Das Sammel- und Durchgangslager Drancy war zur Zeit der deutschen Besetzung Frankreichs ein Gefangenenlager für Juden in der Stadt Drancy 20 Kilometer nordöstlich von Paris. Deutsche Stellen nannten es „Judenlager“, für die französische Polizei war es das „Camp de Juifs“. Das Lager war Hauptort der Shoah in Frankreich, von wo 58.868 französische Juden mit Zügen der französischen SNCF und der deutschen Reichsbahn in das KZ Auschwitz-Birkenau transportiert wurden; drei Deportationszüge hatten das Vernichtungslager Sobibor zum Ziel, einer das Konzentrations- und Vernichtungslager Lublin-Majdanek. Die meisten Menschen wurden dort ermordet oder starben an den katastrophalen Umständen des Transports, der Unterbringung und Zwangsarbeit. Unter ihnen befanden sich mehr als 6.000 Kinder. Im Lager Drancy konnten am 19. August 1944 nur noch 1.532 Gefangene befreit werden. Neun von zehn deportierten französischen Juden wurden über Drancy in den Osten verschleppt. Zunächst unter französischer Leitung, übernahm der SS-Hauptsturmführer Alois Brunner am 18. Juni 1943 das Kommando des Lagers. Die französische Polizei war weiterhin für die Bewachung zuständig. Weitere große französische Sammellager für Juden und politische Gefangene waren das KZ Royallieu in Compiègne (Département Oise), das Camp de transit de Pithiviers im Département Loiret und das Internierungslager Beaune-la-Rolande (Loiret).

Gebäude mini|hochkant=1.5|21. August 1941: Ankunft im Lager; im Hintergrund die untere Galerie des Baukomplexes, davor eine Doppelreihe von Waschtrögen mit Sichtschutz. Links der das U-förmige Gebäude abschließende Doppelzaun mit der Wachbaracke. Der Omnibus steht im Lagervorplatz, der zum eigentlichen Lagerhof nochmals abgeschlossen war. Aufnahme aus dem östlichen Längsflügel mini|hochkant=1.5|Während der Augustrazzien verhaftete jüdische Männer, dahinter die Galerien des Erdgeschosses mini|hochkant=1.5|August 1941: Gefangene im Lagerhof. Links der westliche Längsflügel mit 6 der 21 Treppenhäuser. Der einbindende Querflügel hat 8 Treppenhäuser (Escaliers) mini|August 1941: Gefangene blicken aus den zum Hof hin noch offenen Wohnräumen mini|In Drancy internierte jüdisch-franzö­sische Anwälte. Von links nach rechts: Weill, Valensi, Azoulay, Ulmo, Crémieux, Eduard Bloch und Pierre Mas Von 1931 bis 1935 entstanden nach Plänen der Architekten Eugène Beaudouin und Marcel Lods im Osten der Pariser Nachbarstadt Drancy fünf vierzehnstöckige Hochhäuser und ein U-förmiger Komplex von vier Wohnstockwerken über einem Erdgeschoss mit vorgesetzter Galerie in modern-avantgardistischem Baustil als Cité de la Muette. Die Hochhäuser wurden 1938 an das Ministère de la Guerre et de la Défense nationale vermietet; sie beherbergten in der Folge Familien von Gendarmerie und Gardes Républicains Mobile. Der U-förmige Komplex von 200 Meter Länge und 100 Meter Breite verblieb mit seinen 50 Treppenhäusern und 400 Wohnungen hingegen als Rohbau. In dieser Baulichkeit und deren leicht abzuschließendem Innenhof richteten die deutschen Besatzer im Juni 1940 das Kriegsgefangenenlager Frontstalag 111 ein. Ab dem 20. August 1941 wurde das Lager zu einem Lager für Juden. Die offene Front des Baukomplexes war mit einem doppelten Stacheldrahtzaun geschlossen. In der Front befand sich ein Barackenbau, vermutlich für die Wachmannschaften. Es folgte ein Vorplatz für die Ausladung der neu Festgesetzten, der wiederum durch einen Doppelzaun vom inneren Lagerhof getrennt war. Im Hof befanden sich in einer Baracke die Toiletten.

