mini|Simon Pistoris d. J. Simon Pistoris der Jüngere, latinisiert auch Simon Pistorius, nach dem Erwerb seiner Güter und der Nobilitierung Pistoris von Seuselitz (auch von Seußlitz) genannt (* 28. Oktober 1489 in Leipzig; † 3. Dezember 1562 in Seußlitz), war ein sächsischer Rechtsgelehrter, Hochschullehrer und Staatsmann. Er lehrte von 1514 an als Professor an der Leipziger Juristenfakultät, deren Ordinariat er von 1519 bis 1523 und erneut von 1540 bis 1541 innehatte, und war Kanzler zweier albertinischer Landesherren: von 1523 bis 1539 unter Herzog Georg dem Bärtigen und von 1541 bis 1549 unter Herzog, ab 1547 Kurfürst Moritz von Sachsen. Damit gehörte er über rund drei Jahrzehnte hinweg zu den einflussreichsten Räten des albertinischen Sachsen in der Zeit der Reformation und des Schmalkaldischen Krieges. In der Rechtsgeschichte gilt er zudem als einer der frühesten deutschen Bearbeiter reichsstaatsrechtlicher Fragen.
Herkunft und Familie
Die Familie führte ursprünglich den Namen Becker beziehungsweise Bäcker und latinisierte ihn – wie in der Zeit des Humanismus verbreitet – zu Pistor; die Nachkommen nannten sich hiernach Pistoris (im Sinne von Pistoris filius beziehungsweise nepos, „Sohn“ oder „Nachkomme des Pistor“).Johann August Ritter von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Simon. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194.
Der Großvater, Nicolaus Pistoris († 1471), war Doktor und Professor der Medizin in Leipzig, Bürgermeister der Stadt und kurfürstlicher Leibarzt; er gilt als Begründer des wissenschaftlichen Ansehens der Familie. Der Vater, Simon Pistoris der Ältere (1453–1523), setzte diese Laufbahn fort: ebenfalls Doktor und Professor der Medizin, Ratsherr und Syndicus der Stadt Leipzig sowie kurfürstlicher Leibmedicus. Er machte sich vor allem durch seine Streitschriften gegen Martin Pollich von Mellerstadt über die damals als „Franzosenkrankheit“ bezeichnete Syphilis einen Namen.
Ausbildung
Simon Pistoris begann das Rechtsstudium an der Universität seiner Vaterstadt und wurde im Alter von zwanzig Jahren Baccalaureus. 1510 ging er zur Fortsetzung des Studiums an die Universität Pavia, damals eine der führenden Stätten des italienischen Rechtsunterrichts. Zu seinen dortigen Lehrern zählten der bereits hochbetagte Jason de Mayno, Filippo Decio, die beiden Curtius sowie Paulus Picus. Nach zweijährigem Aufenthalt veranlassten ihn die Kriegsunruhen der Italienischen Kriege zur Rückkehr nach Sachsen.
In Leipzig schloss er das Studium ab: 1512 wurde er Lizentiat, 1514 Doktor beider Rechte und im selben Jahr professor codicis an der Juristenfakultät.Gerhard Köbler: Universität Leipzig – Juristische Fakultät, Übersicht der Rechtslehrer.
Akademische Laufbahn
Nach dem Tod des Ordinarius Johann Lindemann ernannte Herzog Georg der Bärtige den erst dreißigjährigen Pistoris 1519 auf Vorschlag der Fakultät zum Ordinarius – als zwölften in der Reihe der Leipziger Rechtsordinarien – und zugleich zum gelehrten Beisitzer des Oberhofgerichts in Leipzig. Das erhaltene Fakultätsgutachten rühmt ihn in emphatischen Worten und erklärt, an keiner deutschen Hochschule sei ein geeigneterer Bewerber zu finden.
Das Ordinariat war in Leipzig kein bloßer Lehrstuhl, sondern ein ständiges Amt: Der Ordinarius stand der Fakultät dauerhaft vor, war zugleich consiliarius universitatis, an dessen Rechtsgutachten sich die Rektoren in Rechts- und Verwaltungssachen regelmäßig gebunden sahen, und ihm war ein Kanonikat an einem der Hochstifte Naumburg oder Merseburg zugeordnet.
