Ausgangspunkt ihres Tätigwerdens war der Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 20. September 1936, durch den mit Wirkung vom 1. Oktober 1936 im Gefüge der Sicherheitspolizei (Sipo) Inspekteure der Sicherheitspolizei (IdS) eingesetzt wurden. Sie waren bei der geplanten Verschmelzung von Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst der NSDAP im gesamten Reich eines der wichtigsten Instrumente. Entsprechend der Dienstanweisung sollten sie vor allem, wie es hieß, für eine „verständnisvolle Zusammenarbeit“ auf den Ebenen der Provinzen und Länder, zwischen der Sipo und den Zentralstellen der allgemeinen und inneren Verwaltung, mit den Gauleitern der NSDAP und den Dienststellen der Wehrmacht sorgen. Sie standen außerhalb der Verwaltung, waren den Oberpräsidenten bzw. jeweiligen Innenministern persönlich unterstellt und handelten nur nach deren Weisung. Jens Banach, Die Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD 1936-1945. Untersuchungen zur Rolle der Sicherheitspolizei und des SD in den nationalsozialistischen Machtstrukturen, Hamburg 1985, S. 35ff. Grundsätzlich wurden von Beginn an nur hauptamtliche Sicherheitsdienst-Führer, in der Mehrzahl Chefs eines SD-Oberabschnitts, als Inspekteure der Sicherheitspolizei eingesetzt.
Vorgeschichte zur Rolle von Inspekteuren Der Einsatz von Inspekteuren im Bereich polizeilicher oder sicherheitsdienstlicher Organisationen des NS-Staates geht auf das preußische „Gesetz über die Geheime Staatspolizei“ vom 30. November 1933 zurück. Christoph Graf, Politische Polizei zwischen Demokratie und Diktatur. Die Entwicklung der preußischen Politischen Polizei vom Staatsschutzorgan der Weimarer Republik zum Geheimen Staatspolizeiamt des Dritten Reiches, Berlin 1983, S. 417ff. Der in diesem Gesetz genannte „Inspekteur der Gestapo“ war der Leiter des jeweiligen Geheimen Staatspolizeiamtes, der zugleich die Geschäfte des Chefs der Gestapo zu führen hatte. Die vom Inspekteur zu verfolgenden Aufgaben wurden fünf Monate später in einer Durchführungsverordnung vom 8. März 1934 präzisiert. Dieser hatte als wichtigste Funktion, das Primat der Politischen Polizei innerhalb der betreffenden inneren Verwaltungsstruktur durchzusetzen und die personelle Entwicklung der Gestapo zu überwachen. Dazu war er dem preußischen Ministerpräsidenten direkt unterstellt und zugleich persönlicher Vertreter des Chefs der Preußischen Gestapo. Jens Banach, Heydrich Elite. Das Führerkorps der Sicherheitspolizei und des SD 1936-1945, Ferdinand Schöningh Verlag Paderborn 1998, S. 175 In die eigentlichen Polizeiaufgaben war er nicht eingebunden.
Die mit diesem besonderen Amt und der Stellung eines Inspekteurs gesammelten Erfahrungen wurden 1936 bei den Verhandlungen im Reichsinnenministerium zur Ernennung Heinrich Himmlers als Leiter der Deutschen Polizei, bei den zu diesem Zeitraum erfolgten Schritten zur „Verreichlichung“ der Polizei, wieder aufgegriffen. Der nicht mehr zu umgehende Schritt, Himmler in das institutionelle Gefüge des Innenministeriums einzubinden, erfolgte mit dem Angebot, ihn als Inspekteur dem Reichsinnenminister direkt zu unterstellen. Damit sollte die Sicherstellung der besonderen Rolle der Polizei innerhalb der übrigen Verwaltung gewährleistet werden. Da Himmler diesen Vorschlag ablehnte, wurde dieser Schritt bei der Reorganisation der deutschen Polizei nicht weiter verfolgt. Am 18. Juni 1936 erfolgte dann seine Amtseinführung als Chef der Deutschen Polizei. Dabei formulierte er im Hof des preußischen Innenministeriums in seiner Antrittsrede als die vor ihm stehende Aufgabe, „die Polizei zusammengeschweißt mit dem Orden der Schutzstaffel als Organisation zum Schutze des Reiches nach Innen aufzubauen“. Bericht des Völkischen Beobachters über die Amtseinführung Himmlers, in: Peter Longerich, Heinrich Himmler. Biografie, Pantheon Verlag München 2008, S. 213 Kurz darauf hatte Himmler die mit dieser Sonderrolle eines Inspekteurs verbundenen Einflussmöglichkeiten in seinem Runderlass vom Herbst 1936 über die „Einsetzung von Inspekteuren der Sicherheitspolizei“ wieder aufgegriffen. Vorerst erfolgte das in den preußischen Provinzen sowie den Ländern Baden, Bayern, Württemberg und Sachsen, für die übrigen Länder erging unmittelbar darauf ein gesonderter Erlass. Am gleichen Tag, dem 20. September 1936, hatte er bereits das preußische Gestapa mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Politischen Polizeikommandeurs der Länder beauftragt. Das war ein wichtiger Schritt zur Institutionalisierung des von ihm und Reinhard Heydrich verfolgten Zieles zur Aufrichtung des Maßnahmestaates.
