mini|Fahne der Württembergischen Armee Das Heerwesen des deutschen Staates Württemberg bis 1918 wird als Württembergische Armee bezeichnet. Es handelt sich hierbei um die Truppen, die von Württemberg für die Landesverteidigung und als Kontingente des Schwäbischen Reichskreises/Reichsarmee, des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Reichsheeres unterhalten wurden. Zusätzlich gab es vor allem im 18. Jahrhundert Subsidienregimenter, die zur Finanzierung der regulären Armee und zur Aufbesserung der Kasse des Herzogs gegen Geldzahlungen ausländischen Mächten überlassen wurden. Diese Praxis wurde oft als „Soldatenhandel“ kritisiert. Teil der Armee war von 1807 bis 1918 auch das Landjägerkorps als Staatspolizei, wenn die Gendarmen auch in der normalen Dienstausübung den unteren Zivilbehörden unterstanden.

Herzogtum Württemberg bis 1805 Militärverwaltung 1704 wurde ein Kriegsratskollegium gebildet, das zunächst den Herzog unterstützte und zunehmend die Militärverwaltung übernahm.

Vasallenheer Bis in das 16. Jahrhundert bot der Herzog bei Bedarf seine Lehensleute zum Kriegsdienst auf. In der Zweiten Regimentsordnung (Regiment in der ursprünglichen Bedeutung „Herrschaft“) von den fürstlichen Räthen, Prälaten, Rittern und der Landschaft errichtet vom 14. Juni 1498Band 2, S. 21ff. sollten von den 100 Pferden am Hofe „sübentzig oder achtzig gerüst sein … zu Handthabung uffenthalt und beschirmung diß fürstentumbs landt und lüt dienende“. Auch wurden Feldhauptleute bestimmt: „und damit die zyt des frieds und kriegs nach aller nottdurft und gebür versehen werde So ordnen wir zu houptleuten inß feld graue [Graf] Wolffgangen von fürstemberg lanfhoffmaistern Graue Andressen von sonnenberg und Dieterichen von wyler“.

In der zweiten Landes-Ordnung vom 10. April 1515Band 12, S. 17 ff. wurden die Amtsleute angewiesen: „Item es sol auch ain jeder syn wer und harnasch sauber haben und halten, und damit gerüßt syn jeder zyt uß zu ziehen“.

Am 8. September 1519 zum Beispiel erging ein Befehl des Herzogs an seine Landsassen, Lehens- und Dienstleute, gerüstet nach Stuttgart zu kommenBand 19.1, S. 14. und noch am 31. Januar 1633 wurde den Lehensleuten befohlen, „… am 11. März 1633, gerüstet mit Roß und Mann in Stuttgart sich zu stellen“.Band 19.1, S. 176.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden die Vasallen nicht mehr aufgeboten.

Landmiliz Das Herzogtum Württemberg hielt an dem alten Prinzip, zur Verteidigung des Landes alle waffenfähigen Männer aufzubieten, bis zu seinem Ende fest. In Württemberg hieß dieses System Landmiliz, auch Landesausschuss oder Landesdefension, andere deutsche Länder bezeichneten es auch mit Landesaufgebot oder Landesauswahl.

Die württembergischen Landstände – ihr gehörten im 15. Jahrhundert noch Ritterschaft, Prälaten und Landschaft (= Ehrbarkeit der Städte und Ämter) an – hatten seit dem Münsinger Vertrag von 1492 und dem Tübinger Vertrag vom 8. Juli 1514 erhebliche Mitspracherechte: Kriege zur Rettung von Land und Leuten sollten mit Rat und Wissen, sonstige Kriege mit Rat, Wissen und Willen des Landtages zu führen sein. Der Herzog sollte nach altem Herkommen für Versorgung und Ausrüstung aus den Erträgen des Kammergutes aufkommen, während die Landschaft „mit iren lyben“ durch Gestellung der Mannschaften beteiligt war. So konnte der Herzog die Landmiliz zwar organisieren, sie allerdings nur mit der Zustimmung der Landstände auch tatsächlich aufbieten.

Nach der oben bereits genannten zweiten Landes-Ordnung vom 10. April 1515 war neben den zu Pferd dienenden Lehensleuten jeder Württemberger im Rahmen des Landesaufgebotes wehrpflichtig. Das Landesaufgebot wurde zur Musterung und zu Übungen in die Amtsstädte einberufen, im Übrigen trat es aber nur bei drohendem Krieg zusammen. Im Bereich der Städte Ebingen und Balingen waren die Einsatzorte an strategisch wichtigen Orten, Dobelsteige und am Lochenpass vorab festgelegt.Bestand A 28 aBd M 21 auf Landesarchiv-BW.de Übungen fanden sonntags an Zielstätten in den Dörfern statt. Bei Wettschießen konnten Preise gewonnen werden. Die Amtsleute wurden immer wieder aufgefordert, festzustellen, „wie viel alter und junger Knecht, so sich der Krieg geubt und gebrucht hab, in jedem Ampt sein mögen“ (am 19. Januar 1516)Band 19.1, S. 12. oder wie viel Pferde und Männer zu Pferde oder zu Fuß in „seines Ampts Stette, Dörffern oder Hefen“ (am 14. August 1521)Band 19.1, S. 17. vorhanden seien.

