mini|Proteste gegen das Gesetz in Paris, 6. Mai 2006

DADVSI (Abkürzung für französisch Droit d’auteur et droits voisins dans la société de l’information) ist ein französisches Gesetzesvorhaben zur Reform des Urheberrechts. Es soll die Direktive Nr. 29 der Europäischen Union aus dem Jahr 2001 umsetzen, die einen Rahmen für das Urheberrecht in den Mitgliedsstaaten absteckt.

Die Vorlage DADVSI wurde im November 2003 im Büro der Nationalversammlung eingereicht. Die Diskussion dazu wurde schließlich auf den 20. bis 22. Dezember 2005 angesetzt.

Wenige Stunden bevor die Debatte im Parlament begann, wurden die Parlamentsräume von Virgin benutzt, um dort für Musikdownloads zu werben und Downloadgutscheine an die Abgeordneten zu verteilen.

Das Gesetz wird von der „Free Software Foundation France“ kritisiert, da es Software kriminalisiere, die beim Abspielen, Kopieren und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Einsatz kommt.

Persönlichkeiten, Parteien und Positionen UMP: Im Wesentlichen unterstützte die UMP den Entwurf, jedoch gab es auch einzelne Abweichler. Unter den Abweichlern sind besonders zu erwähnen Richard Cazenave und Bernard Carayon, die im weiteren Verlauf noch öfter erwähnt werden, ebenso wie Christine Boutin und Alain Suguenot, die die Kulturflatrate favorisierten. UDF: Die UDF sah noch erheblichen Nachbesserungsbedarf und protestierte mehrfach gegen das Dringlichkeitsverfahren. Am aktivsten waren für die UDF François Bayrou und Jean Dionis du Séjour. Zurzeit (12. Legislaturperiode) ist die UDF Koalitionspartner der UMP. Die UDF wollte die Direktive aus dem Jahre 2001, für welches das Fristende eigentlich der 31. Dezember 2002 war, endlich umsetzen, wie sich später aber zeigte, nicht um wirklich jeden Preis. PS, CR, Grüne: Diese Parteien ging mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Entwurf vor. Besonders aktiv in der Debatte waren Christian Paul, Patrick Bloche, Didier Mathus, Didier Migaud, Frédéric Dutoit, Martine Billard. Renaud Donnedieu de Vabres ist Minister für Kultur und Kommunikation in der Legislatur, in der die Vorlage im Parlament diskutiert wurde. Er war nicht an der Erarbeitung des Entwurfes beteiligt. Jean-Jacques Aillagon, Vorgänger von Renaud Donnedieu de Vabres, reichte die Vorlage DADVSI im Jahre 2003 in der Nationalversammlung ein. Seine Gesetzesvorlage wurde von Renaud Donnedieu de Vabres unterstützt.

Das Verfahren der Dringlichkeit Die Regierung wählte das Dringlichkeitsverfahren, bei dem nur eine Lesung im Unterhaus und Senat vorgesehen ist, statt der üblichen zwei Lesungen. Dafür gibt es zwei mögliche Motive: Entweder die Umsetzung eines Gesetzesentwurfes ist dringend, oder die Regierung möchte eine zweite Lesung vermeiden.

Allerdings kann die Dringlichkeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt von der Regierung zurückgezogen werden oder trotz Dringlichkeit eine zweite Lesung organisiert werden. Stimmen sowohl aus der Opposition als auch aus der UDF (z. B. François Bayrou) warfen der Regierung vor, den Termin und die Dringlichkeit absichtlich gewählt zu haben, um die Vorlage im Hauruckverfahren durchzuboxen, ohne dass eine große Debatte im Land entstehe.

Besondere Elemente Dieser Abschnitt erläutert einige mögliche Konzepte, die vorgestellt wurden.

La Riposte Graduée – das abgestufte Erwidern des Feuers Die Änderungsanträge, die diesen Mechanismus in den Entwurf einfügen sollten, wurden nicht von der Assemblée nationale abgesegnet. Der Abschnitt soll nur zeigen, welche Ziele Renaud Donnedieu de Vabres mit dieser Gesetzesvorlage verfolgte.

Das Amendement 228 sollte folgenden Mechanismus zulassen:

der erste Verstoß wird nur mit einer E-Mail bestraft, die einen Nutzer darauf hinweist, dass er einen Verstoß begangen hat, der zweite Verstoß wird mit einem Einschreiben bestraft, das einen Nutzer auf den zweiten Verstoß hinweist, der dritte Verstoß wird mit bis zu 3 Jahren Haft und 300.000 Euro Geldstrafe bestraft.

