Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg (abgekürzt meist EKiBB, auch EKBB) war eine Gliedkirche (Landeskirche) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und zwischenzeitlich im Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR. Sie bestand von 1945 bis 2003 als Nachfolgerin der Kirchenprovinz Mark Brandenburg der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Zwischen 1972 und 1991 war sie aufgrund der deutschen Teilung in die Bereiche West (West-Berlin) und Ost (Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt. Ihr Gebiet umfasste im Wesentlichen die heutigen Bundesländer Berlin und Brandenburg; dazu kamen einige Gemeinden in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 fusionierte sie mit der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Geschichte Bis 1815 Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Kurfürstentums Brandenburg bzw. mit dem späteren Königreich Preußen verbunden.

Im Kurfürstentum Brandenburg waren unter Markgraf Joachim I. die reformatorischen Bestrebungen noch unterdrückt worden. Sein Sohn Johann von Küstrin, der ab 1535 in der Neumark regierte, führte dort sofort die Reformation ein. Sein in der Kurmark regierender Bruder Joachim I. veranlasste im November 1539 eine evangelische Abendmahlsfeier und erließ 1540 eine lutherisch geprägte Kirchenordnung, die zumindest der Intention nach für alle Kirchen des Landes Gültigkeit haben sollte. 1543 wurde als Verwaltungsbehörde das kurmärkische Konsistorium gegründet. In der Folgezeit wurden die Bistümer Brandenburg, Havelberg und Lebus protestantisch umgestaltet und schließlich aufgelöst und auch der weitere Kirchenbesitz säkularisiert. Viele Gebräuche der mittelalterlichen Kirche blieben aber in Geltung, auch wenn die Kirchenordnung von 1572 und die Visitations- und Konsistorialordnung von 1573 eine stärkere Durchsetzung der reformatorischen Ordnung brachten.

1613 trat Kurfürst Johann Sigismund vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis über. In der Confessio Sigismundi gestattete er jedoch seinen Untertanen, diesem Wechsel nicht zu folgen, und begründete damit eine Ausnahme von der im Augsburger Religionsfrieden von 1555 vorgesehenen Formel „Cuius regio, eius religio“. Trotzdem kam es in der Folgezeit immer wieder zu Spannungen zwischen dem reformierten Kurfürstenhaus, das die Gründung von reformierten Gemeinden förderte und Reformierte als Hofbeamte bevorzugte, und der lutherischen Bevölkerungsmehrheit, so etwa im Fall von Paul Gerhardt. Gemeinden beider Bekenntnisse existierten in der Mark Brandenburg nun für die beiden nächsten Jahrhunderte nebeneinander. Für beide beanspruchten die Kurfürsten die Ausübung des Landesherrlichen Kirchenregiments, das bei den Lutheranern durch Generalsuperintendenten und das Konsistorium ausgeübt wurde, bei den Reformierten durch Inspektoren, die vom Geheimen Rat eingesetzt wurden. Unter König Friedrich Wilhelm I. wurde der Hallesche Pietismus stark gefördert und prägte die lutherische Kirche noch bis ins 19. Jahrhundert hinein.

Seit 1750 unterstanden alle lutherischen Kirchengemeinden der Monarchie dem Lutherischen Oberkonsistorium Preußens in Berlin.Vgl. Instruction, vor das über alle Königliche Lande errichtete Lutherische Ober-Consistorium, de dato Berlin, den 4. Octobr. 1750, abgedruckt in: Corpus Constitutionum Marchicarum, Oder Königl. Preußis. und Churfürstl. Brandenburgische in der Chur- und Marck Brandenburg, auch incorporirten Landen publicirte und ergangene Ordnungen, Edicta, Mandata, Rescripta etc.: Von Zeiten Friedrichs I. Churfürstens zu Brandenburg, etc. biß ietzo unter der Regierung Friderich Wilhelms, Königs in Preussen etc. ad annum 1736. inclusive, IV. Continuatio, Spalte 291ff. Die reformierten Kirchengemeinden dagegen ressortierten beim 1713 gegründeten Reformierten Kirchendirektorium, ebenfalls in Berlin.

