Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (, EBCG), auch Frontex genannt (Akronym für ), ist eine Agentur der Europäischen Union mit Sitz in Warschau, die für den Schutz der Außengrenzen des Schengen-Raums zuständig ist. Seit 2023 ist Hans Leijtens der Exekutivdirektor.
Frontex wurde 2004 als Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen gegründet und war in erster Linie für die Koordinierung der Grenzkontrollen zuständig. Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise in Europa 2015/2016 schlug die Europäische Kommission am 15. Dezember 2015 vor, das Mandat von Frontex zu erweitern und es in eine vollwertige Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache umzuwandeln. Am 18. Dezember 2015 befürwortete der Europäische Rat den Vorschlag, und nach einer Abstimmung im Europäischen Parlament wurde die Europäische Grenz- und Küstenwache am 6. Oktober 2016 gegründet.
Die Hauptaufgabe der Agentur besteht darin, ein integriertes europäisches Grenzmanagement sicherzustellen. Es soll eine effiziente Steuerung der Migrationsströme garantieren und so zur Sicherheit der EU beitragen. Gleichzeitig werde damit die Freizügigkeit innerhalb des Schengenraums gewährleistet und die Grundrechte geachtet. In der Vergangenheit kam es durch Frontex wiederholt zu Menschenrechtsverletzungen gegenüber Migranten. Im Mittelpunkt der Aktivitäten der Agentur stehen die Entwicklung einer operativen Strategie für das Grenzmanagement und die Koordinierung der europäischen Mitgliedstaaten. Dazu baut Frontex bis 2027 eine ständige Reserve von 10.000 Grenzbeamten auf.
Geschichte Die Gründung von Frontex steht im Kontext der Implementierung des Schengen-Raums ab 1995 und der damit einhergehenden Freizügigkeit. Dies veranlasste die Europäische Union, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern bei der gemeinsamen Grenzüberwachung und dem Grenzschutz zu verstärken.
Gründung
Vorläufer: die Gemeinsame Instanz Im Jahr 2002 wurde eine Expertenkommission zur Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union mit dem Ziel gegründet, ein „integriertes Management der Außengrenzen“ zu ermöglichen. Am 7. Mai 2002 wurde dazu eine Mitteilung der europäischen Kommission mit dem Titel: „Auf dem Weg zu einem integrierten Grenzschutz an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten“ an den Rat und das Europäische Parlament übermittelt. Die Kommission schlägt dazu unter anderem die Etablierung einer „Gemeinsamen Instanz von Praktikern für die Außengrenzen“ vor. Am 13. Juni 2002 billigte der Rat den Plan der Kommission und richtete im Rahmen des Strategischen Ausschusses für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SAEGA) eine gemeinsame Instanz von Praktikern für die Außengrenzen ein. In der zweiten Hälfte des Jahres 2002 begann die Struktur unter dem Namen SAEGA+ zu firmieren. Zu den vom Rat festgelegten Aufgaben zählt die Erarbeitung der gemeinsamen Strategie für den Schutz der Außengrenzen und die Koordinierung operativer Projekte.
Am 11. Juni 2003 kam die griechische Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union am Ende ihres Mandates, zu dem Schluss, dass „das Fehlen eines Überwachungsmechanismus und einer Methode für eine unabhängige und sorgfältige Evaluierung sowie für die Auswertung und Nutzung der Ergebnisse besonders deutlich ist“. Daher sollte die Möglichkeit einer „neuen institutionellen Struktur“ geprüft werden, um die operative Zusammenarbeit beim Schutz der Außengrenzen zu stärken.
