Amicus Curiae (auch amicus curiæ, Pl. amici curiae, lat. „Freund des Gerichts“, , abgekürzt amicus) dient insbesondere im US-amerikanischen Recht zur Beschreibung einer unbeteiligten Person oder Personenmehrheit, der es gestattet wird, zu wichtigen Fragen eines anhängigen Rechtsstreits Stellung zu nehmen.Ulrich Kühne: Amicus Curiae. Richterliche Informationsbeschaffung durch Beteiligung Dritter. Mohr Siebeck, Tübingen 2015, ISBN 978-3-16-153147-7.

Der amicus curiae hebt wesentliche fachliche Aspekte des Rechtsstreits und möglicher Entscheidungen hervor. Er kann vertiefte Informationen und Sachkenntnis dem entscheidenden Gericht zur Verfügung stellen. Indes braucht er nicht völlig unabhängig zu sein. Maßgeblich ist, nicht Partei zu sein. Häufig sind die Interessen des amicus indirekt durch den Rechtsstreit und die Entscheidung betroffen. Es ist auch statthaft, eine Interessenseite oder einen Teilaspekt zuzuspitzen und pointiert vorzutragen. Gerade im Widerstreit und in der Gewichtung der Argumente erweist er dem Gericht einen „Freundschaftsdienst“.

Der amicus curiae hat keine eigenständigen Verfahrensrechte, was ihn von einem Nebenintervenienten und einem im Wege der Streitverkündung/Streitverkündigung oder Beiladung am Verfahren beteiligten Dritten unterscheidet (vgl. 2. Halbsatz, Abs. 1 ZPO, VwGO). Anders als ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ist er nicht auf die im Beweisbeschluss vorgegebene Sachfrage (Tatsachenfrage) beschränkt. Er darf auch Rechtsfragen aufwerfen; außerdem ist er nicht zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Rechtsgeschichte Die Beteiligung außenstehender Dritter an der richterlichen Entscheidungsfindung geht zurück auf die juristisch gebildeten Assessoren, die in der klassischen römischen Antike den Kaiser bei dessen Rechtsprechung berieten9 aktuelle und spannende Dissertationen. Wer bringt das Wissen vom Recht in das Gehirn des Richters?, LTO, abgerufen am 29. Juni 2017 zu Ulrich Kühne: „Amicus Curiae. Richterliche Informationsbeschaffung durch Beteiligung Dritter“, Dissertation 2014 Freiburg im Breisgau. Veröffentlicht 2015 im Verlag Mohr-Siebeck. und das daran anknüpfende Verfahren der Aktenversendung im gemeinen Recht.Ulrich Falk: In dubio pro amico? Zur Gutachtenpraxis im gemeinen Recht, forum historiae iuris, 14. August 2000. Das Rechtsinstitut des amicus curiae entstammt jedoch dem angloamerikanischen Prozessrecht.Thomas Ruthemeyer: Der amicus curiae brief im Internationalen Investitionsrecht. Nomos, 2014, ISBN 978-3-8487-1827-6.

USA Bedeutung Im Common Law tritt der amicus als eine Art parteiischer Sachverständiger im öffentlichen Interesse auf, etwa in Verfahren, in denen es um Bürgerrechte, Kapitalverbrechen, Umweltschutz oder Fragen der Gleichberechtigung geht. Ist etwa ein Unternehmen an einem Rechtsstreit beteiligt, so können sich auch andere Unternehmen mit ähnlichen Interessen sowie Interessensverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen oder die American Civil Liberties Union äußern.

Prozessrechtliche Stellung Zugang zum Verfahren Amici curiae können natürliche Personen, juristische Personen, Interessenverbände oder auch staatliche Behörden sein. Es kommen auch Parteien anderweitig anhängiger Prozesse, in denen es um vergleichbare Rechtsfragen geht, als amicus in Betracht. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass dieser ein Interesse an der Sache belegt die Parteien zustimmen, das Gericht die Beteiligung als amicus anordnet oder das Gericht einem Antrag auf Zulassung des amicus statt gibt (Motion of Leave);Maria Berentelg: Die Act of State-Doktrin als Zukunftsmodell für Deutschland? Zur Nachprüfung fremder Hoheitsakte durch staatliche Gerichte. Mohr Siebeck, Tübingen 2010, S. 224. Regierungsbehörden dürfen ohne weiteres zum Verfahren Stellung nehmenAmicus Curiae, The free Dictionary by Farlex, abgerufen am 29. Juni 2017 (englisch). die Stellungnahme des amicus für das Gericht hilfreich sein kann.

