mini|Beispiel eines Busfahrstreifens mit Freigabe für Radfahrer und Taxis mini|Hinweis auf den Beginn eines Busfahrstreifens in Lublin mini|Das deutsche Verkehrszeichen 245 Bussonderfahrstreifen

Als Busfahrstreifen (oder amtlich Bussonderfahrstreifen, umgangssprachlich und fachsprachlich veraltet auch Busspur, Busfahrspur oder Bussonderspur genannt) ist ein speziell ausgeschilderter und gekennzeichneter, gelegentlich auch baulich abgegrenzter Fahrstreifen auf der Fahrbahn, dessen Benutzung nur für Omnibusse oder Oberleitungsbusse im Linienverkehr und mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnenden Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs zulässig ist. Abweichend von dieser Regel können Zusatzschilder die Benutzung auch für Busse des Gelegenheitsverkehrs (beispielsweise Reisebusse), Krankenfahrzeuge, Taxis, Fahrräder und elektrisch betriebene Fahrzeuge freigeben.Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) i.d.F. vom 8. November 2021 (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) Diese Freigabe kann auch zeitlich eingeschränkt erfolgen, zum Beispiel nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten. Unter einer Busfahrbahn versteht man eine ganze Fahrbahn, die nur von Linienbussen, ggf. auch von Taxis, Radfahrern oder elektrisch betriebenen Fahrzeugen befahren werden darf.

Beschreibung Die Einrichtung von Busfahrstreifen hat das Ziel, möglichst viele Menschen in kurzer Zeit auf hochbelasteten Strecken in Ballungszentren (wie Großstädten) befördern zu können. Dies gelingt durch die Einräumung der Priorität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV), unter anderem durch spezielle Ampelschaltungen, Busschleusen oder eben spezielle Fahrstreifen. Der Busfahrstreifen wird durch das Verkehrszeichen 245 in Verbindung mit Fahrbahnmarkierungen (Schriftzug „BUS“) auf der Straße gekennzeichnet. Den Bussen soll auf diese Weise ermöglicht werden, ungehindert von stockendem Verkehr möglichst fahrplangerecht verkehren zu können. Gelegentlich ist Bussen so auch das Befahren von Straßen erlaubt, die für den Individualverkehr komplett oder in einer Fahrtrichtung gesperrt sind. Busfahrstreifen verlaufen gelegentlich auch auf einem entsprechend befestigten Bahnkörper der Straßenbahn. Weitere Sonderfälle sind komplett eigentrassierte Bus-Rapid-Transit- und Spurbus-Systeme.

Entwicklung Neben der Mitbenutzung von abgetrennten Flächen für die Straßenbahn durch Linienbusse wurden 1968 die ersten Sonderfahrstreifen auf längeren Streckenabschnitten speziell für Linienomnibusse in Wiesbaden durch den Diplom-Ingenieur Rolf-Werner Schaaff eingerichtet, der als Leitender Baudirektor auch Leiter des Amts für Verkehrswesen der Landeshauptstadt war. Nach anfänglicher Skepsis und juristischen Problemen stieß das Projekt im In- und Ausland auf Interesse.

Kurze Zeit später, im Jahr 1970, begann auch die Stadt Berlin mit der Einrichtung von Busfahrstreifen.

Zu dieser Zeit entbehrten die Busfahrstreifen einer Rechtsgrundlage in der StVO. Dies änderte sich erst mit der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) am 1. März 1971, in der eine Einführung von Busfahrstreifen ausdrücklich vorgesehen war. Delegationen aus vielen Ländern (unter den ersten Japan) studierten vor Ort die Vorteile und richteten danach Busfahrstreifen im eigenen Land ein.

In Österreich wurde in Innsbruck Ende 1988 die erste Busspur in der Technikerstraße eröffnet.

In Berlin gibt es (Stand: Oktober 2025) 121 km Busfahrstreifen, so viel wie in keiner anderen deutschen Stadt.Berlin bekommt drei neue Busspuren. Bei: rbb24.de, 16. Oktober 2025 Seit 2025 werden auch wieder neue Busspuren angelegt, nachdem zuvor eine Klage bezüglich einer Busspur in der Clayallee erfolgreich war und deshalb Planungen nicht umgesetzt wurden. Diese Klage bezog sich aber auf die Rechtslage mit damals restriktiven Vorgaben, die inzwischen geändert wurden.

