Ein Generalstreik ist eine Streikaktion der gesamten, wenigstens bedeutender Teile der Arbeiterschaft, bei Unterstützung durch weitere Teile der Bevölkerung, mit dem Ziel einer kurz- oder längerfristigen Lahmlegung des Wirtschaftslebens, um auf politische Entscheidungen einzuwirken. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts favorisierte die anwachsende internationale Arbeiterbewegung den Generalstreik für die Durchsetzung ökonomischer oder politischer Ziele. Anfang 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des Achtstundentags zum Generalstreik am 1. Mai auf. Der Streik wurde blutig niedergeschlagen. Die 1889 in Paris gegründete Zweite Internationale rief zum Gedenken an die damaligen Opfer des Haymarket Riot den 1. Mai zum „Kampftag der Arbeiterbewegung“ aus. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser „Protest- und Gedenktag“ mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der ganzen Welt begangen.

mini|200px|Extra-Ausgabe des Vorwärts vom 9. November 1918 Grundsätzlich lassen sich zwei Kategorien unterscheiden:

der reformistische Generalstreik: Hier kann man zwischen dem politischen und ökonomischen Generalstreik unterscheiden. Häufig bilden schwerwiegende ökonomische Ungerechtigkeiten oder soziale Unruhen die auslösenden Motive für einen Generalstreik. Neben ökonomischen Ursachen kann ein Generalstreik auch politische Ursachen haben, wie zum Beispiel im März 1920 beim Kapp-Putsch in der Weimarer Republik, wo der Generalstreik schließlich mit zur Niederschlagung des Militärputsches beitrug. der revolutionäre Generalstreik: Hier reichen die Konzepte vom radikalen Generalstreik, über den anarchistischen und syndikalistischen Generalstreik bis hin zum sozialistischen Massenstreik. (Für eine besonders radikale Form des individuellen revolutionären Generalstreiks plädierte 1929 der Gründer der Bruderschaft der Vagabunden Gregor Gog [1891–1945] mit seiner Forderung: „Generalstreik das Leben lang! Lebenslänglich Generalstreik!“)

Generalstreiks sind wegen ihrer umfassenden Unterbrechung des Alltags überaus wirksam. Unterschiedliche Bereiche des öffentlichen Lebens (Verkehr, Post, Ver- und Entsorgung) kommen zum Erliegen. Meist können Arbeitswillige aufgrund einer gewerkschaftlichen Organisation am Streikbruch gehindert werden. Wenn der Generalstreik von den Gewerkschaften organisiert wird, setzt er ein hohes organisatorisches Niveau der Gewerkschaften voraus.

Ziel zahlreicher sozialdemokratischer, sozialistischer und anderer linker Bewegungen war es, durch eine organisierte Lähmung die „sanfte Revolution“ des Landes durchzuführen. Wenn Staat und Verwaltung infolgedessen ausgeschaltet sind, wären die Arbeiter in der Lage, die Gesellschaft neuen Linien gemäß zu reorganisieren. Diese Philosophie wurde von den Industriearbeitern der anarchosyndikalistischen Gewerkschaften besonders im frühen 20. Jahrhundert bevorzugt.

Vor dem Ersten Weltkrieg gab es innerhalb der Sozialdemokratie und den ihr verbundenen freien Gewerkschaften eine breite Auseinandersetzung über den Sinn und Zweck eines Generalstreiks, die als Massenstreikdebatte bekannt wurde.

Rechtslage Deutschland In Deutschland sind politische Streiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt. Daraus könnten sich Schadensersatzansprüche der Wirtschaft gegen die zum Streik aufrufenden Gewerkschaften ergeben, sofern der Streik innerhalb der tarifvertraglichen Friedenspflicht stattfindet oder statt tarifvertraglicher Ziele politische Ziele verfolgen würde.

Ein Generalstreik als arbeitsrechtlicher, auf tarifliche Regelungen gerichteter Streik ist nach deutschem Streikrecht nur dann rechtens, wenn die Gewerkschaften eine tarifvertragliche Regelung für alle Arbeitnehmer aller Wirtschaftszweige anstreben und die Form totaler Arbeitsniederlegung zur Erreichung tarifpolitischer Ziele dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.

Entsprechende gerichtliche Entscheidungen basieren auf einem Gutachten von 1952 und führten zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955. Ein ausdrückliches gesetzliches Verbot besteht nicht.

