Die von der Armee Österreichs geführten Militär-Erziehungs-Anstalten hatten die Aufgabe, Offiziere entsprechend ihrer Verwendung auszubilden beziehungsweise junge Männer auf den Offiziersberuf vorzubereiten.

(Das Militärschulwesen der Donaumonarchie wurde einige Male reformiert und reorganisiert. Weiters wurden immer wieder Standorte geschlossen, verlegt oder neu gegründet. Beides erschwert eine geschlossene und übersichtliche Beschreibung. Diese Übersicht stützt sich auf die Vorschriften des Jahres 1859 für den Eintritt in die Militär-Erziehungs-Anstalten. Die nächste große Reform erfolgte nach derzeitigem Wissensstand 1869.)

Allgemeines Die k.k. Militär-Erziehungs-Anstalten teilten sich in zwei große Gruppen: Anstalten, welche zunächst für die Heranbildung der Zöglinge zu Unteroffizieren bestimmt waren. Dies waren: Militär-Unter-Erziehungshäuser Militär-Ober-Erziehungshäuser Schul-Compagnien und Cavallerie-Schul-Escadronen (Der Ausdruck Schul-Compagnien wird im folgenden Text auch für die Cavallerie-Schul-Escadronen verwendet.)

Anstalten, welche für die Heranbildung der Zöglinge zu Offizieren bestimmt waren. Dies waren: Cadeten-Institute Militär-Akademien

Die beiden Gruppen waren zwar in sich geschlossene Komplexe, doch bestand zwischen ihnen auch ein Austausch von Zöglingen, um diesen eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zukommen lassen zu können.

Plätze In den Militär-Erziehungs-Anstalten gab es im Jahr 1859 drei verschiedene Arten von Plätzen mit Untergruppen.

Platzarten Militär-Zöglinge

Die Militär-Zöglings-Plätze gehörten der Armee an. Die Ansprüche hierauf richteten sich nach der Gattung der Anstalt und nach dem Stand der Eltern. Im Allgemeinen wurden Söhne der Ober-Offiziere, der Militär-Parteien und von Militär-Beamten bis zum elften Jahr bei den Eltern belassen, während die der Mannschaft schon mit dem erreichten achten Jahr in die Staatspflege übernommen wurden.

Die auflaufenden Kosten für die Ausbildung wurden vom Militär-Ärar entweder zur Gänze („ganzfreie“) oder zur Hälfte („halbfreie“) übernommen. In zweiterem Fall hatten die Eltern oder andere Angehörige die zweite Hälfte der Kosten zu übernehmen.

Stiftlinge

Wer als Stiftling in eine Militär-Erziehungs-Anstalt aufgenommen wurde, hing vom jeweiligen Stiftungsbrief ab.

Die Kosten für Staats-Stiftlinge wurden aus dem Zivil-Ärar, für ständische Stiftlinge aus den entsprechenden ständischen Fonds der verschiedenen Kronländer und jene für Privat-Stiftlinge aus den Erträgen der zu diesem Zweck von Privatpersonen oder Körperschaften gestifteten Kapitalien bestritten.

Auch hier wurden die Kosten für die Ausbildung entweder zur Gänze oder zur Hälfte übernommen. In zweiterem Fall hatten die Eltern oder andere Angehörige die zweite Hälfte der Kosten zu übernehmen.

zahlende Zöglinge

Auf Plätze als zahlende Zöglinge hatten die Söhne von allen österreichischen Untertanen Anspruch, wenn sie den Aufnahmebedingungen entsprachen. Sie konnten auch auf einen Platz als Stiftling überwechseln, sofern sie von einer Stiftung aufgenommen wurden.

Platzvergabe Militär-Zöglinge, zahlende Zöglinge

Wer von diesen beiden Gruppen auf einen Platz in einer Militär-Erziehungs-Anstalt aspirierte, dessen Eltern oder Vormünder mussten im Jahr des Eintritts um eine Vormerkung bei jenem Landes-General-Kommando, in dessen Bereich sie domicilierten, ansuchen. Bei einem Wohnsitz im Ausland war dieses Ansuchen an die dortige österreichische Gesandtschaft zu richten.

Einlangende Gesuche wurden geprüft, richtiggestellt und in Vormerkung genommen. Die Vormerkungslisten wurden dem Armee-Ober-Kommando vorgelegt.

Die Verleihung der Militär-Zöglingsplätze für Erziehungshäuser oder Schul-Compagnien lag im Zuständigkeitsbereich des Armee-Ober-Kommandos, während jene in den Cadeten-Instituten und Akademien sich Seine Majestät der Kaiser Allerhöchst selbst vorbehalten hatte.

Die Zahlplätze für zahlende Zöglinge wurden ebenfalls vom Armee-Ober-Kommando vergeben.

