Das Bistum Trier () in der Kirchenprovinz Köln ist die älteste römisch-katholische Diözese in Deutschland. Bischofssitz ist die Stadt Trier mit der Kathedralkirche, dem Trierer Dom, der 1986 in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen wurde. Amtierender Diözesanbischof ist seit 2009 Stephan Ackermann.

Das Bistum Trier umfasst große, überwiegend ehemals zur preußischen Rheinprovinz gehörende Teile der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland sowie die Exklave Kirchen (Sieg). Es ist die älteste römisch-katholische Ortskirche Deutschlands und wurde (frühestens) im 3. Jahrhundert von Bischof Eucharius gegründet. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts war Trier Erzbistum, und die Erzbischöfe waren als weltliche Oberhäupter des Erzstifts Trier zugleich Kurfürsten des Heiligen Römischen Reichs.

Geschichte Erzbistum Trier Die Anfänge des Bistums liegen vermutlich in der hohen Kaiserzeit des römischen Reiches, in dem Trier als Augusta Treverorum eine der bedeutendsten Städte nördlich der Alpen wurde. Wann Trier zum Bischofssitz erhoben wurde, ist ungewiss. Erste in mittelalterlichen Quellen überlieferte Bischöfe von Trier waren Eucharius, Valerius und Maternus, der auch der erste belegte Bischof von Köln ist, deren Amtszeiten in der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts anzunehmen sind. Die früheste historisch gesicherte Erwähnung bezieht sich auf das Konzil von Arles im Jahr 314, an dem Agritius als Trierer Bischof teilnahm.

Das Erzbistum Trier war nicht deckungsgleich mit dem im Mittelalter entstandenen Erzstift Trier, dem weltlichen Herrschaftsbereich der Erzbischöfe. Dieser erstreckte sich entlang der Unterläufe von Mosel und Lahn zwischen Trier, Koblenz und Limburg sowie über einen Abschnitt des Mittelrheins und war bis 1803 eines der Kurfürstentümer des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Das geistliche und das weltliche Territorium wurden getrennt voneinander verwaltet, zunächst von Trier, ab dem 17. Jahrhundert von Koblenz aus.Des Hohen Erz-Stifts und Churfürstenthums Trier Hof-, Staats- und Stands-Kalender 1860 (dilibri.de)

Zum Gebiet des historischen Erzbistums gehörten außerdem die drei Suffragan-Bistümer Metz, Toul und Verdun (Trois-Évêchés), später auch Nancy und St. Dié (heute französisch).

Nach 1794 war das Gebiet des Erzbistums auf der linken Rheinseite infolge des Ersten Koalitionskriegs vollständig französisch besetzt und 1798 nach dem Frieden von Campo Formio (1797) in das französische Staatsgebiet eingegliedert. Nach dem im Jahr 1801 zwischen Napoleon und Papst Pius VII. abgeschlossenen Staatskirchenvertrag wurde 1802 Bischof Charles Mannay in das neu errichtete Bistum Trier eingesetzt. Der rechtsrheinische Teil des vorherigen Erzbistums existierte als zweites Bistum Trier unter seinem ursprünglichen Erzbischof Clemens Wenzeslaus, der nach Augsburg geflohen war. Verwaltet wurde es von Ehrenbreitstein aus. Territorial wurde 1803 der rechtsrheinische Rest des weltlichen Staats (Kurfürstentum) – der später kirchlich in der neugegründeten Diözese Limburg aufging – durch den Reichsdeputationshauptschluss dem Fürstentum Nassau-Weilburg zugeordnet und säkularisiert.

Bistum Trier 1821 wurde das Bistum erneuert und ist seitdem ein Suffraganbistum des Erzbistums Köln. Während der Zeit des Kulturkampfes wurde der Trierer Bischof Matthias Eberhard am 6. März 1874 als zweiter preußischer Bischof verhaftet und anschließend zu einer Geldstrafe von 130.000 Goldmark und neun Monaten Haft verurteilt.David Blackbourn: Marpingen – Das deutsche Lourdes in der Bismarckzeit, Historische Beiträge des Landesarchivs Saarbrücken, Band 6, Saarbrücken 2007, ISBN 978-3-9808556-8-6, S. 128 f. Er starb sechs Monate nach seiner Haftentlassung auf dem Höhepunkt des Kulturkampfes. Zum Zeitpunkt seines Todes im Mai 1876 waren 250 Priester vor Gericht gestellt worden und 230 Pfarreien seiner 731 Pfarreien umfassenden Diözese waren vakant. Es kam, wie im Fall Namborn, vereinzelt zu heftigen Auseinandersetzungen mit den preußischen Behörden. Sie kumulierten in der Zeit der Marienerscheinungen in Marpingen 1876/1877. Die preußischen Behörden reagierten sehr restriktiv auf diesen Ausdruck von Volksfrömmigkeit, in deren Zusammenhang es zu mehreren Verhaftungen kam und Militär eingesetzt wurde, um Wallfahrten nach Marpingen zu verhindern.

