Anchisteia ( „Verwandtschaftsgruppe“) bezeichnet im antiken Griechenland eine abgegrenzte Verwandtschaftsgruppe, der die Beerdigung ihrer Angehörigen und bei einem Tötungsdelikt die strafrechtliche Verfolgung der Täter oblag. Die Mitglieder einer Anchisteia hatten in entsprechender Reihenfolge das Recht, Land (Kleros) zu erben, das einem verstorbenen männlichen Vorstand (Kyrios) einer verwandten Hausgemeinschaft (Oikos) gehört hatte.
Zur Anchisteia gehörten die Blutsverwandten bis hin zu den Kindern von Cousins 1. Grades, teilweise auch 2. Grades,Sarah B. Pomeroy: Families in Classical and Hellenistic Greece: Representations and Realities. Clarendon Press, Oxford 1997, S. 19 (Zitatansicht in der Google Buchsuche). dies war in jeweiligen Rechtsordnungen unterschiedlich geregelt. Jedoch gehörten grundsätzlich weder die Ehefrau noch uneheliche Kinder (νόστοι) zu dieser Gruppe, und ab 450 v. Chr. nach einem Gesetz von Perikles in Athen auch keine Kinder aus einer Ehe mit einer Fremden.Georg Busolt: Griechische Staatskunde. 2. Band, C. H. Beck, München 1926, S. 940 (Nachdruck 1972; ).
Siehe auch Genos (verwandtschaftliche Gemeinschaft) Phratrie („Bruderschaft“) Hetairia (antiker Freundschaftsverband)
Einzelnachweise
Kategorie:Sozialstrukturelle Gruppe Kategorie:Griechische Kultur (Antike) Kategorie:Rechtsgeschichte (griechische Antike) Kategorie:Privatrechtsgeschichte Kategorie:Erbrechtsgeschichte