Entrechtung und Verfolgung der Juden Frankreichs Die Wirtschaftsabteilung (Leitung: Elmar Michel) des Militärbefehlshabers in Frankreich erhielt am 18. September 1940 ein Referat „Allgemeine Angelegenheiten und Entjudung“, geleitet von dem Kriegsverwaltungsrat Kurt Blanke. Man folgte damit einer Führerentscheidung vom September 1940, nach der Juden aus dem Geschäftsleben Frankreichs auszuschließen seien. Am 27. September 1940 ordnete der Militärbefehlshaber an, dass in das unbesetzte Gebiet geflohene Juden nicht zurückkehren dürften. Es folgten weitere Verordnungen, die jüdischen Besitz zunehmend enteigneten. Der Referatsleiter Blanke, 1964 bis 1973 Oberbürgermeister von Celle, war „verantwortlich für die Errichtung und Ausgestaltung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der Judenverfolgung in Frankreich, soweit sie den wirtschaftlichen Aspekt betraf, und für die Überwachung der Ausführung der gegen die Juden gerichteten Verordnungen und Einzelmaßnahmen der Besatzungsmacht“. Ab Juni 1941 führte er die Aufsicht über das Commissariat général aux Questions Juives, das diese Aufgabe auf der französischen Seite besaß.

Auch die Vichy-Regierung erließ in diesem Zeitraum antisemitische Maßnahmen und Rechtsetzungsakte: Nach dem Gesetz vom 22. Juli 1940 waren alle Einbürgerungen zu überprüfen, die seit dem 10. August 1927 vollzogen worden waren. Verordnungen vom 17. Juli sowie 14. und 15. August und vom 10. September 1940 schlossen Franzosen, deren Vater Nicht-Franzose war, aus dem öffentlichen Dienst und nachfolgend aus allen freien Berufen aus. Hiervon waren in großem Umfang jüdische Einwanderer oder deren Kinder betroffen, darunter insbesondere die 160.000 deutschen Juden, die in Frankreich nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten Zuflucht gesucht hatten, soweit sie sich noch im Land befanden. Mit Gesetz vom 23. Juli 1940 verloren Franzosen, die sich außerhalb Frankreichs aufhielten, z. B. in Spanien oder Portugal, ihr Vermögen. Es folgten die Judenstatute der Vichy-Regierung vom 3. Oktober 1940 und 2. Juni 1941. Das Erstere definierte analog zu den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 die Zugehörigkeit zum Judentum und schloss die Juden von öffentlichen Ämtern aus. Es wurde durch das Zweite Statut ersetzt, das den Juden weitere Berufsgruppen versperrte und den Präfekten die Möglichkeit zusprach, Internierungen auszusprechen. Damit war die Rechtsgrundlage für Internierungslager geschaffen.

Im Oktober 1940 bestimmte Heinrich Himmler in Abstimmung mit dem Chef des Oberkommandos des Heeres (zu dieser Zeit auch Militärbefehlshaber), General Walther von Brauchitsch, den Beauftragten des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD für Frankreich und Belgien, Obersturmbannführer Helmut Knochen, als zuständig für Judenfragen. Damit entstand ein sogenanntes „Judenreferat“ in Paris mit dem SS-Obersturmführer Theodor Dannecker als Leiter, der institutionell mit dem Eichmannreferat IV B 4 des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) zusammenarbeitete. Dannecker traf am 5. September 1940 in Paris ein. Vom 5. bis 12. Mai 1942 befand sich SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich in Paris und führte Carl Oberg zum 1. Juni 1942 als Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) Frankreichs ein.

Die deutsche Botschaft in Paris unter Otto Abetz beteiligte sich ebenfalls an der Verfolgung der Juden in Frankreich: „Die hier maßgeblichen Botschaftsmitarbeiter waren Botschaftsrat Dr. Ernst Achenbach als Leiter der Politischen Abteilung und Legationsrat Carl-Theodor (Carltheo) Zeitschel, Referent für Judenfragen und selbst ein aktiver Nazi“. Nach dem Krieg war Achenbach (FDP) von 1950 bis 1958 Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtages, von 1957 bis 1976 Mitglied des Deutschen Bundestages sowie von 1964 bis 1977 Mitglied des Europäischen Parlaments. Es war Botschafter Abetz, der die deutsche Judenverfolgung in Frankreich in Gang gesetzt hatte. Am 17. August 1940 hatte er beim Verwaltungschef der deutschen Militärverwaltung, SS-Obergruppenführer Werner Best, eine Anordnung zur Entfernung aller Juden aus dem besetzten Gebiet und deren Enteignung angeregt. Adolf Hitler persönlich stimmte dem am 26. August 1940 zu.