Am 13. März 1614 erließ der Herzog ein Rescript, betr. die Musterung und Auswahl im ganzen Lande, und Bewaffnung.Band 19.1, S. 110. Dass die Auswahl nicht nur auf dem Papier stand, sondern zumindest zeitweise Mannschaften zur Landmiliz eingeteilt waren, kann man den Unterlagen entnehmen: Am 17. August 1610 erging ein Ausschreiben an die Ämter ob der Staig, 40 Mann (20 Musg., 20 Spieß) für die „Abrichtung zue Nothwendigen gebrauch der Wehren“ nach Stuttgart zu sendenBand 19.1, S. 106. oder am 2. August 1726 das Generalrescript betreffend das Verbot der Exercitien mit der Landmiliz während des Gottesdienstes.Band 19.1, S. 507.

Zum ersten Mal wurde die Landmiliz aufgeboten zu Beginn des 17. Jahrhunderts. 1618 bewilligte die Landschaft Geld zur Anschaffung eines Vorrats in allen Ämtern und Städten als Vorbereitung zur Landesdefension. Zu Beginn des Folgejahres 1619 erfolgte eine allgemeine Musterung der Landesauswahl mit dem Ergebnis, dass über 10 % der 67.612 wehrhaften Männer eine Muskete besaßen.

Durch den Landtagsabschied vom 15. Juni 1622Band 19.1, S. 123. zur Aufstellung einer allgemeinen beständigen Landesdefension sollten vier Regimenter (2 ob der Staig, 2 unter der Staig; damit gemeint sind die Rekrutierungsgebiete von südlich und nördlich der Stuttgarter Weinsteige) aufgestellt werden mit jeweils 3.000 Mann in 10 Kompanien zu 300 Mann. Gleichzeitig wurden zur Bezahlung in Kriegszeiten 1.000 fl (Gulden) vierteljährlich und 3 fl / Kopf / Monat im Felde bewilligt.

Der Landtagsabschied vom 23. März 1623Band 19.1, S. 136. bewilligte für weitere zehn Monate je 45.000 fl, aber die Verpflegung war bei Auszug durch den Herzog zustellen, sowie 10.000 fl zur Vollendung und Erhaltung des Landgrabens. Im März 1624 erfolgte die Abdankung der Miliz, den Offizieren wurde ein Wartegeld gezahlt.

Im General-Ausschreiben, enthaltend die Anordnung der allgemeinen Landesdefension vom 9. November 1626 waren u. a. Regeln und Verhaltensweisen für die „Obriste Sampt seinen Vnderhabenden hohen vnnd annderen Officirn, Capitaini, Beuelchshabern, vnnd Kriegsleütten“ einschließlich Sold im Felde für das „Regiment zu Fuß Beniamin Büwingkhausen v. Wallerod“ und die drei Compagnien zu Pferdt geregelt.Band 19.1, S. 154.

Mit dem Restitutionsedikt von 1629 wurden diese Truppen aufgelöst. Doch durch den Kriegseintritt Schwedens änderte sich die Vorzeichen abermals. Herzog-Administrator Julius Friedrich verbündete sich mit dem Schweden-König Gustav Adolf und hob die Landesdefension wieder aus. Zusätzlich stellte er durch Werbung zwei Infanterieregimenter nach schwedischem Muster in Dienst. 6000 Mann Landvolk, unter dem Befehl des Obersten Pleickhard von Helmstädt, kamen nun unter schwedisches Kommando und begaben sich ab 1632 auf Kriegszug nach Oberschwaben, Baar, ins Kinzigtal und Kraichgau, eroberten dabei Memmingen, Ravensburg, Wangen im Allgäu, Kempten, Offenburg und belagerten Villingen (die Belagerung wurde nach der Schlacht bei Nördlingen aufgehoben).

Zur Schlacht bei Nördlingen waren demnach noch 2 Regimenter einsatzfähig. Die Landregimenter I (ob der Steig) und II (unter der Steig) sammelten sich unter ihren Befehlshabern Melchior Linckh und Michael von Grien im August 1634 bei Göppingen. Dort kamen sie unter Oberkommando des schwedischen Obristen Philipp von Liebenstein und trafen schließlich von dort aus am 25. August 1634 im protestantischen Feldlager ein. Während der Schlacht nahmen etwa 1000 Württemberger am Sturm des Albuch teil, 2000 kämpften am linken schwedischen Flügel im Heselwald und 2000 waren mit der Deckung des Trosses beauftragt. Die Verluste der Miliz waren verheerend: „Die guten Württemberger Bauern“ sah man nach der Schlacht „in großen Mengen und ganz gliederweis verstreut in ihren weißen Zwilchkitteln und Räntzlein …“. Die herzoglichen Räte notierten in einem Schreiben vom 3./13. September insgesamt 2000 Gefallene. Nach der Niederlage bei Nördlingen, wurden die württembergische Einheiten aufgelöst.Nördlingen 1634 von Peter Engerisser. Verlag Heinz Späthling 2009, S. 237 ff.