Von 1815 bis 1945 Nach 1815 wurde der Staat Preußen in zehn (später acht) Provinzen gegliedert. In die Provinz Brandenburg wurden bis dahin kursächsische Gebiete wie die Niederlausitz und Teile des Fläming eingegliedert; dafür kam die zu den brandenburgischen Kernlanden gehörende Altmark zur Provinz Sachsen. In jeder Provinz wurden eigene neue Kirchenverwaltungsbehörden errichtet, für Brandenburg mit dem 1817 neu errichteten Provinzialkonsistorium in Berlin an der Spitze. Auch nach der Ausgliederung Berlins aus der Provinz Brandenburg im Jahre 1881 blieben beide politischen Verwaltungseinheiten kirchlich zusammen als Kirchenprovinz Mark Brandenburg.

Oberhaupt („summus episcopus“) der lutherischen und der reformierten Kirche war der König von Preußen. 1817 verfügte Friedrich Wilhelm III. eine Verwaltungsunion beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste bis 1918/1922 folgende neun Kirchenprovinzen: Brandenburg, Ost- und Westpreußen (zwischen 1829 und 1878 als Kirchenprovinz Preußen vereinigt), Pommern, Posen, Rheinland, Sachsen, Schlesien und Westfalen. Einige Lutheraner unter Führung des Breslauer Theologieprofessors Johann Gottfried Scheibel konnten die Union aus theologischen Gründen nicht mitvollziehen und erklärten, der neuen Evangelischen Kirche in Preußen nicht anzugehören. Dies führte zu einer staatlichen Verfolgung der „Altlutheraner“ zwischen 1830 und 1840 mit Billigung des Konsistoriums und schließlich 1845 zu ihrer Anerkennung als evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche. 1876 wurden in der preußischen Landeskirche, in die die nach 1866 annektierten Landesteile nicht eingegliedert worden waren, Provinzialsynoden und eine Generalsynode geschaffen, die an den Entscheidungen mitwirkten; die eigentliche Macht blieb aber bei den Organen des landesherrlichen Kirchenregiments.

Nach dem Ersten Weltkrieg hörte mit dem Ende der Monarchie auch das landesherrliche Kirchenregiment auf. Die preußische Landeskirche und ihre Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“, welche durch Abtrennung der überwiegenden Anzahl der Gemeinden der Kirchenprovinzen Posen und Westpreußen verkleinert worden war. Die Kirche wurde von einer Generalsynode geleitet und von mehreren Generalsuperintendenten und dem Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin verwaltet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinz Ostpreußen und der größeren Teile der Provinzen Pommern und Schlesien sowie des östlich von Oder und Neiße gelegenen Teiles von Brandenburg, deren Gebiete unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt wurden. Die verbliebenen sechs alten Provinzialkirchen Preußens wurden bis 1947 nach formeller Auflösung des Staates Preußen selbständige Landeskirchen. Diese Verselbständigung der Kirchenprovinzen war im August 1945 auf der Treysaer Konferenz grundsätzlich beschlossen worden. Mit der Verabschiedung einer eigenen Verfassung im Jahr 1948 war die Verselbständigung abgeschlossen. Sie trat der ebenfalls 1948 abschließend konstituierten Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der 1954 als Nachfolgeeinrichtung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union gegründeten Evangelischen Kirche der Union bei. Die Kirchenprovinz Mark Brandenburg, nunmehr von einem Bischof (Otto Dibelius) geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und hieß danach „Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg.“ Sie trat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei. Seit 1945 erschien in Berlin die evangelische Wochenzeitung Die Kirche, deren Herausgeber der Bischof der Berlin-Brandenburgischen Landeskirche war.

