Das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich (Kürzel: KMK) am linken Rheinufer nordwestlich von Koblenz war das einzige Kernkraftwerk in Rheinland-Pfalz. Am 1. März 1986 wurde es in Betrieb genommen. Wegen eines fehlerhaften Baugenehmigungsverfahrens musste es schon 30 Monate nach der Erstkritikalität am 9. September 1988 wieder vom Netz gehen. Der Druckwasserreaktor der dritten Generationwww.kernenergie.de (PDF; 319 kB), abgerufen am 15. November 2018. hatte eine elektrische Bruttoleistung von 1.302 Megawatt. Der Kühlturm wurde 2019 abgerissen; der Komplettabriss soll in den späten 2020er-Jahren abgeschlossen sein.
Geographische Lage Das Kernkraftwerk in der Kärlicher Gemarkung der Stadt Mülheim-Kärlich liegt 2,6 Kilometer südlich des Neuwieder Stadtzentrums und etwa zehn Kilometer nordwestlich von Koblenz auf 66 Metern über Normalhöhennull. Das 33,5 Hektar große Gelände ist Teil des Neuwieder Beckens, einer östlich der vulkanisch geprägten Eifel gelegenen Fortsetzung des leicht erdbebengefährdeten Rheingrabens.Uta Rasche (13. März 2011): Auf wackeligem Boden: Mülheim-Kärlich. Abgerufen am 30. Mai 2012. Die Caldera des Laacher Vulkans, ein Maar mit fortwährender vulkanischer Aktivität liegt nur etwa 15 km westlich von der Anlage entfernt.
Das Becken liegt topographisch deutlich tiefer als das umgebende Rheinische Schiefergebirge. Der Rhein verläuft etwa 100 Meter nördlich der Anlage, die Bundesstraße 9 südlich in etwa 700 Metern Entfernung. Im Umkreis von zehn Kilometern leben etwa 231.000 Menschen, davon über 107.000 in Koblenz (Stand: 2011). Das Gelände des Kernkraftwerks ist im Zehn-Kilometer-Radius von überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie mehreren Landschafts- und Naturschutzgebieten umgeben. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge am Standort des Kernkraftwerks beträgt etwa 600 Millimeter pro Jahr; durch eine Geländeaufschüttung sollte es vor Hochwasser geschützt sein.
Anlage Kernreaktor und andere Anlagenteile Der Kernreaktor war ein Druckwasserreaktor des Herstellerkonsortiums Babcock-Brown Boveri Reaktor GmbH (BBR), der einzige Leistungsreaktor dieses Herstellers in Deutschland. Die Anlage war technisch ähnlich den Reaktoren des Kernkraftwerk Three Mile Island, allerdings wurde die Gestaltung zum Zweck der besseren passiven Sicherheit angepasst. Der Primärkreislauf hatte zwei Geradrohr-Dampferzeuger, die von oben nach unten durchströmt wurden. Die Dampferzeuger waren jeweils 23 Meter lang und hatten einen Durchmesser von 4 Metern. Sie wogen jeweils 450 Kilogramm. Das abgekühlte Wasser wurde anschließend von vier Hauptkühlmittelpumpen zurück in den Reaktor gefördert. Das Kernkraftwerk hatte eine elektrische Bruttoleistung (Nennleistung des Generators) von 1302 Megawatt. Die Nettoleistung, also die maximale für die Einspeisung elektrischer Energie ins Stromnetz zur Verfügung stehende Leistung, lag bei 1219 Megawatt und entsprach dem Bruttowert abzüglich des Eigenverbrauchs aller Neben- und Hilfsanlagen des Kraftwerkes.
