mini|Joachim Kardinal Meisner (2014) mini|Wappen von Kardinal Meisner als Erzbischof von Köln Joachim Kardinal Meisner (* 25. Dezember 1933 in Breslau, Niederschlesien; † 5. Juli 2017 in Bad Füssing, Niederbayern) war ein deutscher Theologe und Erzbischof der römisch-katholischen Kirche.

Er war von 1980 bis 1989 Bischof von Berlin und von 1982 bis 1989 Vorsitzender der Berliner Bischofskonferenz. 1983 wurde er Kardinal. Von 1989 bis 2014 war Meisner Erzbischof von Köln und Metropolit der Kirchenprovinz Köln. Nach seinem Tod wurde seine Beteiligung an der Vertuschung sexuellen Missbrauchs bekannt.

Leben Herkunft und frühe Laufbahn Joachim Meisner wurde im Breslauer Stadtteil Deutsch Lissa (heute poln. Leśnica) geboren und in der dortigen St.-Hedwigs-Kirche getauft. Er wuchs mit drei Brüdern in einem stark katholisch geprägten Umfeld auf.

Nach der Vertreibung 1945 aus Schlesien und dem Tod seines Vaters im selben Jahr lebte Meisner im thüringischen Körner. Nach einer Lehre als Bankkaufmann trat Meisner 1953 ins Seminar für Spätberufene Norbertinum in Magdeburg ein und holte hier zunächst das Abitur nach. Von 1959 bis 1962 studierte er Philosophie und Theologie in Erfurt und wurde dort am 8. April 1962 zum Diakon und am 22. Dezember 1962 durch den damaligen Fuldaer Weihbischof Joseph Freusberg zum Priester geweiht. Er war Kaplan in Heiligenstadt und Erfurt, danach Rektor des Erfurter Caritasverbandes.

1969 wurde er von der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom zum Dr. theol. promoviert.

Weihbischof in Erfurt mini|Wappen als Weihbischof in Erfurt mini|Bischof Joachim Meisner (rechts) mit dem DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker, 1987 Am 17. März 1975 wurde er zum Titularbischof von Vina und Weihbischof des Bischöflichen Amtes Erfurt-Meiningen ernannt und am 17. Mai 1975 vom Apostolischen Administrator von Erfurt Hugo Aufderbeck zum Bischof geweiht. Mitkonsekratoren waren die Bischöfe Johannes Braun und Georg Weinhold. Meisners Wahlspruch lautete Spes nostra firma est pro vobis („Unsere Hoffnung für euch steht fest“, nach der Erhebung zum Kardinal auf Spes nostra firma verkürzt) und entstammt dem 2. Korintherbrief .

Zum Bischöflichen Amt gehörte unter anderem das Eichsfeld, das eine katholische Enklave innerhalb der traditionell protestantisch und seit DDR-Zeiten atheistisch geprägten Glaubenslandschaft ist. Dort fand Meisner ein ähnlich intensives katholisches Gemeindeleben wie in seiner schlesischen Heimat vor.

Bischof von Berlin mini|Wappen als Bischof von Berlin mini|Joachim Meisner, rechts, mit (v.l.) Bischof Karl Lehmann, Bischof Gerhard Schaffran und dem Kardinal Joseph Ratzinger auf dem Dresdner Katholikentreffen 1987

Am 22. April 1980 ernannte ihn Papst Johannes Paul II., den er seit Jahren persönlich kannte, zum Bischof von Berlin. In dieses Amt wurde er am 17. Mai 1980 eingeführt. Das Bistum Berlin mit seinen Ost- und Westteilen galt in der Zeit der Deutschen Teilung als eines der kirchenpolitisch schwierigsten europäischen Bistümer. 1984 weihte Bischof Meisner den in Berlin neu errichteten Karmel Regina Martyrum.

Von 1982 bis 1989 stand Meisner der Berliner Bischofskonferenz vor. In dieser Funktion organisierte Meisner im Jahre 1987 das erste und einzige DDR-weite Katholikentreffen, das mit über 100.000 Teilnehmern (bei weniger als 800.000 Katholiken in der DDR) ein großer Erfolg war. Beim Abschlussgottesdienst sagte Meisner mit Anspielung auf die allgegenwärtigen Sowjetsterne (in Anwesenheit der staatlichen Vertreter), dass „...die Christen in unserem Land keinem anderen Stern folgen möchten ... als dem von Betlehem.“

Am 2. Februar 1983 nahm ihn Johannes Paul II. als Kardinalpriester mit der Titelkirche Santa Pudenziana in das Kardinalskollegium auf.