Eine gesetzliche Regelung findet sich in Rule 37 Abs. 1 der Verfahrensordnung des US Supreme Court, adopted April 19, 2013, effective July 1, 2013, abgerufen am 29. Juni 2017 (englisch). und in Rule 29 der Federal Rules of Appellate Procedure.Rule 29. Brief of an Amicus Curiae, Federal Rules of Appellate Procedure, abgerufen am 29. Juni 2017 (englisch).

Gegen eine Ablehnung als amicus durch das Gericht ist kein Rechtsmittel möglich.Peter Heidenberger: Der Amicius Curiae Brief. RIW 1996, S. 918. 80 % der Zulassungsanträge sind erfolgreich, es steht jedoch im Ermessen des Gerichts, das Vorbringen eines amicus bei seiner Entscheidung auch inhaltlich zu berücksichtigen.Brendan Koerner: Do Judges Read Amicus Curiae Briefs?, abgerufen am 29. Juni 2017 (englisch).

Verfahrensrechte des amicus Der amicus teilt seine Rechtsansicht dem Gericht in einem Schriftsatz ähnlich einem Privatgutachten mit. Die Schriftsätze müssen bestimmten formalen Anforderungen genügenShon R. Hopwood: Both Style and Substance: The Anatomy of a Supreme Court Brief Cover, The Cockle Bur Blog, abgerufen am 29. Juni 2017 (englisch). und können in der Regel nur von einem bei dem betreffenden Gericht postulationsfähigen Rechtsanwalt eingereicht werden.Ronald B. Standler: Use of an Amicus Brief, 16. Januar 2007 (englisch). Prominente Beispiele sind Lori Fisler Damrosch oder die britische Kanzlei Allen & Overy. Der Schriftsatz wird als brief ‘amicus curiae’ oder amicus brief bezeichnet. Dieser muss eine neue Sicht darstellen, welche von den Parteien bislang nicht oder nicht vollständig vorgebracht wurde.Maria Berentelg in: Die Act of State-Doktrin als Zukunftsmodell für Deutschland?: zur Nachprüfung fremder Hoheitsakte durch staatliche Gerichte. Mohr Siebeck 2010, S. 224. Im Schriftsatz können sowohl Tatfragen als auch Rechtsfragen behandelt werden.Hanspeter Dietzi: Der 'amicus curiae Brief' im amerikanischen Prozessrecht. Schweizerische Juristen-Zeitung (SJZ) 1985, Vol. 81, H. 6, S. 91 und 93

Der amicus hat jedoch kein Antragsrecht und darf keine Prozesshandlungen vornehmen. Er darf sich auch nur im Rahmen des Parteivorbringens äußern.

Der amicus wird zwar als „Freund des Gerichts“ angesehen, ist in der Praxis jedoch meist an einem bestimmten Prozessausgang interessiert und unterstützt somit eine der Verfahrensparteien. Er argumentiert also nicht unabhängig und neutral.Peter Heidenberger: Der Amicius Curiae Brief. RIW 1996, S. 918 f.

Die amici sind in der US-amerikanischen Praxis vor allem auf die Verfahren vor Gerichten der höheren Instanz, wie den 13 Bundesberufungsgerichten (Federal Courts of Appeals), dem US Supreme Court, und den Appellations- und Obersten Gerichtshöfen der einzelnen Bundesstaaten konzentriert, die entsprechend größere Bedeutung für eine bestimmte Interessensgruppe oder die Allgemeinheit haben können, wenn es sich um die Auslegung von Gesetzen oder der Verfassung eines Staates oder der der Vereinigten Staaten handelt. Kritiker bemängeln den Lobbyismus bestimmter Nichtregierungsorganisationen sowie anderer Interessenverbände in ihrer Rolle als amici und deren Einflussnahme auf die Rechtsprechung.Kenneth Jost: The Amicus Industry. California Lawyer 21 (October 2001): 40.

Die Gerichte können einem amicus für seine Tätigkeit im Einzelfall eine Entschädigung zusprechen.Vgl. Kansas City v. Kindle, 446 S.W. 2d 807 [Mo. 1969].