Vorschläge der Kommission
Zur Vorbereitung des Europäischen Rates vom 19. bis 21. Juni 2003 in Thessaloniki veröffentlichte die Kommission am 3. Juni 2003 eine Mitteilung über die „Entwicklung einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Illegale Einwanderung, Schleuserkriminalität und Menschenhandel, Aussengrenzen und Rückführung illegal aufhältiger Personen“. Die Kommission weist darauf hin, dass die gemeinsame Instanz an strukturelle Grenzen stößt und schlägt vor, dass sie sich auf Koordinierungsaufgaben strategischer Art konzentriert, während die operativen Aufgaben einer ständigen Gemeinschaftsstruktur übertragen werden, die in der Lage ist, die laufenden Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben wahrzunehmen und in Krisensituationen eine schnelle Reaktion sicherzustellen. Am 5. Juni 2003 verabschiedete der Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen, in denen er die „Stärkung der Gemeinsamen Instanz als Arbeitsgruppe des Rates durch Beistellung abgeordneter Sachverständiger aus den Mitgliedstaaten an das Generalsekretariat des Rates“ forderte. Der Europäische Rat begrüßte auf seiner Tagung vom 16. und 17. Oktober 2003 die Tatsache, dass die Kommission erwägt, „einen Vorschlag für die Schaffung einer Agentur für Grenzschutz vorzulegen“.
Das Verfahren 2003/0273/CNS markiert die Gründung der Grenzschutzagentur Frontex und begann offiziell am 11. November 2003 mit der Annahme eines „Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“. Bei dem angewandten Verfahren handelt es sich dann um ein Konsultationsverfahren, was bedeutet, dass der Rat das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss konsultieren muss.
Am 12. November 2003 übermittelte die Europäische Kommission ihren Vorschlag an den Rat und das Europäische Parlament. Der Kommissionsvorschlag erinnert daran, dass das Ziel darin besteht, eine Gemeinschaftspolitik einzuführen, die einen „integrierten Grenzschutz“ ermöglicht und „damit ein hohes, einheitliches Niveau für Personenkontrollen und die Überwachung an den Außengrenzen sichergestellt wird“. Diese Politik sei, so die Kommission, die „Voraussetzung für einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Rechtsgrundlage des Vorschlags ist Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a des EG-Vertrags.
Verabschiedung der Frontex-Verordnung Am 27. November 2003 gab der Rat eine erste Stellungnahme ab. Am 29. Januar 2004 gab auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss seine Stellungnahme ab. Am 9. März 2004 legte das Europäische Parlament seine Stellungnahme vor und schlug Änderungen vor, die Kommission lehnte diese Änderungen jedoch sofort ab. Schließlich nahm der Rat am 25. Oktober 2004 den Vorschlag im Punkt A der Tagesordnung auf und verabschiedete die Verordnung.
So wurde Frontex am 26. Oktober 2004 durch die Verordnung Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 nach der Annahme des Haager Programms, das sich insbesondere auf eine gemeinsame Asylpolitik bezog, gegründet.
Etablierung Am 26. April 2005 wurde der Hauptsitz in Warschau fertiggestellt und die Organisation begann ihre Arbeit am 1. Mai. Die Agentur ist seit dem 3. Oktober 2005 operativ.
Im Mai 2007 wurde ein europäisches Seepatrouillennetzwerk gegründet. Frontex und die betroffenen Mitgliedstaaten (Frankreich, Portugal, Spanien, Malta, Zypern, Griechenland, Italien, Slowenien) organisieren gemeinsame Patrouillen mit anderen Ländern rund um das Mittelmeer.
Im Jahr 2008 äußerte eine breite Koalition von Nichtregierungsorganisationen in einer Erklärung vor dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ihre Besorgnis darüber, dass ein Großteil der Rettungsarbeit von Frontex einer Abschreckungskampagne gleichkommt, die Asylsuchende daran hindert, Schutz im Rahmen der Genfer Konventionen in Anspruch zu nehmen.
Erste Operationen
Im Jahr 2011 wurden die gemeinsamen Operationen EPN-Hermès und Extension 2011 gestartet, um Italien bei seiner Politik der Migrantenkontrolle nach den Revolutionen in Tunesien und Libyen zu unterstützen.
Für Einsätze setzte die Agentur auf das Konzept sogenannter Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT), Einheiten, die in Ausnahmesituationen und dringenden Fällen für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt werden. Die hierfür benötigte technische Ausrüstung wird bei Bedarf über einen extra hierfür geschaffenen Katalog, den Centralised Record of Available Technical Equipment (CRATE) bereitgestellt.Ilkka Laitinen: Frontex News Release. 11. Juni 2007, abgerufen am 7. August 2019 (englisch).
