miniatur|Wappenmuster eines Generalvikars
Ein Generalvikar (, von vicarius „Stellvertreter“) ist in der römisch-katholischen Kirche sowie der altkatholischen Kirche (dort auch als Generalvikarin) der Stellvertreter eines Diözesanbischofs. Ein Generalvikar ist für die Verwaltung der Diözese zuständig, er leitet das OrdinariatZum Beispiel: oder Generalvikariat,Zum Beispiel: die zentrale Verwaltungsbehörde der Diözese.
Geschichte Vorläufer der Generalvikare waren in der Alten Kirche vorübergehend eingesetzte Vertreter des Bischofs für die Dauer einer Krankheit oder Abwesenheit, in etwa nach dem Vorbild der römischen Prokuratoren. Im Mittelalter, etwa ab dem 9. Jahrhundert, wurden die ursprünglich als Vorsteher der Diakone fungierenden Archidiakone mit dem Ausbau der kirchlichen Strukturen in größeren Diözesen zu Vorstehern der Gerichtsbarkeit und Verwaltung eigens festgelegter Bezirke. Bis zum 13. Jahrhundert entwickelten sich die Archidiakone von Mitarbeitern der Bischöfe zu Prälaten mit Amtsvollmachten, die für ihren Bezirk bischofsähnlichen Umfang annahmen und die Jurisdiktion der Bischöfe stark einschränkten. So oblag ihnen neben der Verwaltung die Aufsicht über den Klerus und ein Teil der bischöflichen Gerichtsbarkeit. Mit Beginn des 14. Jahrhunderts wurden die dem Bischof vorbehaltenen Rechte gegenüber den Archidiakonen stärker betont und deren Überhand nehmende Machtfülle eingeschränkt. Als persönliche Vertreter des Bischofs und diesem unmittelbar verantwortlich wurden zunehmend Offiziale für die Gerichtsbarkeit und Generalvikare für die Verwaltung ernannt und damit nach und nach das Archidiakonatswesen zurückgedrängt.
Die Ernennung von Generalvikaren erfolgte zuerst in großen Diözesen Frankreichs und Deutschlands, später auch in Italien und schließlich kirchenrechtlich abgesichert in der gesamten Römisch-katholischen Kirche. Neben der Entlastung der Bischöfe sicherte sie deren Jurisdiktion, z. B. während der seit Papst Gregor IX. verpflichtenden Ad-limina-Besuche.
Römisch-katholische Kirche Aufgabe und Vollmacht Der Codex Iuris Canonici (CIC), das kirchliche Gesetzbuch, widmet den Generalvikaren und Bischofsvikaren einen eigenen Artikel ().
Der Generalvikar (vicarius generalis) „unterstützt den Diözesanbischof bei der Leitung der ganzen Diözese“ (Can. 475,1 CIC) und ist dazu nach Maßgabe des geltenden Kirchenrechts mit stellvertretender ordentlicher Gewalt oder Vollmacht (potestas ordinaria vicaria, im Sinne von Can. 131,2 CIC) ausgestattet.
In aller Regel ist nur ein Generalvikar zu ernennen, es sei denn, die Größe der Diözese, die Zahl der Einwohner oder andere pastorale Gründe legen etwas anderes nahe ().
Dem Generalvikar kommt kraft Amtes in der ganzen Diözese die ausführende Gewalt () zu, die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat, um alle Verwaltungsakte erlassen zu können, ausgenommen jene, die sich der Bischof selbst vorbehalten hat oder die von Rechts wegen ein Spezialmandat des Bischofs erfordern ().
Dem Generalvikar kommt also von Amts wegen die Erledigung der allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zu, wie auch außerdem die Erledigung der Aufgaben, die ihm vom Bischof übertragen worden sind (, im Sinne von ). Die Aufgaben und Amtsbefugnisse des Generalvikars sind also immer auch von der Definition und Delegation des jeweiligen Diözesanbischofs abhängig. Der Generalvikar bekleidet als Stellvertreter vor den Weihbischöfen das zweithöchste Amt in einer Diözese nach dem des Diözesanbischofs. Er ist dabei stets von diesem abhängig und hat seinen Anordnungen und Weisungen Folge zu leisten.
Das Amt des Bischofsvikars () ist dem Generalvikar administrativ gleichgesetzt, hat aber eine jurisdiktionelle Einschränkung auf ein bestimmtes Segment innerhalb einer Diözese. Der Diözesanbischof kann einen oder mehrere Bischofsvikare einsetzen, die in einem genau festgelegten Gebietsteil der Diözese, in einem näher umschriebenen Geschäftsbereich oder für die Gläubigen eines bestimmten Ritus oder eines bestimmten Personenkreises dieselbe ordentliche Gewalt haben, die dem Generalvikar zukommt ().
