Bruno Sattler (* 17. April 1898 in Schmargendorf bei Berlin; † 15. Oktober 1972 in Leipzig) war ein deutscher Polizist und SS-Offizier. Er war in der NS-Zeit Kriminaldirektor, SS-Sturmbannführer und von 1942 bis 1944 Leiter der Gestapo in Belgrad im besetzten Serbien.

Herkunft und Studium Bruno Sattler wurde in Schmargendorf bei Berlin geboren. Er nahm noch als Schüler am Ersten Weltkrieg teil und legte 1919 sein Abitur ab. Anschließend begann er in Berlin ein Studium der Nationalökonomie und der Botanik. Seit 1919 war er Mitglied der Berliner Burschenschaft Germania, der er dann bis zu seinem Tode als Alter Herr angehörte.Unsere Toten. In: Burschenschaftliche Blätter, 88. Jg. (1973), H. 3, S. 97. 1920 trat Sattler dem Freikorps „Brigade Ehrhardt“ bei und nahm am Kapp-Putsch teil. Sein Vater starb 1922, das Familienvermögen löste sich sehr schnell auf. Noch im selben Jahr brach er sein Studium ab und schlug sich mit Gelegenheitsjobs durch. Im Berliner Kaufhaus Wertheim war er z. B. als Verkäufer für Uhren und Silberwaren tätig und konnte so seine Mutter finanziell unterstützen.

Bei der Gestapo 1928 trat Sattler in die Berliner Kriminalpolizei ein und absolvierte eine Ausbildung zum Kriminalkommissar. Zum 1. Oktober 1931 schloss er sich der NSDAP an (Mitgliedsnummer 637.954).Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/36411382Beate Niemann: Mein guter Vater. 3. überarbeitete und ergänzte Auflage, Metropol Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-940938-02-2, S. 29. Mit der Gründung der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) 1933 wechselte er von der Kriminalpolizei in das Amt der Gestapo und wurde noch im gleichen Jahr zum Leiter des Referates für die Überwachung der Sozialdemokratie und der sozialdemokratischen Gewerkschaften ernannt. Nach dem Geschäftsverteilungsplan der Gestapo vom 22. Januar 1934 hatte er das Dezernat III B 2 „SPD, SAP, Reichsbanner, Gewerkschaften, Sonderaufträge“ inne. Sein Vorgesetzter war Kriminalpolizeirat Hubert Geissel (1891–1938). In dieser Phase führte Sattler mehrere V-Männer, darunter auch den späteren SPD-Bundestagsabgeordneten Herbert Kriedemann, der unter dem Decknamen „S 9“ geführt wurde. Kriedemann bestritt nach Kriegsende diese Tätigkeit, sie kann jedoch inzwischen als gesichert gelten.

Obwohl es nicht zu unmittelbar zu seinem Zuständigkeitsbereich gehörte, war er für die Ermordung der vier Kommunisten John Schehr, Eugen Schönhaar, Erich Steinfurth und Rudolf Schwarz, die in der Nacht vom 1. auf den 2. Februar 1934 am Berliner Schäferberg auf der Flucht erschossen wurden, verantwortlich oder selbst Täter. Feature auf MDR Figaro vom 2. März 2013 Bruno Sattler gehörte in dieser Nacht mit zum Begleitkommando des Transportes, um die vier KPD-Mitglieder angeblich in eine andere Haftanstalt zu verlegen, und das die Todesschüsse am Schäferberg in Wannsee abgegeben hat. In den anschließenden Presseberichten wurde die Darstellung "auf der Flucht erschossen" übernommen.

Im Reichssicherheitshauptamt Mit der Gründung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) im September 1939 wurde er Leiter des Referates IV A 2 (Sabotageabwehr, Sabotagebekämpfung, Politisch-polizeiliche Abwehrbeauftragte, Politisches Fälschungswesen). Kurz vorher, im Sommer 1939 war er mit Reinhold Heller nach Potsdam abgeordnet gewesen; als Leiter der Abt. IV. 1940 nahm Sattler für kurze Zeit an der Überwachung der Tagungen und Aktivitäten der Zweiten Internationale in Brüssel teil. Zusammen mit Helmut Knochen verließ er anschließend Brüssel und ging mit ihm bis August 1941 nach Paris.

