Türkeistämmige in Deutschland sind mehrheitlich Türken, aber auch Kurden und andere nationale Minderheiten der Türkei, die selbst Staatsbürger der Türkei sind oder waren oder deren Vorfahren dies waren, und die oder deren Vorfahren ab 1960 aus der Türkei im Gefolge der Gastarbeitermigration in die Bundesrepublik Deutschland aus den verschiedensten Gründen eingewandert sind. In Deutschland lebten 2018 etwa drei Millionen Personen mit Migrationshintergrund, die ihre familiären oder religiösen Wurzeln in der Türkei haben. Von dieser Gruppe besitzen ungefähr die Hälfte die deutsche Staatsangehörigkeit. In offiziellen Statistiken ist der Begriff Türken in Deutschland die Bezeichnung für Staatsbürger der Türkei, die in Deutschland leben. Umgangssprachlich wird der mehrdeutige Begriff „Deutschtürken“ benutzt. Der Begriff „Türkeistämmige“ ist ein Neologismus, der gegenüber dem im allgemeinen Sprachgebrauch verbreiteten „Türkischstämmige“ zum Ausdruck bringt, dass er alle ethnischen und sprachlichen Gruppen des Staatsgebietes der Republik Türkei umfasst, insbesondere die als ethnische Minderheit innerhalb der Türkei lebenden Kurden (siehe Kurden in Deutschland), Assyrer (siehe Assyrer in Deutschland) und Armenier (siehe Armenier in Deutschland). In der Türkei werden diese Personen teilweise als almancılar (ungefähr zu übersetzen als „Deutschländer“) oder gurbetçiler („die berufsmäßig in die Fremde gehen“) bezeichnet. Im Milieu der Türkeistämmigen finden sich auch Personen türkisch-muslimischer Herkunft aus den Nachbarstaaten der Türkei, namentlich Westthrakientürken, die aber auch ohne Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als Bürger Griechenlands, eines anderen Staates der Europäischen Union, einen privilegierten rechtlichen Status (Unionsbürger) besitzen.

Geschichte 1961 wurde das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei unterzeichnet. Die Initiative zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte in Deutschland ging hierbei von der Türkei aus. Dem Abkommen vorausgegangen waren bereits Anwerbevereinbarungen Deutschlands mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960). Die Republik Türkei verband mit diesem Abkommen zur Arbeitsmigration mehrere Ziele. Zum einen wollte sie damit ihr Außenhandelsdefizit (Heimatüberweisungen zur Verbesserung der Zahlungsbilanz) reduzieren, und zum anderen sollten die sozialen und ökonomischen Probleme in der Türkei abgemildert werden. Zunächst war nicht daran gedacht, dass die als „Gastarbeiter“ bezeichneten Arbeitskräfte dauerhaft in Deutschland bleiben sollten. Im Laufe der folgenden Jahre zogen Frauen und Kinder nach. Inzwischen gibt es Urenkel der ersten Migrantengeneration, die türkische Staatsbürger sind, obwohl bereits ihre Eltern in Deutschland geboren wurden.

Vor allem unter denjenigen Kurden, die mit türkischem Pass in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, gibt es viele, die als (ehemalige) Asylbewerber oder als Asylberechtigte im Land bleiben durften.Urteil – Kurden sind asylberechtigt. In: Berliner Zeitung, 28. April 1995Entwicklung der Zahl kurdischer Flüchtlinge aus dem Irak, Iran, Syrien und der Türkei von 1991 bis 2001 (PDF; 10 kB)

