mini|270px|Der Palast der Nation in Brüssel, Sitz von Abgeordnetenkammer und Senat Der belgische Senat (, ) ist das Oberhaus des Föderalen Parlamentes, neben dem Unterhaus, der Abgeordnetenkammer. Mit der Kammer und dem König übt der Senat die föderale legislative Gewalt aus und tritt auch als Verfassungsgeber im politischen System Belgiens auf.
Der Senat unterscheidet sich von der Abgeordnetenkammer durch seine Zusammensetzung und seine Aufgaben. Seit 1831 hat sich der Senat von einem den reichen Bürgern vorbehalten Oberhaus zu einer „Überlegungskammer“ und einem „Ort der Zusammenkunft der Gemeinschaften und Regionen“ entwickelt. Bei seiner Gründung musste man männlich sein, mindestens 40 Jahre alt, und jährlich 1000 Gulden (1240 belgische Franken) Steuern zahlen. In den 1830er Jahren erfüllten in ganz Belgien nur 400 Männer diese Bedingungen, darunter kein einziger aus der Provinz Luxemburg.
Sitz Der Senat hat, wie die Abgeordnetenkammer, seinen Sitz im Palast der Nation in Brüssel. Die Plenarsitzungen werden im Halbrund (niederländisch Halfrond, französisch Hémicycle) abgehalten, das in Rot gestaltet ist (im Unterschied zur Kammer, bei der die grüne Farbe vorherrscht).
Diese Unterscheidung zwischen rot für das Oberhaus und grün für das Unterhaus findet ihren direkten Ursprung im Britischen Parlament.Frage 4.3 im FAQ offizielle Webseite des Senats. Auch dort sind das House of Lords und das House of Commons in rot bzw. grün ausgestattet. Der Grund hierfür sei, dass man der parlamentarischen Tradition Großbritanniens Ehre erweisen wollte und, dass die erste Frau von König Leopold I., Charlotte-Auguste, die britische Kronprinzessin war. Anfangs setzte sich der belgische Senat genau wie das House of Lords vornehmlich aus Aristokraten zusammen.
Zusammensetzung Nach einer im Jahre 2011 zwischen acht Parteien verabredeten Reform wurde der Senat ab 2014 in eine „Kammer der Teilstaaten“ umgewandelt. Die Direktwahl (eines Teils) der Senatoren wurde abgeschafft und die Anzahl der Senatoren von 71 auf 60 reduziert. Zugleich wurden die Zuständigkeiten des Senats weiter eingeschränkt. Der Senat soll sich folgendermaßen zusammensetzen:grenzecho.net
Gemeinschaftssenatoren: 50 Senatoren werden von den Parlamenten der Gemeinschaften und Regionen aus den Reihen der Gemeinschafts- und Regionalabgeordneten gemäß der politischen Zusammensetzung dieser Parlamente bestimmt. 29 Senatoren für die Flämische Gemeinschaft und die Flämische Region (Flämisches Parlament) 10 Senatoren für die Französische Gemeinschaft (Parlament der Französischen Gemeinschaft)Webseite des Parlaments der Französischen Gemeinschaft 8 Senatoren für die Wallonische Region (Wallonisches Parlament) 2 Senatoren für die französischsprachigen Einwohner in der Region Brüssel-Hauptstadt (französische Sprachgruppe im Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt)Website des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt 1 Senator für die Deutschsprachige Gemeinschaft (Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft) „Kooptierte“ Senatoren: 10 Senatoren werden von den vorgenannten Senatoren aufgrund des Wahlergebnisses der Abgeordnetenhauswahl bestimmt. 6 Senatoren von den Senatoren der niederländischen Sprachgruppe 4 Senatoren von den Senatoren der französischen Sprachgruppe
Senatoren Um Senator zu werden (passives Wahlrecht), müssen vier Bedingungen erfüllt sein: Der Kandidat muss belgischer Staatsbürger sein, seine zivilen und politischen Rechte besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Belgien haben.Art. 69 der Verfassung. Die Senatoren behalten ihr Amt in der Regel für fünf Jahre.Art. 70 der Verfassung.
Bevor die Senatoren ihr Amt antreten können, müssen sie den Verfassungseid in niederländischer, französischer oder deutscher Sprache ablegen.Art. 7 der Geschäftsordnung des Senats; Art. 1 des Dekretes vom 20. Juli 1831.