Inspekteure der Sicherheitspolizei (IdS) Bereits einen Monat nach dem Erlass waren die ersten Inspekteure in Berlin (Wehrkreis III), in Stuttgart (Wehrkreis V), in Münster (Wehrkreis VI) und in Dresden (Wehrkreis IV) eingesetzt und tätig. Jens Banach, Heydrichs Elite. Das Führerkorps der Sicherheitspolizei und des SD 1939-1945, Ferdinand Schöningh Verlag Paderborn 1996, S. 177 geht hier von einem Jahr bis zum Einsatz erster IdS aus Dabei handelte es sich anfangs ausschließlich um hohe Funktionäre des SD, in der Mehrzahl Leiter der SD-Oberabschnitte. Analoge Funktionen zum IdS hatte für die Ordnungspolizei (Orpo) der Inspekteur der Ordnungspolizei (IdO) inne, der seit 1936 für jeden Wehrkreis bestellt wurde und die Dienstaufsicht über die gesamte uniformierte Polizei ausübte. Im Zuge der Aufrüstung und Vorbereitung für den Kriegsfall wurde ab 1938 auch der polizeiliche und sicherheitspolitische Apparat den Bedingungen zur schnellen Mobilisierung und den bevorstehenden Kriegsbedingungen untergeordnet. Von ihrer räumlichen Zuständigkeit wurden deshalb die IdS den militärischen Wehrkreisen angepasst. Zum Teil betreute auch ein IdS, auf Grund personeller Engpässe zwei Wehrkreise. Obwohl es sich zunehmend als ein personelles Problem darstellte, die geeigneten und bereits eingeschworenen SD-Führer für die Besetzung der IdS-Stellen zu finden, waren Mitte 1938 bereits sieben Inspekteure eingesetzt, die für neun Wehrkreise zuständig waren. Damit wurden die IdS in den Wehrkreisen zum obersten Vertreter von Gestapo, SD und Kripo. In einem Runderlass vom 27. Juni 1938 waren ihnen zugleich umfassende Aufgaben für die regionale Mobilmachung in ihrem Zuständigkeit innerhalb der Organisationsformen der Polizei- und Sicherheitsdienste zugewiesen. SD-Befehl Nr. 50/39 vom 23. September 1939, in: Jens Banach, Heydrich Elite. Das Führerkorps der Sicherheitspolizei und des SD 1936-1945, Ferdinand Schöningh Verlag Paderborn 1998, S. 178f. Interessanterweise betrafen diese besonderen Aktivitäten vorrangig die IdS-Bereiche mit entsprechenden Grenzverläufen in Richtung Österreich, der Tschechoslowakei, nach Skandinavien und zur Sowjetunion.
