mini|Holzschnitt einer Begine, entnommen dem Totentanz von Matthäus Brandis (1489)
Beginen und Begarden waren Mitglieder von religiösen Laiengemeinschaften in weiten Teilen Europas vom Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert.
Sie richteten ihr Leben am Armuts- und Bußideal in der Nachfolge Jesu Christi aus und verrichteten vor allem karitative Tätigkeiten für Kranke, Arme und Sterbende.Peter Dinzelbacher: Handbuch der Religionsgeschichte im deutschsprachigen Raum. Band 2. Hoch- und Spätmittelalter. In: Peter Dinzelbacher (Hrsg.): Handbuch der Religionsgeschichte im deutschsprachigen Raum. 6 Bände, Ferdinand Schöningh, Paderborn 2000, ISBN 3-506-72021-X, Phänomenologischer Teil. Heiligkeit des Menschen. Heilige Gemeinschaften. Semi-Religiosentum, S. 368–369.Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, S. 180–188.Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.6. Die Geschichte der „Verfolgung“ der Beginen vom 13. bis 16. Jahrhundert im Spiegel geistlicher und weltlicher Verordnungen, S. 89–144.Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2. Auflage, Verlag Dr. Köster, Berlin 2017, ISBN 978-3-89574-427-3, 4. Die Geschichte der Beginen als Teil der Bußbewegung. 4.3. Die Büßerbewegung und die verstärkte Beteiligung von Laien am religiösen Leben, S. 56–63, hier S. 61–63.
Namensvarianten und Herleitungen Varianten lateinisch: beguini, beguinae, mulieres devotiae französisch: béguines flämisch: begijnen deutsch: baginen, bagynen, bakynen, beghinen, beguinen, begutten, lullsustern (= Lollardenschwestern), Nonnen, Selsustern, Seelschwestern, Seelweibermodern auch in: Das grosse Kunstlexikon von P. W. Hartmann, aufgerufen am 28. Oktober 2015, Schwestern; modern auch KlausnerinnenFrank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2017, S. 43–53 , Beginenklause: S. 48.
Etymologie Die Entstehung der Bezeichnung Beginen ist unklar. Bereits 1243 erklärte ein Autor, dass er die Herkunft dieses Wortes nicht kenne. Die erste sichere erhaltene Erwähnung begina ist von 1223 aus Köln bekannt. Eventuelle frühere Erwähnungen sind unsicher.
Als mögliche Herleitungen wurden bisher genanntBéguine CNRTL, mit einigen Herleitungsvorschlägen Heilige Begga († um 695) aus Brabant Sie gründete eine religiöse Frauengemeinschaft, wurde später von den Beginen als Gründerin bezeichnet. Bis in das 13. Jahrhundert gab es aber keinerlei schriftliche Erwähnungen von Gemeinschaften nach ihrem Vorbild. Möglicherweise trotzdem Vorbild für die Namensentstehung.
Lambert le Bègue († 1177) Er gilt als Gründer des Beginenhofes in Lüttich.Stiftete eine Anzahl einzelner Häuschen, die er nicht verheirateten Frauen und Witwen ohne Unterschied von Stand oder Vermögen unter der Bedingung zu Wohnungen gab, dass sie ehelos und anständig, arbeitsam und verträglich zusammenlebten. Der Beiname il Begge (der Stammler?) ist allerdings erst von 1259 bekannt, möglicherweise sogar in der Bedeutung der Begine. Wird in der neueren Forschung als Herkunftsname abgelehnt. Albigenser Eine südfranzösische religiöse Bewegung, die um 1224 als häretisch bekämpft wurde.Herbert Grundmann: Religiöse Bewegungen im Mittelalter. Darmstadt 1970, S. 48. Einmalige verkürzte Erwähnung beggini (1209). Unwahrscheinlich als Herkunftsname, da sie regional und strukturell sehr verschieden von den Beginen waren. Auch eine übertragene Bedeutung als Häretiker ist unwahrscheinlich, da die Beginen im 13. Jahrhundert noch als kirchlich anerkannt galten., plädierte für diese Variante, vgl. , Abschnitt 3.1.; mit einigen Herkunftsmöglichkeiten, skeptisch
beige Aufgrund der Farbe ihrer Kleidung. Mögliche Herleitung.
