Lübecker Franzosenzeit ist die in Norddeutschland verbreitete traditionelle Bezeichnung für die Jahre 1806 bis 1813, in denen Lübeck von den Truppen Napoleons besetzt war, d. h. die Franzosenzeit. mini|hochkant=2|Plan von Lübeck um 1750

Der Staat Lübeck Die Freie Reichsstadt Lübeck hatte 1803 im Reichsdeputationshauptschluss die volle Landeshoheit bestätigt bekommen (§ 27) und in Erwartung einer längeren Friedenszeit und im Vertrauen auf die von allen Hansestädten erklärte „ewige Neutralität“ – und als Erfüllung einer Garantiebedingung für die eigene Nichtbeteiligung an einem Krieg oder Konflikt – damit begonnen, die Lübecker Stadtbefestigung zurückzubauen. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs im August 1806 und der damit erlangten völkerrechtlichen Souveränität brachten die Schlacht bei Jena und Auerstedt (1806), der anschließende Rückzug v. Blüchers nach Norddeutschland, die Schlacht bei Lübeck sowie die Eroberung und Besetzung der Stadt durch die Truppen Napoleons (6. November 1806) schließlich im Januar 1811 das vorübergehende Ende des selbständigen Lübecker Gemeinwesens.

Die Schlacht von Lübeck am 6. November 1806 Siehe auch: Schlacht bei Lübeck mini|240px|Das umkämpfte Burgtor, 2005. Die Stadt Lübeck war seit ihrer Befreiung von dänischer Herrschaft (1201–1225) von keiner feindlichen Macht erobert worden. Die seit der Mitte des 17. Jahrhunderts verfolgte Neutralität wurde durch eine enge Anlehnung an Kaiser und Reich sowie nach dem Ausbruch des Krieges gegen das revolutionäre Frankreich seit 1795 durch Bestechungen französischer Politiker gesichert. Die Situation änderte sich nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reichs im August 1806, womit der Schutz durch die Reichsinstitutionen entfiel, und durch die Niederlage der preußischen Armee in einer Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt am 14. Oktober gegen die napoleonischen Truppen. Bedroht vom Anmarsch der Reste der preußischen Armee unter Führung Blüchers und der ihn verfolgenden drei französischen Armeekorps zog sich ein im Herzogtum Lauenburg stehendes kleines schwedisches Truppenkontingent unter Oberst Carl Axel von Morian unter Verletzung der Neutralität durch Lübeck zurück und beschädigte dabei am 3. November das Burgtor und das Mühlentor, verhielt sich sonst aber vorbildlich. Die aus Richtung Mecklenburg von Osten anrückenden preußischen Truppen erreichten am 5. November gegen 10 Uhr die Stadt und drangen unter Gewaltandrohung und Verletzung der Neutralität Lübecks in die Stadt ein. Die Stärke der preußischen Truppe entsprach in etwa der Einwohnerzahl der Stadt zu dieser Zeit, und ihre Einquartierung geriet zum Chaos. Blücher setzte sich hierbei über die Vorbehalte des Senats der Stadt hinweg.

Am nächsten Morgen erreichten die verfolgenden französischen Truppen in einer Stärke von 53.000 Mann unter Führung der Marschälle Bernadotte, Murat (des Schwagers Napoleons) und Soult die Stadt und eröffneten den Kampf, wobei Bernadotte den Angriff auf das nördliche Burgtor, Murat den auf das östliche Hüxtertor und Soult den auf das südliche Mühlentor anführte.

Entgegen den Befehlen v. Blüchers und v. Scharnhorsts hatte der für die Verteidigung des Burgtors zuständige Schwarze Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg-Oels seine Truppen außerhalb des Tores stehen, so dass die Franzosen bei deren Rückzug durch das Burgtor in die Stadt eindringen konnten. Es entbrannten heftige Straßen- und Häuserkämpfe in der Großen Burgstraße und am Koberg. Gegen Mittag drangen die Franzosen durch alle drei der angegriffenen Stadttore in die Stadt ein und die Preußen unter Blücher flohen durch das westliche Holstentor nach Norden über Bad Schwartau nach Ratekau im Fürstentum Lübeck, da ihnen auch der Weg ins dänische Holstein verwehrt war. Scharnhorst und Yorck wurden von den Franzosen mit 5.000 weiteren preußischen Soldaten gefangen genommen. Die schwedischen Soldaten – die sich zwei Tage zuvor eingeschifft hatten, sich wegen widriger Winde aber noch auf der Trave befanden – gerieten ebenfalls unter Feuer und in Gefangenschaft. Am Abend des Tages war Lübeck französisch besetzt.

