mini|Schloss ob Ellwangen, Residenz des Ellwanger Fürstpropsts, zeitgenössische Darstellung von 1627 In der Zeit der Hexenverfolgungen kam es um 1600 zu einer Welle von Hexenprozessen in der Fürstpropstei Ellwangen.

Geschichte mini|Nikolaus Schreiber: Warhafftige Vnd erschreckliche Beschreibung/ von vielen Zauberern Oder Hexen/ wie vnd warumb man sie hin vnd wider/ verbrandt/ in diesem 1589. Jahre, Köln, 1589 Während der Regierungszeit der Fürstpröpste Wolfgang von Hausen (1584–1603), Johann Christoph I. von Westerstetten (1603–1613) und Johann Christoph von Freyberg-Eisenberg (1613–1620) wurden 1588 und 1611 bis 1618 ungefähr 450 Personen hingerichtet, viele auf dem Scheiterhaufen. Das waren etwa die Hälfte der Ellwanger Frauen und jeder sechste Mann.

Ähnliche massive Verfolgungen lassen sich in Süddeutschland nur in den Hexenprozessserien der fränkischen Hochstifte Würzburg, Bamberg und Eichstätt sowie in Kurmainz nachweisen.

In dem Hexenprozess von 1588 wurde die Hebamme Elisabeth Fürst, die „Mundistin“ genannt, als vermeintliche Hexe verbrannt. Im Jahr 1611 wurde am 22. Dezember Dorothea Berchtold hingerichtet. Sie war die Schwester des Pfarrers Eberhard Berchtold, der die wegen Hexerei Angeklagten betreute und zu der Überzeugung gelangt war, dass sie unschuldig waren. Vermutlich sollte mit der Hinrichtung seiner Schwester der Pfarrer getroffen werden, um ihn gefügig zu machen und ihm seinen Mund zu verschließen. Später betreuten Jesuiten die Gefangenen.

Überliefert ist ein Gespräch des Stadtpfarrers Berchtold mit dem Angeklagten Michael Dir. Dieser hatte seine Frau Maria Dir im Jagsttorgefängnis besucht und versicherte dem Pfarrer, er sei von der Unschuld der Bierbrauersfrau überzeugt. Das kam dem Kanzler zu Ohren. Carl Kibler lud den Brauer vor und ließ ihn verhaften. Um sich die Folter zu ersparen, gestand Michael Dir alles, was ihm vorgeworfen wurde, obwohl er noch gar nicht der Hexerei angeklagt war. Schon elf Tage später wurde er am 19. November 1611 verbrannt. Sein Abkommgeld betrug 460 Gulden.

2001 wurde in Ellwangen ein Mahnmal eingeweiht, das an die 400 Opfer der Hexenverfolgung erinnern soll.

Rahmenbedingungen & Ursachen

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedingungen Im 16. Jahrhundert war Süddeutschland ein agrarisch geprägtes Land. Der überwiegende Teil der Bevölkerung lebte zu dieser Zeit von der Landwirtschaft. In Ellwangen wurden in der frühen Neuzeit vor allem verschiedene Kornsorten angebaut; die Viehzucht war genossenschaftlich organisiert, das heißt, das Vieh von verschiedenen Bauern wurde von Hirten versorgt. Ein weiteres Standbein für die Ellwanger Wirtschaft im 16. Jahrhundert war die Forstwirtschaft. Neben dem offiziellen Verkauf von Holz und Harz plünderten viele Bauern die Wälder, um sich etwas dazuzuverdienen. Das Gewerbe in der Ellwanger Umgebung war in der frühen Neuzeit sehr schwach ausgebildet. Bis auf eine Glashütte in Rosenberg oder Ziegelhütten bei Schrezheim gab es gerade in den Landämtern wenig Gewerbe. In der Stadt Ellwangen selbst war das Gewerbe hingegen stärker. Die Wirtschaft in Ellwangen war nicht auf bestimmte Bereiche begrenzt, sondern im Unterschied zu vielen Reichsstädten der Umgebung, z. B. Augsburg mit seiner stark kaufmännisch geprägten Wirtschaft, breit gefächert. Allerdings wurde das Gewerbe durch die Ellwanger Regierung stets stark kontrolliert und reglementiert. So gab es zwar auch in Ellwangen während des 16. Jahrhunderts Zünfte, im Gegensatz zu vielen anderen Städten allerdings weit weniger ausgebildet. Eine rasche Bevölkerungszunahme während des 16. Jahrhunderts überforderte die Wirtschaft, weshalb es auch in Ellwangen zu einer Wirtschaftskrise kam. Ein weiterer Grund hierfür war eine Inflation, die gerade das Gewerbe schwer traf. Infolgedessen wurden die Unterschichten immer größer, die Ellwanger Bevölkerung also immer ärmer. Genaueres über die Gesellschaftsstruktur während der frühen Neuzeit in der Fürstpropstei ist jedoch nicht bekannt.

