mini|Abwurfstange eines Rothirschs mini|Abwurfstange eines Rehbocks Als AbwurfstangeHaseder, S. 20. oder Abwurf bezeichnet man in der Jägersprache das jährlich abgeworfene Geweih von Hirschen. Finden sich zwei Abwurfstangen vom selben Stück, werden die Abwurfstangen Passstangen genannt. Der Abwurf ist Eigentum des Jagdausübungsberechtigten. Nach § 15 des deutschen Bundesjagdgesetzes bedarf es Zum Sammeln von Abwurfstangen […] nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagsausübungsberechtigten.. In: bundesrecht.juris.de, abgerufen am 26. Februar 2018. Das unerlaubte Sammeln erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei ( Abs. 1 Nr. 2 StGB). In Österreich ist das unberechtigte Sammeln von Abwurfstangen ein Eigentumsdelikt nach § 137 Strafgesetzbuch (StGB). In: noe.gv.at, abgerufen am 26. Februar 2018. In der Schweiz ist das Sammeln von Abwurfstangen, außer zu bestimmten Jahreszeiten in Wildschutzzonen, erlaubt.

Literatur Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Weltbild-Verlag, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5.

Einzelnachweise

Kategorie:Jägersprache Kategorie:Knochenprodukt Kategorie:Hirsch als Thema