Bei den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD Wie andere RSHA-Angehörige wurde auch Sattler, entsprechend dem Schlagwort des Chefs des RSHA Reinhard Heydrich von der „kämpfenden Verwaltung“, zu den Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in die UdSSR abkommandiert. Hier war er von September 1941 bis Januar 1942 als Ordonnanzoffizier im Sonderkommando (Vorkommando Moskau) der Einsatzgruppe B eingesetzt. Nach Auflösung des VKM wurde aus der Resttruppe das SK 7c.

Gestapochef in Belgrad Am Anfang des Jahres 1942 zum SS-Sturmbannführer (SS-Nummer 290.013) und Kriminaldirektor befördert, wurde Sattler nach diesem Einsatz zum Leiter der Abteilung IV (Gestapo) beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD Serbien, SS-Oberführer Emanuel Schäfer, in Belgrad ernannt. Diesen Posten hatte Sattler bis Oktober 1944 inne. Über seine Tätigkeit als Gestapochef in Belgrad führte das Landgericht Greifswald in der damaligen DDR in seinem Urteil vom 3. Juli 1952 Folgendes aus:

„Anfang Februar 1942 wurde der Angeklagte durch das RSHA mit der Leitung der Abteilung IV (Gestapo) in Serbien mit dem Sitz in Belgrad beauftragt. Etwa zwei Monate zuvor war er auf Grund seiner Verdienste, die er sich durch seine Terrormaßnahmen im Sinne der Hitlerschen Gewaltherrschaft erworben hatte, zum Kriminaldirektor befördert und bekleidete den Dienstrang eines SS-Sturmbannführers. Nach seinem Eintreffen in Belgrad meldete er sich bei Dr. Schäfer – dem Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Serbien – und übernahm dort die bereits bestehende Abteilung IV, die in Serbien die gleichen Aufgaben hatte wie in allen anderen von den Faschisten besetzten Ländern. Zu den Aufgaben der Gestapo in den von Deutschland besetzten Ländern gehörte u. a. auch die Bekämpfung des Kommunismus und der Widerstandsbewegungen.

In Serbien unterstanden dem Angeklagten ca. 30 Mitarbeiter, die sich aus Angehörigen der Gestapo, der Kriminalpolizei und der Geheimen Feldpolizei zusammensetzten. Für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Abteilung IV galten auch die Angehörigen der Kriminalpolizei und der Geheimen Feldpolizei als gleichwertige Gestapobeamte. Jedem Angehörigen der Abteilung IV stand ständig ein volksdeutscher Dolmetscher zur Verfügung. Als Leiter dieser Abteilung unterstanden dem Angeklagten in Serbien die Kommissariate ‚Widerstandsbewegung‘ ‚Kommunisten‘, ‚Weißrussen‘ und ‚Juden‘.

Mit Übernahme dieser Tätigkeit durch den Angeklagten beginnt das verbrecherische Wirken der Gestapo in dem von den faschistischen Aggressoren besetzten Jugoslawien. Wie in den anderen von den Faschisten überfallenen Ländern wurde auch die Bevölkerung Jugoslawiens durch die Gestapo unbarmherzig verfolgt und den Massenvernichtungen ausgesetzt. Durch den Einsatz von Vertrauensleuten, die der Angeklagte aus den Kreisen der einheimischen Bevölkerung geworben hatte, erhielt er konkrete Angaben über den Aufbau und die Organisation sowie die Arbeit der Widerstandsgruppen. Durch das organisierte Abhören der in Serbien vorhandenen 12 Sendestationen und die Aufschlüsselung der Funkmeldungen gelangte der Angeklagte weiter in den Besitz wichtiger Meldungen und Unterlagen, die dann zu Gewaltmaßnahmen gegen die Widerstandsgruppen führten.

Der gegen die Widerstandsbewegungen geführte Kampf richtete sich hauptsächlich gegen die Stäbe und Offiziere. Durch das von dem Angeklagten aufgebaute Agenten- und Spionagenetz war es der Gestapo möglich, verschiedene Stäbe auszuheben und die Angehörigen festzunehmen. Wenn auch die Leitung dieser Festnahmeaktion in der Hauptsache in den Händen des SS-Hauptsturmbannführers Brandt lag, so hatte doch auch der Angeklagte die Festnahmeaktion von zwei Stäben der Widerstandsgruppe in Belgrad unmittelbar durchgeführt. Unter seiner Leitung und Verantwortung wurden in Durchführung der dem ihm unterstellten Kommissariat ‚Widerstandsbewegung‘ zugeteilten Aufgaben hunderte aufrechter Kämpfer für Freiheit und Unabhängigkeit ihrer Heimat durch die Gestapo gehetzt und verfolgt, ihrer Freiheit beraubt, ermordet oder anderen Repressalien ausgesetzt. Die Anzahl der festgenommenen Widerstandskämpfer belief sich auf etwa 3000 Personen. Sie wurden, sofern sie nachweislich mit der Widerstandsgruppe nicht in Verbindung standen, unverzüglich entlassen, die übrigen verblieben zunächst in Haft und wurden dann später entweder zur Arbeit nach Deutschland verschleppt oder als Geisel erschossen.

