Als Zweck (veraltend Behuf [aus ], , auch , ) wird der Beweggrund () einer zielgerichteten Tätigkeit oder eines Verhaltens verstanden.

Das Ziel () als Anlass für eine Handlung wird als Zweck- oder Finalursache () bezeichnet. In der mit der Formulierung des Ziels einhergehenden Ziel- oder Zwecksetzung muss unterschieden werden zwischen

einer Vorstellung der Wirkung der zielgerichteten Handlung, dem Bestreben, dieses Ziel über die reine Vorstellung oder Imagination hinaus Wirklichkeit werden zu lassen und die Imagination eines Mittels, das formulierte Ziel zu erreichen.

In der Verwirklichung des Ziels (Zweckverwirklichung) werden folgende Schritte unterschieden:

die Idee einer Wirkung, die Aktivierung einer Ursache oder eines Mittels und das Eintreten einer Wirkung oder die Verwirklichung des Zwecks. (Friedrich Kirchner, Carl Michaëlis)

Ein Zweck wird also in seinen kausalen Verhältnissen definiert und ist abhängig von einem die Zwecksetzung und -verwirklichung kalkulierenden Willen. In dieser Kausalität geht der Zweck dem gewählten Mittel – dem zwischen Zweck und Wirkung liegenden –, dem die Wirkung oder das Ziel folgt, voraus. Wer also den Zweck will, muss auch die „zweckmäßigen“ Mittel wollen. Für Immanuel Kant ist der Zweck in der Einleitung der Kritik der Urteilskraft demnach „der Begriff von einem Objekt, sofern er zugleich den Grund der Wirklichkeit dieses Objektes enthält“. In diesem Sinne ist die Verwirklichung eines Zweckes immer ein kausaler Prozess, der final determiniert ist und die Zweckmäßigkeit der Mittel bestimmt.

In kausalen Zusammenhängen ist der Zweck das Ergebnis von Ursache und Wirkung. Wird Zweck dagegen bewusstseinsimmanent betrachtet, also in der Antizipation im Bewusstsein und nicht als äußere Wirkung, stellt er sich als Ergebnis einer teleologischen Ordnung von Mittel und Zweck, als Beleg einer angenommenen Finalität dar, in der die Zweckmäßigkeit bestimmt ist durch einen zielgerichteten Entwicklungsprozess. Grundsätzlich besteht kein Widerspruch zwischen Kausalität und Teleologie, da nur der Schwerpunkt der Beobachtung verlagert wird. Entweder wird eine Entwicklung als Ergebnis von Ursache und Wirkung, oder aber als notwendige Bewegung auf ein vorbestimmtes Ziel metaphysischen Ursprungs, ein Telos hin verstanden.

Diese Zielsetzung ist also mithin abhängig von einem Bewusstsein, das sich und anderen Zwecke bestimmt, wobei diese Tätigkeit zum Muster der Zwecksetzung allgemein und auf eine Welt außerhalb des Bewusstseins übertragen wird. Die verschiedenen Epochen der Philosophie- und Wissenschaftsgeschichte sind gekennzeichnet durch diese Bewegungen der Übertragung, respektive durch eine Abwehr derselben.

Der Zweckbegriff in der antiken Philosophie Anaxagoras hat als erster in der Antike einen die Welt nach Zwecken gestaltenden Geist in die Philosophie eingeführt. Allerdings wird hier die Welt noch nicht nach einem teleologischen Muster organisiert. Sokrates dagegen begründet die Zweckmäßigkeit der Welt anthropozentrisch, wie es später auch die Stoiker tun, indem der in der Weltordnung verborgene Zweck auf den Menschen und sein Tun bezogen wird. Für Platon ist die zweckmäßige Gestaltung der Welt in der Idee und der Materie angelegt, sodass jede Entwicklung diesen dort wirkenden Notwendigkeiten quasi automatisch folgen muss (Timaios, Philebos).

Maßgeblich für die Entwicklung des Zweckbegriffs in der Philosophie- und Wissenschaftsgeschichte ist jedoch Aristoteles, der die Zweckursache zu den Prinzipien der Dinge rechnet und grundsätzlich vier Ursachen (αἴτια [aitia]) unterscheidet: woraus wird etwas (ἔξ ὧν [ex hon]), was ist es der Form oder dem Muster nach (τί ἦν εἶναι [ti en einai]), wo hat es seinen Ausgangspunkt (ἔξ οὗ [ex hou]) und zu welchem Zweck ist etwas (οὗ ἕνεκα [hou heneka]) (Metaphysik, Buch V., Kap. 2; 1013a).