Demografie mini|Regionale Verteilung der in Deutschland gemeldeten türkischen Staatsbürger (keine Doppelstaatler) 2021 2018 hatten etwa drei Millionen Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland ihre familiären oder religiösen Wurzeln in der Türkei, von denen ungefähr die Hälfte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dabei zeigt sich bei den Türkeistämmigen in Deutschland, wie bei vielen Personen mit einem Migrationshintergrund aus den ehemaligen Anwerbestaaten, eine überproportionale Häufung von Personen ohne eigene Migrationserfahrung, d. h. sie sind bereits in Deutschland geboren und nicht selbst nach Deutschland zugewandert. Ihr Anteil lag bei den Türkeistämmigen 2017 bei 54,2 Prozent. Dies hängt sicher mit einem anderen Trend bei den Personen aus den ehemaligen Anwerbeländern zusammen: Sie haben einen langjährigen Aufenthalt. So weisen 78,0 Prozent der Personen mit türkischem Migrationshintergrund eine Aufenthaltsdauer in Deutschland von mindestens 20 Jahren auf, ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt bei 29,4 Jahre. In amtlichen Statistiken, die zum Beispiel auch dem Migrationsbericht der Bundesregierung zugrunde liegen, wird die Zahl der Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit erfasst. Dort werden „Personen aus der Türkei“ als Teilmenge der Kategorie „Ausländer“ definiert. Somit werden Menschen mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit nicht erfasst. Da es keinen kurdischen Staat, mithin keine kurdische Staatsangehörigkeit gibt, werden die meisten Kurden, die aus der Türkei stammen, zu den „Personen aus der Türkei“ gerechnet, es sei denn, sie hätten (wie es auch bei ethnischen Türken der Fall sein kann) die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen.

Eine sinkende Zahl von statistisch erfassten „Türken“ in Deutschland ist kein Beleg für die Abnahme der Zahl türkeistämmiger Menschen in der Bundesrepublik. Seit dem 1. Januar 2000 erhalten hier geborene Kinder nicht-deutscher Staatsangehöriger mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Deutschland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, werden also nicht mehr als „Türken“ bzw. Ausländer gezählt.

Selbst wenn man die ca. 500.000 bis 800.000 aus der Türkei ausgereisten Kurden aus der Menge der „Türken“ herausrechnet, stellen Türken die größte Gruppe von Ausländern dar, die 2006 in Deutschland lebten: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten Ende 2006 in Deutschland 6,75 Millionen Ausländer, zu denen 1,739 Millionen Türken zählten. Am 31. Dezember 2007 waren 25,4 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer türkische Staatsbürger.Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Ausländerzahlen 2007. Diagramm „Ausländer nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten am 31. Dezember 2007“ (PDF; 364 kB), S. 8. Der Anteil der Türken unter allen in Deutschland lebenden Ausländern sank seitdem fast um die Hälfte auf insgesamt 13,1 %, während der Anteil der Ausländer aus Osteuropa und dem arabischen Raum stieg. Am 31. Dezember 2019 lebten in Deutschland 1.472.390 Türken mit türkischer Staatsbürgerschaft.

Zahl der türkischen Staatsbürger in Deutschland (bis 1990: nur altes Bundesgebiet) 1961: 6.800 1971: 652.000 1981: 1.546.000 1991: 1.780.000 1998: 2.110.000 1999: 2.054.000 2001: 1.998.534, davon 746.651 (37,36 %) in der Bundesrepublik Deutschland geboren.vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen: Daten und Fakten zur Ausländersituation. 20. Auflage, Februar 2002 in (PDF) herausgegeben von der Botschaft der Republik Türkei in Berlin, November 2002 2002: 1.912.169 2003: 1.877.661 2004: 1.764.318 2005: 1.764.041 2006: 1.738.831Migrationsbericht 2006 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Grafik 6.1.1: Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeiten 2007: 1.713.551 2008: 1.688.370 2009: 1.658.083 2010: 1.629.480 2011: 1.607.161 2012: 1.575.717 2013: 1.549.808 2014: 1.527.118 2015: 1.506.113 2016: 1.492.580 2017: 1.483.515 2018: 1.476.410 2019: 1.472.390 2020: 1.316.395

Zahl der türkeistämmigen Menschen in Deutschland Die Zahl der türkeistämmigen Menschen in Deutschland (Personen mit derzeitiger oder früherer türkischer Staatsangehörigkeit oder Einwanderung mindestens eines Elternteils aus der Türkei) betrug

