der seine Verwendung an vorderster Front befahl. Nach einem Vier-Augen-Gespräch, in dem Malkowski Hirsch von den Hintergründen erzählte, vernichtete dieser den Brief. Daraus entwickelte sich eine freundschaftliche Beziehung, die dazu führte, dass Hirsch bei Heimaturlauben auch öfter Malkowskis Frau Hilde von Stolz besuchte. Als dieser jedoch desertierte, geriet Hirsch in Verdacht, von ihm in seine Pläne eingeweiht worden zu sein und wurde verhaftet. Er wurde aber wieder freigelassen, und Malkowski gelangte schließlich nach Berlin, wo er als Anwalt praktizierte und Justitiar der Akademie der Wissenschaften der DDR wurde.Festschrift, S. 109. Hirsch selbst befand sich zum Zeitpunkt der Kapitulation in Ungarn und geriet danach in amerikanische Kriegsgefangenschaft.

Rechtsanwalt und SPD-Lokalpolitiker in den Nachkriegsjahren Er wurde am 20. Mai 1945 aus der Gefangenschaft entlassen und erreichte zwei Tage später Wunsiedel, wohin es seine Familie verschlagen hatte. Seine Frau Annemarie, geborene Müller, war am 4. April 1945 verstorben. Noch im selben Jahr heiratete er Katharina Pikart.Festschrift, S. 17. Laut Internationalem Biographischen Archiv hieß seine Frau Lotte Pikart. Mit seinen beiden Frauen hatte er fünf Kinder.

Ebenfalls 1945 trat er in die bayerische SPD ein und arbeitete ab 1. Juli als Justitiar bei der Stadtverwaltung von Marktredwitz.Festschrift, S. 143. Hier war er für die Flüchtlingsbetreuung, die Neuorganisation der Polizei, die Versorgung der ehemaligen KZ-Häftlinge sowie für Kultur und Wohnungswesen zuständig. Im November wurde er von der US-Militärregierung zum Rechtsanwalt ernannt, da Verteidiger in den Militärgerichtsverhandlungen gebraucht wurden.Festschrift, S: 143. Seine Praxis richtete er am Alexanderplatz ein. Infolgedessen beendete er seine Tätigkeit für die Stadt Marktredwitz zum Jahresende. Von 1946 bis 1950 wirkte er zudem als Berufungshauptkläger bei der Berufungskammer Hof im Rahmen der Entnazifizierung.Festschrift, S. 143. Eine gänzlich andere berufliche Chance bot sich ihm darüber hinaus in Ostdeutschland: Um sich zu revanchieren, suchte Malkowski bei einem Aufenthalt Hirschs in Berlin mit ihm den stellvertretenden Kultusminister der DDR auf, der ihm den Posten des Kurators der Humboldt-Universität zu Berlin anbot. Nach reiflicher Überlegung lehnte Hirsch ab.Festschrift, S. 109. Von 1948 bis 1954 saß er für die SPD im Stadtrat von Marktredwitz.

Als Anwalt verteidigte er in einigen spektakulären Prozessen, darunter jene gegen den Gastwirt und den Polizeiwachtmeister Hiller im Synagogenschändungsfall und gegen den des Mordes Angeklagten Hans Burkert. In letzterem Fall erreichte er ein Wiederaufnahmeverfahren, in dem der zunächst zu 12 Jahren Haft Verurteilte freigesprochen wurde. Im Anschluss sah er sich mit einem Ehrengerichtsverfahren bei der Anwaltskammer Bamberg konfrontiert, da er in einem Brief an die Frankenpost Hof den Richtern Voreingenommenheit gegenüber Heimatvertriebenen, zu denen Bunkert gehörte, vorgeworfen hatte. Die in einem privaten Gespräch mit Hirsch gemachten Bemerkungen stritt der betroffene Richter jedoch vor Gericht ab, woraufhin Hirsch zu einer hohen Ehrengerichtsstrafe verurteilt wurde. Dagegen erhob er Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof, weil er die maßgeblichen Vorschriften der Rechtsanwaltsordnung des Freistaats Bayern für verfassungswidrig erachtete. Er konnte einen Teilerfolg erringen, da der Verfassungsgerichtshof zumindest jene Bestimmung für verfassungswidrig erklärte, wonach Mitglieder des Anwaltskammervorstandes zugleich Mitglieder der Ehrengerichte sein durften.Festschrift, S. 143.

