Die Juristische Hochschule des MfS (offiziell und zur Tarnung: Juristische Hochschule Potsdam; abgekürzt JHS) war eine geheime Bildungseinrichtung für Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR. Sie wurde am 16. Juni 1951 als Schule des MfS gegründet und erhielt am 16. Februar 1965 den Status einer Hochschule für die juristische Ausbildung. Im November 1989 erfolgte die letzte Umbenennung in Hochschule des Amtes für Nationale Sicherheit.
Die JHS des MfS bildete nicht nur operative Kader, sondern auch leitende und mittlere leitende Kader und ihr Lehrpersonal aus. Die Ränge im MfS waren, wie in militärischen oder polizeilichen Strukturen, hierarchisch aufgebaut, schworen bei der Einstellung den Eid auf die Fahne der DDR und unterstanden militärischem Disziplinarrecht.
Die Stasi rekrutierte gezielt junge Menschen: Kandidaten waren mindestens 18, für den operativen Dienst mindestens 21 Jahre alt und durften nicht älter als 35 Jahre sein, um eine langfristige Loyalität und Dienstbereitschaft sicherzustellen.
Absolventen eines Studiums an der JHS waren an einem weißen Absolventenabzeichen an ihrer Uniform zu erkennen. Absolventen, die ihre Erstausbildung mit einem Diplom abschlossen (Fachschuljurist oder Diplomjurist), traten in der Regel mit einem Offiziersrang als Leutnant in den Dienst. Bereits erfahrene Kader, die als Hauptmann oder Major zur JHS delegiert wurden, konnten durch weiterführende Lehrgänge oder ein Zusatzstudium die Qualifikation für höhere Positionen und Dienstgrade bis hin zum Oberstleutnant oder Oberst erwerben. Auch einen Doktor (Dr. jur.) konnte man erwerben, der im Gegensatz zum Stasi-Diplom auch heute noch als Titel getragen werden darf.
Die JHS des MfS war kein rechtswissenschaftliches Ausbildungs- und Forschungsinstitut, sondern eine akademisierte Geheimdiensteinrichtung des Ministeriums für Staatssicherheit mit sehr starker ideologischer AusrichtungGünter Förster: Die Juristische Hochschule des MfS (MfS-Handbuch) (PDF) Hrsg.: BStU. Berlin 1996, ISBN 3-942130-22-X. und wird daher von dem Historiker Kowalczuk als eine der Ideologie-Hochschulen der DDR eingeordnet. Im Rahmen der Wende stellte sie im Januar 1990 ihre Tätigkeit ein.Günter Förster: Die Juristische Hochschule des MfS (MfS-Handbuch). (PDF) Hrsg.: BStU. Berlin 1996, S. 36
Lerninhalte der JHS Die JHS des MfS bildete ihre Kader umfassend in operativen Methoden und ideologischen Grundlagen aus, um die staatliche Sicherheit der DDR zu gewährleisten.
Allgemeine Lehrinhalte Globale Lehrinhalte der JHS des MfS waren:
1. Operative Feindbearbeitung & Feindbildvermittlung Ausbildung zur zielgerichteten Bekämpfung von negativ-feindlichen Kräften und subversiver Tätigkeit zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung.
2. Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) Schulung in der Quellenerschließung (unter Einsatz von Romeo-Agenten), Bearbeitung, Lenkung und Kontrolle von IM zur Gewinnung operativer Informationen und zum Einsatz in Operativen Vorgängen (OV).
3. Arbeit mit Auskunftspersonen (AKPs): Legendierte Befragungen von Bürgern – wie Leitungskräften, Volkspolizisten, Hausvertrauensleuten sowie Rentnern –, deren Namen in AKP-Karteien festgehalten wurden.
4. Operative Psychologie und Zersetzung (Psychologische Kriegsführung): Vermittlung von Kenntnissen zur psychologischen Beeinflussung, Diskreditierung und Zersetzung von Feindlich-negativen Personen und Personengruppen.
5. Marxistisch-Leninistische Theorie und Klassenanalyse: Ideologische Schulung zur Stärkung der Klassenwachsamkeit und zur Gewährleistung der Linientreue im Klassenkampf gegen den Imperialismus.
6. Sozialistische Rechtspraxis: Anwendung des sozialistischen Rechts als Waffe im Klassenkampf zur Isolierung und Liquidierung von feindlichen Erscheinungen.
7. Russische Sprache: Obligatorischer Bestandteil zur Gewährleistung der internationalen Zusammenarbeit mit den Bruderorganen.
8. Militärische Spezialausbildung (inklusive Sport): Ertüchtigung der operativen Kader für den Einsatz unter besonderen Bedingungen und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit.