Deutschland Auch wenn deutschem Recht eine Figur wie der amicus curiae fremd istJürgen Basedow: Der verfahrensrechtliche Rahmen richterlicher Rechtsfortbildung – Einführender Überblick (The Procedural Framework for Judge-Made Law – An Introduction), RabelsZ 2016, S. 237–253, ist am Prozess unbeteiligten Dritten eine Nebenintervention, auch auf eigene Initiative hin, gestattet. Näheres regelt der dritte Titel im zweiten Abschnitt der Zivilprozessordnung, wie beispielsweise und .

Verfassungsgerichtsbarkeit Mit Gesetz vom 16. Juli 1998Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, BGBl. I 1823 wurden und Abs. 2 neu in das BVerfGG eingefügt. Das Bundesverfassungsgericht kann danach „sachkundigen Dritten“ Gelegenheit zur Stellungnahme geben und sie dazu auffordern, sich binnen einer bestimmten Frist zu äußern.

BVerfGG schafft für die bis dahin nur auf die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGGO) gestützte Praxis des Bundesverfassungsgerichts, zur Verbreiterung seiner Entscheidungsgrundlage über den Kreis der Beitritts- und Äußerungsberechtigten hinaus auch sachkundigen Dritten (z. B. gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. Abs. 4, BVerfGGO), eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Die vom Bundesverfassungsgericht nach dieser Vorschrift im Einzelfall – und von Verfahren zu Verfahren unterschiedlich – um Stellungnahme gebetenen sachkundigen Dritten erhalten dadurch jedoch keine den in Abs. 1 und 3, Abs. 2, Abs. 2, Abs. 1 BVerfGG genannten Äußerungsberechtigten vergleichbare verfahrensrechtliche Stellung, insbesondere keine eigenen prozessualen Rechte.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, BT-Drs. 13/7673, S. 10.

Die Stellungnahmen sachkundiger Dritter werden insbesondere in Verfahren der VerfassungsbeschwerdeBeispiel: zu der Thematik der Personenstandseintragung von Intersexuellen (PDF) und in NormenkontrollverfahrenBeispiel: Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins als sachkundiger Dritter (§ 27a BVerfGG) in dem Verfahren BVerfG 1 BvL 7/16 zu der Frage, ob i. V. m. SGB II mit Abs. 1 GG i. V. m. Abs. 1 GG und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist., Stellungnahme des Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) im Rahmen des Normenkontrollverfahrens zur Überprüfung des Abs. 1a LFGB (behördliche Verbraucherinformationen über gesundheitsgefährdende Lebensmittel). angefordert.

In den ersten Jahren nach Gründung des Bundesverfassungsgerichts mussten gerichtliche Normenkontrollanträge dem Bundesverfassungsgericht über das jeweils zuständige oberste Bundesgericht vorgelegt werden.§ 80 Abs. 1 BVerfGG in der Fassung vom 12. März 1951, BGBl. I 243. Dies nutzten die weiterleitenden Bundesgerichte dazu, Rechtsgutachten zu der gerichtlichen Vorlage zu erstatten und teilweise zu veröffentlichen, bis 1955 der Erste Senat ein Ende dieser „wesensfremden“ Gutachten beschloss.Hans Vorländer: Regiert Karlsruhe mit? Das Bundesverfassungsgericht zwischen Recht und Politik, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, 19. August 2011.

Fachgerichtsbarkeit In bestimmten Verfahren wird sachkundigen Dritten selbst eine Prozessführung ermöglicht, insbesondere über das Verbandsklagerecht. Im Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft steht dem Verband ein eigenes Klagerecht kraft Gesetzes zu (vgl. z. B. BNatschG oder BGG), im Fall der gewillkürten Prozessstandschaft wird ein Verband dazu von der prozessführungsbefugten Partei ermächtigt (vgl. SGB IX).

Die nach bestimmten Verfahrensordnungen vorgesehenen Beistände hingegen unterstützen lediglich die Klagepartei, ohne selbst Prozesspartei zu sein (vgl. beispielsweise Abs. 2 AGG).

Diese Beteiligungsformen Dritter sind jedoch von der Rechtsstellung eines amicus abzugrenzen.Wiebke Blanquett, Chiara Casser: Amicus Curiae in Deutschland. Drittbeteiligung von Verbänden und Institutionen durch Amicus-Curiae-Stellungnahmen in Gerichtsverfahren der unteren Instanzen, Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR), 2016, S. 12 ff.