mini|Ernst Christian August von Gersdorff, Porträt von 1829.Vgl.: Sein Altersbild befindet sich in: Walter von Hueck et al.: Genealogisches Handbuch der Adeligen Häuser. A (Uradel) 1979. Band XV, Band 71 der Gesamtreihe GHdA, Hrsg. Deutsches Adelsarchiv, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1979, , S. 188–189.
Ernst Christian August Freiherr von Gersdorff, häufig auch „Gersdorf“, (* 23. November 1781 in Herrnhut; † 10. November 1852 in WeimarWeimarische Zeitung vom 13. November 1852, S. 895.) war von 1819 bis 1848 Staatsminister Sachsen-Weimar-Eisenachs, Diplomat und Teilnehmer des Wiener Kongresses.
Herkunft Ernst Christian August Freiherr von Gersdorff wurde in der frommen und streng protestantischen Gemeinde Herrnhut bei Zittau in Sachsen geboren. Die dort angesiedelten Familien lebten nach ihrem Verständnis des Evangeliums und legten sich freiwillig strenge Regeln im Bezug auf gottesfürchtiges Verhalten auf, etwa durch tägliche Bibellesungen. Alle Einwohner trugen die gleiche schlichte Tracht. Seine Eltern waren Ernst Sigismund von Gersdorff (1737–97) und dessen Ehefrau Beata Christiane Charlotte, geb. von Schweinitz (1738–1785), eine Tochter des Hans Christian von Schweinitz. Sein Vater war Herr auf Ober- und Niederaltseidenberg sowie Neuklix in der Oberlausitz, ferner Senior civis der Herrnhuter Brüder-Unität. Der Jurist und Homöopath Heinrich August von Gersdorff war sein Halbbruder aus der zweiten Ehe seines Vaters mit der Gräfin Charlotte, geb. von Pfeil. Ein weiterer Halbbruder war Ferdinand von Gersdorff (1789–1854), kgl. preuß. Rittmeister und mehrfacher Gutsbesitzer mit Begüterungen in Schlesien.
Jugend und beruflicher Aufstieg Schon mit vier Jahren verlor von Gersdorff die Mutter und besuchte ab 1788 das Pädagogium in Niesky. Dort lernte er Latein und Altgriechisch, was sich auf seinem weiteren Lebensweg als nützlich erweisen sollte.
Ab 1801 studierte er an der Universität in Leipzig, später in Wittenberg, Jura und klassische Philologie. Nach drei Jahren musste er jedoch die Universität wegen eines Duells verlassen und wurde Leutnant des Dresdener Corps der Sächsischen Garde, obwohl ihn dies nicht sonderlich begeisterte.
Gersdorff trat etwa 1806 in Kontakt mit dem Herrnhuter Johann Christian von Damnitz (* 1747 in Herrnhut; † 1818 in Kleinwelka), Kanzler von Eisenach,Vgl. Herzoglich S. Weimar- und Eisenachischer Hof- und Adreß-Calender, auf das Jahr 1807, S. 122; Neues Lausitzisches Magazin. 64. Band, 1888, S. 313–323, und 68. Band, 1892, S. 80f. durch dessen Vermittlung er zum Jahresanfang 1808 Kammerjunker und Assessor und im Juli des Jahres bereits Regierungsrat in der Herzoglichen Regierung von Eisenach wurde;Weimarisches Wochenblatt vom 30. Januar und vom 3. August 1808, S. 33 und 273. im nächsten März auch Kammerherr.Weimarisches Wochenblatt vom 8. März 1809, S. 81. 1810 wurde er durch Dekret des Herzogs Karl August aufgrund seiner Gelehrsamkeit und Geschäftstüchtigkeit als Geheimer Assistenzrat in das „Geheime Consilium“ – das Beratungsorgan des Herzogs – nach Weimar berufen.
Mit der Position des Vizepräsidenten des Landschaftskollegiums wurde ihm im Mai 1813 ein wichtiges finanzielles Amt anvertraut.Weimarisches Wochenblatt vom 14. Mai 1813, Titelblatt. Im März 1814 folgte dann das Amt als Präsident des Kammerkollegiums.Weimarisches Wochenblatt vom 29. März 1814, Titelblatt.
In wenigen Jahren konnte sich von Gersdorff in den verschiedenen Zweigen der praktischen Staatsverwaltung bewähren, ehe er ein völlig neues Feld, das der europäischen Diplomatie, betrat. Statt Johann Wolfgang von Goethe, der aufgrund seines hohen Alters nicht am Wiener Kongress teilnehmen wollte, vertraute der Herzog dem 32-jährigen Gersdorff die Führung der Sachsen-Weimar-Eisenacher Delegation an.
