Die Partneragentur betreibt Partnervermittlung als eine Dienstleistung. Dabei wird im Auftrag einer suchenden Person durch den Dienstleister eine zu dem Suchenden „passende Person“, in der Regel anderen Geschlechts, vermittelt. Ziel der Vermittlung ist der Aufbau einer Liebesbeziehung bis hin zur Heirat. Nach der Verbreitung des Internets fand die Partnervermittlung breitere gesellschaftliche Anerkennung. Online-Partneragenturen wachsen seit dem Jahr 2000 rasant. In Deutschland wird ihre Zahl auf etwa 2000 geschätzt. Ihr Umsatz betrug in Deutschland 2006 einhundert Millionen Euro. Die Zahl der Nutzer liegt in Deutschland zwischen 6 und 8 Millionen.
Die Leistung ist in der Regel kostenpflichtig, ist aber nach BGB gesetzlich nicht einklagbar.
In der Praxis wird häufig unter dem Stichwort „Wucher“ über die Höhe des Entgelts gestritten und die Werbung, namentliche Lockvogelangebote, kritisch beurteilt.
Weblinks Partnervermittlung als Haustürgeschäft (2010) – zum Bundesgerichtshof-Urteil vom 15. April 2010 – III ZR 218/09 Zum Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. II ZR 93/09 vom 8. Oktober 2009): Bei einer Partneragentur, die auf Basis eines Video-Partnerportales arbeitet, schuldet der Kunde nicht sofort nach Aufnahme des Videos die volle Vertragsvergütung. Berufsverband für Partnervermittler in Europa e. V.
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Kategorie:Partnersuche