Zotzenbach ist mit rund 2100 Einwohnern nach Rimbach-Mitte der größte Ortsteil der Gemeinde Rimbach im südhessischen Landkreis Bergstraße.

Geographie Geographische Lage Zotzenbach liegt beiderseits des gleichnamigen Bachs im Weschnitztal im Vorderen Odenwald ca. 30 km nördlich von Heidelberg. Es ist außer dem nahen Weiler Münschbach der einzige Ortsteil, der südlich von Rimbach-Mitte und östlich der Weschnitz liegt. Die ausgedehnte Gemarkung von Zotzenbach erstreckt sich von der Weschnitzniederung nach Osten bis zur Gipfelregion der Tromm und schloss den westlich der Gipfelhöhe errichteten, seit 2020 weitgehend abgetragenen, 27 Meter hohen Ireneturm, benannt nach einer Prinzessin von Hessen-Darmstadt, mit ein. Damit hat Zotzenbach Anteil an der Region Überwald und weist mit über 570 Meter Höhe die höchste Erhebung des Rimbacher Gemeindegebiets auf. Am südlichen Ende der Gemarkung gehört der Weiler Unter-Mengelbach noch zu Zotzenbach.

Nachbargemeinden Die Gemarkung grenzt im Süden und Westen an Mörlenbach, im Osten an Wald-Michelbach und Grasellenbach, im Norden an den Ortsteil Münschbach und an Rimbach-Mitte.

Verkehr mini|hochkant=0.9|Die Ortsdurchfahrt (2021)

Von der Bundesstraße 38 kommend führt die L 3409 zum Ortseingang von Zotzenbach, bzw. als Umgehungsstraße südlich um Zotzenbach herum in Richtung Wald-Michelbach.

Die Anbindung von Zotzenbach an die größeren Städte in der Umgebung (Weinheim, Mannheim, Heidelberg) erfolgt über die B 38, bzw. B 38a und den Saukopftunnel. Durch letzteren ist eine Autobahnanbindung von ca. 15 Minuten gegeben.

Eine Zugverbindung aller Weschnitztal-Gemeinden stellt die Weschnitztalbahn dar. Die Weschnitztalbahn verläuft zwischen Weinheim und Fürth (Odenwald). Der Zug verkehrt – nur tagsüber – in ca. 30 Minutenrhythmus, Sa–So und Feiertage im Stundenrhythmus. Rimbach und Zotzenbach sind außer durch Kraftfahrstraßen durch einen Fuß- und Fahrradweg miteinander verbunden.

Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Die älteste Erwähnung des Ortes findet sich im Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis des Reichsklosters Lorch. Hier ist unter der Nr. 40 die Schenkung eines Lüther aus dem Jahr 877 an das Kloster dokumentiert. Dabei ließ er sich die lebenslange Belehnung dieser Güter und anderer Orte, darunter Zotzenbach (villa Zoszumbach), die das Kloster ihm zum Lehen gab, zusichern. In jener Zeit war dies ein übliches Verfahren adliger Herren, sich das Seelenheil nach ihrem Tod zu sichern. Hans-Jürgen Nitz bezeichnet Zotzenbach in seiner Arbeit Die ländlichen Siedlungsformen des Odenwaldes: Untersuchung über ihre Typologie u. Genese u. d. Prinzipien d. räuml. Organisation d. mittelalterl. Siedlungsbildes als das älteste Waldhufendorf Deutschlands.Hans-Jürgen Nitz: Die ländlichen Siedlungsformen des Odenwaldes: Untersuchgn über ihre Typologie u. Genese u. d. Prinzipien d. räuml. Organisation d. mittelalterl. Siedlungsbildes, Heidelberg, Phil. F., Diss. v. 2. Okt. 1959, Gefördert durch viele weitere Schenkungen gehörte das Kloster Lorsch im 9.–12. Jahrhundert zu den größten und mächtigsten Benediktinerabteien Deutschlands. Als nach dem Niedergang des Klosters, 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform überstellte, befand sich das Gebiet des späteren Amtes Schönberg, zu dem auch Zotzenbach gehörte, bereits im Besitz der Pfalzgrafen.

Vor 1290 gelangte Zotzenbach als pfälzisches Lehen an die Herrschaft Erbach, denn aus diesem Jahr ist eine Schenkung des Konrad von Erbach an das Kloster Schönau überliefert, in der er dem Kloster für sein Seelenheil „die genannten Einkünfte aus Zotzenbach“ überlässt. Weitere Belege für die Erbacher Lehensherrschaft sind: Die Urkunde von 1339. in der Schenk Konrad von Erbach seine Ehefrau Kunigunde, geb. von Brugge, mit Willen seines Lehensherren Pfalzgraf Rudolf, mit einem Viertel der Burg Schönberg, zu der Gefälle in Schönberg, Elmshausen, Wilmshause, Gronau, Zell und Reilenbach gehören, bewittumt. Die Urkunde von 1385, in der Pfalzgrafen Ruprecht I. dem Schenk Eberhard von Erbach die Verpfändung der Dörfer Zotzenbach und Rimbach an Hanemann von Sickingen und Hennel von Mosbach bewilligte. Die Grafschaft Erbach gehörte ab 1500 zum Fränkischen Reichskreis und die Schenken zu Erbach wurden 1532 in den Reichsgrafenstand erhoben. Die Hohe Gerichtsbarkeit über den Ort wurde durch die Zent Heppenheim ausgeübt, deren oberster Richter der 1267 erstmals erwähnte Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) war. Die Niedere Gerichtsbarkeit lag beim Vogteigericht in Rimbach. Aus dem Jahr 1475 ist ein Weistum über die erbachischen Rechte erhalten. 1590 wurde die Niedere Gerichtsbarkeit in Zotzenbach dann durch die Zent Mörlenbach ausgeübt. Die Zuordnung zur Zent Mörlenbach scheint aber nur zeitweise bestanden zu haben, denn aus dem Jahr 1698 ist ein Vogteigerichtsbuch für Rimbach und Zotzenbach überliefert. Die erbachischen Rechte wurden durch das Amt Schönberg wahrgenommen. Den Zehnten in Zotzenbach erhielten anfangs die Pfalzgrafen die ihn den Grafen von Erbach teilweise zum Lehen gaben. Diese wiederum belehnten den niedrigen Adel mit Teilen des Zehnten, diese Lehen fielen aber im Laufe der Zeit wieder an Erbach zurück. 1717 beanspruchte Erbach zwei Drittel und die Oberschaffnerei des Klosters Lorsch, welche die verbliebenen Rechte des Klosters wahrnahm und verwaltete, ein Drittel des Zehnten.