Das Schicksal dieser Menschen lag in den Händen des Angeklagten. Er war berechtigt und ermächtigt, in eigener Verantwortung und Zuständigkeit die bindende Entscheidung zu fällen, das Opfer entweder aus der Haft zu entlassen oder zur Zwangsarbeit zu verschleppen. Hielt der Angeklagte eine Entlassung aus der Haft für nicht angebracht oder selbst eine Verschleppung zur Zwangsarbeit nicht für ausreichend, so fügte er dem Aktenvorgang einen von ihm unterschriebenen Vorschlag bei, das Opfer auf die Geiselvorschlagsliste zu setzen, d. h. als Geisel zu erschießen. Die endgültige Entschließung in diesen Fällen oblag dem Dr. Schäfer als dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD von Serbien. Seine Entscheidung war jedoch stets das Ergebnis des von dem Angeklagten unterbreiteten Vorschlages. Den von dem Angeklagten gemachten Vorschlägen auf Geiselerschießungen wurde, wie er zugab, in nur zwei Fällen nicht entsprochen. In allen anderen Fällen wurde entsprechend seinem Vorschlag verfahren. Insgesamt will der Angeklagte Vorschläge für die Erschießungen von 200 bis 220 Geiseln unterbreitet haben, etwa 3000 Serben wurden zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt.

Die vom Wehrmachtbefehlshaber festgesetzte Geiselquote betrug im Jahre 1942 100 Serben, d. h. daß für jeden seitens der Widerstandsbewegung erschossenen deutschen Soldaten 100 Geiseln zu erschießen waren. Später wurde diese Quote von 100 auf 20 herabgesetzt. Die Opfer wurden mit einem Lastkraftwagen transportiert, auf dem Schießplatz in Gruppen zu je 10 Mann aufgestellt und dann erschossen und vergraben. Die Erschießungen wurden zunächst durch die Wachkompanie, die sich aus Volksdeutschen zusammensetzte und dem Dr. Schäfer unterstand, durchgeführt. Nachdem die Wachkompanie die Erschießungen durch zuviel Ausfälle nicht mehr vornehmen konnte (es häuften sich die Fälle, daß Angehörige dieser Kompanie umfielen, weil sie das Fließen des Blutes nicht mehr sehen konnten), wurden diese von dem dem Angeklagten unterstellten Kommissariatsleiter Brandt und seinem Stellvertreter Everding vorgenommen, die sich freiwillig hierzu erboten hatten. Der Angeklagte selbst will an keiner Erschießung persönlich teilgenommen haben. Während der Tätigkeit des Angeklagten wurden dreimal 100 und ca. zehnmal 20 Personen erschossen. Hierbei handelte es sich im allgemeinen um Männer im Alter von Mitte 20 bis 50 Jahren.

Dem der Abteilung des Angeklagten unterstehenden Kommissariat ‚Kommunisten‘ oblag die Erforschung und Bekämpfung der kommunistischen Bewegung in Serbien. Das Kommissariat bearbeitete zum größten Teil Anzeigen der Bevölkerung über angebliche Kommunisten oder kommunistische Tätigkeit. Ein großer Teil der darauf vernommenen Personen wurde entlassen. Die einer kommunistischen Tätigkeit überführten Personen wurden zum Arbeitseinsatz nach Deutschland verschickt.

Beim Eintreffen des Angeklagten in Belgrad befand sich dort ein Lager, in dem sich ca. 8000 Juden und später insgesamt ca. 4000 Serben befanden. Die Bewachung des Lagers oblag der Wachkompanie, die unmittelbar dem Dr. Schäfer unterstand. Obwohl dem Angeklagten das Kommissariat ‚Juden‘ unterstand, will er in keiner Weise für dieses bei seiner Ankunft bereits bestandene Lager zuständig gewesen sein, mit Ausnahme der Durchführung von Vernehmungen.