Abgeordneter im Bayerischen Landtag Im Jahr 1954 wurde Hirsch erstmals in den Bayerischen Landtag gewählt. Dank der starken Unterstützung von Arno Behrisch wurde er als Direktkandidat aufgestellt.Festschrift, S. 185. In seinem Stimmkreis, der Wunsiedel, Marktredwitz, Rehau und Selb umfasste, konnte er das Direktmandat erringen. Die SPD bildete anschließend zum zweiten Mal eine Viererkoalition mit der Bayernpartei, der FDP und dem GB/BHE. Im Landtag saß er im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsfragen und zeitweise im Ausschuss für Grenzlandfragen. Zudem wurde er zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Spielbankenaffäre bestellt. In der folgenden Legislaturperiode, in der die SPD in die Opposition musste, war er Mitglied des Ausschusses für kulturpolitische Fragen.

Bundestagsabgeordneter und führender Rechtspolitiker Nach dem Austritt des Bundestagsabgeordneten Arno Behrisch aus der SPD wechselte Hirsch im Jahr 1961 in die Bundespolitik. Als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises 226 (Hof) zog er bei der Bundestagswahl in den Bundestag ein. Dieses Direktmandat konnte er bei den Bundestagswahlen 1965 und 1969 verteidigen. Während seiner Bundestagszeit gehörte er dem Rechtsausschuss an und stand dem Wiedergutmachungsausschuss vor. Ab 1966 führte er den stellvertretenden Vorsitz der SPD-Fraktion. 1968 leitete er den Untersuchungsausschuss zur Situation der deutschen Nachrichtendienste. Dieser endete mit dem sogenannten Hirsch-Bericht.Festschrift, S. 17. Überdies war er Vorsitzender der interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft.

Hirsch war innerhalb der SPD Mitglied zahlreicher Gremien. Er saß im rechtspolitischen Ausschuss, im rechtspolitischen Ausschuss des Parteivorstands und im Arbeitskreis Rechtswesen der Bundestagsfraktion. Von 1968 bis 1970 gehörte er dem Parteivorstand an. Zudem übte er den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen in Bayern aus und war stellvertretender Vorsitzender des Unterbezirks Hof der SPD.

In seiner bundespolitischen Zeit erwarb sich Hirsch den Ruf eines pragmatischen SozialdemokratenLey, S. 2008. und galt als einer der führenden Rechtspolitiker seiner Partei.Pressemeldung des BVerfG; Majer, S. 115. Er arbeitete an der Strafrechtsreform, den Notstandsgesetzen und der Liberalisierung des Demonstrationsrechts mit. Im Jahre 1968 zählte er zu den Mitverfassern der Pläne zur Einführung einer Vorbeugehaft. Dringend Verdächtige sollten schon dann inhaftiert werden können, wenn für die Zeit zwischen Tat und Prozess eine Wiederholung der Straftat zu befürchten war. Dieser Vorschlag wurde aber unter der sozialliberalen Koalition nicht weiter verfolgt.Anne Rohstock: Von der „Ordinarienuniversität“ zur „Revolutionszentrale“? Hochschulreform und Hochschulrevolte in Bayern und Hessen 1957–1976. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2010, ISBN 978-3-486-59399-0, S. 220f. Hirsch soll dadurch sogar seine Chance auf das Amt des Justizministers im Kabinett Brandt verspielt haben.Hans Schueler: Strafe auf Verdacht? In: Die Zeit vom 17. Juli 1971, S. 4. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Bundestag beteiligte er sich in der Eherechtskommission des Bundesjustizministeriums an den Diskussionen um die Reform des Ehescheidungsrechts.

Neben rechtspolitischen Fragen war er vor allem mit der Wiedergutmachung beschäftigt. Noch als Oppositionspolitiker konnte er gegen den Willen der Bundesregierung eine Verbesserung des Wiedergutmachungsrechts erreichen. Nach einem persönlichen Gespräch mit dem gerade zurückgetretenen Konrad Adenauer setzte dieser sich für Hirschs Anliegen ein.Festschrift, S. 207. In der Folgezeit kam es zu Novellierungen des Bundesrückerstattungsgesetzes, des Gesetzes zur Wiedergutmachung im öffentlichen Dienst und des Bundesentschädigungsgesetzes.

Seine parlamentarische Tätigkeit hinderte ihn nicht daran, dem Anwaltsberuf nachzugehen. Im August 1963 verlegte er seine Kanzlei von Marktredwitz nach Berlin. Er vertrat den Bundestag auch in einer Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht.

Richter des Bundesverfassungsgerichts