Klimatische Bedingungen Getreide und Brot waren während der frühen Neuzeit die Grundnahrungsmittel und schwer zu ersetzen. Als etwa um 1560 die mittelalterliche Warmzeit endete, folgte eine Periode mit besonders kühlem Klima, die sogenannte kleine Eiszeit. Die langen und kalten Winter verkürzten die Zeit, in der es möglich war, Lebensmittel, vor allem Getreide anzubauen. In den nasskalten Sommer verfaulte der Weizen. Die Getreidepreise stiegen daraufhin extrem an, vermutlich um über 200 %. Infolgedessen wurden immer weniger gewerbliche Produkte verkauft und die Arbeitslosigkeit, gerade in der Stadt selbst, stieg; es kam zu schweren Hungersnöten. Die caritativen Einrichtungen in Ellwangen, die von der Fürstpropstei geleitet wurden, waren mit den vielen Hilfesuchenden überfordert.

Krankheiten und Epidemien Durch die Mangelernährung waren die Menschen anfällig für Seuchen wie Typhus und die Pest. Ellwangen wurde wiederholt von der Pest heimgesucht, so kam es in den Jahren 1574, 1598, 1611 und 1626 zu besonders schweren Ausbrüchen. Um den Zorn Gottes zu besänftigen und ein Ende der Krankheiten und Hungersnöte herbeizurufen, verbot der von 1584 bis 1603 herrschende Fürstprobst Wolfgang von Hausen alle Aktivitäten, die dazu verleiteten zu sündigen. Selbst Tanzen und Singen wurden ab sofort streng bestraft.

Ursachen Zusammengefasst lassen sich also Ursachen in vielen Bereichen erkennen. Die Missernten brachten Hungersnöte, welche durch die rasche Bevölkerungszunahme noch verschlimmert wurden. Diese hatte auch Auswirkungen auf die Ellwanger Wirtschaft, welche durch eine Inflation entscheidend geschwächt war. Viele Menschen rutschten in die Unterschichten ab und litten unter Mangelernährung, wodurch sie anfällig für Krankheiten wurden. In solch schlechten Zeiten suchten die Regierenden und auch die Menschen selbst Sündenböcke. Hexen, welche man für Missernten und Krankheiten verantwortlich machen konnte, waren hierfür perfekt geeignet.

Die erste Prozesswelle im Jahr 1588 Nachdem Fürstprobst Wolfgang von Hausen im Jahr 1588 verschiedene Vergnügungen wie das gemeinsame Tanzen, Singen, aber auch das Konsumieren von Alkohol verboten hatte, führte die fürstpröpstliche Inquisition Hausdurchsuchungen durch. Die Folge dieser Hausdurchsuchungen waren zahlreiche Verurteilungen von verschiedenen Tätern und Mitwissern. Einige Bürger wurden hingerichtet, andere des Landes verwiesen oder mussten Geldstrafen zahlen. Ein 17-Jähriger, der im August 1588 an verschiedenen verbotenen Festen teilnahm, beschuldigte seine Mutter der Hexerei. Er hoffte, die Ermittler abzulenken und so einer möglichen Strafe zu entgehen. Ihm gelang es, die fürstpröpstlichen Räte zu überzeugen, sodass ein Scharfrichter nach Ellwangen geholt wurde. Dieser sollte die verhaftete Mutter Margaretha Sinai verhören. Der Scharfrichter aus Biberach galt als Experte für Hexenprozesse und wurde bereits 1587 im Hochstift Augsburg eingesetzt. Doch auch ihm gelang es nicht, die Verdächtige zu einem Geständnis zu bringen, weshalb wieder ihr 17-jähriger Sohn Jacob Sinai verhört wurde. Anstatt seine Vorwürfe zurückzunehmen, beschuldigte er zwei weitere ältere Ellwanger Frauen der Hexerei. Nachdem beide Frauen von dem Scharfrichter verhört und untersucht worden waren, ließ er eine frei, da sie keine Hexenmale aufwies. Es herrschte der Glaube, dass man Hexen an auffälligen Hautunregelmäßigkeiten erkennt. Diese wurden als Hexenmale bezeichnet und waren der Beweis für einen Pakt mit dem Teufel. Da viele Menschen größere Muttermale oder andere Hautunregelmäßigkeiten haben, gelang es bei vielen Prozessen, den angeblichen Beweis zu finden. So auch bei der zweiten Beschuldigten, die anschließend unter der Folter gestand. Außerdem denunzierte, also beschuldigte sie weitere angebliche Hexen. Die erste Verfolgungswelle startete und nahm so ihren Lauf. Die Gefangenen denunzierten unter Folter meist weitere Gefährtinnen und weiteten so den Kreis der Opfer aus.