Gutachten zur Königswahl von 1519
Noch im Jahr seiner Berufung zum Ordinarius erstattete Pistoris ein Gutachten zu der reichsstaatsrechtlichen Frage, die die Wahl Karls V. zum römisch-deutschen König aufwarf. Das Konsilium, später im ersten Band der von seinem Sohn Modestinus herausgegebenen Konsiliensammlung gedruckt (Teil I, S. 894–902), beginnt mit der Klage über das Fehlen gesetzlicher wie wissenschaftlicher Vorarbeiten: Weder die Kaiser noch die „welschen Scribenten“ hätten sich um die Frage gekümmert, weshalb es ihm schwerfalle, sie so kurzfristig zu beantworten. Gerade dieser Befund macht den Text zu einem aufschlussreichen Zeugnis für den Entwicklungsstand der jungen Staatsrechtswissenschaft im Reich. Die neuere Forschung stellt Pistoris deshalb neben Henning Göde an den Beginn der reichsstaatsrechtlichen Literatur.Walter Pauly: „Die ersten Staatsrechtslehrer des Reiches“. Henning Goeden (ca. 1450–1521) und Simon Pistoris (1489–1562) in der Kontroverse um die Wahl des deutschen Königs 1519. In: Rolf Lieberwirth (Hrsg.): Rechtsgeschichte in Halle. Gedächtnisschrift für Gertrud Schubart-Fikentscher (1896–1985). Köln u. a. 1998, S. 17–33.
Begegnung mit Luther
Während der Leipziger Disputation zwischen Martin Luther, Karlstadt und Johannes Eck im Juni 1519 lernte Luther den Leipziger Ordinarius persönlich kennen; er erwähnt ihn in mehreren Briefen. In einem Schreiben an Georg Spalatin berichtet Luther, er sei gemeinsam mit Pistoris zur herzoglichen Tafel geladen gewesen.
Das Verhältnis blieb distanziert. Pistoris vertrat eine reformkatholische, auf Verständigung und innerkirchliche Reform gerichtete Haltung und lehnte die Wittenberger Lehre ab. Luther urteilte später mit wachsender Schärfe: Am 2. April 1543 schrieb er an Anton Lauterbach, den Superintendenten von Pirna, er habe stets geglaubt, „Pistorius sei und bleibe ein Pistorius“ – jenen altgedienten Papisten könne nur verändern, wer den Wolf zum Lamm mache. In einem weiteren Brief vom 3. November 1543 steigerte sich der Unmut zu heftiger Polemik: Luther übersetzte den Namen spöttisch ins Deutsche zurück („Becker“) und bezeichnete Pistoris als Heuchler und Werkzeug des Teufels. Anlass war offenbar, dass Pistoris 1543 das Abendmahl unter beiderlei Gestalt empfangen hatte, worin Luther keine Annäherung, sondern Verstellung sah.Hans-Peter Hasse: Brief Martin Luthers an den Pirnaer Superintendenten Anton Lauterbach, 3. November 1543. In: 95 Autographe der Reformationszeit, SLUB Dresden (Mscr.Dresd.R.96, S. 173–174; WA Br 10, S. 440 f., Nr. 3933).
Kanzler Herzog Georgs des Bärtigen (1523–1539)
1523 berief Herzog Georg der Bärtige ihn zum Kanzler und damit in seine unmittelbaren Dienste. Pistoris folgte dem Ruf nur widerwillig; in seinen Aufzeichnungen vermerkte er, er sei „nicht wenig ungern“ (non parum invitus) gegangen, doch habe „die Gunst über das Urteil, die Macht über die Gelehrsamkeit gesiegt“ (favor vicit judicium, doctrinam potentia).
Als Kanzler war Pistoris an der Formulierung der herzoglichen Kirchen- und Religionspolitik unmittelbar beteiligt. Die Aktenedition von Felician Gess weist ihn wiederholt als Verfasser der Konzepte herzoglicher Schreiben aus; so trägt bereits das Konzept des Mandats vom 9. Januar 1525 (Leipzig) den Vermerk „Konz. von Pistoris“.Felician Gess (Hrsg.): Akten und Briefe zur Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen. Band 2: 1525–1527. Leipzig 1917, Nr. 778 (Leipzig, 9. Januar 1525; Überlieferung: Kopial 127, fol. 131, mit dem Vermerk „Konz. von Pistoris“). Erhalten ist ferner das eigenhändige Konzept eines Schreibens Herzog Georgs an Luther vom 28. Dezember 1525 mit Korrekturen von der Hand des Kanzlers – ein Beleg dafür, wie eng Georg in kirchenpolitischen Fragen mit seinen gelehrten Räten zusammenarbeitete.Verbrannt? Luther, Herzog Georg und die Bannandrohungsbulle. Virtuelle Ausstellung der Deutschen Digitalen Bibliothek. Georgs Politik zielte nicht auf Reformation, sondern auf eine landesherrlich gesteuerte Reform der alten Kirche bei entschiedener Abwehr der Wittenberger Bewegung.Christoph Volkmar: Reform statt Reformation. Die Kirchenpolitik Herzog Georgs von Sachsen 1488–1525. (= Spätmittelalter, Humanismus, Reformation 41). Mohr Siebeck, Tübingen 2008, ISBN 978-3-16-149409-3.Heiko Jadatz: Sächsische Landesherrschaft contra Wittenberger Reformation. Die Kirchen- und Religionspolitik Herzog Georgs von Sachsen. In: Denkströme. Journal der Sächsischen Akademie der Wissenschaften 4 (2010), S. 121–132.