Lebensweise mini|hochkant|Klösterle in Cannstatt als erhaltenes (wahrscheinliches) Beginenhaus, mit Hauskapelle
Beginen lebten meist in Konventen in Beginenhäusern oder -höfen, einige auch allein in ihren eigenen Häusern oder auf Wanderschaft. Sie lebten nach Regeln der Armut, der Keuschheit und des regelmäßigen Gebetes.
Man kann verschiedene Formen des Beginenlebens unterscheiden.
Wanderbeginen lebten vom Betteln und Predigen (wie Wandermönche), seltene Form in der FrühzeitReichstein, 2017, 6.3. Vagabundierende und betrügerische Beginen, S. 189–191. im elterlichen Haus wohnend, mit alltäglichem Leben im eigenen Haus lebend und selbstständig geschäftlich tätig ein Beginenhaus, mit etwa 3 bis 12 Beginen Beginenklause, kleinere Gemeinschaft, abgeschottet nach außenFrank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2017, S. 212–389, Beispiele für Klausen: Altenheim [Elsaß] S. 214: zwei Klausnerinnen; Birkach S. 221; Dienheim S. 237; Endingen S. 242; Feldkirchen S. 247: (um 1300 Erwähnung einer Klause); Gelnhausen S. 255: 1311 große und kleine Klause (mit Franziskanerinnen-Terziarinnen); Hausen ob Rottweil S. 266: Bestimmungen für die innere Ordnung; Kattenhorn S. 274: 1352 drei Klausnerinnen; Metternich S. 319: (Klause bezeugt); Nordhausen [Nordheim-Nordhausen bei Heilbronn/Baden-Württemberg] S. 329: (Beginenklause belegt); Oberkirch-Oberndorf S. 331–332; Owen S. 336: (Klause oder Haus); Rottweil S. 346: von 1307 bis 1525 vier Klausen; Sobernheim S. 352; Thalheim [Baden-Württemberg] S. 365: 1376 zugleich Klause und Franziskanerinnen-Terziarinnen; Wachbach S. 374: (1311 Klause); Wattweiler S. 375: (1320 Erwähnung der Begine Agnes der Beginenklause).Peter Dinzelbacher: Handbuch der Religionsgeschichte im deutschsprachigen Raum. Band 2. Hoch- und Spätmittelalter. Paderborn 2000,, S. 357–358. größerer Beginenkonvent mit mehreren Häusern Beginenhof, ein abgeschlossenes Gelände mit mehreren Häusern, Wirtschaftsgebäuden, abgegrenzt nach außen durch eine Mauer oder einen Graben, nur in Belgien und den Niederlanden.Amalie Fößel, Anette Hettinger: Klosterfrauen, Beginen, Ketzerinnen. Schulz-Kirchner Verlag, Idstein 2000, ISBN 3-8248-0032-2, S. 50–51.
Beginenkonvente Die meisten Beginen lebten in Konventen in einem Haus mit etwa drei bis zwölf Bewohnerinnen. Dort galt jeweils eine Hausordnung, die von ihnen akzeptiert wurde.Günter Peters: Norddeutsches Beginen- und Begardenwesen im Mittelalter. In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte. 40/41, 1969/70. S. 50–118, hier S. 72–82 (PDF); zu Konventen im norddeutschen Raum In größeren Gemeinschaften gab es eine Meisterin (magistra) und meist auch einen Vorsteher von außen, der grundsätzliche Entscheidungen traf. Kleinere Gemeinschaften bis etwa vier Frauen regelten ihre Angelegenheiten selbst. Jede Frau bezahlte bei ihrem Eintritt eine Geldsumme.
Die Beginen legten kein Gelübde ab, sie verpflichteten sich jedoch, ein Leben in Armut (gemäßigtes, einfaches Leben), Gehorsam (gegenüber der Meisterin und dem Prokurator, falls es diese gab) und Keuschheit, den drei evangelischen Räten, zu führen.Peter Dinzelbacher: Handbuch der Religionsgeschichte im deutschsprachigen Raum. Band 2. Hoch- und Spätmittelalter. Paderborn 2000, S. 354–357, Ratschläge: S. 354–355. Dazu kamen Frömmigkeit, Tätigkeiten der Nächstenliebe und die Forderung nach einem tugendhaften Lebenswandel.Reichstein, 2017. 5.3. Die Aufnahme von Beginen in einen Konvent, S. 152–156.