Daten Bau: Konsortium Babcock Brown Boveri Reaktor GmbH (Reaktorsystem) / Brown Boveri & Cie / Hochtief AG Typ: Druckwasserreaktor Nennleistung (elektrisch): 1302 MW Erste Stromproduktion: 14. März 1986 Lagerkapazität: 362 Brennelemente Höhe des Kühlturms: 162 Meter Höhe des Abluftkamins: 161,5 Meter Baukosten: 7 Milliarden D-Mark (3,58 Milliarden Euro) Kosten des Rückbaus: rund 725 Millionen Euro
Geschichte mini|Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich (Luftaufnahme) mini|Senkrechter Blick in den 162 Meter hohen Kühlturm des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich. mini|Anfangsphase der Abbrucharbeiten am Kühlturm im Juli 2018 mini|Abriss des Kühlturms, Luftaufnahme (Mai 2019)
Bau und Stilllegung Ende der 1960er Jahre begannen die Planungen für ein Kernkraftwerk im Raum Koblenz. Neben Mülheim-Kärlich waren auch Bad Breisig und Neuwied als mögliche Standorte im Gespräch. Bad Breisig scheiterte aus Gründen des Trinkwasserschutzes, Neuwied wegen mangelnden Hochwasserschutzes. Weil mit einem steigenden Energiebedarf gerechnet wurde, wurde am Standort Mülheim-Kärlich ein weiterer Kernkraftwerksblock geplant, der aber verworfen wurde.KKW Mülheim-Kärlich – eine endlose Geschichte, die nun zu Ende geht (PDF; 3,8 MB) Quelle: Projekt „Schüler lesen Zeitung“ – Klasse 8b des Martinus-Gymnasiums Linz am Rhein in Zusammenarbeit mit dem Bonner General-Anzeigerwww.general-anzeiger-bonn.de: Gewerbegebiet Goldene Meile – Das Beinahe-Atomkraftwerk, abgerufen am 20. Februar 2018.
Im Januar 1975 erhielt die RWE einen ersten Genehmigungsbescheid zur Errichtung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich. Am 21. Juli 1975 gründeten RWE, Deutsche Bank, Dresdner Bank und Schweizerische Kreditanstalt die Eigentümergesellschaft Société Luxembourgeoise de Centrales Nucléaires S.A. mit Sitz in Luxemburg, um die Investitionskosten von sieben Milliarden D-Mark aufzubringen. Die RWE war nur Pächter und Betreiber des Kernkraftwerks.
Das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich wurde von 1975 bis 1986 gebaut. Während der Bauzeit kam es unter anderem durch Klagen von Kommunen und Privatpersonen wie Helga Vowinckel und Walter Thal zu wenigen Monaten Verzögerungen.Schönes Geschenk in: Der Spiegel 9/1977 Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium wählte dabei in Rücksprache mit RWE bewusst Verfahren, die die Öffentlichkeitsarbeit reduzieren sollten.
Das Werk war auch umstritten, weil es im leicht erdbebengefährdeten Neuwieder Becken liegt. Der ursprünglich geplante Standort befand sich dabei zwischen zwei Gebirgsschollen, bei denen bei einem Erdbeben Setzungsdifferenzen zu erwarten waren. Wegen dieser Gefährdung wurde das Reaktorgebäude ohne neues Baugenehmigungsverfahren bereits 1974 um 70 Meter vom ursprünglich geplanten Standort entfernt errichtet und dabei von der im bisherigen Genehmigungsverfahren aus Sicherheitsgründen favorisierten Kompaktbauweise abgewichen und das Maschinenhaus und Schaltanlagengebäude abgetrennt, wobei nicht untersucht wurde, ob der Reaktor mit der neuen Anordnung vollständig auf der Gebirgsscholle zu liegen kommen würde.
Die Konstruktionsänderungen hätten nach Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz im Grundsatz ein neues Genehmigungsverfahren erfordert. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eröffnete RWE jedoch in einer Revision auch eine Möglichkeit, Teile des Genehmigungsverfahrens beizubehalten. Im Prozessverlauf sorgte dies für eine hohe Komplexität durch mehrere Instanzen mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen, auf die teilweise auch im laufenden Genehmigungsverfahren reagiert wurde. Da die Genehmigungen dadurch lange Zeit nicht bestandskräftig werden konnten, wurde mit einer sofortigen Vollziehung über weite Strecken der Weiterbau auf eigenes Risiko ermöglicht.
Das höchste Urteil war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 20. Dezember 1979, die friedliche Nutzung der Kernenergie sei bei entsprechend gestalteten Genehmigungsverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar.BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1979 – 1 BvR 385/77 (BVerfGE 53, 30 – Mülheim-Kärlich) Zu den Inhalten der zu dieser Zeit an anderen Gerichten anhängigen Prozesse äußerte sich das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht.
