Zivilgesellschaft bezeichnet umgangssprachlich einen Teilbereich der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in dem in Abgrenzung von Staat und Privatwirtschaft soziale Aktivitäten und Zusammenschlüsse weder der Erringung und Ausübung politischer Macht einerseits noch der Erwirtschaftung von materiellen Gütern und Profit andererseits dienen. In einem engeren Sinn bezeichnet Zivilgesellschaft also die öffentliche Einflussnahme von Nichtregierungsorganisationen. In einem weiteren Sinne werden auch Vereinsarbeit, freiwilliges und ehrenamtliches Engagement, Bürgerbeteiligung und -initiativen sowie Wohlfahrtsverbände und Stiftungen zur Zivilgesellschaft gezählt. Häufig wird der Begriff Zivilgesellschaft synonym mit dem Ausdruck Dritter Sektor bzw. Nonprofit-Bereich gebraucht.
Die Europäische Union definiert Zivilgesellschaft als „Sammelbegriff für alle Formen sozialen Handelns von Einzelnen oder Gruppen, die weder mit staatlichen Behörden verbunden sind, noch von diesen verwaltet werden“.
In sozialwissenschaftlichen Theorien existieren darüber hinaus unterschiedliche Definitionen der Zivilgesellschaft, die teilweise vom umgangssprachlichen Gebrauch abweichen. Der Begriff Zivilgesellschaft besitzt darüber hinaus große historische Gemeinsamkeiten mit den Begriffen bürgerliche Gesellschaft und Bürgergesellschaft, hat diese jedoch seit den 1990er Jahren in zahlreichen Kontexten sowie als Übersetzungsbegriff des englischen civil society weitgehend abgelöst.Rupert Graf Strachwitz, Eckhard Priller, Benjamin Triebe: Handbuch Zivilgesellschaft. De Gruyter, Berlin 2020.
Begriffsbildung und historische Semantik Der Neologismus Zivilgesellschaft wurde zum ersten Mal 1989 von Wolfgang Fritz Haug gebraucht, um das italienische società civile in den Schriften Antonio Gramscis ins Deutsche zu übersetzen. Da Gramscis società civile auf Georg Wilhelm Friedrich Hegels Begriff der bürgerlichen Gesellschaft aufbaut, kann Zivilgesellschaft als Weiterentwicklung des Begriffs bürgerliche Gesellschaft verstanden werden. Bürgerliche Gesellschaft wiederum ist eine neuzeitliche Lehnübersetzung des lateinischen societas civilis bzw. des altgriechischen koinonia politiké (κοινωνία πολιτική). Daher kann die Begriffsgeschichte der Zivilgesellschaft bis in die Polis der griechischen Antike zurückverfolgt werden.
Aristoteles (384-321 v. Chr.) verwendet als erster den Ausdruck koinonia politiké, dessen lateinische Übersetzung societas civilis später von Cicero (106-43 v. Chr.) in den Diskurs eingeführt wird und etymologisch am Anfang der Begrifflichkeit steht. Bei Aristoteles umfasst der Begriff das Gemeinwesen insgesamt – ohne zwischen ‚Staat’ und ‚Gesellschaft’ zu unterscheiden – und charakterisiert ihn als Sammlung von Menschen, die in einer ohne Zwang zustande gekommenen politischen Ordnung vereint sind. Zivilgesellschaft beschreibt in diesem Sinne alles, was über das unmittelbar Partikulare oder Individuelle hinausgeht. Dieses ist Gegenstand der von Aristoteles begründeten politischen Wissenschaft, deren Blick somit nicht auf staatliches Handeln begrenzt ist. Damit ist Aristoteles zugleich der Begründer einer Definition von Zivilgesellschaft als Handlungslogik, denn seine politische Ordnungsvorstellung verfolgt das normative Ziel eines guten Lebens „unter Häusern und Geschlechtern zum Zwecke eines vollkommenen und sich selbst genügenden Daseins“. Dazu gehören für ihn Verwandtschaftsbeziehungen, aber auch religiöse und gesellige Vereinigungen. Sie „sind das Werk der Freundschaft; denn es ist Freundschaft, wenn man sich entschließt, zusammenzuleben“. Leonardo Bruni (ca. 1369-1444) geht in seiner Übersetzung von Aristoteles noch weiter, indem er den von diesem verwendeten Begriff Polis ganz generell mit societas civilis übersetzt.