Es sind einige Hausordnungen erhalten, zum Beispiel Braunschweig 1290, Hamburg 1360, Hannover 1441, 1520, 1530, Lübeck 1438, 1463 und Stralsund 1332 (im norddeutschen Raum). Diese geben jeweils ein plastisches Bild vom Leben im Konvent, da jedes formulierte Verbot und jede Einschränkung auf bisherige alltägliche Gewohnheiten hinwiesen. Hauptinhalte von Hausordnungen waren Regelungen zum Umgang der Bewohnerinnen mit außenstehenden Personen. So sollten die Frauen niemals alleine das Haus verlassen und auch Begegnungen mit anderen nur in Gegenwart von Mitschwestern haben. In Aachen verbot die Neufassung von 1333 das gemeinsame Übernachten, Feiern und Baden mit Männern.Reichstein, 2017. 5.4. Organisationsstrukturen der Beginengemeinschaften, S. 159 Anm. 836.
Ein weiterer Schwerpunkt der Statuten war das Verbot von Geschwätz, Zankereien, Herabsetzungen von Mitschwestern in Gegenwart von anderen und Ähnlichem. Dafür wurden harte Strafen bis zum Ausschluss angedroht.
Den Beginen war es grundsätzlich möglich, aus dem Konvent wieder auszutreten. In einigen Orten erhielten sie ihr eingezahltes Geld zurück, in anderen nicht. Sie konnten danach wieder heiraten und ein normales alltägliches Leben führen. Reichstein, 2017 S. 56–63, 145–147, 157–165, besonders S. 161
Seit dem 15. Jahrhundert mehrten sich die kritischen Berichte und Satiren, die den Beginen Oberflächlichkeit, Eitelkeit, leere Lebensformen und einen lockeren Lebenswandel vorwarfen, so zum Beispiel Sebastian Brants Narrenschiff und Thomas Murner, jeweils im Straßburger Raum.
Terziarinnenordnungen Ab dem 14. Jahrhundert schlossen sich einige Beginen formal einem der Bettelorden als sogenannte Terziarinnen an, das heißt als Laienschwestern innerhalb eines Ordens. Die Drittordens-Konstitutionen Frank-Michael Reichstein: Das Beginenwesen in Deutschland. 2017, 4.4.4. Die Entwicklung ehemaliger Beginengemeinschaften als Terziarerkonvente, S. 73–77, hier S. 73. Hierbei gewann der etwas offener gestaltete Drittorden der Franziskanerinnen die meisten Anhängerinnen, seltener die Augustinerinnen, am wenigsten die Dominikanerinnen (Cölln bei Berlin). Dies lag wahrscheinlich an deren seltenerem Vorhandensein in Städten sowie an einigen strengeren Punkten ihrer terziarischen Konstitution.
Nach außen war oft nicht erkennbar, ob und wie stark ehemalige Beginenkonvente in Bettelorden eingegliedert worden waren. Die weitgehende Übereinstimmung der Lebensweise von Terziarin und Begine unterstrich deren semireligiösen Charakter.
hochkant|mini|Besaßen Beginen Schafe, kontrollierten sie die Produktion von der Wolle bis zum Weben; Georges Laugée: Schäferin füttert eines ihrer Schafe, 1880Reichstein, 2017. 9.1.4. Katalog. Altenburg [Jestetten-Altenburg bei Waldshut-Tiengen / Baden-Württemberg], S. 213–214: selbst bewirtschafteter Garten; Bulach [Karlsruhe-Bulach / Baden-Württemberg], S. 231: samt Garten; Egesheim [bei Rottweil/Baden-Württemberg], S. 240: umfangreiche Viehbestände; Eltville [bei Mainz/Rheinland-Pfalz], S. 241: Begine bewirtschaftet Hof; Göttingen [Niedersachsen], S. 258: vier Schafe in Esebeck im Besitz der Beginen; Köln [Nordrhein-Westfalen]. Konvent Busse, S. 285: gestattet 3 Malter Korn wöchentlich zu mahlen; Kolmar [Colmar/Elsaß], S. 297: besorgen Äcker, Weinberge; Metternich [Koblenz-Metternich / Rheinland-Pfalz], S. 319: pachten sieben Weinbergparzellen; Oberrad [Frankfurt am Main-Oberrad/Hessen], S. 332: Viehhaltung.Reichstein, 2017. 5.6.2. Die Ausübung von Handwerk durch Beginen, S. 167–170.
Beispiele