Gegenwart Wort-Gottes-Feiern Nachdem sie unter Bischof Marx unterbunden waren, werden sonntägliche Wort-Gottes-Feiern mit Kommunionausteilung in den Pfarreiengemeinschaften wieder gefeiert. Kurse zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern werden vom Bistum angeboten.

Sexueller Missbrauch

Im März 2012 berichtete der Spiegel, dass im Bistum Trier der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz und Trierer Bischof Stephan Ackermann mindestens sieben pädophile und zum Teil vorbestrafte Priester als Seelsorger beschäftige. Genaue Zahlen wollte das Bistum nicht nennen, bestätigte aber, dass Priester, die wegen sexuellen Missbrauchs aufgefallen sind, weiter seelsorgerisch tätig sind.Bischof Ackermann. Katholischer Missbrauchsbeauftragter schont Pädophile; Der Spiegel, 18. März 2012. Abgerufen am 18. März 2012 Diese würden jedoch nicht im normalen Priesterdienst eingesetzt, sondern seien nur im Rahmen der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch unter Auflagen im eingeschränkten Einsatz tätig und würden keinesfalls in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt.; Bistum Trier; abgerufen am 13. Juli 2012

Einem Priester, gegen den aktuell eine Voruntersuchung wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in den 1970er-Jahren eingeleitet wurde, wurde vom Bischof das Feiern von öffentlichen Gottesdiensten sowie jegliche Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit verboten, außerdem informierte das Bistum die zuständige Staatsanwaltschaft.; Pressemitteilung des Bistums Trier vom 16. März 2012.

Bischof Ackermann setzte im Juni 2020 einen Prozess der systematischen Aufarbeitung der Behandlung von Fällen des sexuellen Missbrauch und körperlicher Gewalt für das Bistum in Gang, nachdem es bis dahin nur Aufarbeitung in Einzelfällen gegeben habe. Das Ziel sei es, Strukturen zu ermitteln, „die Missbrauch ermöglicht haben, die die Aufdeckung verhindert haben, oder wo sogar vertuscht worden ist.“ „Nun gehen wir einen Schritt weiter und setzen uns mit der institutionellen Verantwortung auseinander, die Bischof und Diözese für begangenes Unrecht übernehmen müssen.“ Das Bistum werde eine Kommission mit Vertretern des Bistums, Experten aus Wissenschaft, Praxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffenen einrichten, die eigenständig entscheide, welchen Zeitraum sie untersuche und in welcher Form Ergebnisse veröffentlicht würden. Die Opferinitiative Missbit, der 20 Betroffene angehören, kritisierte im Januar 2021, dass die Aufarbeitungskommission noch nicht mit der Arbeit begonnen habe und dass sie im Unklaren gelassen werde, wer über die Zusammensetzung des sogenannten Betroffenenbeirats entscheide; sie sprach von „Vertuschung, Lügen, Hinhaltemanöver“. Bistumssprecherin Judith Rupp wies die Vorwürfe zurück.

Wappen mini|Trierer Bistumswappen Beschreibung: Rotes Kreuz auf weißem Grund. Es geht auf die Kreuzfahrt niederdeutscher Kreuzfahrer im Jahre 1217 zurück.Hans Horstmann: Der Ursprung der Bistumswappen von Köln, Trier und Utrecht. Aus Vierteljahresblätter der Gesellschaft für nützliche Forschung, 1957, Heft 3

Bistumsgebiet Das Bistum umfasst heute grob den Nordwesten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, und zwar die ehemaligen Regierungsbezirke Trier und Koblenz ohne den Westerwaldkreis und ohne den Rhein-Lahn-Kreis, sowie das Saarland ohne den Saarpfalz-Kreis.

