mini|hochkant=1.3|Karte von Königlich Preußen (Royal Prussia, hellbraun), Herzogtum Preußen (Ducal Prussia, gestreift) und Teilen der umgebenden Länder Litauen (Grand Duchy of Lithuania), Polen (Kingdom of Poland) und Pommern (Duchy of Pomerania) mit den Wappen des Königs von Polen zwischen den Adlern des Königlichen und Herzoglichen Preußens mini|Flagge von Königlich Preußen

Königlich PreußenHerbert Helbig: Ordensstaat, Herzogtum Preußen und preußische Monarchie. In: Richard Dietrich (Hrsg.): Preußen – Epochen und Probleme seiner Geschichte. Walter de Gruyter, Berlin 1964, S. 8 (Nachdruck 2019, ISBN 978-3-11-081858-1). (; deutsch auch Preußen Königlichen Anteils oder Polnisch Preußen) waren die westlichen Landesteile des ehemaligen Deutschordensstaates, die von 1453 bis 1772 unmittelbar der Krone Polen unterstanden. Sie umfassten den größten Teil des links der Weichselmündung liegenden Pommerellen, das Kulmerland sowie einige westliche Teile der historischen Landschaft Preußen (Land Marienburg und Ermland).

Königlich Preußen war ein autonomer, vom Deutschen Orden 1453 abgefallener und 1466 offiziell abgetretener Ständestaat mit einem eigenen Landtag. Er war aus dem von den Ständen – also Städten und Adel – des Ordensstaats gebildeten Preußischen Bund hervorgegangen, der den König von Polen als seinen Landesherrn anerkannt hatte. Zunächst war das Land in Personalunion, ab 1569 in Realunion mit der Krone Polen verbunden. Bei der ersten Teilung Polens kam es 1772 als Provinz Westpreußen zum Staat Preußen.

Das Attribut „königlich“ grenzte es von dem beim Deutschen Orden verbliebenen östlichen Preußen ab, für das dieser von 1466 bis 1657 ebenfalls die polnische Lehenshoheit anerkennen musste. Dieser Teil wurde 1525 in das Herzogtum Preußen und 1701, einige Jahrzehnte nach Erlangung seiner Souveränität, in ein Königreich umgewandelt, als Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg sich als Friedrich I. selbst zum König krönte.

Chronisten und Kartografen bezeichneten Polnisch-Preußen bzw. Prut(h)enia Occidentalis und Teile davon auch als Pom(m)erella, wie zum Beispiel Abraham Ortelius, der dessen Lage ausdrücklich als „uterque ripis Vistulae“, also „an beiden Ufern der Weichsel“ beschrieb.

Wichtigste Ortschaften und Verwaltungsgliederung mini|hochkant=1.2|Die vier Verwaltungsbezirke des Königlichen Preußens: Kulm (Culmer Land), Pommerellen (Pommern), Marienburg und Fürstbistum Ermland (Ermland), das vom Herzogtum Preußen (Herzogliches Preußen) fast vollständig umgeben ist

Nachdem sich der Preußische Bund als Preußen Königlichen Anteils der Schutzherrschaft des polnischen Königs unterstellt hatte, wurde das Land mit Ausnahme des Bistums Ermland, das dem Bischof überlassen blieb, in drei Woiwodschaften eingeteilt, so dass insgesamt vier Verwaltungsbezirke bestanden:

Woiwodschaft Kulm Woiwodschaft Marienburg Woiwodschaft Pommerellen Fürstbistum Ermland Das Fürstbistum Ermland war landesrechtlich einer Woiwodschaft gleichgestellt.

Die vom Landadel gewählten Landtage () der Woiwodschaft Pommerellen, der beiden anderen Woiwodschaften und des Fürstbistums entsandten jeweils einen Abgeordneten in den Reichstag des Königreichs Polen, ab 1569 in den gemeinsamen Polnisch-litauischen Reichstag der Adelsrepublik Polen-Litauen.

Jede der drei Woiwodschaften war in kleinere Verwaltungseinheiten, die als Distrikte bezeichnet wurden, untergliedert. Diese Distrikte waren größer als später die deutschen Landkreise oder die diesen flächenmäßig in etwa entsprechenden polnischen Powiate.

Die Städte Danzig, Elbing und Thorn unterstanden zwar formal dieser Struktur, besaßen aber weitgehende Autonomierechte.