Ein Offizial ist der Vorsteher eines Kirchengerichtes () und als Gerichtsvikar Vertreter des Diözesanbischofs am Gericht, in dessen Namen er Recht spricht. Eine nomenklatorische Besonderheit stellt der Bischöfliche Offizial in Vechta im Bistum Münster dar. Er ist nicht der Vorsteher des Kirchengerichts für die Diözese Münster, sondern übt für den niedersächsischen Teil die ordentliche und eigenberechtigte bischöfliche Leitungsvollmacht (potestas ordinaria propria) aus. Damit hat er für den Offizialatsbezirk Oldenburg umfängliche Leitungsvollmacht, die der des Diözesanbischofs mit Ausnahme einiger weniger Reservate gleicht und über die Befugnisse eines Generalvikars hinausgeht.Christian Gerdes: Der Bischöflich Münstersche Offizial zu Vechta. Ein kirchliches Amt sui generis, Münster: Aschendorff 2010, ISBN 978-3-402-12849-7
Erfordernisse und Amtszeit Ein Generalvikar muss Priester sein, mindestens 30 Jahre alt und Doktor oder Lizentiat im kanonischen Recht (Lic. iur. can.) oder der Theologie (Lic. theol.), oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren, „ausgewiesen durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung“ () und mit dem Bischof höchstens im fünften Grad blutsverwandt ().
In jeder Diözese ist vom Diözesanbischof ein Generalvikar zu ernennen, der dem Bischof bei der Leitung der ganzen Diözese zur Seite steht (). Der Generalvikar wird gemäß vom Diözesanbischof frei ernannt und kann von ihm abberufen werden. Die Gewalt des Generalvikars erlischt mit Zeitablauf der Beauftragung, mit Amtsverzicht oder mit Abberufung durch den Diözesanbischof. Da der Generalvikar der Stellvertreter des Diözesanbischofs ist, verliert er bei Tod, Verzicht, Versetzung, Absetzung oder Suspendierung des Diözesanbischofs ebenfalls sofort sein Amt ().
Generalvikare in den deutschen Bistümern +BistumKirchenprovinzGeneralvikarseit Erzbistum Bamberg Bamberg Georg Kestel 2006–2022, seit 3. März 2024 Bistum Eichstätt Bamberg Sedisvakanz Bistum Speyer Bamberg Sedisvakanz Bistum Würzburg Bamberg Jürgen Vorndran 21. September 2020 Erzbistum Berlinsiehe auch: Liste der Berliner Generalvikare. Berlin Manfred Kollig SSCC 1. Februar 2017 Bistum Dresden-Meißen Berlin Sedisvakanz Bistum Görlitz Berlin Markus Kurzweil 17. April 2022 Erzbistum Freiburg Freiburg Christoph Neubrand 1. September 2021 Bistum Mainz Freiburg Sebastian Lang 9. Dezember 2023 Bistum Rottenburg-Stuttgart Freiburg Clemens Stroppel 2005-2023, seit 1. Dezember 2024 Erzbistum Hamburg Hamburg Sascha-Philipp Geißler SAC 1. Februar 2022 Bistum Hildesheim Hamburg Sedisvakanz Bistum Osnabrück Hamburg Johannes Wübbe 1. Juni 2026 Erzbistum Köln Köln Tobias Hopmann 1. Juni 2026 Bistum Aachen Köln Jan Nienkerke 19. Juni 2024 Bistum Essen Köln Klaus PfefferDomkapitular Klaus Pfeffer: Erst Journalist – dann Priester Artikel vom 1. November 2021 auf der Webseite bistum-essen.de. Abgerufen am 18. Mai 2021. 1. November 2012 Bistum Limburg Köln Wolfgang Pax 25. April 2023Generalvikar tritt nach Fehlern zurück Artikel vom 25. April 2023 auf der Webseite bistumlimburg.de. Abgerufen am 25. April 2023 Bistum Münster Köln Klaus Winterkamp 2018-2025, seit 21. Juni 2026 Bistum Trier Köln Tim Sturm 15. April 2026 Erzbistum München und Freising München und Freising Christoph Klingan 1. Januar 2020 Bistum Augsburg München und Freising Wolfgang Hacker 1. Juli 2021 Bistum Passau München und Freising Josef Ederer 30. Mai 2020 Bistum Regensburg München und Freising Roland Batz 1. September 2021 Erzbistum Paderborn Paderborn Michael BredeckThomas Dornseifer 10. März 2024 Bistum Erfurt Paderborn Dominik Trost 27. August 2023 Bistum Fulda Paderborn Martin Stanke März 2025 Bistum Magdeburg Paderborn Bernhard Scholz 1. September 2016 Deutsches Militärordinariat immediat Artur Wagner 1. März 2026