Nach zahlreichen verschieden ausgefallenen Urteilen entschied schließlich das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. September 1988, dass das Vorhaben durch die Verschiebung baurechtswidrig geworden war, so dass das Kernkraftwerk im September 1988 nach knapp zwei Jahren im Probebetrieb und genau 100 Tagen im Regelbetrieb abgeschaltet werden musste.BVerwG, 09.09.1988 – 7 C 3.86 – dejure.org Die rheinland-pfälzische Landesregierung unter Ministerpräsident Helmut Kohl hatte der RWE als Betreiberin durch zu geringe Auflagen, Verstöße gegen das Atomgesetz und unzulässige Verfahrensweisen den Bau des Kraftwerks ermöglicht.Eine Menge getrickst in: Der Spiegel 12/1989 Dabei war das Genehmigungsverfahren bereits zu Beginn falsch aufgebaut worden. Zudem hatten die intern bereits bekannte Verschiebung und die im Verfahren gewählten Maßnahmen zur Reduktion der Öffentlichkeitsbeteiligung dazu geführt, dass erhebliche Teile der Gutachten zur Standortuntersuchung nur oberflächlich geprüft waren oder sich auf eine falsche Ausführungsvariante bezogen.
Die Neuauflage der Genehmigung wurde dadurch erschwert, dass andere Teile des alten Genehmigungsverfahrens dennoch bestandskräftig geworden waren und im neuen Genehmigungsverfahren auch beibehalten werden sollten. Auch verkomplizierte die Tatsache, dass das ursprüngliche Genehmigungsverfahren fehlerhaft begonnen worden war und dass durch den bereits abgeschlossenen Bau des Kraftwerkes nicht mehr jede Auflage umsetzbar war, das Verfahren.
Schließlich erteilte die rheinland-pfälzische Landesregierung 1990 eine veränderte Baugenehmigung; diese wurde jedoch 1995 vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 1998 die Entscheidung in letzter Instanz. Nach Meinung des Gerichts entsprachen die Vorgaben zur Erdbebenvorsorge nicht dem Stand der Technik, wodurch ein zu geringer Beschleunigungsgrenzwert ohne ausreichende Hinterfragung übernommen worden war. Seitens RWE wurde eine Schadensersatzklage gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen des fehlerhaften Genehmigungsverfahrens angestrengt.
Am 14. Juni 2000 vereinbarten die damalige Bundesregierung (Schröder I) und die Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland einen Atomausstieg. Dieser enthielt unter anderem den Abbruch des laufenden dritten Genehmigungsverfahrens, einen Verzicht auf Schadensersatz und die Festlegung von Reststrommengen, die im Fall der endgültigen Stilllegung des KKW Mülheim-Kärlich auf andere Kernkraftwerke übertragen werden konnte. (Siehe #Streit um Übertragung der Reststrommenge)
RWE reichte 2001 einen ersten Genehmigungsantrag für den Rückbau bei der zuständigen Genehmigungsbehörde ein. Das Ministerium für Umwelt und Forsten in Rheinland-Pfalz erteilte am 16. Juli 2004 die Genehmigung für die Stilllegung und den Beginn der ersten Abbauphase des Kraftwerks Mülheim-Kärlich. Es gab ein ausführliches Erörterungsverfahren. Bereits im Sommer 2002 waren die letzten Brennelemente – und damit 99 % des radioaktiven Potenzials – aus Mülheim-Kärlich abtransportiert worden.rwe.com: Anlage Mülheim-Kärlich
In der Zeit zwischen Bau und endgültiger Stilllegung gab es einige meldepflichtige Ereignisse, die mit der niedrigsten Stufe 0 der INES-Skala bewertet wurden.Bundesamt für Strahlenschutz:
Rückbau mini|Kühlturm in Mülheim-Kärlich fällt am 9. August 2019 Das AKW Mülheim-Kärlich ist das bisher größte seiner Art in Deutschland, das zurückgebaut wird. Im Jahr 2002 wurden die Uranbrennstäbe aus dem Reaktorblock entfernt und in die französische Wiederaufbereitungsanlage La Hague abtransportiert. Zwei Jahre später begannen die eigentlichen Abrissarbeiten, die geplant bis Mitte der 2020er Jahre abgeschlossen sein sollten. Die Turbine, der Generator und weitere Bauteile des Maschinenhauses wurden an einen ägyptischen Energieversorger verkauft. Nach mehrjährigen Verzögerungen begann im Oktober 2018 der Ausbau der Dampferzeuger im Reaktordruckbehälter. Das schwach radioaktive Material sollte im stillgelegten Bergwerk „Schacht Konrad“ in Salzgitter endgelagert werden.