mini|hochkant=1.5|Die CMA CGM Vela, das größte Containerschiff unter deutscher Flagge – Eigner ist ein Schiffsfonds mit Sitz in München. Der Schiffsfonds ist im Finanzwesen ein Investmentfonds in der Form eines geschlossenen Fonds, der das eingesammelte Kapital der Anleger in den Erwerb, den Bau oder die Schiffsfinanzierung von Seeschiffen investiert.
Allgemeines Die Anleger investieren ihr Kapital in Investmentzertifikaten des Investmentfonds. Da es sich um geschlossene Fonds handelt, können Anleger dem Fonds nur während des Platzierungszeitraumes beitreten. Nachdem das notwendige Kapital eingeworben wurde, wird der Fonds geschlossen und ist damit für weitere Geldanlagen nicht mehr zugänglich. Geschlossene Fonds rekrutieren deshalb von vorneherein eine begrenzte Teilnehmerzahl, die das Fondsvermögen aufbringt.Siegfried G. Häberle (Hrsg.), Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 451
Informationsquellen Der Verkaufs- oder Emissionsprospekt mit Zeichnungsschein: Der Verkaufs- oder Emissionsprospekt unterliegt der Prospekthaftung und wird von Wirtschaftsprüfern unter Erstellung eines Prospektprüfungsgutachtens geprüft. Hier werden das Investitionsobjekt, die Rahmenbedingungen sowie die Chancen und Risiken genau geschildert. Sonstige Vertriebsunterlagen hingegen unterliegen keiner Prüfung. Im Gesellschaftsvertrag sind alle wesentlichen Vereinbarungen enthalten. Er ist die vertragliche Grundlage des Beitritts. Ihn und den Treuhandvertrag sollte man immer detailliert lesen. Das Prospektprüfungsgutachten des beauftragten Wirtschaftsprüfers wird interessierten Anlegern auf Wunsch in der Regel kostenlos zugeschickt. Hierin ist nachzulesen, ob der Verkaufsprospekt den IDW S4 Anforderungen genügt, oder ob es materielle Beanstandungen gibt. Ein beanstandungsfreies Gutachten heißt, dass der Prospekt richtig, vollständig und klar ist. Eine Bewertung des Angebotes ist damit nicht verbunden. Die testierte Leistungsbilanz gibt Aufschluss über die Erfahrung des Anbieters und die Ergebnisse von früheren Fonds und kann im Regelfall auf der Homepage des Anbieters abgerufen werden. Es gibt Fondsanalysen unterschiedlicher Qualität von verschiedenen Anbietern (z. B. Scope, TKL Fonds, GUB, kapital-markt intern, Loipfinger, Nerb etc.) Es gibt Fachliteratur zu Geschlossenen Fonds, die auch Schiffsfonds und deren Spezifika beschreiben (siehe #Literatur). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt auf ihrer Homepage www.bafin.de unter „Hinterlegte Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte“ eine Übersicht der seit dem 1. Juli 2005 gestatteten Verkaufsprospekte zur Verfügung. Stiftung Warentest:Schiffsbeteiligungen – Schiffsanleger gehen baden, in: Finanztest, Mai 2013, S. 42 ff.
Merkmale Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer Kommanditgesellschaft, die Anlage ist eine langfristige Investition mit in der Regel 10 bis 25 Jahren Laufzeit. Anleger tätigen eine unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken als Mitunternehmer. Ein Anspruch auf eine feste Verzinsung oder auf einen festen Rückzahlungstermin besteht nicht; sogar der Totalverlust der Beteiligung ist möglich. Es existiert ein vorformuliertes Vertragswerk, mindestens ein Gesellschafts- und Treuhandvertrag, auf das der einzelne Anleger keinen Einfluss hat. Ein Wertpapierprospekt enthält die wesentlichen Angaben zum Investment und beschreibt die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Durch die Form des geschlossenen Fonds ist ein jederzeitiger Verkauf der Beteiligung nicht gesichert, auch nicht auf dem Sekundärmarkt.