9. Grundlagen der operativen Arbeit: Studium der Dienstanweisungen (DA), Arbeitsrichtlinien (ARL) und der Erfahrungen aus Operativen Vorgängen (OV) als verbindliche Normen und Methoden der MfS-Tätigkeit sowie Annehmen von Legenden, Sammeln und Auswerten von Daten und Nutzung der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV), Redemitschnitte, Einsatzberichte, politische Untergrundtätigkeit und politisch-ideologische Diversion (PiD).
10. Kriminalistische Methoden & Gerichtsmedizin: Diese reichten von der Anwendung von Kriminaltechniken bis hin zur Unterweisung in der Gerichtsmedizin.
MfS-Schulungsfilme Das Ministerium für Staatssicherheit stellte ab den 1950er Jahren Filme her. Es waren Eigen- und Auftragsproduktionen der Abteilung Agitation des MfS, die im Filmstudio Agitation entstanden. Deren Zahl stieg in den 1970er und 1980er Jahren stark an. Der Fokus wechselte von der Selbstdarstellung zu Schulung, Verhördokumentation und Überwachung. 1985 folgte die Eingliederung in die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG).
Schule der Hauptverwaltung A Die als Zentralschule der Gesellschaft für Sport und Technik Etkar André legendierte Schule der HV A war anfangs in Belzig ansässig. Sie wurde ab 1965 schrittweise in die Juristische Hochschule des MfS (JHS) in Golm bei Potsdam einbezogen, zunächst im Rang einer Fachschule. Ab 1968 hieß sie Fachrichtung für Aufklärung der JHS, später wurde sie umbenannt in Sektion A. Ihr angeschlossen war die Fremdsprachenschule des MfS (Lehrbereich F). 1988 zog die Schule der HV A samt der Fremdsprachenschule (vorher in Dammsmühle bei Mühlenbeck) an den Seddinsee nach Gosen an der Berliner Stadtgrenze, ca. 3 km südlich von Erkner. Dort befand sich auch der Bunker der Ausweichführungsstelle der HV A.
Die Schule der HV A hatte 1989 gut 300 Mitarbeiter und wurde von Oberst Bernd Kaufmann geleitet. Sie arbeitete eng mit der Abt. A XIX zusammen und gliederte sich in drei Lehrbereiche:
Lehrbereich A – Politisch-operative Ausbildung: Vier Lehrstühle, unter anderem ML-Ausbildung, Politik und Geschichte. Leiter: Oberst Helmut Eck. Lehrbereich B – Spezialdisziplin und Methodik der nachrichtendienstlichen Arbeit: Fünf Lehrstühle, darunter Operative Psychologie, Recht/Sicherheit und Residenturarbeit. Leiter: Oberst Horst Klugow. Lehrbereich F – Fremdspracheninstitut: Zuständig für die Sprachausbildung vor Auslandseinsätzen, ferner Dolmetschertätigkeiten. Leiter: Oberst Manfred Fröhlich.
Rekrutierung und Qualifikation in der HV A Die Rekrutierung erfolgte primär intern. Mitarbeiter aus anderen Abteilungen des MfS, die sich durch herausragende Leistungen auszeichneten, konnten zur HVA versetzt werden, wenn sie sich durch exzellente Leistungen und Qualifikationen (z. B. Hochschulabschluss, Fremdsprachen) auszeichneten. Dies galt als eine Art Auszeichnung. Umgekehrt wurde eine Versetzung von HV A-Mitarbeitern in andere Abteilungen bei schlechter Leistung oder internen Konflikten als Degradierung angesehen, obwohl es keine offizielle Herabstufung war. Dies wurde als besondere Anerkennung und Auszeichnung angesehen. HV A-Studenten und Mitarbeiter sahen sich als Elite. Das verlangte von ihnen nicht nur uneingeschränkte Loyalität zur SED, sondern auch besondere Qualitäten wie hohen persönlichen Einsatz, Flexibilität und Leistungsfähigkeit.
Forschung an der Stasi-Hochschule Die Forschung war keine normale Wissenschaft, sondern „die Entwicklung der wissenschaftlichen Arbeit in Einheit von Lehre, Erziehung und Forschung, Theorie und Praxis mit einem hohen Nutzeffekt für die Lösung der operativen Aufgaben“ zu gewährleisten – die MfS-Ideologie unterworfen:
Zweck der Forschung – Praxiswirksamkeit: Die Forschung sollte der Stasi konkrete Lösungen liefern. Es ging darum, die tägliche operative Praxis der Stasi zu verbessern und deren Hauptaufgaben effizienter zu erledigen.