Im Februar 2011 argumentierte die Agentur, dass sie an der griechisch-türkischen Grenze stark ausgelastet sei, da die Zahlen der illegalen Grenzübertritte auf 100 bis 250 pro Tag angestiegen sei. Es sei mehr Equipment und finanzielle Unterstützung notwendig, um die Grenzen zu sichern. Es sei auch wichtig, die Länder im Mittleren Osten und Nordafrika demokratisch zu stärken. Laitinen sagte, wenn die Menschen es schaffen wollen, die Grenze zu überqueren, werden sie es tun. „Wir können sie nicht erschießen.“Christoph Schult: ‚The Situation is Escalating‘: Europe’s Frontex Border Guard Stretched to Limit. auf: spiegel.de, 21. Februar 2011.
Das EU-Parlament in Straßburg hat am 13. September 2011 mit großer Mehrheit mehr Befugnisse für die europäische Grenzschutzagentur Frontex befürwortet. Die Agentur kann nun eigene Grenzschützer anfordern sowie eigene Ausrüstungen wie Hubschrauber und Fahrzeuge anschaffen. Damit ist sie nicht mehr so stark von den Zuweisungen der EU-Länder abhängig. Zudem soll ein Menschenrechtsbeauftragter künftig bei Einsätzen darauf achten, dass die Grundrechte eingehalten werden.EU-Parlament stärkt Agentur Frontex – Mehr Personal soll Europas Grenzen besser schützen, in: tagesschau.de, abgerufen am 13. September 2011. Die RABIT-Einheiten erhielten nun den Namen europäische Grenzschutzteams.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) der Schweiz beteiligt sich seit 2011 an Frontex-Einsätzen an den Schengen-Aussengrenzen.
Kompetenzerweiterungen
Flüchtlingskrise 2015/16
mini|Von den ungarischen Behörden als Reaktion auf die Flüchtlingskrise 2015 errichtete Barriere an der serbisch-ungarischen Grenze. Im Jahr 2015, im Kontext einer steigenden Zahl von Migranten an den europäischen Außengrenzen, beschlossen die europäischen Institutionen, die Rolle von Frontex zu überprüfen. Sie vertraten die Auffassung, dass die Agentur, „nur über ein begrenztes Mandat zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Sicherung ihrer Außengrenzen verfügte und unzureichend mit Personal und Ausrüstung ausgestattet sei. Frontex war für seine Ressourcen auf freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten angewiesen und nicht befugt, Grenzschutzeinsätze sowie Such- und Rettungsmaßnahmen durchzuführen.“ mini|Migranten überqueren die Ägäis auf einem Boot von der türkischen Küste nordöstlich der griechischen Insel Lesbos am 29. Januar 2016. Basierend auf den Erkenntnissen wurde die Gründungsverordnung der Agentur im Oktober 2016 zum dritten Mal seit ihrer Gründung geändert und Frontex erhielt den Namen „Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache“ mit erweiterten Kompetenzen sowohl operativ als auch hinsichtlich der Überwachung und Koordinierung des Grenzmanagements. Mit dieser neuen Verordnung wurde auch die Europäische Grenz- und Küstenwache eingerichtet, die sich aus der Agentur und den für die Verwaltung der Außengrenzen zuständigen nationalen Behörden zusammensetzt.Mehr Macht für Frontex. In: zeit.de. 6. Oktober 2016, abgerufen am 7. August 2019. Dabei soll eine eigene, 1500 Mann starke, ständige Reserve aufgebaut werden, und die Agentur bekam das Recht, selbst Material und Fahrzeuge zu beschaffen.
Die Neuregelungen wurden am 15. Dezember 2015 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, um die Agentur zu stärken, welche angesichts der Flüchtlingsströme während der Flüchtlingskrise allgemein als ineffektiv angesehen wurde. Einige haben die „Migrationskrise in Europa“ daher als in Wirklichkeit eine „Krise des Migrationsmanagements“ bezeichnet. Der Vorschlag wurde insbesondere von Frankreich, Deutschland, Polen und Ungarn unterstützt. Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen äußerten sich zu den Vorschlägen kritisch, da die Verordnung zu wenig zu einer effektiven Durchsetzung von EU-Menschenrechtsstandards beitragen würde.