Die organisatorische Angleichung der Dienststellen von Gestapo und Kriminalpolizei an die Normen der SS und des Sicherheitsdienstes sowie deren konsequente Unterordnung, bildete anfangs den Schwerpunkt der Aufgaben der IdS. Dabei stand auch die Ausrichtung des Personals in den jeweiligen IdS-Büros entsprechend der NS-Ideologie im Mittelpunkt. Unterstützt wurde das durch Schulungen und die Anerziehung von abgeleiteten Haltungen im täglichen Dienst. Ab 1938 ergänzte eine zweite Dienstanweisung die damit verbundenen Aufgaben des IdS. Aus den Erfahrungen der Entwicklungszeit der letzten Jahre wurden diese als zwei Aktionsebenen beschrieben. Zum einen die Forderung nach Ausrichtung der Polizeikräfte auf die Prinzipien der SS und zum anderen auf den weltanschaulichen Bereich, die Einflussnahme auf Verinnerlichung der NS-Ideologie. Daneben hatten die IdS auch die Durchführung der Erlasse des Sipo-Chefs zu überwachen und erhielten als Kontaktpersonen die Verbindung zu den regionalen Behörden und den Wirtschaftsvertretern aufrecht. Für die fachlichen Bereiche der Sicherheitspolizei selbst sollten sie nur Koordinierungsfragen wahrnehmen. Ruth Birn, Die Höheren SS- und Polizeiführer. Himmlers Vertreter im reich und in den besetzten Gebieten, Düsseldorf 1986, S. 84, zitiert dort aus einem Schreiben des Gestapobeamten Werner Best
In diesem Entwicklungsabschnitt der IdS bestanden noch zahlreiche Überschneidungen, vor allem zur gewachsenen Struktur der SD-Oberabschnitte. Auch in der Zusammensetzung der Stäbe gab es sehr unterschiedliche gewachsene Strukturen. Jedoch bildeten sie die Schaltstelle zur Entgegennahme und Umsetzung der Weisungen des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD. Mit dem zunehmenden Wegfall der Stellen des SD-Oberabschnittsleiters ab Sommer 1939 übernahmen die jeweiligen Inspekteure auch die Führung der SD-Unterabschnitte. An der Organisationsform der SD-Oberabschnitte orientiert, bestand ab Anfang 1939 der Vorschlag, den Arbeitsstab der IdS mit mindestens fünf Stellen zu besetzen. Dabei rangierten die HA I (Stabsgeschäfte), die HA II (Inland) und die HA III (Ausland) an erster Stelle. Im Weiteren sollten die Bereiche Personal, Schulung, Gericht und Sport abgedeckt werden. Jens Banach, Die Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD 1936-1945. Untersuchungen zur Rolle der Sicherheitspolizei und des SD in den nationalsozialistischen Machtstrukturen, Hamburg 1985
Inspekteure der Sipo und des SD (IdSuSD) Die tatsächliche Umbenennung der Inspekteure mit dem ausdrücklichen Verweis auf die Priorität des Sicherheitsdienstes erfolgte dann erst zum September 1939. Dabei ist sowohl das Datum dieses Schrittes angesichts des begonnenen Krieges und der Bildung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) kein Zufall. Mit dem dazu erlassenen SD-Befehl 50/39 vom 23. September erwartete Heydrich die hier tätigen Kräfte nunmehr mit allen wichtigen Erlassen des RSHA auszustatten. Darüber hinaus waren sie in den Dienstverkehr zwischen der Zentrale und den regionalen Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes einzubinden. Aufgehoben wurde die bisherige Unterordnung unter die Oberpräsidenten, denn eigentlich und nun auch so verkündet, waren sie tatsaechlich „persönliche Repräsentanten des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD in ihrem Bereich“. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof : Nürnberg, 14. November 1945 - 1. Oktober 1946; Band XXXVIII, Delphin Verlag München 1989 S. 107ff. Spätestens damit waren die bisherigen SD-Führer in den Oberabschnitten identisch mit den Inspekteuren und erhielten ab da einheitlich die Bezeichnung als „Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD“ (IdSuSD). Die mit diesem Schritt erfolgte Präzisierung der Aufgabenstellung war als eine SD-interne Regelung ergangen und ihre Akteure, unabhängig von ihrer Herkunft, nunmehr fester Bestandteil des Sicherheitsdienstes. Als Leiter der regionalen Ebene hatten sie die Führung der SD-Verwaltung, seiner Finanzen, die Personal- und Stellenbesetzungen sowie die Berichterstattung zu verantworten. Für die sachlichen Tätigkeiten war jedoch das RSHA zuständig.SD-Befehl 50/39 vom 23. September 1939, in: Bundesarchiv Nr. R 58/241, Bl. 191ff., Vgl. dazu: Jens Banach, Heydrich Elite. Das Führerkorps der Sicherheitspolizei und des SD 1936-1945, Ferdinand Schöningh Verlag Paderborn 1998, S. 183f Mit Inkrafttreten dieses Befehls wurden zeitnah von den bis 1939 eingerichteten 20 Inspekteurstellen allein 12 um- oder neubesetzt.