Erzbischof von Köln Kontroverse um die Ernennung Nach dem Tod Joseph Kardinal Höffners im Jahr 1987 war das Amt des Kölner Erzbischofs neu zu besetzen. Traditionell besitzt das Kölner Domkapitel seit dem Jahr 1200 das Recht zur Wahl des Erzbischofs. Gemäß dem Staatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen aus dem Jahr 1929 hat das Kapitel eine Liste von „kanonisch geeigneten Kandidaten“ bei der Bischofskongregation in Rom einzureichen, um auf diese Weise die Mitsprache der römischen Kurie und des Papstes sicherzustellen. Ebenso können die Bischöfe auf dem Gebiet des ehemaligen Preußen Vorschläge nach Rom schicken.

Gemäß den Bestimmungen des preußischen Konkordates stellt der Papst „unter Würdigung dieser Listen“ einen Dreiervorschlag (Terna) zusammen, aus dem dann das Domkapitel einen Kandidaten zu wählen hat.Společnost pro církevní právo (Praha): Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhle, 14. Juni 1929. Freilich ist der Papst danach nicht an die eingereichten Vorschläge gebunden. Aufgrund des Dreiervorschlages aus Rom gelang dem Kölner Domkapitel keine Einigung, da nach den Statuten des Kölner Domkapitels eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Kapitels für einen neuen Erzbischof stimmen musste. Nachdem Dompropst Bernard Henrichs dem päpstlichen Nuntius die nicht erfolgte Wahl mitgeteilt hatte, stellte sich Rom auf den Standpunkt des im Kirchenrecht vorgesehenen Devolutionsrechts, das besagt, dass die Entscheidung an die nächsthöhere Ebene fällt, wenn eine untere Ebene zu keiner Entscheidung kommt.

Diesen Standpunkt vertrat der Heilige Stuhl auch gegenüber den Konkordatspartnern, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Ministerpräsidenten Johannes Rau und Bernhard Vogel waren dagegen der Auffassung, dass das Preußen-Konkordat zwingend eine Wahl vorschreibe und dass der völkerrechtliche Vertrag Vorrang vor dem kirchlichen Eigenrecht habe. Erst auf Druck der Ministerpräsidenten lenkte der Vatikan ein und ließ das Kapitel neuerlich wählen.

Dazu änderte Papst Johannes Paul II. die Kölner Wahlordnung gemäß den Regeln des allgemeinen Kirchenrechts, wonach im dritten Wahlgang nur noch eine relative Mehrheit der Stimmen erforderlich war. Mit sechs Ja-Stimmen bei zehn Enthaltungen wurde Meisner schließlich gewählt und am 20. Dezember 1988 vom Papst zum Erzbischof von Köln ernannt. Am 12. Februar 1989 wurde er in sein neues Amt eingeführt.

Theologen aus ganz Deutschland protestierten gegen das Vorgehen des Papstes; unter anderem mit der Kölner Erklärung „Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität“.Kölner Erklärung Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität (PDF; 22 kB). Daneben wurde in katholischen Kreisen Kölns kritisiert, Meisner passe nicht in das traditionell liberale Klima des sogenannten „rheinischen Katholizismus“ und habe eine für die Kölner Ortskirche zu fremde Mentalität.

mini|Kardinal Meisner beim Weltjugendtag 2005 Weltjugendtag und Papstbesuch Ein wichtiges Ereignis in seiner Amtszeit als Erzbischof von Köln war Meisners Rolle als Gastgeber des 20. katholischen Weltjugendtags. Nachdem er mit Papst Johannes Paul II. seit 1997 im Gespräch über Köln als Weltjugendtagsstadt war, war es schließlich, als es nach mehrfachen Verschiebungen 2005 zur Realisierung kam, zu spät für Johannes Paul II., der im April 2005 verstorben war. Papst Benedikt XVI. sagte jedoch schon kurz nach seiner Wahl sein Kommen zu. Kardinal Meisner nahm am Konklave 2005 teil, in dem Benedikt XVI. gewählt wurde, und am Konklave 2013, in dem Franziskus gewählt wurde.

Rücktritt und Ruhestand Nachdem sein altersbedingtes Rücktrittsgesuch im November 2008, das er dem kanonischen Rechtvgl. Codex Iuris Canonici, can. 401 entsprechend bei Erreichen des 75. Lebensjahres dem Papst angeboten hatte, von Benedikt XVI. abgelehnt worden war, erneuerte Meisner das Rücktrittsgesuch zu seinem 80. Geburtstag. Papst Franziskus nahm dieses am 28. Februar 2014 an. Damit wurde Meisner, der 25 Jahre Erzbischof von Köln war, emeritiert. Nach eigenen Angaben wollte Meisner weiterhin in Köln wohnen und in der Seelsorge für alte Priester und Ordensschwestern wirken.