Busfahrstreifen mit Freigabe für andere Verkehrsteilnehmende mini|hochkant=2|Übersicht der Freigabemöglichkeiten von Busfahrstreifen für andere Verkehrsmittel

Ein Busfahrstreifen kann für andere Verkehrsteilnehmende mithilfe von Zusatzzeichen freigegeben werden. Grundsätzlich sollen Taxis auf Busfahrstreifen in Deutschland zugelassen werden. Wenn jedoch Sondersignale für den Linienverkehr an einer Lichtsignalanlage vor angebracht sind, ist die Freigabe des Busfahrstreifens für weitere Verkehrsmittel zu unterlassen. Dies hat den Hintergrund, dass andere Verkehrsteilnehmende die Sondersignale nicht kennen, im Regelfall nicht ansteuern können und dadurch den Busverkehr an der Lichtsignalanlage behindern würden.D. Vallée, B. Engel, W. Vogt (Hrsg.), 2021. Stadtverkehrsplanung Band 3: Entwurf, Bemessung und Betrieb., Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg. [Zuletzt geprüft am 5. November 2024]. Verfügbar unter: https://link.springer.com/10.1007/978-3-662-59697-5. Kann der Radverkehr nicht sicher auf dem Streckenabschnitt des Busfahrstreifens geführt werden, so ist der Busfahrstreifen für den Radverkehr freizugeben. Des Weiteren können Krankenfahrzeuge, Busse im Gelegenheitsverkehr und elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Busfahrstreifen zugelassen werden. Dabei sollen elektrisch betriebene Fahrzeuge nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nur dann auf Busfahrstreifen zugelassen werden, wenn der Linienverkehr nicht sonderlich durch diese gestört wird.

mini|Radfahrstreifen mit Freigabe für den Linienbusverkehr am Waterloo-Ufer in Berlin-Kreuzberg

Nach Untersuchungen in Münster, Berlin und Erfahrungsberichten anderer Städte ist eine Mitbenutzung von Busfahrstreifen durch Radfahrer weitgehend unproblematisch, wenn die Breite entweder schmal (3,00–3,50 m) oder ausreichend breit zum Überholen innerhalb des Busfahrstreifens (> 4,75 m) ist (siehe Literatur). Auf Netzabschnitten mit hoher Radverkehrsnutzung und geringer Fahrtendichte durch den Linienbusverkehr werden zudem in deutschen Städten zunehmend breite Radfahrstreifen für den Linienbusverkehr freigegeben. Solche Führungsformen des Verkehrs sind in Berlin beispielsweise am Waterloo-Ufer in Berlin-Kreuzberg im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg oder an der Straße Unter den Eichen auf Höhe der Bushaltestelle Unter den Eichen / Botanischer Garten in Berlin-Steglitz anzutreffen.

In Oberösterreich wurde 1998 in den Gemeinden Puchenau und Linz ein bestehender Busfahrstreifen auch für Autos mit drei oder mehr Insassen freigegeben. Jährlich würden so volkswirtschaftlich rund 270.000 Euro aus 60.000 Personenstunden Fahrzeitgewinn und Reduktion der CO2-Emission eingespart.

Im Jahr 2005 begann Wien damit, einzelne Busfahrstreifen für einspurige Kraftfahrzeuge freizugeben.

Die Stadt Düsseldorf beschloss am 9. Januar 2019 die Einführung von zwei Umweltspuren in der Merowingerstraße sowie der Prinz-Georg-Straße, um Dieselfahrverbote nach Möglichkeit zu verhindern. Diese dürfen von Bussen, Taxis, Fahrrädern und Elektroautos genutzt werden.

Voraussetzungen Da es sich bei dem Busfahrstreifen in Deutschland nach der StVO (Anlage 2 zu § 41 Absatz 1) um einen Sonderweg handelt, der durch das Verkehrszeichen 245 definiert ist, bedarf es zusätzlich zur baulichen Umsetzung eines Busfahrstreifens einer verkehrsbehördlichen Anordnung.Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.d.F. vom 11. Dezember 2024 (Bundesministerium der Justiz) Im § 44 der StVO ist festgelegt, dass die Straßenverkehrsbehörden der Städte und Landkreise für die Anordnung (das Aufstellen) der Verkehrszeichen zuständig sind. Somit wird final von den Straßenverkehrsbehörden die Entscheidung getroffen, ob und wo ein Busfahrstreifen angeordnet wird. Damit die Behörden eine Hilfestellung bei der Interpretation der StVO haben, gibt es die VwV-StVO. Diese Verwaltungsvorschrift regelt die konkrete Umsetzung der StVO in der Ausführung von Verkehrseinrichtungen und somit auch den Busfahrstreifen.