Das Streikrecht wird allerdings im Rahmen mehrerer seitdem geschlossener internationaler Abkommen, der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Übereinkommen der ILOInterview mit Detlef Hensche in SoZ, März 2004, S. 5. und auch im Rahmen der Rechtsprechung des EGMR weiter ausgelegt. Mangels eines Anlasses haben sich die deutschen Gerichte jedoch noch nicht weiter damit auseinandergesetzt.

Eine Ausnahmeregelung ist einzig dem Art. 20 GG zu entnehmen, der wie folgt lautet: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [d. h. die verfassungsmäßige Ordnung, Anm.] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Theorie Für Michail Bakunin (1814–1876) bedeuten in seinem Artikel Organisation et grève générale (1869) Streiks Etappen auf dem Weg zur sozialen Revolution. Ein Generalstreik könne nur zum Zusammenbruch der bisherigen gesellschaftlichen Ordnung führen. Die Abfolge der Streiks würde die kollektive Kraft des Proletariats stärken, d. h. die Arbeiter seien, wenn es zum Zusammenbruch komme, bereits ausreichend organisiert. Friedrich Engels (1820–1895) hält dem 1873 entgegen:

Für Rosa Luxemburg (1871–1919) entspricht diese Argumentation von Engels der Haltung führender Sozialdemokraten, die den Generalstreik als Utopie und Gefährdung der Gewerkschaftsbewegung ansähen. In ihrer Broschüre Massenstreik, Partei und Gewerkschaften von 1906 plädiert Luxemburg angesichts der russischen Revolution für den Generalstreik als Organisation und Schulung der Massen:

Für den Anarchisten Erich Mühsam (1878–1934) kommt den Teilnehmenden eines Generalstreiks, dem stärksten Mittel der politischen Revolution, die Pflicht zu, Vorsorge zu treffen, um im Falle eines politischen Sieges zeigen zu können „ganz unabhängig von den kapitalistischen Gewalten alles Lebensnotwendige“ herbeischaffen zu können:

In seinem Aufsatz Zur Kritik der Gewalt (1920/21) geht Walter Benjamin (1892–1940) auch auf die Frage des Generalstreiks ein. Er bezieht sich dabei u. a. auf die Ideen von Georges Sorel (1847–1922), der in seiner populären Schrift Réflexions sur la violence (Über die Gewalt, 1908) den Generalstreik als „reinsten Ausdruck“ des Klassenkampfes definiert, als:

Anders als der politische Streik, bei dem es darum ginge, Konzessionen zu erstreiten und somit Reformen zu erzielen, sei

Die Anarchistin Emma Goldman [1869–1940] kritisiert Sorels Auffassung eines „sozialen Mythos […], der niemals verwirklicht werden könne“:

Für Benjamin kommt dem Generalstreik eine besondere Bedeutung zu, um neue „Rechtsverhältnisse zu begründen und zu modifizieren“. Er sieht die organisierte Arbeiterschaft als einziges Rechtssubjekt neben dem Staat, dem, mit dem Streikrecht, ein Recht auf Gewalt zusteht. Im Generalstreik übe die Arbeiterschaft das ihr zustehende Recht jedoch aus, „um die Rechtsordnung, kraft deren es ih[r] verliehen ist, zu stürzen“. Im Sinne des Staates wäre der Generalstreik Missbrauch und er trete daher der Gewalt des Generalstreiks mit Gewalt entgegen.

Einer der frühen Ideengeber war der französische Priester Jean Meslier (1664–1729), der in seiner Schrift Mémoire des pensées et sentiments de Jean Meslier für eine Selbstermächtigung des gesamten Dritten Standes plädierte. Andere Vorläufer des Generalstreik-Gedankens waren Sylvain Maréchal (1750–1803), Mirabeau (1748–1791) und Constantin François Volney (1757–1820). Die Schriften Volneys fanden auch in England weite Verbreitung.

Vorläufer des Generalstreiks Altertum und Mittelalter Die Wirtschaftswissenschaftlerin Elsbeth Georgi (1882–1975) macht in ihrer Dissertation Theorie und Praxis des Generalstreiks in der modernen Arbeiterbewegung (1908) verschiedene Vorläufer des Generalstreiks im Altertum und Mittelalter aus. Den Auszug der Plebejer aus Rom im Jahr 494 v. Chr. im Rahmen der Ständekämpfe erwähnt neben Georgi auch Arnold Roller alias Maximilian Nacht (1881–1973) in der zweiten Auflage seiner Schrift Der sociale Generalstreik (1907?) und Eduard Bernstein (1850–1932) in seinem Vortrag Der politische Massenstreik und die politische Lage der Sozialdemokratie in Deutschland (1905) als ein frühes Beispiel.