Die Regierung reichte dieses Amendement am Abend des 20. Dezembers ein, nachdem die Debatte bereits begonnen hatte. Die „Commission des lois“ diskutierte das Amendement am 21. Dezember ab 21:00 Uhr und nahm folgende Veränderung vor: Die initiale Version des Amendement 228 sah vor, keinen Vorsatz des Verstoßes vorauszusetzen. Stattdessen sollte jeder Internetnutzer entsprechend der „Riposte graduée“ verfolgt werden, der aufgrund mangelnder Sorgfalt versehentlich einen Verstoß begangen hat. Darunter fiele z. B. auch ein Nutzer, der online Musik erwirbt in dem Glauben, das Angebot sei legal.

Wird ein Verstoß über einen Internetanschluss festgestellt, so steht der Inhaber der Internetverbindung, entsprechend diesem Vorschlag, unter Verdacht. Er ist schuldig, es sei denn, er kann seine Unschuld beweisen.

Um die Gerichte zu entlasten, sollte das Verhängen von Geldstrafen einer unabhängigen Autorität übertragen werden. Dafür sollten gewisse Rahmenbedingungen abgesteckt werden, innerhalb derer sich diese unabhängige Autorität bewegen sollte.

Der Begriff „Riposte graduée“, also „abgestuftes Erwidern des Feuers“, wurde ursprünglich von Renaud Donnedieu de Vabes gewählt, als er diesen Mechanismus das erste Mal noch vor Beginn der Debatte erwähnte und von der Opposition beibehalten. Allerdings verwendete Renaud Donnedieu de Vabres, ebenso wie die UMP, im weiteren Verlauf den Begriff „Réponse graduée“, also „abgestufte Antwort“, um sich auf diesen Mechanismus zu beziehen. Er selbst verwendete den Begriff "Riposte graduée" erneut am 7. Juni 2006, als Jean Dionis du Séjour (UDF) im Rahmen der Fragen an die Regierung nach einer zweiten Lesung zu dieser Gesetzesvorlage fragte.

Unklar ist, ob dieser Mechanismus auch auf Übertretungen nach Artikel 13, also zum Beispiel das Abspielen einer DVD unter Linux, angewendet werden sollte, oder ob dieses Abspielen einer DVD sofort mit 3 Jahren Haft und 300.000 Euro Geldstrafe belegt werden sollte.

Jean Dionis du Séjour (UDF) bedauerte in seiner Erklärung zur Abstimmung am 30. Juni, dass das Konzept der Riposte Graduée, nach dem der erste Verstoß lediglich mit einer E-Mail beantwortet werden sollte, die auf das Vergehen hinweist, hätte beibehalten werden sollen, auch wenn viele der anderen vorgeschlagenen Mechanismen, wie die Internet-Privatpolizei, nicht akzeptabel seien.

Artikel 13 und das Verbot von OpenSource-DVD-Playern Dieser Artikel wurde so nicht vom Unterhaus abgesegnet und soll nur zeigen, welche Ziele Renaud Donnedieu de Vabres mit dieser Gesetzesvorlage verfolgte.

Wäre die Vorlage so, wie der Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres sie im Dezember 2005 zur Diskussion stellte, unverändert vom Parlament abgesegnet worden, so würde auf das Abspielen einer DVD unter Linux eine Haftstrafe von 3 Jahren und eine Geldstrafe von 300.000 Euro stehen, ebenso wie auf das Herstellen, Verbreiten oder Hosten eines OpenSource-DVD-Players.

Absatz 1 von Artikel 13 sollte verbieten, technische Schutzmaßnahmen in irgendeiner Weise anzugreifen, Absatz 2 von Artikel 13 sollte verbieten, eine Vorrichtung zu schaffen oder zu importieren, die die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erlaubt oder erleichtert, Absatz 3 sollte das zur Verfügung stellen einer solchen Vorrichtung verbieten. Übertretungen der Verbote sollten als „Fälschung“ geahndet werden, und somit mit der oben erwähnten Strafe von 3 Jahren Haft und 300.000 Euro bestraft werden.

Da der Quellcode freier DVD-Wiedergabeprogramme, wie zum Beispiel VLC media player, zum Abspielen CSS-verschlüsselter DVDs die Daten entschlüsselt, und der Quellcode leicht so manipuliert werden könnte, dass die entschlüsselten Daten in eine Datei abgezweigt werden, würde das Verbreiten des Quellcodes eines Programmes, welches DVDs wiedergibt, also unter Absatz 2 von Artikel 13 als „Fälschung“ gelten, das Benutzen eines solchen Programmes würde nach Absatz 1 als Fälschung gelten, das Hosten nach Absatz 3 als Fälschung.

