Das Naturschutzgebiet Holter Wald (auch Die Holte) ist ein großes, zusammenhängendes Waldgebiet am Ostrand der Westfälischen Bucht. Es liegt mit einer Größe von 613,14 ha auf dem Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock im Kreis Gütersloh. Die Unterschutzstellung erfolgte am 16. Oktober 2008, das Gebiet wird mit der Nummer GT-040 geführt. Die südwestlichen nicht mehr zum NSG gezählten Ausläufer nach Verl werden landläufig auch als Holter Wald bezeichnet.

Der Wald ist ein bevorzugtes Naherholungsgebiet für Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden und ist zu großen Teilen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Er wird von Osten nach Westen von den Sennebächen Landerbach (im Norden des Holter Waldes), Ölbach (im Zentrum) und Rodenbach (im Süden) durchflossen. Der Untergrund besteht nahezu ausschließlich aus sandigen Böden, wie sie für die Senne-Landschaft typisch sind. Daher ist überwiegend ein senne-typischer Baumbestand, bestehend aus Kiefern, Eichen und Buchen, vorherrschend. In unmittelbarer Ufernähe der Bäche und Gewässer sind auch feuchtigkeitsliebende Baumarten wie Erlen und Eschen anzutreffen.

Die ersten urkundlichen Erwähnungen des Waldes rund um das Jagdschloss Schloss Holte gehen auf das Jahr 1541 zurück.

Sehenswürdigkeiten 1000-jährige Eiche, Schloss Holte, Forsthaus Schloß Holte, Mühle auf der Hofanlage Mühlgrund, Sammelteich, ein Löschwasserteich mit anliegendem Naturlehrpfad, Sportanlage und Feuchtbiotop, Villa Tenge,

Der Holter Wald als FFH-Gebiet 315 ha des Naturschutzgebiets sind gleichzeitig Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet. Begründet wird dies unter anderem mit dem Vorkommen seltener Tierarten, wie zum Beispiel dem Schwarzspecht, Eisvogel und diverser Fledermausarten sowie durch das Vorkommen kleinflächiger Moorböden mit der für sie typischen Vegetation. Dadurch fungiert der Holter Wald als so genanntes Trittsteinbiotop in der ansonsten waldarmen Westfälischen Bucht. Hauptziele der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Hinblick auf den Holter Wald sind eine naturnahe Waldbewirtschaftung, die Erhaltung von Höhlenbäumen als Nistplatz seltener Vogelarten sowie die naturnahe Erhaltung der Fließ- und Stillgewässerabschnitte von Ölbach und Landerbach.Verschärfter Schutz, Neue Westfälische (Lokalteil für Schloß Holte-Stukenbrock), Nr. 195, 23. August 2007

Der Holter Wald als Wirtschaftsfaktor In dem Naturschutzgebiet darf Forstwirtschaft betrieben werden. Der Wald ist im Besitz der Familie Tenge–Rietberg und wird in der sechsten Generation bewirtschaftet. Es werden jährlich ca. 2000 m³ Holz geerntet; nicht mehr, als nachwächst. Aus diesem Grund durchziehen mehrere teilweise befestigte Forstwege den Wald. Diese Wege sind für Besucher gesperrt.

Impressionen

Weblinks

NSG Holter Wald auf der Website des Kreis Gürtersloh

Einzelnachweise

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