2006: 2.495.000Migrationsbericht des BAMF 2007, S. 191 (PDF; 7 MB), abgerufen am 23. Februar 2013. 2007: 2.527.000Migrationsbericht des BAMF 2008, S. 215 (PDF; 5 MB), abgerufen am 23. Februar 2013. 2009: 2.502.000Migrationsbericht des BAMF 2009, S. 219 (PDF; 5 MB), abgerufen am 23. Februar 2013. 2010: 2.485.000Migrationsbericht des BAMF 2010, S. 191 (PDF; 5 MB), abgerufen am 22. Februar 2013. 2011: 2.956.000Migrationsbericht des BAMF 2011, S. 158 (PDF; 5 MB), abgerufen am 22. Februar 2013. 2012: 2.998.000Migrationsbericht des BAMF 2012, S. 138 (PDF; 5 MB), abgerufen am 5. Juli 2015. 2014: 2.859.000Migrationsbericht des BAMF 2014, S. 144 (PDF; 5 MB), abgerufen am 3. Februar 2018. 2015: 2.851.000Migrationsbericht des BAMF 2015, S. 162 (PDF; 5 MB), abgerufen am 3. Februar 2018. 2016: 2.797.000Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus – Fachserie 1 Reihe 2.2 – 2016 (PDF), S. 62, abgerufen am 15. Oktober 2019. 2017: 2.774.000Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus – Fachserie 1 Reihe 2.2 – 2017 (PDF), S. 61, abgerufen am 15. Oktober 2019. 2018: 2.769.000Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus – Fachserie 1 Reihe 2.2 – 2018 (PDF), S. 62, abgerufen am 4. Dezember 2019. 2019: 2.824.000Bevölkerung und Erwerbstätigkeit: Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2019 – (PDF; 5,3 MB), S. 68, abgerufen am 4. Februar 2022. 2020: 2.757.000Bevölkerung und Erwerbstätigkeit: Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2020 – (PDF), S. 58, abgerufen am 4. Februar 2022. 2021: 2.747.000Bevölkerung und Erwerbstätigkeit: Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2021 – (PDF), S. 65, abgerufen am 14. April 2022.

Der sprunghafte Anstieg von 2010 auf 2011 beruhte auf einer veränderten Zählweise. Erstmals wurden in Deutschland als Deutsche geborene Kinder, bei denen beide Eltern türkeistämmig waren, mitgezählt. Zuvor waren Deutsche, bei denen beide Eltern einen Migrationshintergrund hatten, grundsätzlich nicht nach Herkunft aufgeschlüsselt in der Statistik angegeben worden, um eine Doppelerfassung bei unterschiedlichen Migrationshintergründen der Eltern zu vermeiden.Lebt eine halbe Million mehr Türken in Deutschland?, Meldung von welt.de vom 2. Februar 2013, abgerufen am 22. Februar 2013; Zahl der Türken steigt innerhalb eines Jahres um 500.000, Meldung von MIGAZIN vom 31. Januar 2013, abgerufen am 22. Februar 2013.

Einbürgerungen zuvor türkischer Staatsbürger 1972–1979: 2.219 1980: 399 1985: 1.310 1990: 2.034 1995: 31.578 1998: 59.664 1999: 103.900 2000: 82.861 2001: 76.574 2002: 64.631 2003: 56.244 2004: 44.465 2005: 32.700 2006: 33.388 2007: 28.861 2008: 24.449 2009: 24.647 2010: 26.192 2011: 28.103 2012: 33.246 2013: 27.970 2014: 22.463 2015: 19.695 2016: 16.290 2017: 14.984 2018: 16.700 2024: 22525

Seit dem 1. Januar 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder türkischer Staatsangehöriger die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes, wenn wenigstens ein Elternteil sich seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat ( Abs. 3 StAG). Eine Einbürgerung erübrigt sich bei diesen (anders als bei den vor dem 1. Januar 2000 geborenen) Kindern. Jedoch müssen sich diese Kinder – sofern sie nicht unter die Neuregelung von 2014 fallen – bei Erreichung der Volljährigkeit, spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, ob sie die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben wollen (Optionsmodell). Optieren sie für die türkische Staatsangehörigkeit oder geben sie keine Erklärung ab, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Optieren sie für die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit nachweisen, sonst verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls ( StAG). Türkische Kinder, die am 1. Januar 2000 noch keine zehn Jahre alt waren und bei denen zum Zeitpunkt ihrer Geburt die Voraussetzungen des Abs. 3 StAG vorlagen, konnten bis 31. Dezember 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben ( StAG). Wer gemäß dieser Übergangsregelung eingebürgert wurde, fällt ebenso unter die Optionsregelung, kann also die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem 23. Geburtstag wieder verlieren.