1530 begleitete Pistoris seinen Fürsten auf den Augsburger Reichstag, den Karl V. zum 8. April zur Beilegung der religiösen Zerwürfnisse ausgeschrieben hatte. Herzog Georg gehörte dort zu den Wortführern der altgläubigen Reichsstände, die der Confessio Augustana die Confutatio Augustana entgegensetzten; Pistoris wirkte entsprechend auf altgläubiger Seite.
In diese Zeit fällt auch ein Briefwechsel mit Erasmus von Rotterdam, der sich über ein sehr ungnädiges eigenhändiges Schreiben Herzog Georgs beklagte und dessen Inhalt dem Einfluss Dritter zuschrieb. Pistoris widersprach dem in seiner Antwort (Dresden, Kalenden des Dezember) entschieden. Beiläufig zeigt der Brief, dass dem Briefgeheimnis nicht zu trauen war; Pistoris bemerkt dazu, unter den Juristen sei noch nicht ausgemacht, wem in einem solchen Fall die Diebstahlsklage (furti actio) zustehe.
Wie groß der Einfluss des Kanzlers auf die konfessionelle Linie des Herzogs eingeschätzt wurde, zeigt ein Schreiben der Herzogin Elisabeth von Rochlitz vom 11. März 1539: Viele meinten, wenn der Adressat „und der kanzler und etlich geistlichen unserem herrn vater anders ritet, es werde auch wol anders“.Erich Brandenburg (Hrsg.): Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen. Band 1: Bis zum Ende des Jahres 1543. Teubner, Leipzig 1900 (Nachdruck Akademie-Verlag, Berlin 1982), Nr. 26, S. 31; vgl. das Register ebenda unter „Pistoris, Dr. Simon, albertin. Kanzler“.
Bis zum Tod Herzog Georgs im April 1539 blieb Pistoris im Amt. Am 30. März 1539, wenige Tage vor dem Tod des Herzogs, verlas der Kanzler dessen geändertes Testament, das für den Fall, dass Georgs Bruder Heinrich und dessen Söhne am lutherischen Bekenntnis festhielten, den Heimfall des Herzogtums an den Kaiser als Reichslehen vorsah – ein letzter, vergeblicher Versuch, die altgläubige Ordnung des Landes zu sichern.
Rückkehr an die Universität und Ruf nach Ingolstadt (1539–1541)
Nach Georgs Tod legte Pistoris das Kanzleramt nieder – vermutlich Anfang 1539 – und kehrte in das Ordinariat zurück, das er wahrscheinlich nur unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückkehr aufgegeben hatte; sein Nachfolger Georg von Breitenbach scheint das Amt nur stellvertretend geführt zu haben und wurde nach der Wiederübernahme durch Pistoris (1540) Kanzler des Kurfürsten Joachim von Brandenburg.
Die Rückkehr an den Katheder bedeutete keinen Rückzug aus der Landespolitik. Noch im Juni 1541 stellte Herzog Heinrich eine Instruktion für Hans von Schleinitz und „Dr. Pistoris“ zu einer Werbung bei Herzog Moritz aus, und bereits das Konzept des Schreibens, mit dem Moritz am 23. Juni 1541 dem Kaiser seinen Beitritt zum Regensburger Bündnis anzeigte, stammt von Pistoris’ Hand.Erich Brandenburg (Hrsg.): Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen. Band 1: Bis zum Ende des Jahres 1543. Teubner, Leipzig 1900 (Nachdruck Akademie-Verlag, Berlin 1982), Nr. 164 und Nr. 165 (beide 1541 Juni 23). Für eine Teilnahme am Regensburger Religionsgespräch des Jahres 1541, die ihm gelegentlich zugeschrieben wird, findet sich in der Edition kein Beleg; Pistoris korrespondierte in diesen Monaten aus Leipzig und Dresden mit Landgraf Philipp von Hessen und blieb nachweislich im Lande.Erich Brandenburg (Hrsg.): Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen. Band 1: Bis zum Ende des Jahres 1543. Teubner, Leipzig 1900 (Nachdruck Akademie-Verlag, Berlin 1982), Nr. 156 Anm. (Pistoris an den Landgrafen, Leipzig 1541 Mai 31) und Nr. 182 (Pistoris an Landgraf Philipp, [Dresden] 1541 Juli 20, eigenhändiges Original).