Generalvikariat bezeichnet:
Ordinariat (Behörde), in der katholischen Kirche die zentrale Verwaltungsbehörde einer Diözese (eines Bistums) eine Verwaltungseinheit Friedrichs II. 1240, siehe Reichsitalien einen Zusammenschluss von eigentlich zentralistisch organisierten Klöstern eines Ordens zu einem regionalen Verband, teils als Vorstufe zu einer Kongregation.