Friedrich Wilhelm Paul Werner Hersmann (* 11. September 1904 in Duisburg-Ruhrort; † 17. Oktober 1972 in KölnLenka Šindelářová: Finale der Vernichtung. Die Einsatzgruppe H in der Slowakei 1944/1945. WBG, Darmstadt 2013, ISBN 978-3-534-25973-1, S. 187.Landesarchiv Baden-Württemberg, Bestand EL 322 II, Staatsanwaltschaft beim Landgericht Ulm: NS-Verfahren Ks 2/57 („Ulmer Einsatzgruppenprozess“)) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich SS-Sturmbannführer, Leiter des SD-Abschnitts Tilsit, als solcher beteiligt am Einsatzkommando Tilsit, Führer des Sonderkommandos 11a der Einsatzgruppe D in der UdSSR und Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Banja Luka.
Herkunft und Ausbildung Werner Hersmann wurde am 11. September 1904 in Duisburg-Ruhrort als Sohn des Hütteningenieurs Paul Hersmann und seiner Frau Paula geboren. Vier Jahre nach seiner Geburt ließen sich seine Eltern scheiden. Seine Mutter heiratete wieder, wurde aber später erneut geschieden.
Hersmann ging in Frankfurt am Main auf die Mittel- und Oberrealschule und erwarb 1919 den Nachweis der mittleren Reife. In zwei Frankfurter Maschinenfabriken arbeitete er von 1919 bis zum Beginn des Jahres 1921 als Praktikant. Von 1921 bis 1924 absolvierte er das Technikum in Bingen und Friedberg in Hessen, um anschließend bei verschiedenen Firmen als Ingenieur, Filmtheaterleiter und technischer Maschinenmeister bei der Mitteldeutschen Wegebau GmbH in Weimar bis August 1928 zu arbeiten.
Beim Sicherheitsdienst der SS Bis 1930 arbeitslos, trat Hersmann zum 1. September 1930 der NSDAP (Mitgliedsnummer 298.562),Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/15261061 im November 1930 der SA und im April 1931 der SS (SS-Nummer 9.416) bei.
Für die Kreisleitung Weimar der NSDAP war er vom 1. Oktober 1930 bis 1. April 1932 als ehrenamtlicher Kassierer tätig. Als hauptamtlicher Kassierer und Hauptbuchhalter arbeitete Hersmann anschließend vom 1. April 1932 bis 1. Januar 1934 für die Gauleitung Thüringen. Gleichzeitig begann er eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Sicherheitsdienst der SS (SD). Weitere Stationen seines politischen Weges waren seine Funktion als Geschäftsführer des Gaugerichtes der NSDAP Thüringens in Weimar vom 1. Januar 1934 bis 1935, als hauptamtlicher Stabsführer des SD-Abschnitts Thüringen in Erfurt und Weimar und die Führung des SD-Abschnitts in Weimar.
Am 9. März 1935 heiratete Hersmann seine Frau Charlotte, mit der er vier Kinder hatte. 1937 trat er aus der evangelischen Kirche aus.
Am 13. September 1936 zum SS-Untersturmführer befördert, erfolgte seine Beförderung zum SS-Obersturmführer am 20. April 1938 und zum SS-Hauptsturmführer am 30. Januar 1939.
Führer des SD-Abschnitts Tilsit Wie er als Angeklagter im Ulmer Einsatzgruppen-Prozess angab, wurde er im März 1941 mit der Führung des SD-Abschnitts Tilsit beauftragt, geriet jedoch bei Thüringens Gauleiter Fritz Sauckel in Ungnade, nachdem der Kreisleiter Kaiser seine Unregelmäßigkeiten bei Sauckel angeprangert hatte.
Über seine Tätigkeit im Bereich Tilsit führte das Landgericht Ulm in seinem Urteil vom 29. August 1958 zu einem von mehreren Tatkomplexen folgendes aus:
Bis Kriegsende Im Mai 1942 wurde Hersmann zur Einsatzgruppe D der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in die UdSSR versetzt, um von Dezember 1942 bis Mai 1943 die Führung des Sonderkommandos 11a zu übernehmen. Dieses wurde unter seiner Leitung zuletzt zur Partisanenbekämpfung in den Pripjetsümpfen eingesetzt. Am 17. März 1943 wurde er bei diesen Einsätzen in der Nähe von Boroschilowsk verwundet und anschließend als Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD nach Banja Luka in Bosnien und Herzegowina versetzt. Auch hier bestand seine zentrale Aufgabe in der Partisanenbekämpfung, die er bis zum Oktober 1943 wahrnahm.
Nach einer kurzen Verwendung in der Kampfgruppe des Generals Freudenfeld und der des SS-Standartenführers Hans-Joachim Böhme in Riwno, wurde Hersmann ins Reichssicherheitshauptamt abkommandiert und mit der Aufstellung eines Sonderkommandos z. b. V. im westpreußischen Konitz beauftragt. Dieses in erster Linie aus Volksdeutschen bestehende Kommando führte er bis Oktober 1944 in Slowenien und Krain sowie bis März 1945 in der Slowakei im Einsatz gegen dortige Partisanen. mini|Strafexpedition unter dem Kommando von Hersmann am 25. August 1944 auf dem Berg Klek (Pokljuka-Plateau) bei Radovljica in Slowenien: Gut ausgerüsteten und in Begleitung eines Polizeihundes zünden SD-Männer (s. Ärmelraute) sechs Häuser an, darunter die erst 10 Jahre zuvor erbaute Berghütte, und töten die 14-jährigen Hirten Stanko Beznik und Jože Janša.