Abweichend hiervon gehört vom Landkreis Ahrweiler der Stadtteil Rolandswerth (Stadt Remagen) und die Ortsgemeinde Kalenborn (bei Altenahr) nicht zum Bistum. Vom Landkreis Neuwied fehlt der nördliche Teil, ein Teil des Ortsteils Kasbach in der Gemeinde Kasbach-Ohlenberg sowie die Verbandsgemeinden Unkel und Asbach (ohne die Gemeinde Neustadt (Wied), die hingegen zum Bistum gehört). Vom Landkreis Altenkirchen fehlt überwiegend der westliche Teil, dies sind die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld, Hamm (Sieg) und Wissen, sowie die im Norden liegende Gemeinde Friesenhagen. Ausgenommen hiervon sind die Gemeinden Horhausen (Westerwald), Peterslahr, Bürdenbach, Eulenberg, Güllesheim, Krunkel, Niedersteinebach, Obersteinebach, Pleckhausen und Willroth, die im Südwesten der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld liegen und Teil des Bistums sind. Der östliche Teil des Landkreises Altenkirchen (das Dekanat Kirchen (Sieg)) wird „Trierische Insel“ genannt. Der Landkreis Mayen-Koblenz gehört komplett dem Bistumsgebiet an, mit Ausnahme des Stadtteiles Stromberg (Bendorf) (dieser wurde 1974 eingemeindet und war zuvor Teil des Unterwesterwaldkreises und damit des Bistums Limburg, dem er bis heute angehört).

Die zum ehemaligen Regierungsbezirk Koblenz gehörenden Landkreise Westerwaldkreis und Rhein-Lahn-Kreis gehören komplett dem Bistum Limburg an, da sie im historischen Staat Preußen zu Hessen-Nassau und nicht, wie der überwiegende Teil des heutigen Bistums Trier, zur Rheinprovinz gehört haben.

Vom Landkreis Bad Kreuznach gehören die Gemeinden, die komplett östlich des Glans (südlich der Nahe) liegen, früher pfälzisch waren, nicht zum Bistum (sie sind Teil des Bistums Speyer und meint die Gemeinden Ebernburg, Altenbamberg, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Duchroth, Oberhausen an der Nahe, Callbach, Lettweiler, Becherbach, Reiffelbach, Schmittweiler). Ebenso die früher hessischen Gebiete des Landkreises Bad Kreuznach, die dem Bistum Mainz angegliedert sind (Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und die Stadtteile Bosenheim, Ippesheim und Planig der Stadt Bad Kreuznach).

Von dem ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz gehören die Gemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein des Landkreises Kusel, die komplett nördlich des Glan liegen (Hoppstädten, Buborn, Deimberg, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Merzweiler, Unterjeckenbach), sowie am Glan die Gemeinden Odenbach, Wiesweiler, Offenbach-Hundheim und Glanbrücken zum Bistum Trier. Ebenso die Gemeinden Niederalben, Herchweiler und Reichweiler im Landkreis Kusel die nicht zur Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gehören. (Bis auf die Gemeinden Odenbach, Hundheim, Hachenbach (Ortsteil von Glanbrücken) und Herchweiler sind alle bei der Kreisreform von 1969 vom Landkreis Birkenfeld (der zum ehemaligen Regierungsbezirk Koblenz gehört) an den Kreis Kusel gewechselt.) Zum Bistum gehört auch die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe und Bingerbrück des Landkreises Mainz-Bingen (die erst durch die Kreisreform von 1969 zum Landkreis Mainz-Bingen gekommen sind).

Das Saarland gehört komplett zum Bistum Trier mit Ausnahme des Saarpfalz-Kreises (nur der St. Ingberter Ortsteil Rentrisch gehört hier zum Bistum Trier), der Saarbrücker Stadtteile Ensheim und Eschringen, des Sulzbacher Stadtteils Schnappach, sowie den zur Kreisstadt St. Wendel gehörenden Ostertalorten Osterbrücken, Hoof, Niederkirchen, Bubach, Marth und Saal. Diese Orte waren wie auch das Gebiet des Saarpfalz-Kreises früher alle pfälzisch und gehören daher bis heute noch zum Bistum Speyer.

Bistumsgliederung

Das Bistum Trier gliedert sich in 34 Pastorale Räume in drei „Visitationsbezirken“ (Koblenz – Saar – Trier). Die Leitung der Bezirke unterliegt den Bischofsvikaren.