Recht bald nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges erging am 18. September 1652 ein Generalrescript, die Landesdefension und Auswahl zu Roß und zu Fuß betreffendBand 19.1, S. 186 ff. zur Regelung der Landmiliz. 1655 bestanden die Truppen der Landmiliz (Landesausschuss) aus vier Regimentern, die nach dem „Befehl, daß und auf welche Weise der Abgang bei den neu errichteten Regimentern zu Roß und zu Fuß ergänzt werden solle“ vom 13. März 1655Band 19.1, S. 198 f. vor der nächsten Visitation wieder voll aufgestellt werden sollten:

Leibregiment mit acht Kompanien zu Fuß und fünf Kompanien zu Pferd Johann Friedrichs von WürttembergJohann Friedrich (1637–1659) war der älteste Sohn Herzog Eberhard III. Regiment mit acht Kompanien zu Fuß und vier Kompanien zu Pferd Widerholdisches Regiment mit acht Kompanien zu Fuß und fünf Kompanien zu Pferd Pflaumerisches Regiment mit acht Kompanien zu Fuß und drei Kompanien zu Pferd Die Infanterie-Kompanien bestanden je zur Hälfte aus Pikenieren und Musketieren.

Am 30. September 1663Band 19.1, S. 212 ff. waren die württembergischen Lehensleute „mit guter, zu dieser zeit üblichen Rüstung, wie es zum Feldzug und Ernst gehört, auch deinem Stand gebührt, und in der Anzahl wol mundierten Pferdt, so du zu Dienst, dessen von uns tragenden Lehens halber, zu tragen verbunden“ aufgeboten worden, am 12. September alle reißigen Schultheiß, Amtsknechte usw. mit guten Pferden und Waffen (Karabiner oder Feuerrohr und Pistole). Bei der Musterung des LandausschussesStadlinger S. 313. waren unter 58.376 männlichen Personen 33.685 Landwehrpflichtige im Alter von 17 bis 55 Jahren, unter denen etwa 9.000 zum Dienst bestimmt wurden:

Truppen Stärke 18 Kompanien Reiter und Dragoner 1.690 Mann gelbes Regimentnach Stadlinger bezog sich die Benennung nach Farben auf die Farben der Aufschläge der Uniformen 1.851 Mann blaues Regiment 1.852 Mann schwarzes Regiment 1.800 Mann rotes Regiment 1.799 Mann

Außerdem hatten 104 Lehensleute des Herzogs 173 Reiter zu stellen.

Als Erbprinz Wilhelm Ludwig nach seiner Vermählung in Darmstadt am 12. Februar 1674 in Stuttgart einzog, waren sämtliche Truppen des Herzogtums „in ihrer vollen Stärke zum Empfang … auf der Feuerbacher Heide in Schlachtordnung aufgestellt und begrüßten ihn beim Heranführen, bei der Ankunft und beim Weiterfahren mit 3 Salven“.nach Stadlinger S. 321. Die Landmiliz war zu diesem Zeitpunkt gegliedert in

drei Regimenter zu Pferd (das erste 600 Mann, die beiden anderen 580 Mann) vier Regimenter zu Fuß (je 1.000 Mann)

Außer den jährlichen Übungen und Musterungen der Kompanien fand alle drei Jahre eine Hauptmusterung statt, bei welcher auch die Musterrollen berichtigt wurden.nach Stadlinger S. 320 ff.

Die Landmiliz wurde im Französisch-Holländischen Krieg (1672–1679) teilweise aufgeboten und zunächst an den Grenzen des Herzogtums und in Heilbronn eingesetzt. Nach dessen Ende drängten die Landstände auf Verminderung der Landmiliz. Der Herzog-Administrator Carl Friedrich von WürttembergNach dem Tod Herzog Wilhelm Ludwigs 1677 wurden Herzog Friedrich Carl von Württemberg-Winnental und Herzogin Magdalene Sybille Vormünder des minderjährigen Eberhard Ludwig organisierte diese darauf 1677 selbständig neu in

ein Regiment zu Pferd (800 Reiter und 200 Dragoner) vier Regimenter zu Fuß 1. Auswahl (vier Kompanien zu je 984 Mann) vier Regimenter zu Fuß 2. Auswahl (vier Kompanien zu je 819 Mann)