Fondsvermögen Schiffsfonds werden fast ausschließlich als Euro- oder US-Dollar-Fonds aufgelegt. Gängige Fondskonzeptionen sind: Einzelschiff mit mittel- oder langfristigem Chartervertrag, Einzelschiff, welches auf Reisebasis beschäftigt wird (Trampschifffahrt/Pool), Flotte gleicher Schiffe, Flotte verschiedenartiger Schiffe, Dachfonds. Zum Fondsvermögen eines Schiffsfonds gehören Bulker, Containerschiffe, Feederschiffe, Mehrzweckschiffe und Tanker (Frachtschiffe) und Passagierschiffe wie beispielsweise Kreuzfahrtschiffe.Ulrike Götz, Geldanlage und Investmentvermögen, 2014, S. 508 In Frage kommt die Anschaffung derartiger Schiffe und die Schiffsfinanzierung. Von Bedeutung für die Ausschüttung des Schiffsfonds sind die Charterverträge zwischen der Reederei und dem Charterer.
Bei dem Anlageobjekt kann es sich um ein gebrauchtes Schiff handeln oder um einen Neubau. Die Fondsgesellschaft überlässt das bemannte und betriebsbereite Schiff einem Unternehmen und erhält hierfür die vereinbarten Chartereinnahmen (üblich in US-Dollar). Aus diesen Einnahmen werden nach Abzug der Schiffsbetriebs- und Managementkosten, Kreditzinsen und Tilgungen für aufgenommene Darlehen und den Verwaltungskosten die Auszahlungen für die Kommanditisten bestritten. Über- oder Unterdeckungen hieraus verändern die vorhandenen Liquiditätsreserven. Die langfristige Prognoserechnung im Prospekt zeigt die kalkulierten Ein- und Ausgaben sowie die geplanten Auszahlungen an die Kommanditisten. Wie viel das Schiff gekostet hat und welche Kosten für die Vermittlung des Eigenkapitals und die Gebühren des Anbieters anfallen, ist der Mittelverwendungsrechnung zu entnehmen. Die Mittelherkunftstabelle gibt Aufschluss über die Finanzierung der Gesamtkosten und das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital. Die Kapitalrückflussrechnung zeigt die vom Anbieter prognostizierten Auszahlungen, die Steuerbelastung und die Nettorückflüsse an die Anleger. Zu beachten ist, dass die Auszahlungen an die Kommanditisten Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft darstellen.
Rechtliche und steuerliche Aspekte Rechtsgrundlagen Die Rechtsform für Schiffsfonds ist typischerweise die GmbH & Co. KG, wobei die Anleger als Kommanditisten fungieren.Karl-Heinz Steffens/Claudia Dreßler, Praxishandbuch Schiffsfonds, 2014, S. 69 Der Initiator bietet über Kreditinstitute oder über freie Anlagenvermittler eine Beteiligung an dem Kommanditkapital der Gesellschaft an. Die Geschäftsführung obliegt dem persönlich haftenden Gesellschafter, in der Regel eine GmbH. Die Kommanditisten haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Mitwirkungs- und Kontrollrechte sowie Ergebnisbeteiligung und Anteil am Auseinandersetzungsguthaben sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. Anleger haben zumeist die Wahl, entweder als unmittelbare Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen zu werden, oder sich über einen Treuhänder mittelbar an der Gesellschaft zu beteiligen. Der Treuhänder verwaltet den Kommanditanteil im eigenen Namen auf Rechnung des Treugebers. Der Name des Anlegers taucht bei einer treuhänderischen Beteiligung nicht im Handelsregister auf.
Grundlage der Beteiligung ist ein vom Anbieter vorgegebenes Vertragswerk (insbesondere Gesellschafts- und Treuhandvertrag) sowie der Wertpapierprospekt, der vor Verkaufsbeginn seit dem 1. Juli 2005 einer Genehmigungspflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), unterliegt (Grundlage ist die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung). Die BaFin prüft nicht, ob die Angaben im Prospekt richtig sind oder ob die Beteiligung wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Angaben im Prospekt unterliegen einer Prospekthaftung. Gemäß VerkProsG muss der Prospekt alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten, die notwendig sind, um dem Publikum eine zutreffende Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlagen zu ermöglichen. Ein vom Anbieter beauftragter Wirtschaftsprüfer prüft auf Basis des IdW S4 Standards die rechtlichen und wirtschaftlichen Angaben im Prospekt. Ergebnis dieser Prüfung ist ein schriftliches Prospektprüfungsgutachten.
Der Anbieter hat Gestaltungsfreiheit bei der Erstellung der Verträge (Gesellschafts- und Treuhandvertrag). Die Bandbreite reicht von ausgewogenen Verträgen mit fairer Berücksichtigung der Anlegerinteressen bis hin zu Verträgen, die die Kontroll-, Eingriffs-, Auskunfts- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, soweit gesetzlich abdingbar, ausschließen.
