Marbury v. Madison ist ein 1803 vom Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten entschiedener Fall, der in der amerikanischen Rechtsprechung eine herausragende Bedeutung erlangte. Mit dieser Entscheidung konstatierte der Oberste Gerichtshof das Recht, Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen und solche für nichtig zu erklären (). Nicht zuletzt wegen dieses Votums gewann das Gericht unter Chief Justice John Marshall, bezeichnet als „the Marshall Court“, politische und historische Bedeutung.

Der Fall ist auch international bemerkenswert, da er als erster das Konzept der Verfassungsgerichtsbarkeit, wenn auch nicht in dieser Bezeichnung, hervorbrachte. Zwar gab es in Europa seit dem 15. Jahrhundert Rechtsprechung zur Abgrenzung der Rechte von Staatsorganenin Deutschland etwa beim Reichskammergericht ab 1495 und beim Reichshofrat ab 1518., erfolgte wegen des politischen Systems der Amerikanischen Verfassung jedoch in einer qualitativ neuen Konstellation, als positivistische Kontrolle im Spannungsfeld zwischen Volkssouveränität und Gewaltenteilung.

Hintergrund mini|links|William Marbury

In der Präsidentschaftswahl 1800 besiegte Thomas Jefferson den Amtsinhaber John Adams und wurde damit der dritte Präsident der Vereinigten Staaten. Obwohl das Ergebnis der Wahl bereits am 17. Februar 1801 feststand, trat Jefferson verfassungsgemäß erst am 4. März 1801 das Präsidentenamt an. Bis zu diesem Tag waren Adams und der von seiner Föderalistischen Partei kontrollierte Kongress weiter an der Macht. Sie befürchteten, dass Jefferson, der als Gründer der Oppositionspartei Democratic Republicans ein „Anti-Föderalist“ war, die politische Dominanz der Föderalistischen Partei beenden könnte. Gegen diese Jeffersonian Revolution der Anti-Föderalisten sollte in den letzten Amtstagen der alten Regierung ein Justizbollwerk errichtet werden. Zu diesem Zweck verabschiedete der Kongress am 13. Februar 1801 ein neues Gerichtsgesetz (Judiciary Act of 1801), das eine Reihe neuer Bundesgerichte schuf, die durch die Föderalisten kontrolliert werden sollten.

Am 2. März ernannte Adams – als abgewählter Präsident nurmehr eine Lame Duck – noch 42 Föderalisten zu Richtern an diesen neuen Gerichten. Der Senat stimmte den Ernennungen am folgenden Tag wenige Stunden vor Adams’ Amtsübergabe zu. Einer dieser als „Mitternachtsrichter“ bezeichneten Kandidaten (Midnight Judges) war William Marbury, der zum Friedensrichter im District of Columbia ernannt wurde. Um 12 Uhr mittags am 4. März endete die Amtszeit Adams und Jefferson wurde als neuer Präsident vereidigt.

Marburys Ernennungsurkunde war von Adams sowie von John Marshall in seinem Amt als Secretary of State unterzeichnet worden. Noch etwas komplizierter wurde der Fall dadurch, dass John Marshall von Adams bereits am 4. Februar zum neuen Chief Justice ernannt worden war, er aber bis zur Amtsübernahme Jeffersons weiter als Minister amtierte und erst am 3. März sein Amt am Obersten Gerichtshof antrat. Am folgenden Tag nahm er Jefferson den Amtseid ab.

Jefferson sah 25 der 42 am Tage seiner Amtseinsetzung unterzeichneten Ernennungsurkunden als nichtig an, da sie nicht bis zum Ende des Tages zugestellt wurden. Jefferson ernannte James Madison zu seinem neuen Secretary of State und wies ihn an, die Urkunden nicht zuzustellen.

Marbury legte daraufhin Klage beim Obersten Gerichtshof ein. Die Klage verlangte, dass der Gerichtshof James Madison mittels Vorläufigen Rechtsschutzes (writ of mandamus) anordnen sollte, die Ernennungsurkunden zuzustellen, sodass die Ernennungen rechtskräftig werden würden.

Relevantes Recht

Art. 3, Abs. 2, S. 2, Verfassung der Vereinigten Staaten

Abs. 13, Judiciary Act of 1789

Rechtsfrage Es gibt zwei Wege, in einem Fall den Obersten Gerichtshof anzurufen. Einerseits kann die Klage direkt beim Gerichtshof erhoben werden, oder es wird ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts eingelegt.