Woiwodschaft Kulm Die Woiwodschaft Kulm war untergliedert in fünf kleinere Verwaltungseinheiten: Distrikt Thorn Distrikt Rheden Distrikt Graudenz Distrikt Strasburg Distrikt Neumark Die beiden letzteren Distrikte bildeten zusammen das Michelauer Land. In diesen fünf Distrikten befanden sich folgende bedeutende Städte:Anton Friedrich Büsching: Auszug aus einer Erdbeschreibung. Erster Theil, welcher Europa und den nordlichen Theil von Asia enthält. Hamburg 1771, S. 162–166. Thorn, an der Weichsel gelegen, älteste Stadt in Preußen, erste der drei größten Städte in Preußen Königlichen Anteils, mit einem evangelischen Gymnasium illustre Kulm, an der Weichsel gelegen, Hauptstadt der Woiwodschaft und Sitz sowohl des Woiwoden als auch eines oberen Kastellans, unter der Herrschaft des Bischofs des Bistums Kulm stehend Culmsee, Sitz des Bischofs des Bistums Kulm Schönsee, Sitz des Schlossgerichts des Woiwoden, Veranstaltungsort des kleinen Landtags der Woiwodschaft Strasburg, an der Drewenz gelegen, Sitz einer Starostei Golub, an der Drewenz gelegen, Sitz einer Starostei Rheden, Sitz eines Landgerichts Graudenz, auf einer Insel in der Ossa gelegen, die hier in die Weichsel fließt, im Verein mit Marienburg wechselweiser Veranstaltungsort des gemeinen preußischen Landtags Neumark, an der Drewenz gelegen Löbau, früherer Wohnsitz der Kulmer Bischöfe

Woiwodschaft Marienburg Die Woiwodschaft Marienburg war untergliedert in vier kleinere Verwaltungseinheiten: Distrikt Marienburg Distrikt Christburg Distrikt Stuhm Distrikt Tolkemit Sie erstreckte sich über drei Werder im Weichseldelta, nämlich das Große Marienburger Werder, das Kleine Marienburger Werder und das Elbinger Werder. In diesen vier Distrikten befanden sich folgende bedeutende Städte: Marienburg, an der Nogat gelegen, Sitz des Woiwoden, im Verein mit Graudenz wechselweiser Veranstaltungsort des gemeinen preußischen Landtags dieser Woiwodschaft Stuhm, Sitz eines Starosten und des Landgerichts, auch Veranstaltungsort des preußischen Landtags dieser Woiwodschaft Christburg, Sitz des Schlossgerichts für alle vier Distrikte dieser Woiwodschaft Elbing, befestigte Stadt am Elbing, einem Fluss, der aus dem nahegelegenen Drausensee kommt, zweitgrößte Stadt in Preußen, hatte ein evangelisches Gymnasium Tolkemit, Sitz eines Starosten

Woiwodschaft Pommerellen Die Woiwodschaft Pommerellen, die von Alters her ein Teil des Herzogtums Pommerellen gewesen war, war in sieben kleinere Verwaltungseinheiten untergliedert: Distrikt Dirschau (einschließlich des Danziger Bezirks) Distrikt Neuenburg Distrikt Schwetz Distrikt Tuchel Distrikt Schlochau Distrikt Putzig Distrikt Mirchau In diesen sieben Distrikten befanden sich folgende bedeutende Ortschaften Danzig, an der Weichsel gelegene befestigte Handelsstadt mit einem Seehafen an der Danziger Bucht, drittgrößte preußische Stadt, dazugehörig das Danziger Werder, das von der Weichsel und von der Mottlau umflossen ist, die Frische Nehrung, die Festung Weichselmünde am westlichen Mündungsarm des Ausflusses der Weichsel in die Ostsee und die Kleinstadt Hela auf der Halbinsel Hela Oliva, Stadt mit einem Zisterzienserkloster Putzig, Sitz eines Starosten Mirchau, Sitz eines Starosten Dirschau, an der Weichsel gelegen Schöneck, am Fluss Ferse gelegen, Sitz des Schlossgerichts dieser Woiwodschaft Stargard, am Fluss Ferse gelegen, Veranstaltungsort des Landtags dieser Woiwodschaft Schwetz, an der Weichsel gelegen Tuchel, unweit der Brahe gelegen Konitz Schlochau

Fürstentum Ermland Das Fürstentum Ermland, das unter der Herrschaft der ermländischen Bischöfe stand, war in zehn Amtsbezirke unterteilt. Die wichtigsten Ortschaften waren: Frauenburg, am Frischen Haff gelegen, Sitz des Domkapitels des Bistums Ermland Braunsberg, an der Passarge gelegen, hatte eine Jesuitenschule Heilsberg, an der Alle gelegen, mit dem Residenzschloss des ermländischen Bischofs.