Das Amt des Senators ist unvereinbar mit gewissen anderen Funktionen. So kann man nicht gleichzeitig Mitglied der Abgeordnetenkammer und des Senats sein. Auch ein Ministeramt ist unvereinbar mit dem eines Parlamentariers.Art. 49 u. 50 der Verfassung; andere Unvereinbarkeiten sind im Gesetz vom 6. August 1931 zur Festlegung von Unvereinbarkeiten und Verboten für die Minister, ehemaligen Minister und Staatsminister und die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Gesetzgebenden Kammern vorgesehen.
Als Senator genießt man ebenfalls eine gewisse parlamentarische Immunität. So wird das Recht auf freie Meinungsäußerung, welches ohnehin als Grundrecht in der Verfassung verankert ist, für Parlamentarier verstärkt.Art. 58 der Verfassung. Auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Parlamentarier unterliegt besonderen Bestimmungen in der Verfassung. Außer bei Entdeckungen auf frischer Tat kann ein Senator nur mit Erlaubnis des Senats festgenommen werden. Ein Senator, der strafrechtlich verfolgt wird, kann jederzeit den Senat bitten, die Aussetzung der Verfolgung zu veranlassen. Diese Garantien gelten nur während der Sitzungsperioden.Art. 59 der Verfassung.
Sprachgruppen Genau wie in der Abgeordnetenkammer gibt es im Senat zwei Sprachgruppen. Die niederländische Sprachgruppe umfasst 35 Senatoren: die 29 flämischen Gemeinschaftssenatoren und die 6 flämischen kooptierten Senatoren. Die französische Sprachgruppe umfasst 24 Senatoren: die 10 französischen Gemeinschaftssenatoren, die 8 Senatoren für die Wallonische Region (Wallonisches Parlament), die 2 Senatoren für die französischsprachigen Einwohner in der Region Brüssel-Hauptstadt (französische Sprachgruppe im Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt) und die 4 französischsprachigen kooptierten Senatoren.Art. 43, §2 der Verfassung.
Der einzige Senator der deutschsprachigen Gemeinschaft gehört keiner der Sprachgruppen an.
Die Sprachgruppen sind besonders bei der Verabschiedung von Sondergesetzen, bei denen unter anderem eine Mehrheit in beiden Sprachgruppen erforderlich ist (siehe unten), wichtig. Auch bei der sogenannten „Alarmglocke“ kommen die Sprachgruppen zur Geltung: Dieses Verfahren erlaubt einer Sprachgruppe in der Kammer oder im Senat, mit einer Dreiviertelmehrheit innerhalb dieser Gruppe in einer „Motion“ zu erklären, dass ein bestimmter Gesetzesentwurf oder -vorschlag „die Beziehungen zwischen den Gemeinschaften ernstlich gefährden könnte“.Art. 54 der Verfassung. In diesem Fall wird das Verabschiedungsverfahren für diesen Entwurf oder Vorschlag für 30 Tage ausgesetzt, und die Föderalregierung muss in dieser Periode eine Lösung finden.
Funktionen Föderale Gesetzgebung
Der Senat übt gemeinsam mit der Abgeordnetenkammer und dem König die föderale legislative Macht aus.Art. 36 der Verfassung. Dies geschieht durch das Verabschieden von föderalen Rechtsnormen, den sogenannten Gesetzen. Seit der Reform von 2014 ist die Macht nur anwendbar auf institutionelle Gesetze, Gesetze zur Finanzierung der politischen Parteien und Gesetze zur Kontrolle über Wahlkampfausgaben. Diese werden in der Regel mit einer absoluten Mehrheit (50 % + 1) der abgegebenen Stimmen bei einer Anwesenheit der Mehrheit der Senatoren (50 % + 1, d. h. mindestens 31 Senatoren) verabschiedet.Bei der Verabschiedung von sogenannten Sondergesetzen sind aufgrund von Art. 4 der Verfassung besondere Mehrheitsverhältnisse benötigt.
In diesen Gesetzen besitzen die Senatoren das Initiativrecht und können Gesetzesvorschläge einreichen.Art. 75 der Verfassung.
Belgien besitzt ein Zweikammersystem. Der Ursprungstext der Verfassung sah vor, dass Kammer und Senat absolut gleichberechtigt waren und dass beide den gleichen Text verabschiedet haben mussten, bevor dieser dem König vorgelegt werden konnte. Seit 1993 wird der Senat jedoch nicht mehr systematisch in die Gesetzgebungsarbeit einbezogen; es handelt sich heute also um ein „abgeschwächtes“ Zweikammersystem. In der Tat sieht die Verfassung Fälle vor, in denen allein die Kammer zuständig ist, beispielsweise bei Haushaltsfragen oder Einbürgerungen.Art. 74 der Verfassung.