Eine erste Differenzierung findet sich bei John Locke (1632–1704), der dem 7. Kapitel seines Hauptwerks ‚The Second Treatise of Government‘ (1690, dt. Über die Regierung) den Titel ‚Of Political or Civil Society (dt. Die politische oder bürgerliche Gesellschaft) gab; ebenso bei Adam Ferguson (1723–1816) in ‚An Essay on the History of Civil Society‘ (1767, dt. Versuch über die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft). Die Wortwahl in den Übersetzungen markiert allerdings die bis heute fortlebenden Schwierigkeiten in der Begriffsbestimmung, da der Begriff der bürgerlichen Gesellschaft vor allem durch Georg Wilhelm Friedrich Hegel geprägt ist, der in seiner Rechtsphilosophie (1820) damit ein Stadium menschlicher Gemeinschaft bezeichnet, das er auf einer Entwicklungsstufe zwischen der Familie und dem Staat, der höchsten Stufe, ansiedelt. Weder diese Hierarchisierung noch die Subsumierung aller Gemeinschaftsformen zwischen Familie und Staat, also insbesondere auch der Wirtschaftsunternehmen, sind heute für die Eingrenzung des Begriffs civil society akzeptabel. Dies hat u. a. der Marxist Antonio Gramsci (1891–1937) herausgearbeitet, der in seinen, in der Haft zwischen 1929 und 1935 geschriebenen ‚Gefängnisheften‘ ausführlich auf die società civile eingeht.
Für die weitere Entwicklung bestimmende Impulse im Sinne einer weiteren Ausdifferenzierung kamen aus den USA. Dort hatte schon Alexis de Tocqueville (1805–1859) während seiner 1826 unternommenen Reise das sehr aktive Vereinswesen und stark ausgeprägte bürgerschaftliche Engagement beobachtet, das er später ausführlich beschrieb (De la démocratie en Amérique, 2 Bde. 1835/40)Alexis de Tocqueville: Über die Demokratie in Amerika [1835/1840], Frankfurt am Main: Fischer 1956 und als Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie darstellte. In den USA entstand auch bereits im 19. Jahrhundert unter diesem Vorzeichen eine intensive Debatte, die zahlreiche Publikationen hervorbrachte (s. bspw. Henry David Thoreau: Civil Disobedience, 1849).
Insoweit hat sich unter amerikanischem Einfluss zunächst ein Bedeutungswandel im Sinne einer weiteren Ausdifferenzierung des englischen Begriffs vollzogen, für den zwingend ein neues deutsches Äquivalent zu suchen war. Der Ausdruck Bürgergesellschaft erschien hierfür nicht angemessen, weil dieser teilweise bereits als normative Beschreibung einer insgesamt von den Bürgern her organisierten Gesellschaft besetzt war. Zwar ist auch der in den 1990er Jahren eingeführte Begriff der Zivilgesellschaft etwas verwirrend, da darunter auch ein Gegensatz zu einer „Militärgesellschaft“ verstanden werden könnte. Dennoch hat sich dieser Begriff auch im deutschen Sprachraum durchgesetzt. Die Enquete-Kommission Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements (1999–2002) hat hierzu durch konsequente Anwendung nicht unwesentlich beigetragen.Enquete-Kommission „Zukunft des Bügerschaftlichen Engagements“ Deutscher Bundestag (2002): Bericht - Bürgerschaftliches Engagement: Auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft. Opladen: Leske & Budrich.
Theorie Dass es in einer Gesellschaft freiwillig zustande gekommene Organismen gibt, in denen Menschen unabhängig von ihren ökonomischen Zielen und Bedürfnissen kollektiv agieren, ist kein neues und auch keineswegs allein ein europäisches Phänomen. Heterarchische Vereinigungen (Bewegungen, Vereine, Gesellschaften) und hierarchische Institutionen (Stiftungen), die von der politischen Herrschaft unterscheidbar sind und dieser sehr allgemeinen Definition folgen, gibt es, soweit erkennbar, historisch in jeder Kultur. Der weltweit einzige Versuch, sie radikal zu beseitigen und die Identifizierung und Loyalität der Menschen allein auf den nationalen Staat auszurichten – die französische Revolution – hat dem Entstehen einer autokratischen Struktur Vorschub geleistet und war auf mittlere Frist auch nicht erfolgreich.