Stiftlinge

Die frei gewordenen („erledigten“) Plätze von Staats- und ständischen Stiftungen wurden von den zuständigen Statthaltereien und Landesausschüssen ausgeschrieben. Die Anträge gingen an das Ministerium des Inneren und wurden von diesem Seiner Majestät zur Entscheidung vorgelegt.

Die Privat-Stiftungsplätze wurden vom Stifter beziehungsweise einer von ihm bestimmten Person vergeben. Die Entscheidung musste bis zum 15. Juni des Jahres dem Armee-Ober-Kommando zur Genehmigung und Einteilung der Aspiranten vorgelegt werden.

Wurden bei der beim Eintritt erfolgenden ärztlichen Untersuchung körperliche Untauglichkeit oder bei der vorgeschriebene Prüfung über die Vorbildung Mängel festgestellt, wurde die Aufnahme rückgängig gemacht.

Kostgeld, Taschengeld Kostgeld:

Für Stiftlinge und zahlende Zöglinge war ein „Beköstigungs-Pauschalbetrag“ festgelegt worden. Die Höhe dieser Pauschalbeträge wurde entsprechend den Teuerungsverhältnissen geregelt und vom Armee-Ober-Kommando festgelegt. Trat der Zögling vorzeitig aus der Schule aus, wurde der Restbetrag rückerstattet.

Erziehungshäuser und Schul-Compagnien: 262 Gulden und 50 Kreuzer

Cadeten-Institute und Akademien: 551 Gulden und 25 Kreuzer

Taschengeld:

Die Zöglinge durften von ihren Angehörigen über das Kommando der jeweiligen Anstalt ein Taschengeld beziehen, dessen Höhe von der Gattung der Anstalt und der Aufführung des Zöglings abhängig war. Selbst in den Akademien durften drei Gulden monatlich nicht überschritten werden.

Seitens des Militärs wurde das Taschengeld für die Zöglinge als nicht notwendig erachtet, da diesen alles Nötige zur Verfügung gestellt wurde.

Militärschulen Bis auf zwei Ausnahmen dienten alle hier aufgeführten Militär-Erziehungs-Anstalten der der Heranführung junger Männer und Buben an den Beruf des Unteroffiziers beziehungsweise Offiziers.

Die Kriegsschule diente der Weiterbildung bereits Dienst tuender Offiziere für höhere Aufgaben und die Offizierstöchter-Erziehungs-Anstalt in Hernals bot dem weiblichen Nachwuchs von Offizieren der k.u.k. Armee eine gewisse soziale Absicherung.

k.u.k. Kriegsschule Die am 14. Februar 1852 gegründete k.u.k. Kriegsschule war die ranghöchste Militärschule in der Donaumonarchie. Die einzige Schule dieses Typs befand sich in Wien. Um hier für die zwei Jahre dauernde Ausbildung aufgenommen zu werden, musste man bereits Offizier sein und bestimmte Auswahlkriterien erfüllen.

k.u.k. Officierstöchter-Erziehungs-Institut In dem von Kaiser Joseph II. gegründeten kk Officierstöchter-Erziehungs-Institut wurden die Töchter von Offizieren natürlich nicht für den Militärdienst ausgebildet. Gedacht war es vielmehr als soziale Absicherung der Mädchen durch die Ausbildung zu Erzieherinnen und später auch als Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen.

Unteroffiziersausbildung Militär-Unter-Erziehungshäuser 1859 bestanden fünf Militär-Unter-Erziehungshäuser. Diese hatten Plätze für Militärzöglinge und Stiftlinge.

Als Aufnahmealter war das vollendete siebente und nicht überschrittene achte Lebensjahr festgelegt. Waren die Kinder älter, wurden sie nur dann aufgenommen, wenn ihr Wissensstand jenem des ihrem Alter entsprechenden Jahrgangs entsprach.

Aufnahmsberechtigt waren: die Söhne der gesamten zum Stande der Armee gehörigen dienenden Mannschaft, wenn sie aus einer Ehe der ersten Art entsprossen sind. die Söhne jener Soldaten, welche vor dem Feinde invalid geworden sind, auch wenn sie nur nach zweiter Art verheiratet waren. die Söhne der sonstigen Invaliden, wenn die Väter schon als verheiratet nach erster Art in die Versorgung übernommen wurden. die Söhne solcher Hof- und Staats-Bediensteten, welche früher als Stellvertreter oder stillschweigend die doppelte Kapitulation ausgedient hatten, selbst wenn diese Söhne aus einer erst nach dem Austritt aus dem Militär geschlossenen Ehe stammen. die Söhne der Militär-Unter-Parteien und der unteren Militär-Beamten-Kategorien. die Söhne von Offizieren, Militär-Parteien und höheren Militär-Beamten.