Nach der Tags zuvor erlebten preußischen Besetzung durch die ausgemergelten Truppen von Blüchers und den blutigen Straßenkämpfen kam es nun zu einer drei- bis viertägigen Plünderung durch die Franzosen und zu Übergriffen auf die Zivilbevölkerung. Diese Ereignisse machte der in Lübeck lebende Gelehrte und Emigrant Charles de Villers durch seinen in ganz Europa verbreiteten Brief an die Gräfin Fanny de Beauharnais, eine Angehörige der Familie der Frau Napoleons, bekannt; der Brief ist eine wichtige und kritische Quelle für jene Tage.Vgl. Michaela Blunk: Informationen zur Regionalgeschichte. Lübeck in der Franzosenzeit 1806–1813 (56 Seiten), 1986 herausgegeben vom Seminar Lübeck für Realschulen–IPTS 62, S. 3: Über die Kämpfe vor und in der Stadt liegen verschiedene Augenzeugenberichte von Zivilisten neben Villers (von Möller und von dem Ratsdiener Matthias Klüver und Dora Curtius) und Militärs (Blücher, Scharnhorst, preußische Untersuchungskommission, französische Offiziere (u. a. Bernadotte)) vor.

Villers Brief erzielte allerdings nicht die erhoffte Wirkung. Statt Napoleon für das misshandelte Lübeck einzunehmen, drohte dieser dem Autor mit Verhaftung. Eine am 12. November zu Napoleon nach Berlin entsandte Delegation des Senats wurde am 18. November empfangen. Der Kaiser behandelte die Gesandten jedoch kühl und versprach nichts.Eckart Kleßmann: Universitätsmamsellen Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-8218-4588-3, S. 263f

Die Herausforderung des Umgangs mit den 3000 Toten und ungezählten Verletzten führte zu einem Zusammenrücken der Lübecker Ärzte und letztlich in der Folge im Jahr 1809 zur Gründung des Ärztlichen Vereins zu Lübeck.

Französische Besatzung Nach der Niederlage in Lübeck gelang es Blücher, mit etwa 9.400 Mann aus der Stadt zu fliehen (am 29. Oktober hatte er noch 10.500 Soldaten gehabt). Eine Flucht über die Ostsee nach Ostpreußen, wie von Blücher geplant, scheiterte am Mangel an Schiffen. In dieser aussichtslosen Position unterschrieb Blücher am 7. November im damaligen Ratekauer Pastorat eine KapitulationsurkundeMinistère D´État – Chargé De La Défense Nationale, Vincennes Service Historique: La copie de l’acte de capitulation du lieutenant-général Blücher à Ratekau le 7 novembre 1806 (Photokopie; ungedruckte Quelle) mit dem Zusatz, er habe sich nur wegen Mangel an Brot und Munition ergeben. In Ratekau erinnert bis heute die „Blücher Eiche“ in der Nähe des alten Pastorats an diese Kapitulation und die Gefangennahme Blüchers.Vgl.:BlunkMinistère D´Ètat

In Lübeck konnte de Villers, Gast im Hause des Lübecker Bürgermeisters Mattheus Rodde und dessen Ehefrau Dorothea Schlözer, über den in demselben Haus aufgenommenen Marschall Bernadotte einige der Übergriffe in der ersten Besatzungsphase abmildern; später suchte der Publizist und als Agent der Städte Bremen und Lübeck handelnde Johann Georg Kerner während der „Franzosenzeit“ allzu harte Maßnahmen der französischen Behörden zu lindern.Hans-Werner Engels: Am 8. November erließ Bernadotte per Tagesbefehl ein Plünderungsverbot und setzte Kriegsgerichte ein, die die Todesstrafe aussprechen sollten und die Stadt unter den Schutz Kaisers Napoleon stellten.vgl. Bangert, S. 3 Die unmittelbaren, zählbaren Verluste – neben 18 getöteten Stadtbewohnern – durch die Schlacht und die anschließenden Belastungen schätzte eine Kommission wie folgt: mini|240px|Berliner Dekret von Nov. 1806

Verluste in Francs durch 6.607.051 Plünderungen 1.767.124 Einquartierungen 552.251 Ausstattung der Spitäler 192.000 Tafelgelder für höhere Militärpersonen 858.357 Lieferungen an franz. Truppen(z. B. Capots, Schuhe, Lebensmittel, Fourage) 11.252.380 Gesamtverlust

Diese Schadensliste ist jedoch unvollständig, da die Kommission aus Rücksicht auf hohe französische Offiziere nicht alle Geld- und Sachgeschenke aufführte. So erhielt Bernadotte 100.000 Francs und zwei Pferde; insgesamt summierten sich diese „Gaben“ bis September 1809 noch einmal auf 398.210 Mark lübisch Courant.vgl.: Klug, Geschichte…, Erste Abt., S. 5f Bangert, S. 4, der von 80.000, Mk. berichtet; siehe auch Blunk, S. 4f.