Teilnahme am Wiener Kongress Nach acht Tagen Reise traf die Abordnung am 15. September 1814 in Wien ein, wo sie über ein Jahr bleiben sollten. Für von Gersdorff sollte es die Zeit werden, in der er mit den bekanntesten Staatsmännern seiner Zeit zusammentraf und die sein politisches Denken prägte. Trotz seines schweren Standes als Vertreter eines kleinen Staates, erhielt er durch sein weltmännisches Auftreten viel Aufmerksamkeit für die Interessen seines Landes. Es gelang ihm, bei den preußischen Gesandten Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, Karl August von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt eine Vertretung der kleinen Fürsten durchzusetzen.
Sein Wirken in Wien war trotz seiner geringen Machtmittel so erfolgreich, dass das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach als Folge der Wiener Vereinbarungen einen erheblichen Gebietszuwachs verzeichnen konnte (auch wenn der Staat einige bisherige Territorien verlor) und nachfolgend zum Großherzogtum erhoben wurde.
In Anerkennung seiner Verdienste wurde ihm am 30. Januar 1816 das Großkreuz des Hausordens vom Weißen Falken des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach verliehen, verbunden mit der Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rath und dem Titel „Exzellenz“.Weimarisches Wochenblatt vom 6. Februar 1816, Titelblatt. Ein Rittergut als Ehrengeschenk lehnte er jedoch bescheiden ab, erbat stattdessen ein lebensgroßes Bild seines Fürsten.
Verfassung und Staatsreform mini|hochkant|Gedenktafel am Haus Wielandstraße 2 in Weimar Im April 1816 beteiligte sich von Gersdorff als Vertreter der Regierung an den Beratungen über eine Landesverfassung für den Weimarer Staat. Dieses neue Grundgesetz wurde noch im Mai desselben Jahres publiziert. Allerdings hatte die Verfassung, die u. a. auch Bestimmungen zur Pressefreiheit vorsah, nicht lange Bestand. Auf Druck Preußens und Österreichs, die in ihr einen Verstoß gegenüber den Karlsbader Beschlüssen sahen, musste sie zurückgenommen werden.
Nachdem der Großherzog von Gersdorff auch zum Leiter des „landschaftlichen Finanzhaushaltes“ gemacht hatte, widmete er sich in den folgenden Jahren der Finanzreform des Weimarer Staates. Dabei wurden nicht nur verschiedene Verwaltungsmängel abgestellt, sondern auch die Verwaltung und Bestimmung des fürstlichen Kammervermögens an gesetzliche Normen gebunden. Ein Ergebnis einer Reform der Steuerverwaltung war 1822 die Einführung einer Einkommensteuer.
Nach dem Tod des Großherzogs behielt dessen Sohn und Nachfolger Carl Friedrich die Ratgeber des Vaters bei. Von Gersdorff gehörte somit auch der neuen Regierung als Minister und Chef des Finanz-Departements an. Am 26. März 1832 führte er als Staatsminister den Trauerzug für Johann Wolfgang von Goethe in Vertretung des abwesenden Großherzogs durch die Straßen Weimars an.
Gegen den Widerstand verschiedener Kreise sprach sich von Gersdorff für einen Anschluss an das preußische Zollsystem aus. Sein Eintreten für die Annäherung an Preußen wurde mit der Verleihung des Großkreuzes des preußischen Roten Adlerordens gewürdigt.Großherzogl. S. Weimar-Eisenachʼsches Regierungs-Blatt vom 26. April 1831, S. 35. Den Beitritt zum Zollverein vollzog das Großherzogtum daher im Jahr 1833. Die Absicht, die grundherrlichen Gerechtsame des Großherzogs abzulösen, konnte von Gersdorff nicht mehr umsetzen. Auch in Weimar wurde die alte Regierung im Frühjahr 1848 durch eine „Märzregierung“ abgelöst. Von Gersdorff zog sich im März von allen Staatsgeschäften zurück,Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach vom 22. März 1848, S. 35. verfasste aber noch in den 1850er Jahren einige Denkschriften.