Renaud Donnedieu de Vabres bestritt diese Interpretation während der Debatte, erklärte allerdings nicht, wieso er sie für falsch hielt.

Die Kulturflatrate

Die Idee, gegen eine monatliche Gebühr das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke zu erlauben, wurde als „La licence globale“ bezeichnet, meistens übersetzt mit Kulturflatrate. Da es sehr viel Durcheinander um die Kulturflatrate herum gab, ist diese in einem eigenen Abschnitt erläutert.

Auftakt der Debatte

Dass die 3 Tage, die zur Debatte angesetzt waren, nicht ausreichen könnten, wurde recht zeitig klar: Die Opposition reichte 3 motions de procédure ein, also Anträge zum Abweisen eines Entwurfes, die behandelt werden, noch bevor die Diskussion der einzelnen Artikel beginnt. Allein dafür wurden mehrere Stunden benötigt. Das waren: exception d'irrecevabilité: Hier erklärt derjenige, der sie verteidigt, wieso der Entwurf offensichtlich verfassungswidrig ist oder/und gegen die Menschenrechte verstößt question préalable: Hier erklärt derjenige, der sie verteidigt, wieso es sinnlos ist, über einen Entwurf zu diskutieren renvoi en commission: Hier erklärt derjenige, der sie verteidigt, warum der Entwurf noch nicht reif ist und die Kommission, die ihn "verbrochen" hat, selbigen zurückbekommen sollte. Die UDF schloss sich hierbei der Opposition an. Alle 3 motions de procédure wurden von der Mehrheit der Assemblée nationale abgewiesen. Im Senat wurde eine weitere question préalable eingereicht, bei der Diskussion des Kompromissvorschlages des Vermittlungsausschusses am 30. Juni reichte die Opposition erneut eine exception d'irrecevabilité und eine question préalable ein (siehe dazu hier)

Die UDF erklärte, dass sie sowohl das Dringlichkeitsverfahren für diesen Entwurf als auch die Wahl des Termines als sehr eigenartig empfinde, aber trotzdem die Debatte endlich beginnen wolle. Daher stimme die UDF gegen die exception d'irrecevabilité und gegen die question préalable. Beim renvoi en commission schloss sich die UDF der Opposition an, da das Amendement inzwischen eingereicht worden war und die UDF ihre Meinung über das Fortsetzen der Debatte daraufhin änderte.

Die Kulturflatrate, deren Verschwinden und die Verträge

Zu Beginn der Debatte im Dezember 2005 lagen Zahlen vor, nach denen 8 Millionen Franzosen ohne Zustimmung der Rechteinhaber Dateien tauschen, dass weltweit über 100 Milliarden Dateien pro Jahr getauscht werden, andererseits aber nur eine verschwindend geringe Zahl der Beteiligten aufgespürt werden kann. Es sei, so das Argument der Befürworter der Kulturflatrate, illusorisch, dagegen irgendetwas tun zu wollen, vielmehr solle man zum Beispiel durch eine Urheberrechtsabgabe auf Internetzugänge aus der gegebenen Lage eine Entlohnung der Rechteinhaber schaffen, anstatt krampfhaft zu versuchen, 8 Millionen Straftäter zu erzeugen.

Ebenso seien die Verkäufe von CDs in den USA nach Jahren repressiver Politik um 40 % gesunken, man müsse also das völlige Versagen dieser Politik feststellen.

Der Beschluss

Der Vorschlag, das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke gegen eine monatliche Gebühr zu erlauben, wurde zunächst vom Unterhaus mit 30 Stimmen und 28 Gegenstimmen abgesegnet und so in den Artikel 1 der Vorlage aufgenommen.

Mit dem Beschluss der Kulturflatrate war es nun endgültig völlig ausgeschlossen, die gesamte Vorlage bis zum Morgen des 23. Dezembers zu beschließen, da die Kulturflatrate für die Regierung auch nach diesem Abstimmergebnis nicht zur Debatte stand. Entsprechend wurde die Debatte in der Nacht vom 22. zum 23. Dezember vertagt.

Die Fortsetzung

Die Debatte wurde erst am 7. März fortgesetzt. Die Begründung von Renaud Donnedieu de Vabres, das Dringlichkeitsverfahren werde verwendet, da die Umsetzung der Gesetzesvorlage dringend sei, verlor mit dieser langen Verzögerung an Glaubwürdigkeit.

Da ab dem 7. März die Demonstrationen gegen den CPE wie angekündigt verstärkt wurden, spielte DADVSI in der französischen Presse auch im März eine sehr untergeordnete Rolle.

Das Verschwinden der Kulturflatrate