Grundsätzlich kommen dafür zwei Wege infrage: Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nach § 45 (1) S. 1 StVO oder zur Förderung des ÖPNV ggü. dem MIV nach § 45 (1) S. 2 Nr. 7 StVO.

Für eine Anordnung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung ist der Nachweis einer einfachen Gefahrenlage (keiner qualifizierten) erforderlich. Diese kann sich beispielsweise aus Verlustzeiten durch Kfz-Rückstau vor Knotenpunkten ergeben.

Für eine Anordnung aus Gründen der Förderung des ÖPNV ggü. dem MIV reicht ein plausibles Gesamtkonzept, das die Zielerreichung der Förderung erwarten lässt (z. B. ein Stadtentwicklungsplan für Verkehr und ein Nahverkehrsplan). Es bedarf dazu keiner rechtfertigenden begleitenden Untersuchungen, der fachlich plausible Nachweis genügt.

Regelung vor 2024: Hohe Busfrequenz Vor 2024 waren die Anforderungen an Bussonderfahrstreifen deutlich restriktiver und in der Praxis kaum realistisch einzuhalten.

Nach der VwV-StVO zu Zeichen 245 durften Busfahrstreifen in der Regel nur bei einer Frequenz von mindestens 20 Bussen des Linienverkehrs pro Stunde der stärksten Verkehrsbelastung eingerichtet werden, begründete Abweichungen waren jedoch zulässig, und bei zulässiger Benutzung eines Busfahrstreifens in beiden Richtungen – bei Möglichkeit zum Ausweichen auf andere Fahrstreifen – wurde die Anzahl leichter erreicht. Mit der Novelle (Stand: 2. April 2025) der VwV-StVO, ist das Frequenzkriterium von mindestens 20 Bussen des Linienverkehrs zur verkehrlichen Spitzenstunde entfallen.Bundesrat, 2025. Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. [Zuletzt geprüft am 5. März 2025]. Verfügbar unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0001-0100/50-25.html

Zudem musste bis 2024 bei der verkehrlichen Anordnung von Busfahrstreifen nach § 45 (1) StVO eine besondere örtliche Gefahrenlage (sog. "qualifizierte Gefahrenlage") herrschen, um die Anordnung vornehmen zu können. Die Voraussetzung der qualifizierten Gefahrenlage nach § 45 (9) StVO ist jedoch mit der StVO-Novelle vom 11. Dezember 2024 aufgehoben worden.

Aktueller Stand und Regeln der Technik in Deutschland Busfahrstreifen sind in der Verkehrsplanung streckenbezogene Maßnahmen zur gezielten Bevorrechtigung des Linienbusverkehrs gegenüber des Kraftfahrzeugverkehrs. Busfahrstreifen können auf ganzen Straßenzügen oder kürzeren Straßenabschnitten innerhalb eines Busliniennetzes angelegt werden. Dabei wird eine besonders hohe Wirkung erzielt, wenn der Abschnitt sowohl durch Busse als auch durch den Kraftfahrzeugverkehr stark belastet ist.Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV), 2013. Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs: EAÖ. Verfügbar unter: https://www.fgsv-verlag.de/eao Je stärker der Netzabschnitt ausgelastet ist, desto höher ist der mögliche Zeitgewinn pro Fahrt eines Busses auf einem dort neu eingerichteten Busfahrstreifen. Geeignete Einsatzbereiche für Busfahrstreifen sind zudem stark ausgelastete Knotenpunkt- (Kreuzungs-) zufahrten, die mit einer Lichtsignalanlage gesteuert werden. Hier können Busfahrstreifen dafür sorgen, dass die Linienbusse an den Rückstaus des Kraftfahrzeugverkehrs vorbei bis an die Haltelinie der Lichtsignalanlage fahren können. Es wird empfohlen, in Kombination zu dem Busfahrstreifen eine bevorrechtigende Lichtsignalanlagenschaltung für den Linienbusverkehr einzurichten.

In Deutschland wird von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) die reguläre Breite eines Busfahrstreifens von 3,50 m empfohlen. Das empfohlene Regelmaß von 3,50 m kann bei erheblich eingeschränkter Flächenverfügbarkeit auf minimal 3,00 m Breite reduziert werden. Breiten unterhalb des Regelmaßes sollten jedoch die Ausnahme bilden und nur unter Einbezug der örtlich betroffenen Nahverkehrsunternehmen angewendet werden. Von einer baulich getrennten Führung des Linienbusverkehrs auf Busfahrstreifen, wird bei Breiten kleiner als 3,25 m abgeraten.