Da Marbury seine Klage direkt beim Obersten Gerichtshof eingelegt hatte, musste dieser zunächst prüfen, ob er in der Rechtsfrage erstinstanzlich tätig werden konnte, ehe über den Fall als solchen verhandelt werden konnte. Die Verfassung nennt in ihrem dritten Artikel ausdrücklich Fallgruppen, in denen der Oberste Gerichtshof erstinstanzlich zuständig ist. In der Rechtswissenschaft herrscht heute größtenteils Einigkeit, dass der Fall Marburys keiner dieser Fallgruppen unterfällt.

Marburys Argument war, dass der Kongress mit dem Judiciary Act dem Obersten Gerichtshof erstinstanzliches Handeln beim Erlass einer Vorläufigen Anordnung ermöglicht. Aufgrund dieses Arguments musste der Gerichtshof zwei Fragen klären: Regelt der Dritte Verfassungsartikel nur eine Mindestzuständigkeit für den Gerichtshof, die der Kongress erweitern kann, oder ist die Zuständigkeit hier abschließend geregelt und kann vom Kongress nicht verändert werden? Wenn die Zuständigkeit unveränderbar ist, der Kongress aber trotzdem versucht, sie mittels Gesetzes zu verändern, was stellt die vorrangige Rechtsquelle dar: die Verfassung oder das Gesetz? Und, viel bedeutender: Wer entscheidet über den Vorrang? Mit der Antwort auf diese Frage würde das Gericht also seine eigene Zuständigkeit definieren.

Urteil mini|John Marshall (Kupferstich, 1808)

Das Gericht entschied am 24. Februar 1803 einstimmig (4:0), dass es für den Fall keine Zuständigkeit habe, weil die Verfassung für einen solchen Fall keine erstinstanzliche Zuständigkeit vorsieht.

Der Supreme Court hätte nun der bereits im 19. Jahrhundert bekannten Maxime folgen können, die Zuständigkeit des Gerichts sei vor der Begründetheit einer Klage zu prüfen. Dann hätte er die Klage als unzulässig abweisen können, ohne sich den politisch heiklen Fragen ihrer Begründetheit widmen zu müssen. Jedoch verfuhr er umgekehrt. Chief Justice John Marshall begründete per curiam diese Entscheidung, indem er drei Rechtsfragen aufstellte und beantwortete: Hat Marbury ein Recht auf Aushändigung der Ernennungsurkunde? Falls er ein solches Recht hat, stellte das geltende Recht Marbury entsprechende Rechtsmittel zur Verfügung? Ist die Klage auf Vorläufigen Rechtsschutz beim Obersten Gerichtshof die richtige Verfahrensart?

Erst die dritte Frage betrifft die Zuständigkeit des Gerichts für die Klage. Bevor Marshall diese verneinte, bejahte er die ersten beiden Fragen ausdrücklich und befand, dass durch die Nichtzustellung der Ernennungsurkunde ein verbürgtes Recht verletzt worden sei.

Zu der Frage, ob für diesen Fall eine normierte Verfahrensart zur Verfügung stehe, stellte Marshall fest:

Eines der wichtigsten aus diesem Fall abgeleiteten Prinzipien ist, dass es für jedes Recht auch einen Rechtsbehelf geben muss, von dem im Falle der Rechtsverletzung Gebrauch gemacht werden kann. Dies wird im Englischen mit der Formel no right without remedy ausgedrückt. Dieser fundamentale Rechtsgrundsatz schlägt sich in vielen Rechtsordnungen nieder.in Deutschland spricht man diesbezüglich von Rechtsweggarantie

Von diesem Grundsatz gibt es nach Marshall nur dann eine Ausnahme, wenn es um „einen rein politischen Akt geht, über den zu entscheiden die Regierung berufen ist“. In diesen Fällen entfällt der Rechtsschutz. Wenn jedoch, wie im zu entscheidenden Fall hinsichtlich der Übergabe der Ernennungsurkunde, die Legislative per Gesetz die Vornahme bestimmter Akte klar vorgeschrieben hat und das begünstigte Individuum ein klares Interesse an der Vornahme der Akte hat, muss ein Rechtsstaat einen Rechtsbehelf stellen. Marshall befand, dass die Zustellung der Ernennungsurkunde eine solche rechtlich gebotene Handlung sei und Marbury damit der Rechtsweg offenstehe, um die Zustellung zu erzwingen. Indem Madison auf Anordnung von Präsident Jefferson die Aushändigung der Urkunde verweigert habe, habe er nach Ansicht des Gerichts gegen diesen rechtsstaatlichen Grundsatz verstoßen.