Für alle anderen Fälle ist das sogenannte Zweikammerverfahren anwendbar. Hierbei muss jedoch unterschieden werden: Beim verpflichtenden Zweikammerverfahren sind die Kammer und der Senat absolut gleichberechtigt und müssen in jedem Fall ihr Einverständnis über ein und denselben Gesetzestext geben. Diese Fälle sind in der Verfassung erschöpfend aufgelistet, und zu ihnen zählen unter anderem die Verabschiedung von Sondergesetzen (d. h. Gesetze, die die Staatsstruktur oder -funktionsweise betreffen) oder Gesetze zur Zustimmung zu internationalen Verträgen.Art. 77 der Verfassung. Das nicht verpflichtende Zweikammerverfahren ist anwendbar, wenn in der Verfassung nichts anderes vermerkt wurde. Hier hat der Senat zwar ein Evokationsrecht und kann Gesetzesvorschläge oder -entwürfe, die in der Kammer eingereicht wurden, „annehmen“, d. h. auch untersuchen und gegebenenfalls mit Abänderungsvorschlägen versehen.Art. 78 ff. der Verfassung. Am Ende des Verfahrens hat jedoch immer die Abgeordnetenkammer das letzte Wort und kann sich gegen den Senat durchsetzen. Dadurch zeigt sich, dass der Senat in manchen Fällen „nur“ eine „Überlegungskammer“ sein soll.
Die eventuell aufkommenden Zuständigkeitsprobleme zwischen den beiden Kammern werden laut Artikel 82 der Verfassung in einem „parlamentarischen Konzertierungsausschuss“ geregelt. Dieser setzt sich aus ebenso vielen Mitgliedern der Abgeordnetenkammer wie des Senats zusammen und untersucht, ob ein Gesetzesvorschlag oder -entwurf tatsächlich mit dem vorgeschlagenen Verfahren angenommen werden kann. Der Ausschuss kann die beim nicht verpflichtenden Zweikammerverfahren festgelegten Fristen im gegenseitigen Einvernehmen verlängern.
Verfassungsänderungen Der Senat tritt zudem gemeinsam mit der Abgeordnetenkammer und dem König auch als Verfassungsgeber auf.Art. 195 der Verfassung. Die Prozedur zur Revision der Verfassung unterscheidet sich von den normalen Gesetzgebungsverfahren: Zuerst muss der föderale Gesetzgeber, das heißt sowohl Kammer als auch Senat, diejenigen Artikel identifizieren, die zur Revision freigegeben werden. Auch der König muss diese Liste unterzeichnen. Die beiden Listen werden im Staatsblatt veröffentlicht. Nach dieser Erklärung werden die Kammer und der Senat von Rechts wegen aufgelöst. Es ist deshalb üblich, dass solche Erklärungen zur Verfassungsrevision am Ende einer regulären Legislaturperiode stattfinden. Es finden Neuwahlen statt, und die Abgeordnetenkammer und der Senat werden neu besetzt. Nach den Wahlen sind Kammer und Senat, zusammen mit dem König, als verfassungsgebend zu betrachten. Dies bedeutet, dass sie die Artikel, die auf den Listen standen – und nur diese Artikel – abändern dürfen (aber nicht unbedingt müssen). Die Abänderung eines Verfassungsartikels benötigt ein besonderes Quorum (zwei Drittel der Mitglieder jeder Kammer anwesend) und eine besondere Mehrheit (zwei Drittel der Stimmen in jeder Kammer). Die Abänderungen werden im Staatsblatt veröffentlicht.
Verhältnis zur Regierung Ein großer Unterschied zwischen Senat und Abgeordnetenkammer ist, dass die Minister nur gegenüber der Kammer politisch verantwortlich sind. Dies bedeutet konkret, dass die Föderalregierung nur der Kammer die Vertrauensfrage zu stellen braucht und dass nur dort ein konstruktives Misstrauensvotum votiert werden kann.Art. 101 u. 96, Abs. 2 der Verfassung. Es obliegt der Regierung zu entscheiden, ob die Regierungserklärung auch im Senat vorgelesen wird (was in der Praxis jedoch oft der Fall ist).
Auch kann nur die Abgeordnetenkammer in jedem Fall die Anwesenheit eines Ministers verlangen. Für den Senat kommt dies nur in Zusammenhang mit Gesetzesvorschlägen und -entwürfen in Frage, die in einem verpflichteten oder nicht verpflichteten Zweikammerverfahren abgestimmt werden. In allen anderen Fällen „kann er um ihre Anwesenheit bitten“.Art. 100, Abs. 2 der Verfassung.