Im 16. Jahrhundert hielt die Reformation auch im Odenwald Einzug. Bis 1544 hatten die Grafen von Erbach für ihre Grafschaft das lutheranische Glaubensbekenntnis eingeführt, und auch die pfälzischen Herrscher sympathisierten offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Die Untertanen hatten ihren Herrschern damals auch in Glaubensfragen zu folgen. In kirchlicher Hinsicht gehörte Zotzenbach zusammen mit Mengelbach vor der Reformation zur Pfarrei in Mörlenbach. Auch gab es im Ort eine Kapelle, die „Unserer Lieben Frau“ geweiht war, sowie einen Friedhof und einen eigenen Kaplan. Nach der Reformation wurde Zotzenbach dem Kirchspiel Rimbach zugeteilt.Gustav Simon: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Verlag Brönner, Frankfurt a. M. 1858, S. 143ff (online bei Google Books)

1618 begann der Dreißigjährige Krieg, unter dem spätestens 1622 auch das Amt Schönberg zu leiden hatte, als ligistische Truppen es mehrfach überfielen und ausplünderten. Mitte der 1630er Jahre folgte mit dem Schwedisch-Französischen Krieg das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Als im Jahre 1648 Friede geschlossen wurde, war die Bevölkerung in der Region auf ein Viertel geschrumpft, etliche Dörfer waren über Jahre menschenleer. Nach kurzer Friedenszeit folgten die französischen Reunionskriege, die für die Region neue Heimsuchungen brachten. Im Herbst 1696 wurde im Pfälzischen Erbfolgekrieg das Schloss Schönberg überfallen. Erst mit dem Frieden von Rijswijk, 1697, zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.

Im Jahr 1717 kam es zur Teilung des Erbacher Grafenhauses und Schloss Schönberg wurde Sitz der jüngeren Linie Erbach-Schönberg unter Graf Georg August zu Erbach-Schönberg. Dieser erhielt die Ämter Schönberg und König und die Hälfte der Herrschaft Breuberg. Die Linie Erbach-Schönberg machte die Burg zu ihrem Wohnsitz, wodurch sie ihren heutigen Schlosscharakter erhielt. Im selben Jahr wurden für Zotzenbach einschließlich Mengelbach 20 Zentmänner und 4 Beisassen gezählt.

Aus dem Jahr 1729 stammt die Erwähnung einer eigenen Schule in Zotzenbach, davor besuchten die Zotzenbacher Kinder die Schule in Rimbach. In den ersten 100 Jahren stellten die Lehrer auch die Räumlichkeiten für den Unterricht. Erst 1827 erhielt der Ort ein eigenes Schulgebäude.Die Geschichte von Zotzenbach im Internetauftritt der Gemeinde Rimbach

Vom 19. Jahrhundert bis heute Zotzenbach wird hessisch Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachten Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet. Dieses letzte Gesetzeswerk des alten Reiches setzte Bestimmungen des Friedens von Luneville um und leitete das Ende des alten Reiches ein. Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. Durch die Rheinbundakte wurde die Grafschaft Erbach mediatisiert und zum größten Teil in das neu gegründete Großherzogtum Hessen eingegliedert, dazu gehörte auch das „Amt Schönberg“. Das Amt blieb vorerst als standesherrschaftliches Amt erhalten.

Bereits am 9. Dezember 1803 wurde durch eine Ausführungsverordnung das Gerichtswesen in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Die Bestimmungen galten auch im 1806 gegründeten Großherzogtum Hessen.

Die Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues berichtet 1812 über Zotzenbach als erbachischen Ort der Zent Heppenheim:

Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen und die Zugehörigkeit der Grafschaft Erbach zum „Fürstentum Starkenburg“ des Großherzogtums Hessen bestätigt. Daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet und dabei das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben teilweise noch bis 1848 bestehen.

1821/22 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei 1822 das Amt Schönberg dem Landratsbezirk Lindenfels zugeteilt wurde. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Für das Amt Schönberg wurde die Niedere Gerichtsbarkeit im Namen der Standesherren durch den Landrat ausgeübt. Erst 1826 gingen alle Funktionen des ehemaligen standesherrschaftlichen Amts Schönberg an die Landesinstitutionen über. Diese Reform ordnete auch die administrative Verwaltung auf Gemeindeebene, wobei Zotzenbach eine eigene Bürgermeisterei erhielt die auch für Mengelbach zuständig war.