Anfänge des Lagers

Am 13. August 1941 kam es in Paris vor der Metrostation Strasbourg-St. Denis zu einer Demonstration von 40 jungen Mitgliedern des Bataillons de la Jeunesse, einer Jugendorganisation der Parti communiste français (PCF), bei der zwei Jugendliche, Samuel Tyszelman (1921–1941) und Henri Gautherot(1920–1941), festgesetzt wurden; vom deutschen Militärgericht von Groß-Paris verurteilt, wurden sie am 19. August erschossen. Zwei Tage später, am 21. August 1941, folgte als Rache das erste Attentat gegen einen Vertreter der deutschen Besatzungsmacht mit tödlichem Ausgang. Der Marineverwaltungsassistent Alfons Moser wurde in der Pariser Metrostation Barbès-Rochechouart durch das PCF-Mitglied Pierre Georges (Frédo, später Colonel Fabien) (1919–1944) erschossen. In der Folge verhafteten vom 20. bis zum 24. August 1941 in einer Großrazzia deutsche Feldgendarmerie und städtische Polizeikräfte in den östlichen Arrondissements von Paris 4.200 jüdische Männer französischer Staatsbürgerschaft und internierten sie im hufeisenförmigen Komplex der Cité de la Muette. Die Pariser Polizeipräfektur hatte zuvor am ersten Tag der Razzia das zwischenzeitlich geräumte Internierungslager als „Camp à Juifs“ bestimmt.

Die Gefangenen schliefen zu 50 bis 60 Personen je Raum auf Holzbrettern oder auf dem Zementboden. Es grassierte die Ruhr, Ödeme breiteten sich aus, und die Lebensmittelzuteilung war völlig unzureichend. Die anfängliche Improvisation wich bald geordneten Zuständen. Postdienst, Personenbestand und Verwaltung wurden von den Internierten übernommen. Am 20. September erhielt das französische Rote Kreuz das Recht, ein Büro im Lager zu unterhalten. Es wurden Hilfs- und Lebensmittel verteilt. Nun gab es auch Matratzen, Decken und Etagenbetten. Die Police judiciaire registrierte die Internierten, wonach Postempfang möglich war. Noch im Jahre 1941 wurden 750 Juden nach medizinischer Untersuchung freigelassen.

Geisellager Als Reaktion auf das Attentat auf Alfons Moser hatte Generalleutnant Ernst Schaumburg, Kommandant von Groß-Paris am 23. August 1941 öffentlich bekanntmachen lassen, dass „sämtliche von deutschen Dienststellen oder für deutsche Dienststellen in Frankreich in Haft irgendeiner Art gehaltenen Franzosen […] vom 23. August an als Geisel“ galten und „von diesen Geiseln bei jedem weiteren Anlass eine der Schwere der Straftat entsprechende Anzahl werde erschossen werden.“ Ebenfalls am 23. August 1941 erließ Vichy-Innenminister Pierre Pucheu ein Gesetz, nach dem ein am 7. September eingerichtetes Sondergericht (Tribunal d’État) kommunistische und anarchistische Täter mit besonders drakonischen Strafen einschließlich der Todesstrafe belegen konnte.

Den Erschießungen von 48 Geiseln in Chateaubriant, Nantes und Paris sowie 50 in Bordeaux in der Folge der Attentate auf den Feldkommandanten von Nantes, Karl Hotz, und den Kriegsverwaltungsrat Hans Gottfried Reimers vom 22. und 23. Oktober 1941 sowie auf die Hinrichtungen gefasster Attentäter und Helfer folgte vom 26. November bis 7. Dezember 1941 eine Serie von Attentaten und Anschlägen. Daraufhin befahl der Militärbefehlshaber Otto von Stülpnagel am 14. Dezember 1941 die Exekution von 100 Juden, Kommunisten und Anarchisten, von denen die Wehrmacht 95 unmittelbar erschoss. Am selben Tag war unter der Führung des SS-Obersturmführers Theodor Dannecke eine SiPo-SD-Truppe ins Lager gekommen und hatte 58 Juden, „die zum Teil aus den östlichen Gebieten Europas stammten“, als Geiseln zur Erschießung mitgenommen, die das Schicksal der 37 anderen Opfer teilen mussten. Zum ersten Mal waren als Geiseln nicht politische Gefangene, sondern Juden ausgewählt worden. Unter den 58 Juden war der Bankangestellte Isaac Grinbaum (* 24. Oktober 1920), genannt Jacques, der am 27. März 1941 wegen Verstoßes gegen das Gesetz vom 26. September 1941 (Verbot der Parti communiste français) (PCF) festgenommen und in das Lager Drancy eingewiesen worden war. In das Cherche-Midi-Gefängnis verbracht, schrieb er einen erschütternden Abschiedsbrief an seine Eltern und Schwestern. Am 15. Dezember 1941 wurde er mit den anderen Geiseln in der Festung Mont Valérien erschossen. Seine Eltern wurden von Drancy aus am 31. Juli 1944 mit dem Convoi 77 deportiert, dem letzten, der Drancy nach Auschwitz verließ.