Geschichte Allianz des Preußischen Bundes mit dem König von Polen Aus Unzufriedenheit mit der Innen- und Steuerpolitik des Deutschen Ordens gründete sich 1440 der Preußische Bund. 1452 ließen sich die preußischen Städte von Kaiser Friedrich III. ihre Privilegien und Handfesten bestätigen, damit der Deutsche Orden abgehalten würde, diese zu schmälern.Kaiser Friedr. III. anerkennt 1452 Privilegien und Handfesten der Preußischen Städte: Unter Führung Hans von Baysens sagte sich der Bund Anfang 1454 vom Deutschen Orden los und stellte sich unter den Schutz des Königs von Polen, Kasimirs IV. des Jagiellonen.

Das vom Bund dem König zum Schutz angebotene preußische Gebiet wurde zwar pro forma vom polnischen König in sein Reich inkorporiert, wie der auf den 6. März 1454 rückdatierte Krakauer Freibrief (Privilegium incorporationis) es beschreibt, aber der Beitritt wurde erst durch die Gegenurkunde der preußischen Stände vom 14. April 1454 wirksam, unter Feststellung der vereinbarten Autonomierechte. Das Urkundenpaar bildete die verfassungsrechtliche Grundlage des preußischen Ständestaates unter der polnischen Krone.Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preussen, internat. Konferenz in Berlin, 1980, (online)

Preußen Königlichen Anteils wurde also keine gewöhnliche polnische Provinz, sondern blieb ein eigenständiges Land mit einer eigenen Landesverfassung. Die gegenseitigen Vereinbarungen betrafen im Wesentlichen folgende Punkte:G. Stolterfoth, S. 55–56; Die preußischen Standesherrn sollen bezüglich Ehre und Prärogativen den Herren in Polen gleichgestellt sein und zur Wahl des Königs in Polen ihren Beitrag leisten. Sie sollen vom König gegen alle ihre Feinde geschützt werden. Der König wolle alle ihre Rechte und Freiheiten schützen und erhalten. Der Pfundzoll und andere Auflagen zu Wasser und zu Lande sollen aufgehoben werden. Schiffbrüchige Fracht, die zuvor der Orden für sich beanspruchte, solle dem Eigentümer zurückgegeben werden und, falls keiner vorhanden, dem König zufallen. Ämter und Würden sollen ausschließlich eingebürgerten Landsleuten verliehen werden. Wichtige Preußen betreffende Angelegenheiten sollen mit den zuständigen Landräten beratschlagt und beschlossen werden. Die Landesgrenzen sollen nicht verändert werden. Thorn und Danzig sollen befugt sein, Münzen zu schlagen. Der Handel soll überall frei sein, und es soll beim alten Zoll sein Bewenden haben.

Sämtliche Einwohner behielten ihre Vorrechte und Privilegien und den freien Gebrauch der bisher im Land üblich gewesenen Rechte (in den Städten galt nur das Kulmer Recht) und die Zahlung des Lehnsnexus hörte auf.

Nach diesen Verträgen kam es zum Dreizehnjährigen Krieg bzw. zum Preußischen Städtekrieg von Teilen der preußischen Stände und Städte gegen die Herrschaft des Deutschen Ordens, der schnell viele der schwach besetzten Burgen verlor. In der Schlacht bei Konitz, 1454, schlug der Deutsche Orden dank seiner Söldner aus Schlesien und Böhmen den polnischen König samt den Truppen des Allgemeinen Adelsaufgebots in die Flucht, doch hatte dieser Sieg auf den Ausgang des Kriegs keine Auswirkung. Danach griffen polnische Truppen des Adels zwar kaum noch in den Konflikt ein, aber daraus konnte der Orden keine Vorteile ziehen, da ihm nach Wegfall der Steuereinnahmen die Finanzkraft für die Anwerbung von weiteren Söldnertruppen fehlte. 1464 schied das Fürstbistum Ermland durch den von Bischof Paul von Legendorf in Neustadt Korczin mit dem Königreich Polen geschlossenen Sonderfrieden aus dem Preußischen Städtekrieg aus.Andreas Kossert: Ostpreußen. Geschichte und Mythos. Siedler, München 2005, ISBN 3-88680-808-4, S. 67.

Zweiter Friede von Thorn mini|Ruine der im 15. Jh. von den Thorner Bürgern zerstörten Ordensburg