Forschungsthemen – Abwehr innerer und äußerer Feinde: Die Themen waren immer auf den Kampf gegen Staatsfeinde ausgerichtet. Die eigene politisch-operative Arbeit und Untersuchungsvorgänge sollten verbessert werden. Man erforschte die feindlich-negative Tätigkeit von westlichen Geheimdiensten. Ein Hauptziel war die vorbeugende Verhinderung von allem, was als „politisch-ideologische Diversion (PiD)“ gesehen wurde. Es ging auch um die Sicherung wichtiger Objekte (Bereiche) des Staates.
Kontrolle und Ideologie – Konspirative Absicherung: Die Forschung war nie frei. Sie wurde von der Stasi zentral gesteuert. Die Ergebnisse mussten streng geheim gehalten werden und durften nicht hinterfragt werden, denn sie sollten die ideologische Festigung der Stasi-Mitarbeiter fördern. Ein dekonspirative Betrachtung (ein Aufdecken oder Hinterfragen) war verboten.
Verbindung zur Praxis – Einheit von Theorie und Praxis: Forscher mussten regelmäßig in die Praxiseinsätze der Stasi, um nicht den Bezug zur Realität zu verlieren. Die Forschungsergebnisse flossen direkt als Lehrmaterialien in die Ausbildung der künftigen operativen Hauptkräfte (Stasi-Mitarbeiter) ein.
Methoden der Arbeit mit IM Das MfS nutzte zur Anwerbung und Führung Inoffizieller Mitarbeiter (IM) vielfältige psychologische und taktische Methoden, die systematisch an der JHS gelehrt wurden.
Taktiken bei der Anwerbung (Verpflichtung) Das MfS identifizierte und nutzte verschiedene Motive potenzieller IM aus: Ideologische Überzeugung: Bei überzeugten Systemanhängern. Materieller Anreiz: Durch Geld, West-Produkte, Reisemöglichkeiten oder beruflichen Aufstieg. Druck und Erpressung (Kompromittierung): Drohung mit der Offenlegung belastender Informationen (Fehlverhalten, Kontakte zum Westen) oder Schüren von Angst vor Repressionen gegen die Person oder deren Familie. Oft wurde ein Ausweg durch Kooperation angeboten. Psychologische Manipulation: Aufbau von Vertrauen, schrittweise Verwicklung durch kleine Bitten bis zur Unterschrift einer Verpflichtungserklärung, manchmal auch soziale Isolierung, um Abhängigkeit zu schaffen. Weitere Motive: Geltungsbedürfnis, Abenteuerlust, angebliche Hilfsbereitschaft/Freundschaft oder die Möglichkeit, persönliche Rache zu nehmen.
Taktiken bei der Führung von IM Nach der Anwerbung wurden IM durch folgende Methoden gesteuert: Regelmäßige Treffen (Treffs): An konspirativen Orten, um Aufgaben zu besprechen und Informationen entgegenzunehmen. Konkrete Aufträge: IMs erhielten genaue Anweisungen zur Informationsbeschaffung über Personen oder Ereignisse. Anleitung zur Geheimhaltung: Schulung in konspirativen Verhaltensweisen. Berichtswesen: IMs mussten schriftliche Berichte anfertigen. Motivation: Durch Prämien, kleine Geschenke oder Lob, um die Bindung an die Stasi aufrechtzuerhalten. Psychologische Betreuung: Bei Problemen oder Zweifeln des IMs, um ihn zu stabilisieren, um eine dauerhafte Zusammenarbeit zu etablieren. Zersetzung: IMs wurden teilweise selbst als Werkzeuge eingesetzt, um Misstrauen im eigenen Umfeld zu säen.
Fehlende wissenschaftliche Qualität Die Hochschule verlieh den Titel eines Dr. jur. bzw. eines Dr. sc. jur.Ordnung JHS 2/87 über die Verleihung der akademischen Grade "doctor juris" (Dr. jur.) - Promotion A - und "doctor scientiae juris" (Dr. sc. jur.) - Promotion B., ohne dass die für Promotionen geltenden wissenschaftlichen Anforderungen erfüllt wurden. So wurde ein Großteil der an der Hochschule des MfS erstellten Diplomarbeiten in Teamarbeit ohne wissenschaftliche Fundierung erstellt oder umfasste nur wenige Seiten.Dr. jur. stasi. In: Süddeutsche Zeitung. 16. November 2013, S. 6.
Die an der Hochschule des MfS erstellten Dissertationen unterlagen strengster Geheimhaltung. Somit war ein Austausch mit jedermann oder gar anderen Wissenschaftlern zu diesen Arbeiten nicht möglich und damit eine Überprüfbarkeit nicht gegeben, was einen fundamentalen Verstoß gegen die Werte der Wissenschaft darstellt.