Generalvikare in den österreichischen Diözesen + BistumKirchenprovinzGeneralvikarseit Erzdiözese Salzburg Salzburg Harald Mattel September 2024 Diözese Feldkirch Salzburg Hubert Lenz 1. September 2019 Diözese Graz-Seckau Salzburg Johannes Freitag 1. September 2026 Diözese Gurk-Klagenfurt Salzburg Johann Sedlmaier 3. Februar 2020 Diözese Innsbruck Salzburg Roland Buemberger 17. September 2020Neuer Generalvikar für Diözese Innsbruck. In: ORF Religion, 17. September 2020, abgerufen am 24. Juni 2026.(seit 23. Juni 2026 beurlaubt)Verfahren gegen Generalvikar. In: Katholisch.de, 24. Juni 2026, abgerufen am selben Tag. Erzdiözese Wien Wien Andreas Kaiser 1. September 2026 Diözese Eisenstadt Wien Michael Wüger 30. September 2021 Diözese Linz Wien Severin Lederhilger OPraem 18. September 2005 Diözese St. Pölten Wien Christoph Weiss 1. Januar 2021 Militärordinariat immediat Peter Papst 2021 Ordinariat für die Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich immediat Yuriy Kolasa 2011
Generalvikare in den schweizerischen Bistümern + BistumKirchenprovinzGeneralvikarseit Bistum Basel immediat Markus Thürig Bistum Chur immediat Martin Grichting 8. Dezember 2009 Bistum Lausanne, Genf und Freiburg immediat Rémy Berchier Bistum Lugano immediat Ernesto Storelli Bistum Sitten immediat Richard Lehner Pierre-Yves Maillard Bistum St. Gallen immediat Sebastian Wetter 7. Juli 2025 Kloster Einsiedeln immediat P. Daniel Emmenegger OSB 9. April 2018 Abtei Saint-Maurice immediat Roland Jaquenoud
Generalvikare in Ordensgemeinschaften
Ordensgemeinschaften, die an ihrer Spitze einen Generaloberen haben, kennen als Stellvertreter ebenfalls den Titel Generalvikar. In diesem Kontext gibt es in einigen Schwesternkongregationen auch Generalvikarinnen.
Auch exemte Abteien, die kirchenrechtlich als eigene Teilkirchen gelten, kennen als Stellvertreter des (Territorial-)Abtes einen Generalvikar.
Militärseelsorge Da die Militärseelsorge in der Regel einem eigenen Militärordinariat unterstellt ist, das rechtlich somit eine eigene Teilkirche bildet, hat dieses auch einen eigenen Generalvikar, der als Stellvertreter des für das Militär zuständigen Diözesanbischofs bzw. Militärbischofs fungiert.
Anglikanische Kirche In den Anglikanischen Kirchen ist ebenfalls die Amtsbezeichnung vicar general üblich. Im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche wird ein anglikanischer Generalvikar jedoch nur bei Verhinderung des Bischofs tätig.
Altkatholische Kirche Die Generalvikarin des katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland ist Anja Goller.Generalvikarin Eintrag auf der Webseite alt-katholisch.de. Abgerufen am 15. September 2020. Die Generalvikarin ist ständige Stellvertreterin des Bischofs.
Weltliche Generalvikare
Im Mittelalter und der frühen Neuzeit bezeichnete man mit Vikar auch die Stellvertreter weltlicher Machthaber. Der Generalvikar insbesondere war der Stellvertreter des Königs oder Kaisers in einem Gebiet, das keiner direkten herzoglichen Gewalt unterstand.
Ähnliche Amtsbezeichnungen Koadjutor Patriarchalvikar Kapitularvikar Provikar Militärvikar
Literatur Vikar/Vikarin I. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 35, de Gruyter, Berlin / New York 2003, ISBN 3-11-017781-1, S. 85 f. Heinrich Molitor: Der Kompetenzbereich von Generalvikar und Offizial der Erzdiözese Köln während des 17. und 18. Jahrhunderts. Selbstverlag, Köln 1960. Velasio De Paolis: Die Natur der Gewalt des Generalvikars. Eine historisch-kritische Analyse. Pontifica Universitas Gregoriana, Roma 1966.
Weblinks
Was ist ein Generalvikar?, Radio Vatikan, 23. Oktober 2013. Der Generalvikar: Der zweite Mann auf: katholisch.de, 3. Februar 2015.
Einzelnachweise
Kategorie:Kirchliches Amt