mini|Ehem. Konsistorium (West), Bachstraße, Hansaviertel – inzwischen abgerissen

Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 und der Verabschiedung der DDR-Verfassung von 1968 wurde eine gemeinsame Arbeit innerhalb der Kirche immer schwerer. Die Kirche wurde daher 1972 in die Bereiche West (West-Berlin) und Ost (Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt. Jeder Bereich erhielt eine eigene Kirchenverwaltung mit Sitz in Berlin (West-Konsistorium, Bachstraße 1–2 und Ost-Konsistorium, Neue Grünstraße 19) und einem Bischof an der Spitze. Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurde auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg vereinigt. Die 1. Tagung der Gemeinsamen Synode der EKiBB zugleich Tagung der beiden regionalen Synoden vom 16. bis 17. März 1990 fand nach einem Eröffnungsgottesdienst in der Marienkirche und einer Eröffnungsansprache durch Präses Helmut Reihlen in der Französischen Friedrichstadtkirche im Evangelischen Johannesstift in Berlin-Spandau statt. Ab 1991 leitete mit Martin Kruse erneut ein gemeinsamer Bischof die Kirche.

Zum 1. Januar 2004 vereinigte sich die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg mit der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Leitung der Landeskirche Synode Oberstes beschlussfassendes Gremium war die Landessynode (ab 1948) bzw. Provinzialsynode, deren Mitglieder von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt wurden. Vor dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments gab es auch schon Synoden, ab 1876 auf verfassungsrechtlich gesichert, die in ihrer Kompetenz aber dem Konsistorium untergeordnet waren.

Die Synode wurde von einem aus ihrer Mitte gewählten Präses geleitet. Als Präsides amtierten:

1844 (außerordentliche Provinzialsynode) Daniel Amadeus Neander (als Generalsuperintendent qua Amt), Adolf Sydow, Pfarrer (als gewählter Stellvertreter)Martin Friedrich: Die preußische Landeskirche im Vormärz. Spenner, Waltrop 1994, S. 179 f. 1869 (außerordentliche Provinzialsynode) Friedrich Wölbling, Pfarrer 1879 Adolf von Arnim-Boitzenburg, Gutsbesitzer und Politiker 1880–1881 Albert von Levetzow, Gutsbesitzer und Politiker 1911–1921 Dietlof von Arnim-Boitzenburg, Gutsbesitzer 1922 Karl Feldhahn, Superintendent 1923–1925 Emil Bäthge, Superintendent 1925–1931 Wolf von Gersdorff, Landrat a. D. 1931–1933 Johannes Grell, Superintendent 1933–1945 Gerhard Jacobi, Pfarrer (in der Bekenntnissynode) 1934 Otto Eckert, Propst 1935–1966 Kurt Scharf, Pfarrer (in der Bekenntnissynode, später mit dem Amtstitel Präses in der Kirchenleitung) 1946–1959 Reinhard Möller, Regierungsrat a. D. 1959–1962 Fritz Figur, Superintendent 1962–1973 Hans Altmann, Richter (Region West) 1973–1990 Manfred Becker, Germanist (Region Ost) 1979–1997 Helmut Reihlen (bis 1991 für die Region West) 1997–2005 Anneliese Kaminski, Sprachwissenschaftlerin

Konsistorium Bis zum Ende des landesherrlichen Kirchenregiments war das Konsistorium, dessen Mitglieder vom Landesherrn ernannt wurden, das eigentliche Leitungsorgan der Kirche. Mit der neuen Verfassung von 1922 ging die Leitungskompetenz auf die Synode und die Kirchenleitung über; das Konsistorium wurde damit zur reinen Verwaltungsbehörde.

(mit Amtsliste der Konsistorialpräsidenten)

Übersicht über die personalen Leitungsämter An der Spitze der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg stand der Bischof als geistlicher Leiter der Kirche. Er wurde von der Landessynode gewählt und war Vorsitzender der Kirchenleitung. Sein Stellvertreter war der Propst, der theologische Leiter im Konsistorium (Verwaltungsbehörde der Kirche). Die regionale geistliche Aufsicht oblag den Generalsuperintendenten.