Kurz vor Kriegsende kehrte Hersmann ins Reichssicherheitshauptamt zurück, um in Berlin unter Entlassung aus dem SD zur Waffen-SS versetzt und der 38. SS-Grenadier-Division „Nibelungen“ unter SS-Standartenführer Martin Stange zugeteilt zu werden. Tatsächlich schloss sich Hersmann aber mit einer ca. 35 Mann starken Gruppe des SD-Abschnitts Weimar der ca. 1500 Mann umfassenden Kampfgruppe des SS-Oberführers Hans Trummler an, die sich aus verschiedenen SD-Einheiten zusammensetzte. Die Kampfgruppe Trummler kam noch in Bayern zum Einsatz. Bei einer Erschießung von fünf Zivilisten in Altötting am 28. April 1945 – als „Bürgermorde von Altötting“ bekannt – wirkte auch Hersmann mit.
Nach dem Krieg Nach Auflösung dieser Einheit in Tirol, wurde er auf seinem Rückweg nach Thüringen am 8. Juni 1945 in Bad Sulza von amerikanischen Besatzungstruppen aufgrund seiner SS- und Parteizugehörigkeit festgenommen und bis zum 2. August 1948 in Darmstadt interniert. In seiner Eigenschaft als ehemaliger Angehöriger der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD sagte er auch im Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozess aus. Hersmann trat auch wieder der evangelischen Kirche bei.
Wegen seiner Mitwirkung bei der Erschießung von Zivilisten in Altötting verurteilte ihn das Schwurgericht Traunstein am 21. September 1950 wegen fünf gemeinschaftlicher in Tateinheit begangener Verbrechen des Totschlags zu einer Zuchthausstrafe von acht Jahren und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren. Die Untersuchungshaft ab dem 2. August 1949 wurde auf die Haftzeit angerechnet. Am 20. Oktober 1954 beschloss das Traunsteiner Gericht, die restliche Strafe für die Zeit vom 2. Dezember 1954 bis 1. August 1957 mit Bewährungsfrist bis zum 1. November 1958 auszusetzen.
Das Spruchgericht München stufte ihn am 10. Oktober 1952 als „Hauptschuldigen“ ein und verurteilte ihn zu vier Jahren Arbeitslager, auf die die politische Internierung nach Kriegsende angerechnet wurde.
Von Januar bis Oktober 1955 fand Hersmann eine Beschäftigung bei der von Helene Elisabeth von Isenburg gegründeten Stillen Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte e.V. in Düsseldorf, wurde dann aber arbeitslos. Ab dem 1. Februar 1956 war er als kaufmännischer Angestellter bei der Frankfurter Fa. Dietrich Schützler tätig.
Am 29. Oktober 1956 wurde er als Angeklagter im Ulmer Einsatzgruppen-Prozess erneut vorläufig fest- und in Untersuchungshaft genommen. Am 29. August 1958 verurteilte ihn das Landgericht Ulm wegen eines Verbrechens der gemeinschaftlichen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 1656 Fällen unter Einrechnung der gegen ihn durch Urteil des Schwurgerichts Traunstein vom 21. September 1950 erkannten Zuchthausstrafe von acht Jahren und fünf Jahren Ehrverlust, die beide in Wegfall kamen, zu der Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus; die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm auf die Dauer von zehn Jahren aberkannt. In seiner Begründung schloss das Gericht aufgrund der Ermittlungen und Vernehmungen auf „seine eiskalte, nüchterne, herzlose innere Einstellung zu den Säuberungsmaßnahmen zur Tatzeit“. Am 22. Dezember 1961 wurde Hersmann auf Bewährung entlassen.Patrick Tobin: Crossroads at Ulm: Postwar West Germany and the 1958 Ulm Einsatzkommando trial, 2013, (Dissertation), S. 370 (online)Lenka Šindelářová: Finale der Vernichtung. Die Einsatzgruppe H in der Slowakei 1944/1945. WBG, Darmstadt 2013, ISBN 978-3-534-25973-1, S. 187.
Literatur Alfred Streim: Die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener im „Fall Barbarossa“. Eine Dokumentation. Unter Berücksichtigung der Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden und der Materialien der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Müller, Heidelberg u. a. 1981, ISBN 3-8114-2281-2 (Motive, Texte, Materialien 13). LG Traunstein, 21. September 1950. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. VII, bearbeitet von Adelheid L Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs und C. F. Rüter. Amsterdam: University Press, 1971, Nr. 241, S. 455–471
Weblinks Die Bürgermorde von Altötting am 28. April 1945
Einzelnachweise
Kategorie:Person der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD Kategorie:Person (Reichssicherheitshauptamt) Kategorie:SD-Personal Kategorie:Holocaust in Litauen Kategorie:Person (deutsche Besetzung Russlands 1941–1944) Kategorie:Person (Unabhängiger Staat Kroatien) Kategorie:Person (Partisanenkrieg im Zweiten Weltkrieg) Kategorie:Verurteilte Person (NS-Kriegsverbrechen) Kategorie:NSDAP-Mitglied Kategorie:SA-Mitglied Kategorie:SS-Mitglied Kategorie:Angehöriger der Waffen-SS Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1904 Kategorie:Gestorben 1972 Kategorie:Mann