Chartismus der 1830er-Jahre In den 1830er-Jahren taucht der Gedanke eines Universalstreiks bei Vertretern der Reformbewegung der Chartisten vermehrt auf. Rudolf Rocker (1873–1958) schreibt in seinem 1938 erschienenen Buch Anarcho-syndicalism: Theory and Practice, die Idee des Generalstreiks sei zum ersten Mal in William Benbows (1787–1864) Pamphlet Grand National Holiday and Congress of the Productive Classes (1832) ausgearbeitet worden. Max Beer (1886–1965) erläutert in seiner History of British Socialism (1919), dass es wohl keinen Chartisten gegeben habe, der die Schrift nicht gelesen hatte und „alle Debatten über einen Generalstreik und alle Versuche, ihn in jenem Jahrzehnt zu verwirklichen“ auf Benbow zurückzuführen seien. Denker der Chartisten propagierten die Idee, in Anlehnung an Benbow, unter der Bezeichnung einer „heiligen Woche“, im späteren Verlauf eines „heiligen Monats“. Der Historiker John L. Tildsley (1867–1948) schreibt in seiner Dissertation über die Entstehung der Chartisten-Bewegung von 1898, der Reformer Thomas Attwood (1783–1859) hätte auf einer Arbeiterversammlung in Glasgow am 21. Mai 1838 den Grundsatz eines „allgemeinen Streiks“ erstmals öffentlich formuliert.

Im August 1839 sollte es zu einem einen Monat andauernden Generalstreik kommen, da die People's Charter im Unterhaus zuvor nicht angenommen worden war. Doch aufgrund interner Streitigkeiten und unzureichender Planung scheiterte das Vorhaben. Im August 1842 kam es erneut zu einem Massenstreik. Karl Kautsky (1854–1938) nennt ihn 1914 den „großartigste[n] politische[n] Massenstreik der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts“. Doch auch die Ziele dieses Streiks – Erhöhung der Löhne und Forderung eines demokratischen Wahlrechts – scheiterten an Streitigkeiten innerhalb der heterogenen Streikparteien.

Auf dem Brüsseler Kongress der Internationalen (1868) Unmittelbar nach dem Deutschen Krieg von 1866 wurde in der internationalen Arbeiterbewegung, die sich 1864 unter dem Namen „Internationale Arbeiterassoziation“ (IAA) in London konstituiert hatte, die Frage, wie ein erneuter Krieg zu verhindern sei, rege diskutiert. Auf dem dritten Kongress in Brüssel 1868 wurde die Frage auf die Tagesordnung gesetzt. Während Karl Marx (1818–1883) von London aus erklärte, dass „die Arbeiterklasse noch nicht hinlänglich organisirt“ sei, „um irgend ein entschiedenes Gewicht in die Wagschale zu werfen“, votierte der Kongress im Falle eines Kriegsausbruchs für einen Militärstreik und Einstellung der Produktion der für die Kriegführung nothwendigen Erzeugnisse. Diese Idee folgte u. a. einem Vorschlag des Belgiers César De Paepe (1841–1890), der den „Strike der Völker gegen den Krieg“ propagierte. Marx hielt diese Idee hingegen für „belgischen Blödsinn“.

In den folgenden Jahren nahmen die Spannungen zwischen den verschiedenen Lagern in der Arbeiterbewegung zu. 1872 kam es auf dem Kongress in Den Haag zum Bruch zwischen dem marxistischen Lager und der anarchistischen Strömung um Michail Bakunin (1814–1876), der sich für das Mittel des Generalstreiks im Arbeitskampf ausgesprochen hatte. Um die Jahrhundertwende entbrannte ein Streit um den Generalstreik zwischen radikalen Bewegungen und gemäßigten sozialdemokratischen Strömungen. Dies führte zur Massenstreikdebatte in Deutschland, die 1906 mit dem Mannheimer Abkommen und einer Absage an den Generalstreik ein vorläufiges Ende fand.