Auch Aristoteles geht dabei von einer teleologischen Entwicklung aus, denn der Zweck, der eins mit der Form der Dinge ist, bestimmt aus den Dingen heraus ihre Entfaltung, ihr Werden in der Wirklichkeit aus einer angelegten Möglichkeit. Dieser in den Dingen angelegte Zweck ist ihr Telos und so ist jede „natürliche“ Entwicklung zweckmäßig und gut, denn in der Natur kann nichts ohne Zweck geschehen. Letzter Zweck ist der Gott oder das Schönste und Beste, angelegt in den Prinzipien und damit in den Dingen selbst (Metaphysik, Buch XII, Kap. 7; 1072b). Das Wesen der Dinge drückt sich in ihrer Erscheinung und Form aus und ist zugleich Zweck und Ursache des Werdens und der Entwicklung (Entelechie). Diese Entwicklung aber kann „zufällig“ durch die Materie behindert werden, sodass das Zweckmäßige sich nicht entwickeln kann.

Mittelalter Die in der Scholastik stattfindende „Wiederentdeckung“ der aristotelischen Texte steht ganz im Zeichen des Christentums und sucht in den Texten der Antike nach einer philosophischen Begründung christlichen Denkens. Die Ende des 12. Jahrhunderts, Anfang des 13. Jahrhunderts einsetzende Auseinandersetzung mit der arabischen Welt, vor allem in Spanien und deren Lektüre und Kommentare der aristotelischen Texte, ist nicht unumstritten und wird in Paris 1210 erst einmal misstrauisch verboten. Die Übersetzungen der griechischen Texte aus dem Arabischen eröffnen dem Mittelalter jedoch eine Fülle neuen Wissens, die in der Folge nicht mehr aus dem scholastischen Wissenschaftsbetrieb wegzudenken ist. Vor allem zeigt sich aber, dass sich gerade die Metaphysik Aristoteles hervorragend dazu eignet, die christliche Heilserwartung zu begründen. Allerdings erfahren die aristotelischen Schriften eine dazu notwendige Uminterpretation, die sich schon in deren Übersetzungen zeigt. Die vier Ursachen des Aristoteles werden diskursbestimmend mit causa materialis, causa movens (oder: causa efficiens), causa formalis und causa finalis übersetzt und gerade im Begriff des causa finalis zeigt sich die Wendung, die der Zweckbegriff in der christlichen Scholastik nimmt. Im theologischen Diskurs des Mittelalters wird aus der Teleologie der Natur, die Vorsehung eines Schöpfers, der in seiner Allwissenheit auch die Zukunft kennt. Die christliche Eschatologie, die Lehre von den letzten Dingen, findet im Begriff des causa finalis eine philosophische Begründung des teleologischen Ziels, auf das hin sich alles entwickelt. In dem Begriff der „Zweckursache“ wird hier zum einen die kausale, zum anderen die finale Determination markiert und auf diesen so – als kosmisches Universalprinzip – bestimmten finis ultimus bewegt sich alles Seiende, bewusst oder unbewusst, aus seiner Entelechie zu. Diese Entwicklung gestaltet sich dabei so, als ob ein finaler Zweck – wie der Heilsplan Gottes – retroaktiv zur Ursache des Handelns wird. Die Zweckmäßigkeit der Welt wird aus dem Wesen Gottes abgeleitet und im Zentrum dieser sichtbaren Ordnung steht der Mensch. Damit wird eine Tradition begründet, nach der alles Geschehen in der Welt von diesem Ziel aus retrospektiv erklärt wird und die erst mit der Evolutionstheorie Charles Darwins ein wissenschaftsgeschichtliches Ende findet.

Neuzeit Es ist diese Orientierung auf einen letzten Zweck hin, der in den verschiedenen Varianten der Teleologiekritik in den Wissenschaftstheorien begegnet wird. Auch wenn Giordano Bruno noch die Zweckmäßigkeit der Welt beschreibt, stellt sich für die Renaissance eine so begründete Teleologie als retroaktiver causa movens (Stephen Toulmin) dar und es wundert nicht, dass die mathematisch-mechanistischen, auf Kausalitäten gegründeten Philosophien der Zeit, eine solche Begründung der Dinge und ihrer Entwicklung ablehnen. Prominent werden die Ansätze Francis Bacons, René Descartes’ und Baruch de Spinozas, während noch Gottfried Wilhelm Leibniz darum bemüht ist, ein mechanistisches Weltbild mit dem der Teleologie zu verbinden: La source de la mécanique est dans la métaphysique, wonach sich für Leibniz die Prinzipien der Physik nicht aus deren Gesetzen ableiten lassen, sondern auf eine höhere Intelligenz verweisen müssen.