Mit einer festlichen Messe im Kölner Dom wurde Kardinal Meisner am 9. März 2014 als Erzbischof von Köln in den Ruhestand verabschiedet. Dem Gottesdienst wohnten zahlreiche Persönlichkeiten des kirchlichen und politischen Lebens bei. Darunter waren unter anderem die Kardinäle Reinhard Marx, Stanisław Dziwisz und der Apostolische Nuntius, Erzbischof Nikola Eterović. Die Evangelische Kirche in Deutschland wurde durch den Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider repräsentiert. Weiter war Ministerpräsidentin Hannelore Kraft anwesend. Meisner lebte zuletzt in der Kölner Innenstadt.

Tod und Beisetzung Joachim Meisner starb am 5. Juli 2017 während einer Urlaubsreise im niederbayerischen Bad Füssing. Nach der Aufbahrung in der Kölner Basilika St. Gereon wurde der Leichnam am 15. Juli in einer Prozession zum Kölner Dom überführt, wo Rainer Maria Kardinal Woelki in Konzelebration mit dem Apostolischen Nuntius Erzbischof Nikola Eterović, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, sowie anderen hochrangigen Geistlichen die Exequien leitete. Die Predigt hielt Erzbischof Kardinal Péter Erdő aus Budapest. Der Nuntius verlas eine Botschaft von Papst Franziskus; außerdem trug Erzbischof Georg Gänswein eine Würdigung des emeritierten Papstes Benedikt XVI. vor. Zum Abschluss der Feier wurde der Sarg zum Hochchor getragen und von dort durch eine Öffnung in die Bischofsgruft hinabgelassen, wo Joachim Meisner in einer Nische neben Kardinal Frings beigesetzt wurde. Bei seiner Beisetzung war auch die Feministin Alice Schwarzer anwesend, die in einem Interview mit dem katholischen Fernsehsender EWTN von ihrer Freundschaft mit Meisner berichtete.

Nachlass Meisners Kardinalsring und sein privater barocker Messkelch, der während der Beisetzungsfeierlichkeiten auf dem Sarg gestanden hatte, wurden im Mai 2018 dem Dompropst der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale übergeben.

Wirken Theologische und politische Positionen Meisners und Kritik daran Für seine theologischen und politischen Positionen bzw. wie er sie vortrug wurde Meisner von einigen Politikern und Journalisten kritisiert. So bezeichneten ihn der Kölner Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) und der Kölner Stadtrat Claus Ludwig (Linke) als Hassprediger bzw. sagten, er betätige sich als ein solcher.Pascal Beucker, „Kirchenmann droht mit weltlichem Gericht“, taz Regionalausgabe Köln, 26. Januar 2005.

Hiergegen erließ das Landgericht Köln auf Antrag des Erzbistums eine Einstweilige Verfügung. Beck erhob negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin. Das Verfahren endete mit einer außergerichtlichen Einigung der beiden Parteien. Meisner verzichtete auf die Rechte, die mit der einstweiligen Verfügung ihm zugesprochen wurden und trug die Kosten beider Verfahren; Beck hielt seine inhaltliche Kritik aufrecht und wiederholte seine Erklärung, den Begriff in diesem Zusammenhang nicht mehr zu verwenden.

Ökumene und interreligiöser Dialog Im Jahr 2003 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz ihre „Leitlinien für multireligiöse Feiern von Christen, Juden und Muslimen“.Leitlinien für multireligiöse Feiern von Christen, Juden und Muslimen 2006 gab Kardinal Meisner eine Richtlinie heraus, die die Durchführung solcher Feiern an den katholischen Schulen mit der Begründung verbot, dass das Gottesbild der nichtchristlichen Religionen nicht identisch mit dem trinitarischen Gottesverständnis sei. Multireligiöse Feiern von Schülern seien daher aufgrund des noch nicht vollständig entfalteten Glaubens von Jugendlichen nicht angebracht. Meisner wurde seinerzeit für dieses Vorgehen kritisiert; der Hamburger Weihbischof Jaschke stellte klar, dass Meisner nicht gegen die Leitlinien der Bischofskonferenz verstieß. Titel und Inhalt der Leitlinien wurden einer Revision unterzogen. (PDF; 265 kB)