Indem Marshall die ersten beiden Fragen im Sinne der Klage beantwortete, erkannte er auf zweifachen Rechtsbruch der neu gewählten Regierung Jeffersons. Gleichzeitig gelang es ihm, dem früheren föderalistischen Präsidenten Adams und sich selbst als Ex-Minister ein einwandfreies Zeugnis auszustellen. Bis auf die aus Zeitgründen nicht mehr vollzogene Übergabe der Ernennungsurkunde hätten sie alles richtig gemacht.

Erst nachdem diese beiden Fragen beantwortet waren, widmete sich Marshall der dritten Frage, ob die Klage auf Vorläufigen Rechtsschutz beim Obersten Gericht die statthafte Verfahrensart sei. Marshall ging hier zurückhaltender vor und verneinte diese. Zur Beantwortung dieser Frage verwies Marshall auf den Judiciary Act, aus dem allein sich die Zuständigkeit des Supreme Court hierfür ergeben könnte. Die Norm wird als nicht ganz eindeutig angesehen, Marshall legte sie aber so aus, dass sich aus ihr die erstinstanzliche Zuständigkeit des Gerichts ergebe.

Marshall betrachtete dann den Dritten Verfassungsartikel, der die Rechtsprechungskompetenz des Gerichts sowohl in erster als auch in letzter Instanz beschreibt und ebendiese erstinstanzliche Zuständigkeit für den Vorläufigen Rechtsschutz nicht enthält. Marbury hatte argumentiert, dass dies unschädlich sei, da die Bestimmungen der Verfassung nur einen Grundstock an Kompetenzen darstellten sollten, zu dem der Kongress mittels Gesetz weitere hinzufügen könne. Marshall stimmte dem aber nicht zu und befand, dass der Kongress keine Befugnis habe, die Zuständigkeit zu erweitern. Der Judiciary Act stehe also diesbezüglich im Widerspruch zur Verfassung.

An dieser Stelle gelangte Marshall an den für die Folgewirkung der Entscheidung zentralen Punkt: den Widerspruch zwischen einfachem Gesetzesrecht und Verfassungsrecht. Er musste nun untersuchen, was zu geschehen habe, wenn ein Bundesgesetz mit der Verfassung unvereinbar ist. Marshall stellte fest, dass „Gesetze, die gegen die Verfassung verstoßen, unrechtmäßig sind“. Die Gerichte sind also in solchen Fällen gezwungen, sich an die Verfassung zu halten. Um diesen Punkt zu unterstützen, bezog sich Marshall auf die Natur der Verfassung: „Welchen Zweck hat eine Verfassung, die Gerichte ignorieren können?“

Marshall argumentierte auch mit dem Rechtsverweigerungsverbot, das von den Gerichten zwingend verlange, eine solche Einschätzung vorzunehmen. Da Gerichte dazu dienen, über Fälle zu entscheiden, müssen sie auch in der Lage sein festzustellen, welches Recht anwendbar ist.5 U.S. (1 Cranch) auf S. 177. Schließlich verwies Marshall auf den Amtseid, der die Aufrechterhaltung der Verfassung verlange, und auf die Verfassung selbst, die in ihrem Text selbst innerhalb der Liste der höchsten Rechtsquellen vor den Gesetzen der Vereinigten Staaten genannt wird.

Kritik Rechtswissenschaftler haben den Gedankengang Marshalls bei der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Judiciary Act in Frage gestellt. Sie meinen, er zitiere das Gesetz so selektiv, dass daraus eine (verfassungswidrige) Zuständigkeitserweiterung des Obersten Gerichtshofs zu lesen sei. Sie argumentieren insbesondere, dass das Gericht dem Antrag auf Vorläufigen Rechtsschutz hätte folgen sollen, da der dritte Verfassungsartikel ihm erstinstanzliche Zuständigkeiten in allen Fällen gab, die „öffentliche Minister und Konsuln“ betraf, und dass Madison, als Secretary of State und Beklagter in diesem Gerichtsfall, zu jener Personengruppe zähle.Geoffrey R. Stone u. a.: Constitutional Law, New York 2005, S. 29–51. ISBN 0-7355-5014-X