Haftung des Anlegers/Zeichners: a) gesetzliche Haftung aus Abs. 4 HGB Auszahlungen setzen sich aus Gewinnen und/oder aus Rückzahlungen des Gesellschaftskapitals zusammen. In dem Umfang, in dem durch Rückzahlungen die gezeichnete Pflichteinlage unter die im Handelsregister eingetragene Haftsumme sinkt, entsteht eine unmittelbare Haftung des Anlegers Dritten gegenüber nach Abs. 4 HGB. Dies tritt regelmäßig bei Schiffsfonds in den ersten Jahren und in der Zeit von Liquiditätsengpässen ein. Im Insolvenzfall kann dann von Gläubigern die Rückzahlung von Ausschüttungen verlangt werden, bis die Haftsumme wieder erreicht wird. Details sind dem Kapitalkonto des Anlegers zu entnehmen, in dem Ein- und Auszahlungen sowie die auf ihn entfallenden Gewinne und Verluste erfasst werden. Ist der Stand des Kapitalkontos geringer als die eingetragene Haftsumme, lebt die Haftung in Höhe des Differenzbetrages wieder auf, maximal jedoch in Höhe der erhaltenen Auszahlungen. Die eingetragene Haftsumme kann geringer sein als die Pflichteinlage (Zeichnungssumme). Haftungsmäßig ist vorteilhaft, wenn nur ein kleiner Teil der Pflichteinlage als Haftsumme eingetragen wird. Die mögliche Außenhaftung kann das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden. Eine mittelbare/treuhänderische Beteiligung ändert an diesem Haftungsrisiko wirtschaftlich nichts, da regelmäßig im Treuhandvertrag vereinbart wird, dass der Treugeber (Anleger) den Treuhänder von auf die Beteiligung entfallende Haftungsrisiken freistellt.
b) bei Verkauf der Beteiligung Der Veräußerer haftet im Außenverhältnis für bei Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten für die Dauer von 5 Jahren nach seinem Ausscheiden gemäß Abs. 1 HGB in Höhe der Haftsumme. Mit dem Käufer können Vereinbarungen hierzu getroffen werden; diese Vereinbarungen wirken aber nur zwischen den Vertragsparteien und ändern die Haftung im Außenverhältnis, z. B. Gläubigern der Gesellschaft, nicht.
c) aus gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen Der Gesellschaftsvertrag kann das Innenverhältnis weitgehend frei gestalten (dispositiv, Abs. 2, HGB). Gesellschaftsverträge können daher zusätzliche Haftungsregelungen für den Gesellschafter begründen. So kann vereinbart sein, dass Auszahlungen, denen keine handelsrechtlichen Gewinne gegenüberstehen, als Darlehen an den Gesellschafter zu werten sind und diese von der Gesellschaft im Bedarfsfalle zurückgefordert werden können. Der Rückforderungsanspruch unterliegt einer 3-monatigen Kündigungsfrist nach Abs. 3 BGB. Auch für eine mittelbare/treuhänderische Beteiligungen gilt über den Treuhandvertrag wirtschaftlich die gleiche Verpflichtung.
Wertpapierrecht Investmentzertifikate aus geschlossenen Fonds gehörten bis Juni 2012 zum grauen Kapitalmarkt. Durch die Novelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts sind sie nunmehr zu Finanzinstrumenten im Sinne des Abs. 1 Nr. 5 KWG und Abs. 4 Nr. 2 WpHG geworden. Den Begriff des „geschlossenen Fonds“ gibt es seitdem nicht mehr, sie heißen nunmehr „geschlossene Investmentvermögen“.Ulrike Götz, Geldanlage und Investmentvermögen, 2014, S. 439
Steuerfragen Gemäß Abs. 1 EStG dürfen bei Steuerstundungsmodellen – wozu der Schiffsfonds gehört – negative Einkünfte (also Verluste) weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach EStG in anderen Veranlagungszeiträumen allgemein abgezogen werden. Sie können nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Dadurch haben Schiffsfonds weitgehend an Attraktivität verloren. Vor Einführung der Abzugsbeschränkung war eine Verlustverrechnung mit anderen Einkünften möglich und damit eine Steuerersparnis oder ein Steuerstundungseffekt.