Hier spielten auch die Familienverhältnisse eine Rolle. Die größte Bevorzugung kam Vollwaisen und Halbwaisen (vaterlos) zu, deren Väter gefallen waren. Söhne im Kampf invalid gewordener Väter standen wieder über vater- oder mutterlosen Halbwaisen im Allgemeinen. Söhne von besonders verdienten Männern wurden wieder Söhnen aus kinderreichen Familien vorgezogen.

In jedem dieser fünf Erziehungshäuser wurden 100 Zöglinge in vier möglichst gleich starken Jahrgängen aufgenommen. Standorte: Prerau - Bruck an der Leitha - Fischau - Belluno - Weißkirchen im Banat

Militär-Ober-Erziehungshäuser 1859 bestanden fünf Militär-Ober-Erziehungshäuser, welche die Fortsetzung der Unter-Erziehungshäuser bildeten, woher die Zöglinge mit dem vollendeten 11. Lebensjahr kamen.

In den ersten Jahrgang der Militär-Obererziehungshäuser traten aber auch die unter „Platzarten“ genannten Militär-Zöglinge ein, die als Söhne von Ober-Offizieren, Militär-Parteien und Militär-Beamten bis zum elften Jahr bei den Eltern belassen worden waren.

Ebenso traten Stiftlinge jeder Art ein.

Die beiden letztgenannten Gruppen hatten eine Vorprüfung abzulegen, die Kenntnis der deutschen Sprache war so wie bei den Unter-Erziehungshäusern keine Bedingung für die Aufnahme.

Die Zahl der Zöglinge in den ebenfalls vierjährigen Ober-Erziehungshäusern war mit je 200 festgelegt.

Nach Beendigung des vierten Jahrgangs traten die Zöglinge mit Rücksicht auf ihre intellektuelle und physische Eignung und auf ihre eigene Wahl in die verschiedenen Schul-Compagnien über. Standorte: - Kuttenberg - Kaschau - Güns - Straß in der Steiermark - Kamenitz in Serbien

Schul-Compagnien und Cavallerie-Schul-Escadronen Die Schul-Compagnien sollten für die verschiedenen Waffengattungen theoretisch und praktisch herangebildete Unteroffiziere hervorbringen.

Für die aus den Militär-Obererziehungshäusern oder der Privaterziehung kommenden Zöglinge im Alter zwischen dem 15. und 16. Lebensjahr bestanden neun zweijährige Schul-Compagnien. Der Eintritt war nur in den ersten Jahrgang möglich. Neben den entsprechenden schulischen Vorkenntnissen war die vollkommene Kenntnis der deutschen Sprache und Schrift eine unerlässliche Bedingung für die Aufnahme in die Schul-Compagnien. Ebenfalls festgelegt war eine für jede Waffengattung erforderliche Mindestkörpergröße.

2 Infanterie-Schul-Compagnien (Olmütz und Hainburg an der Donau) Jede Infanterie-Schul-Compagnie bestand aus 120 in zwei Jahrgängen geteilten Zöglingen. Mit Ende der Ausbildungszeit traten die als vorzüglich klassifizierten Zöglinge als wirkliche Korporale, die guten als Gefreite-Vice-Corporale, die mittelmäßigen als Gefreite und die übrigen als Gemeine in die Infanterietruppe über.

1 Cavallerie-Schul-Escadron (Enns) Die Cavallerie-Schul-Escadron in Enns mit 120 Zöglingen entsprach den Infanterie-Schul-Compagnien, wobei natürlich das Hauptaugenmerk der Ausbildung auf den Reitunterricht, die praktischen Übungen des Kavalleriedienstes und die Pferdepflege gelegt wurde. Für diesen Zweck waren 60 Pferde vorgesehen. Mit Ende der Ausbildungszeit traten die als vorzüglich klassifizierten Zöglinge als wirkliche Korporale, die guten als Gefreite-Vice-Corporale, die mittelmäßigen als Gefreite und die übrigen als Gemeine in die Kavallerietruppe über.

4 Artillerie-Schul-Compagnien (Prag, Krakau, Olmütz, Liebenau) Die Artillerie-Schul-Compagnien bestanden aus jeweils 120 Zöglingen, aufgeteilt auf drei Jahrgänge. Mit Ende der Ausbildungszeit traten die als vorzüglich klassifizierten Zöglinge als wirkliche Korporale, die guten als Vormeister-Vice-Korporale, die mittelmäßigen als Vormeister und die übrigen als Ober-Kanoniere in die Artilleriewaffe über. Allerdings wurden die vier vorzüglichsten Zöglinge schon nach Beendigung des zweiten Jahrganges in die Artillerie-Akademie versetzt, um dort zu Offizieren ausgebildet zu werden.

1 Genie-Schul-Compagnie (St. Pölten)