Für Immanuel Kant werden die Zwecke in die Objekte der Beobachtung projiziert und sind „kein Bestandteil der Erkenntnis des Gegenstandes“. Durch diese Projektion erscheinen die empirischen Gesetze der Natur, als seien sie von einem höheren Verstand so angelegt wie sie sind, weshalb ein angenommener Naturzweck der Dinge nur regulativer Begriff für die Urteilskraft sein könne, nicht aber konstitutiver Begriff der Vernunft. Dieser regulative Begriff muss als Element der reflektierenden Urteilskraft Bestand haben, weil für Kant die Entstehung der Dinge mit mechanistischen Ursachen allein nicht zu erklären ist (Krit. d. Urt., I. c. § 77). Der Mensch und die Natur existieren in seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ als „Zweck an sich selbst“ (Grundlg. z. Met. d. Sitt. Abs. 2). Für den Deutschen Idealismus sind Mechanismus und Teleologie in einem höheren Prinzip vereinigt, weshalb für Johann Gottlieb Fichte jedes organisierte Produkt der Natur sein eigener Zweck ist, für Friedrich Wilhelm Joseph Schelling die Zweckmäßigkeit der Dinge unabhängig ist vom Mechanismus, und Ursache und Wirkung in einer Gleichzeitigkeit vereint sind. Für Georg Wilhelm Friedrich Hegel ist der Zweckbegriff eine einfache Bestimmtheit der Dinge und in diesen selbst angelegt.

Der Zweckbegriff in der Ethik Mit der besonderen Definition der „Zweckursache“ in der Scholastik als finis ultimus, eröffnet sich eine ethische Fragestellung, in der das Objekt als Zweck einer Handlung im Mittelpunkt steht. Die moralische Qualität einer Handlung ist mithin abhängig von diesem Objekt und unter einer teleologischen Perspektive wird eine Hierarchie der ethischen Zwecke eröffnet, die sich notwendig an der Distanz zu dem in Gott bestimmten Endzweck orientiert. Das handelnde Subjekt ist zwar teleologisch determiniert, doch besteht seine Freiheit in der Möglichkeit, die von ihm und anderen gesetzten Zwecke und den Endzweck zu erfüllen. Aus diesem Grund kann es für ein so bestimmtes Subjekt keine Adiaphora, keinen sittlich neutralen Wert geben, der gleichgültig zu behandeln wäre, wie noch in der Stoa, da alles in Bezug auf den einen Endzweck beurteilt wird (Thomas von Aquin, Sum. th. I/II, 18). Mit der teleologischen Bestimmtheit des sittlich Guten ist deshalb auch der Satz von der Heiligung der Mittel durch den Zweck nicht vereinbar, da auch der Zweck in seiner Distanz zur causa causarum, dem Zweck der Zwecke, bewertet wird. Die so entstehende teleologische Zweckethik sichert die moralische Qualität des Werkes und formuliert als Kern eines jeden Gesetzes das für die Gemeinschaft Gute, das bonum comune (Thomas von Aquin, Sum. th. I/II, 90). In diesem Sinne eröffnet Aquin eine Unterscheidung zwischen dem objektiven und dem subjektiven Zweck, um die besonderen Umstände einer Handlung berücksichtigen zu können. Der der Handlung immanente Zweck auf das Gute hin und die subjektive Intention decken sich allerdings nur im Idealfall, wodurch die Hierarchie der Zwecke entsteht.

Für Immanuel Kant ist der Mensch Zweck an sich und Endzweck, wodurch jede Ethik an den Menschen und seinen Willen gebunden wird. Dadurch spielt der ethische Zweckobjektivismus der traditionellen Moral keine Rolle mehr, als die besondere Gesinnung die zu einer Handlung führt, zu einer Bewertung derselben herangezogen wird. Ethisches Handeln wird in Kants Lehre nach dem Kategorischen Imperativ bewertet, nach welchem die eigene Person und die anderer „zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel“ behandelt werden soll.

Da der Mensch aus seiner Vorstellung der Wirkung seiner zielgerichteten Handlung heraus agiert, niemals aber über die dazu rechten Mittel im Voraus verfügen könne, da das sittliche Wissen „grundsätzlich nicht die Vorgängigkeit eines lehrbaren Wissens“ habe (Hans-Georg Gadamer), sei das sittliche Leben im Ganzen immer nur ein Entwurf, der in einem Netz von Zwecken und Mitteln entstehe und in dem der Menschen, der Zweck an sich sei, im Mittelpunkt stehe und so auf die geschichtliche Welt Einfluss nehme.