Der Siegelbewahrer von Frankreich () war ein Beamter der französischen Monarchie im . Seine Hauptaufgabe war es, den Kanzler von Frankreich zu vertreten und zu unterstützen. Im 19. Jahrhundert wurde der Titel wieder aufgegriffen und ist auch heute noch einer der Titel des Justizministers, der in seinem Büro das Große Siegel der Republik aufbewahrt, mit dem wichtige Staatsurkunden zu versehen sind.

Geschichte Die Amtsbezeichnung leitete sich davon her, dass es zu den Amtspflichten gehörte, die Siegel des Landes aufzubewahren. Hierzu gehörten das große Siegel, das für die wichtigsten Urkunden benutzt wurde, und das Privatsiegel für die übrigen Dokumente.

Das Amt wurde im Mittelalter dem Kanzler übertragen, der vom König auf Zeit eingesetzt war und auch wieder abgesetzt werden konnte. Im Fall der Nichtverfügbarkeit des Kanzlers wegen Krankheit oder Abwesenheit vom Hof vertraute der König das Siegel vorübergehend einer anderen Person als Siegelverwahrer an, deren Aufgabe mit der Rückkehr des Kanzlers wieder beendet war. Da von etwa 1203 bis 1316 keine Kanzler ernannt wurden, war der Siegelbewahrer in diesen Jahren der wichtigste nichtmilitärische Amtsträger des Königreichs.

Mitte des 16. Jahrhunderts, nach dem Prozess gegen den Kanzler Guillaume Poyet, kam die Idee auf, die großen Ämter der Krone auf Lebenszeit zu vergeben. Es musste daher eine Person benannt werden, die den Kanzler vertrat, falls dieser beim König in Ungnade fiel. 1551 schuf Heinrich II. daher das Amt des , das mit allen Vollmachten des Kanzlers ausgestattet war, wie die Aufsicht über die Justiz, das Siegeln und Versenden der königlichen Dokumente, sowie der Vorsitz im königlichen Rat. Dieses Amt hatte somit nur vorübergehenden Charakter.

Wenn die Beziehungen zwischen König und Kanzler angespannt waren, ernannte der König einen Siegelbewahrer (man sagte, dass er dem Kanzler die Siegel wegnahm – ), wodurch der Kanzler nur noch eine ehrenamtliche Rolle hatte. Im Gegensatz zum Kanzler konnte der Siegelbewahrer durch den König abgesetzt werden. Es handelte sich folglich um ein politisches Amt, in seinen Funktionen ähnlich beispielsweise dem Surintendant des Finances.

Unter König Ludwig XV. beantragten die Kanzler d’Aguesseau und de Lamoignon beim König die Einsetzung eines Siegelbewahrers, nicht um sie zu ersetzen, sondern um sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Es war dennoch der Siegelbewahrer, der das Kästchen mit den Siegeln verwahrte und dem Siegeln der königlichen Urkunden vorsaß. Er war auch Chef der Justiz und kontrollierte den Buchhandel, das heißt, übte die Zensur subversiver Werke aus.

Abgesehen von der Regierungszeit Ludwigs XIV. und Ludwigs XV. waren die Siegelbewahrer die ersten Anwärter auf das Amt des Kanzlers. Unter Ludwig XVI. folgten vier Siegelbewahrer als Anwärter aufeinander, bis Kanzler René Nicolas de Maupeou 1792 starb.

Siegelbewahrer in der Fünften Republik Der Titel des Siegelbewahrers existiert noch heute. Der Titelträger ist immer der aktuelle Justizminister Frankreichs. Der Siegelbewahrer ist Verwahrer aller bisher verwendeten Siegel, sowohl der Könige Frankreichs, wie auch aller fünf Republiken. Der Siegelbewahrer wird durch den Staatspräsidenten der Republik auf Vorschlag des Premierministers ernannt.

Siegelbewahrer als Leiter der Kanzlei Im 13. Jahrhundert und bis zum Jahr 1316 wurde die Kanzlei vom Siegelbewahrer geleitet

Guérin, Mönch, um 1203–1227, Kanzler 1226 Philippe d’Antogny, 1227–1231 Aubry Cornu, Dekan von Saint-Martin de Tours, 1231–1236 Jean de la Cour, Dekan von Saint-Martin de Tours, 1236–1244 Nicolas Le Chien, Erzdiakon von Dunois, 1244–1249 Gilles von Saumur, Erzbischof von Tyrus, 1249–1252 Raoul de Grosparmy, 1252–1259 Guy Faucoi, spätere Papst Clemens IV., vor 1260 Simon de Brie, Kämmerer von Saint-Martin de Tours, der spätere Papst Martin IV., 1259–1261 Philippe de Cahors, Kämmerer von Saint-Frambaud in Senlis, 1262–1270 Guillaume de Rampillon, Erzdiakon von Paris, 1270 Guillaume de Chartres, Dominikaner, in Tunis 1270 Pierre Barbet, Erzdiakon von Dunois, 1271–1273 Henri de Vézélay, Kämmerer von Laon, 1273–1282 Pierre Chalon, Dekan von Tours, 1282–1290 Jean de Vassoigne, Erzdiakon von Brügge, 1291–1292 Guillaume de Crépy, Erzdiakon von Paris, 1293–1296 Thibaut de Pouancé, Bischof von Dol, 1296–1297 Pierre Flote, Ritter, 1297–1302 Étienne de Suizy, Erzdiakon von Brügge, 1302–1304 Pierre de Mornay, Bischof von Auxerre, 1304–1306 Pierre de Grez, 1306 Pierre de Belleperche, Bischof von Auxerre, 1306–1307 Guillaume de Nogaret, Ritter, 1307–1310 Gilles I. Aycelin de Montaigut, Erzbischof von Narbonne, 1310–1311 Guillaume de Nogaret, 2. Mal, 1311–1313 Pierre de Latilly, Bischof von Châlons, 1313–1314 Étienne de Mornay, Dekan von Saint-Martin de Tours, 1314–1316

Siegelbewahrer bei „zurückgezogenem“ oder nicht verfügbarem Kanzler Foulque Bardoul, Bischof von Avranches, Siegelbewahrer in Paris 1357–1359 Jean de Dormans, Bischof von Lisieux, Siegelbewahrer 1358 Jean de Dormans, Siegelbewahrer 1373 Nicolas du Bosc, Bischof von Bayeux, Siegelbewahrer, 1398–1400 Jean de Montagu, Erzbischof von Sens, Siegelbewahrer, 1405–1413 Adam Fumée, Arzt, Siegelbewahrer 1492–1494

Heinrich II. schuf im April 1551 das Amt des Garde des Sceaux de France, der die gleichen Befugnisse und Ehren wie der Kanzler von Frankreich hatte. Der Kanzler wird bei seinem Tod oder bei Amtsunfähigkeit durch den amtierenden Siegelbewahrer ersetzt, der zum Kanzler Frankreichs wird und auch den Titel trägt. Zu den weiteren Siegelbewahrern siehe den Artikel Kanzler von Frankreich.

Siehe auch Großes Siegel Frankreichs

Kategorie:Großoffizier der Krone