Die Entwicklung der modernen Zivilgesellschaft, die im 20. Jahrhundert einsetzt, speist sich aus mehreren älteren Traditionslinien. Dazu gehören die zunehmend säkularisierten Wohlfahrtsorganisationen, für die gerade in Deutschland das Subsidiaritätsprinzip entwickelt wurde, bürgerliche Gesellschaften zur Förderung von Bildung, Forschung und Kultur, Geheimbünde (bspw. Freimaurer), eine Vielzahl von Geselligkeitsvereinigungen sehr unterschiedlicher Prägung, vaterländische Vereinigungen zur Unterstützung nationaler Anliegen, studentische Korporationen, politisch agierende Bewegungen, etwa Arbeiter- oder Frauenvereine und Gewerkschaften, Stiftungen und vergleichbare philanthropische Einrichtungen, kirchliche Laienzusammenschlüsse, Zusammenschlüsse von Minderheiten und bedrängten Personengruppen, Zusammenschlüsse von Menschen mit alternativen Lebensgestaltungskonzepten, bspw. Jugendbewegungen.
Auf eine förmliche Verfassung oder gar eine Anerkennung oder Registrierung durch die Staatsorgane kam es zu keiner Zeit an. Überwiegend wirkten diese Organismen auf eine Heterarchisierung der Gesellschaft hin. Dies gilt insbesondere auch für die seit den späten 1960er Jahren entstehenden neuen sozialen Bewegungen, die unterschiedliche gesellschaftliche Ziele verfolgten (bspw. Friedensbewegung, Anti-Atomkraft-Bewegung). Nicht zu übersehen ist allerdings, dass sich auch militante und für eine Dedemokratisierung oder Hierarchisierung kämpfende Organisationen herausbildeten, die bspw. in der Schlussphase der Weimarer Republik wesentlich zur Entstehung der Diktatur beigetragen haben. Andererseits haben die nach 1975 auf der Grundlage der von den europäischen Regierungen vereinbarten Schlussakte der KSZE (Prinzip VII und Absichtserklärungen des III. Korbs) in Mittel- und Osteuropa entstehenden Menschen- und Bürgerrechtsbewegungen (bspw. Solidarnosc, Charta 77) entscheidend zum Transformationsprozess beigetragen und das Konzept einer politisch aktiven Zivilgesellschaft beispielhaft vorgelebt. Neben den älteren Traditionen, die allmählich Eingang in dieses Konzept fanden, bildeten sie einen eigenen, für die weitere Entwicklung überaus wichtigen Traditionsstrang.
Gegenstand der Forschung war dieses Feld in Deutschland kaum, was schon Max Weber in seiner berühmten Rede auf dem 1. Deutschen Soziologentag (1910) kritisierte. Die von dem Staats- und Verwaltungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde (1930–2019) zuerst 1964 getroffene, später als Böckenförde-Diktum bekannt gewordene Feststellung, der freiheitliche, säkularisierte Staat lebe von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren könne, blieb lange Zeit Episode.Ernst Wolfgang Böckenförde: Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht. In: Suhrkamp-Taschenbücher Wissenschaft. Band 163. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1976.
In den USA dagegen war die Demokratisierung der Gesellschaft seit John Dewey (1859–1952) Gegenstand intensiver Forschung, wodurch vor dem Hintergrund der dort intensiv rezipierten Beobachtungen von Tocqueville auch die freiwilligen Zusammenschlüsse und ab dem späten 19. Jahrhundert aufgrund der intensiven und kontrovers diskutierten Philanthropie sehr wohlhabender und einflussreicher Bürger auch die Stiftungen in das Blickfeld einer kritischen wissenschaftlichen Begleitung gerieten. Ab der Mitte des 20. Jahrhunderts prägten unter anderen Karl Poppers Theorie der offenen Gesellschaft und Hannah Arendts Konzept der Vita activa oder Vom tätigen Leben die Debatte. 1965 stieß Richard Cornuelle mit seinem Buch ‚Reclaiming the American Dream‘ die bis heute andauernde Debatte um die Rollenverteilung im öffentlichen Raum an, indem er staatliche Systeme für unfähig, den gesondert zu betrachtenden Bereich der fertwilligen Assoziationen hingegen für prädestiniert erklärte, um sozialen Fortschritt zu bewerkstelligen.