Nesselbrunn ist der nördlichste Ortsteil der Gemeinde Weimar (Lahn) im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Geschichte Ortsgeschichte Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Nesselbrunn erfolgte unter dem Namen Nescilborn im Jahr 1358 in einer Urkunde der Deutschordensballei Hessen.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Nesselbrunn zum 1. Juli 1974 kraft Landesgesetz in die Großgemeinde Weimar eingemeindet. Für Nesselbrunn wurde wie für die übrigen Ortsteil ein Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Nesselbrunn angehört(e):
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Weitershausen (Gericht Weitershausen, auch genannt Gericht Reitzberg, bestand aus den Orten Weitershausen, Nesselbrunn und der Hälfte von Dilschhausen) ab 1567: Heiliges Römisches Reich (bis 1806), Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt MarburgDie Zugehörigkeit des Amtes Marburg anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg), Amt Marburg ab 1648: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Kassel, Amt Marburg ab 1806: Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberhessen, Amt Kaldern und Reitzberg 1807–1813: Königreich Westphalen, Departement der Werra, Distrikt Marburg, Kanton Kaldern ab 1815: Kurfürstentum Hessen, Amt Kaldern und Reitzberg ab 1821: Kurfürstentum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis MarburgVerordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.Trennung von Justiz (Landgericht Marburg) und Verwaltung. ab 1848: Kurfürstentum Hessen, Bezirk Marburg ab 1851: Kurfürstentum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Marburg ab 1867: Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Marburg ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Marburg ab 1918: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Marburg ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Kurhessen, Landkreis Marburg ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg ab 1946: Dreutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gemeinde Weimar
Gerichte seit 1821 Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. In Marburg wurde der Kreis Marburg für die Verwaltung eingerichtet und das Landgericht Marburg war als Gericht in erster Instanz für Nesselbrunn zuständig. 1850 wurde das Landgericht in Justizamt Marburg umbenannt. Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg.Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte () Auch mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Nesselbrunn 90 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 12 Einwohner unter 18 Jahren, 42 zwischen 18 und 49, 18 zwischen 50 und 64 und 21 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 36 Haushalten. Davon waren 6 Singlehaushalte, 9 Paare ohne Kinder und 15 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 6 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 21 Haushaltungen leben keine Senioren.
Einwohnerentwicklung Quelle: Historisches Ortslexikon • 1577: 11 Hausgesesse • 1630: 10 Mannschaften (3 zweispännige, 2 einspännige Ackerleute, 5 Einläuftige) • 1681: 8 hausgesessene Mannschaften • 1838: Familien: 12 nutzungsberechtigte, 3 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger, 4 Beisassen.
Historische Religionszugehörigkeit Quelle: Historisches Ortslexikon • 1861: 101 evangelisch-lutherische Einwohner • 1885: 106 evangelische (= 100,00 %) Einwohner • 1961: 83 evangelische (= 91,21 %), 8 katholische (= 8,79 %) Einwohner
Historische Erwerbstätigkeit Quelle: Historisches Ortslexikon • 1747: Erwerbspersonen: 3 Schmiede, 1 Schneider, 2 Wagner, 1 Bierschenker, 4 Tagelöhner. • 1838: Familien: 12 Ackerbau, 4 Gewerbe, 2 Tagelöhner. • 1961: Erwerbspersonen: 50 Land- und Forstwirtschaft, 12 Produzierendes Gewerbe, 2 Dienstleistungen und Sonstiges.
Sehenswürdigkeiten Sehenswert in Nesselbrunn sind vor allem die zahlreichen alten Fachwerkhäuser.
Vereine Neben einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus untergebracht sind, gibt es in Nesselbrunn auch eine Gymnastikgruppe, den TSV Nesselbrunn und seit 2006 eine Arbeitsgruppe zum Thema Heimatgeschichte. Seit 2020 gibt es einen Reitverein, den PSC Niederhof/Nesselbrunn.
Weblinks
Ortsteil Nesselbrunn. In: Webauftritt der Gemeinde Weimar.
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Ort im Landkreis Marburg-Biedenkopf Kategorie:Geographie (Weimar (Lahn)) Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Landkreis Marburg-Biedenkopf) Kategorie:Gemeindeauflösung 1974