Annullierung (von lat. annullare „für nichtig erklären“) bezeichnet:

die Nichtigmachung eines Rechtsgeschäfts, Rechtsakts oder Rechtsverhältnisses ex tunc (von Anfang an), siehe UnwirksamkeitSiehe auch: Rücktritt (Zivilrecht), Aufhebung (Verwaltungsakt), Abrogation (Islam) die Annullierung einer Buchung, siehe Stornierung die Streichung eines Fluges, siehe Fluggastrechte #Rechte bei Annullierung die Eheannullierung im staatlichen Recht, siehe Nichtigerklärung (Ehe) und Aufhebung (Ehe) die Eheannullierung im katholischen Kirchenrecht, siehe Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)