mini|276x276px|Rangabzeichen: Vier goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe. Als leitender Polizeidirektor wird ein Polizeibeamter in der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.
Aufgaben Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt oder als Teil eines Polizeipräsidiums (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen, bspw. in Baden-Württemberg und Hessen Leitung einer Direktion, der die Polizeireviere unterstehen) Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin) Leitung einer Polizeihochschule Leiter einer PolizeidirektionLeitender Polizeidirektor der PD AFB in SHLeitender Polizeidirektor der PD Segeberg in SH
Abgrenzung „Leitender Direktor“ als Leiter einer Polizeidirektion hat in Schleswig-Holstein die Besoldungsgruppe B2Besoldungsgesetz SH B2, während „Leitender Direktor“ ansonsten die Besoldungsgruppe A16 hat.Besoldungsgesetz SH A16
In Schleswig-Holstein hat der Landespolizeidirektor und der Direktor des Landeskriminalamtes die Besoldungsgruppe B4.Besoldungsgesetz SH B4
Ein Polizeidirektor ist mit der Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen betraut.
Dienstkleidung Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit vier goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Polizeimütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Besoldung Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 16.
Siehe auch
Einzelnachweise
Kategorie:Amtsbezeichnung der deutschen Polizei