Ablauf der Prozesse Die Constitutio Criminalis Carolina aus dem Jahr 1532 war das erste Strafgesetzbuch, das für das gesamte Reich Geltung beanspruchte. Sie enthielt sowohl Prozessrecht als auch materielles Strafrecht, darunter den Straftatbestand der zauberey. Die lokale Rezeption und die Frage, ob sie auch in Ellwangen als Grundlage für die Hexenverfolgungen angewendet wurde, ist jedoch ein Forschungsdesiderat.Michael Ströhmer: historicum.net, 15. Februar 2006 Denn die Carolina galt nur subsidiär im Verhältnis zur örtlichen (Hexen-)Gesetzgebung und örtlichem Gewohnheitsrecht. Die Ellwanger Halsgerichtsordnung von 1466 war die Gerichtsordnung des Stadtgerichts der Stadt Ellwangen, soweit dieses als peinliches Gericht fungierte. Ihr Gegenstand war die Ordnung des Strafprozesses in peinlichen Strafsachen, insbesondere der Hauptverhandlung in diesem Verfahren, des sog. Endlichen Rechtstages.Arno Buschmann: Strafgericht und Gesetz 2004, S. 7 ff.

Ein Geständnis galt als verlässlichstes Mittel der Wahrheitsfindung, weshalb alles versucht wurde, um dieses aus dem Verdächtigen herauszubekommen. Zwar wurde durch die Carolina Folter nur noch erlaubt, wenn ein hinreichender Verdacht bestand, allerdings lag die Dauer und Intensität im Ermessen des Richters. Da das Delikt Hexerei nicht in der Carolina verankert war, wurde den Beschuldigten in Ellwangen ein Crimen Exceptum, also ein außergewöhnliches Verbrechen vorgeworfen. Dies hatte zur Folge, dass ein Sonderverfahren möglich wurde, bei dem die Beschuldigten sich nahezu gar nicht verteidigen konnten. Des Weiteren war es so möglich, die für eine Folter benötigten Indizien herabzusetzen. Folter konnte so bereits bei der auf die Vorlesung der Anschuldigungen folgenden Untersuchung auf Hexenmale legitimiert werden.

Anschließend wurden bei den in der Fronfeste der Burg ob Ellwangen stattfindenden Prozessen versucht, die Beschuldigten zu einem freiwilligen Geständnis zu bringen. Legten die Beschuldigten kein Geständnis ab, folgte die Territio Verbalis, hier wurde Folter lediglich angedroht. Darauf folgte dann gegebenenfalls die Territio Realis. Bei diesem Grad der Folter wurden den Beschuldigten die Folterinstrumente gezeigt, erklärt und angelegt, um sie so zu einem Geständnis zu bringen. Im dritten Grad wurde dann mit der eigentlichen Folter begonnen. Diese wurde immer wieder unterbrochen, um Confrontationes, Gegenüberstellungen mit bereits der Hexerei Überführten, die die Schuld bestätigten, durchzuführen. Neben klassischen Foltermethoden wie Beinschrauben oder Streckbanken kamen in Ellwangen auch häufiger seltenere Methoden unter Anleitung des erfahrenen Scharfrichters aus Biberach zum Einsatz. Allgemein waren die Ellwanger Hexenprozesse 1588 stark von ihm geprägt, so wurden neben der Folter auch magische Rituale durchgeführt, bei denen Verdächtige in spezielle Bäder getaucht wurden oder Kräutertränke zu sich nehmen mussten. Dies sollte die Beschuldigten unter Anwendung der ihnen als angebliche Hexen bekannten Rituale ängstigen und sie so zu einem Geständnis bewegen.

Hatten die Beschuldigten dann gestanden, was bei jedem, bei dem ein Hexenmal gefunden wurde, der Fall war, wurde das Geständnis aufgeschrieben. In dieser schriftlichen Form waren alle Hauptbestandteile des komplexen Hexereidelikts enthalten: Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexenflug, Hexensabbat sowie Schadenzauber. Außerdem denunzierten die meisten noch weitere angebliche Mittäter, die dann nach Zustimmung der fürstpröpstlichen Räte inhaftiert wurden. Nach dem Geständnis fand die Besiebnung durch sieben Mitglieder des Gerichts statt und das Urteil wurde durch den Ellwanger Stadtrichter verkündet. Die Beschuldigten wurden zur Hinrichtung durch das Feuer verurteilt. Laut Immo Eberl wurden vermutlich mehrere Urteile durch den Fürstpropst Wolfgang von Hausen abgemildert. In diesen Fällen wurden die vermeintlichen Hexen vor der Verbrennung stranguliert oder enthauptet.