Familiäres Gersdorff verehelichte sich am 28. Februar 1808 mit Amalie Louise von Damnitz, der Tochter des Eisenacher Kanzlers.Eisenachische Nachrichten vom 5. März 1808, S. 79. Sie starb am 9. Juni 1811, „ihres Alters 22 Jahre“, nach der Geburt ihres Sohns Carl August Ernst Christian Wilhelm (* 7. Mai 1811).Eisenachisches Wochenblatt vom 1. Juni 1811, S. 174 (Taufe), und vom 19. Juni, S. 196 (Tod). Carl erreichte hohe Positionen;Handbuch über den Königlich Preussischen Hof und Staat. 1868, S. 27 und 467. er starb 1878.Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser. 1885. 35. Jahrgang. Justus Perthes, Gotha , S. 261f.
miniatur|hochkant|Diana Rabe von Pappenheim Am 20. Januar 1816 ging Ernst von Gersdorff eine zweite Ehe ein. Er verheiratete sich mit der Gräfin Diana Rabe von Pappenheim, einer jungen Witwe, die mit ihrer dreijährigen Tochter Jenny seit einem Jahr bei ihrer älteren Schwester Isabelle, der Frau des Generals August Karl von und zu Egloffstein, in Weimar lebte. Diana stammte aus der Familie Waldner von Freundstein, einem alten deutsch-elsässischen Adelsgeschlecht, dessen Grundbesitz und Einkünfte infolge der Französischen Revolution stark vermindert worden waren. Im jugendlichen Alter wurde sie 1804 Hofdame der Großfürstin Maria Pawlowna, die kurz zuvor den Erbherzog Carl Friedrich geheiratet hatte. Diana heiratete den 20 Jahre älteren Kammerherrn Wilhelm Maximilian Rabe von Pappenheim, mit dem sie zwei Söhne hatte. Ihr Ehemann wurde vom König von Westphalen, Jérôme Bonaparte, zum Oberzeremonienmeister ernannt und in den Grafenstand erhoben, allerdings erst nachdem seine schöne Frau dem westphälischen König eine Tochter geboren hatte. Eine weitere Tochter der beiden wurde 1813 geboren. Nach dem Tode Wilhelm Rabe von Pappenheims im Januar 1815 zog Diana zurück nach Weimar und heiratete Gersdorff nach dessen Rückkehr aus Wien. Die Ehe währte 28 Jahre und basierte auf gegenseitiger Achtung, Zuneigung und Vertrauen.
An einem stetig zunehmenden Gallenleiden erkrankt, nahm Diana von Gersdorff seit 1830 an den Brunnenkuren von Karlsbad oder Bad Kissingen teil, lehnte jedoch eine Operation ab, da sie eine solche für zu gefährlich hielt. Sie starb am 18. Dezember 1844 an ihrer Krankheit.Danksagung in Beilage zur Weimarischen Zeitung Nr. 102 vom 21. Dezember 1844, S. 490. Rund acht Jahre später starb Ernst Christian August Freiherr von Gersdorff am 10. November 1852 an Gelbsucht.
Die Tochter Cäcilie Luise Caroline (* 24. März 1821)Getauft im April 1821 (Weimarisches Wochenblatt vom 25. Mai 1821, S. 206). heiratete 1842 den Grafen Friedrich von Beust (1813–1889).Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Gräflichen Häuser. 1871. 44. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha , S. 102. Dianas Stiefsohn Carl verehelichte sich 1837 mit ihrer Nichte Augusta Waldner von Freundstein (1819–1883), Tochter von Dianas Bruder Theodor.
Schriften Philoctetes: Tragödie des Sophocles (Übers.: Ernst Christian August von Gersdorff). Weimar 1827. Ansicht des Verhältnisses der Erklärung Sr. Majestät des Königs von Hannover Ernst August I. an das Staats-Grundgesetz vom 26. September 1833 „weder in formeller noch materieller Hinsicht gebunden zu seyn“ zu dem öffentlichen Rechte des deutschen Bundes und der Bundesstaaten. Weimar 1837. Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar 1842. [anonym:] Preußens erbliche Pairschaft hervorgerufen durch die Königliche Botschaft vom 7. Januar 1850. Weimar 1850. (Digitalisat)
Literatur G. Th. Stichling: Ernst Christian August Freiherr von Gersdorff, Weimarischer Staatsminister. Nach seinem Leben und Wirken geschildert. Weimar 1853. (SLUB; GBooks) Ernst Christian August Freiherr v. Gersdorff. In: Neuer Nekrolog der Deutschen 30. Jg. 1852. Weimar 1854, S. 738–749. Heinrich Döring: Gersdorf (Ernst Christian August von). In: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste […] herausgegeben von J. S. Ersch und J. G. Gruber. Erste Section. 62. Theil. Leipzig 1856, S. 469–472.
Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. Zugleich Adelsmatrikel der D.A.G. Teil A [Uradel]. 1942. Jg. 41, Justus Perthes, Gotha 1941, S. 182–183. Siehe: FamilySearch.
Hans Tümmler: Ernst August von Gersdorff. Weimars Reformminister der Goethe-Zeit. Ein Schüler des Freiherrn vom Stein. Grote, Köln 1980. ISBN 3-7745-6449-3