Am 16. November 1806 erreichte eine von Lübecker Senat und Bürgerschaft entsandte Delegation Berlin, welche aus dem Senator Rodde als Vorstand, dem Senator Overbeck sowie den Kaufleuten Gaedertz und Müller bestand. Hier erhoffte man sich durch persönliche Vorsprache bei Napoleon und diversen Ministern eine Besserung von Lübecks Schicksal. Auch eine persönliche Audienz der Delegation beim Kaiser erreichte jedoch keine Verbesserung der Lage. Brehmer, Beiträge zur Geschichte Lübecks in den Jahren 1800 bis 1810, 1. Gesandtschaft an den Kaiser Napoleon im November 1806, in: Mittheilungen des Vereins für Lübeckische Geschichte und Althertumskunde, 1. Heft 1883/1884, S. 5–14.

Am 28. November 1806 ließ Napoleon durch General Buget die Stadt formell in Besitz nehmen, wobei er die bestehenden Behörden anerkannte. Frankreich verfügte, dass Lübecks Kaufleute alle britischen Handelsgüter, die sie in der Stadt lagerten, der Zollbehörde zu melden hatten. Diese Anordnung folgte dem Berliner Dekret Napoleons vom 21. November 1806, mit dem er die Kontinentalsperre als Wirtschaftsblockade gegen die britischen Inseln in die Wege geleitet hatte (Festlandssperre). Diese Regelungen betrafen Lübeck, da Großbritannien nach der Besetzung Hollands durch französische Truppen seine Ausfuhr nach Deutschland in die Hansestädte Hamburg und Bremen, nach der Blockade von Elbe und Weser nach Lübeck umgelenkt hatte. Grund für Napoleons Handelsembargo war die anhaltende machtpolitische Rivalität mit Großbritannien. Das Berliner Dekret, das am 27. November und in den folgenden Ausgaben der Lübeckischen Anzeigen veröffentlicht wurde, enthielt folgende Neuerungen: Die britischen Inseln wurden für blockiert erklärt. Jeder Handel und jede Korrespondenz mit Großbritannien wurde verboten. Jeder in besetzten Ländern angetroffene Brite war als Kriegsgefangener zu behandeln. Alles britische Eigentum wurde beschlagnahmt. Dasselbe galt für Waren aus britischen Kolonien oder Fabriken. Kein Schiff aus Großbritannien oder aus britischen Kolonien durfte einen französisch besetzten Hafen anlaufen. Dagegen verstoßende Schiffe wurden als britische Schiffe betrachtet und beschlagnahmt.

Am 25. März 1807 konkretisierte Napoleon das Berliner Dekret: Ballastschiffe durften nur auslaufen, wenn der Beweis erbracht wurde, dass kein britischer Hafen angelaufen werden sollte. Es musste eine Bürgschaft in Höhe des vollen Schiffswertes hinterlegt werden – das galt auch für beladene Schiffe. Auslaufende Schiffe wurden von Douanen (Zollsoldaten) durchsucht. Einlaufende Schiffe wurden auf der Trave von Travemünde bis Lübeck von Militärs begleitet. Die Schiffe durften erst nach der Douanenkontrolle entladen werden, wenn feststand, dass die Ladung den Schiffspapieren entsprach. Wenn auch nur eine unerlaubte Ware gefunden wurde, wurde das ganze Schiff beschlagnahmt.Blunk, S. 6f

Mit dem Mailänder Dekret vom 25. November 1807 weitete Napoleon die Kontinentalsperre auch auf die neutrale Schifffahrt aus und ergänzte: Britische Ware auf neutralen Schiffen wurde auch beschlagnahmt. Weitere graduelle Verschärfungen folgten. Mit dem Dekret von Trianon am 5. August 1810 ließ Napoleon einen 50%igen Zoll auf sämtliche Importprodukte ungeachtet ihres Ursprungs erheben.