Ladungssicherung bezeichnet in der Logistik und im Verkehrswesen das Sichern von Ladungen (Frachtgütern) im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte und gilt der Verkehrssicherheit.
Allgemeines Diese Kräfte treten z. B. im Straßentransport beim Beschleunigen nach hinten, beim Bremsen in Fahrtrichtung (Trägheit der Masse), beim Durchfahren von Kurven zu den Seiten (Zentrifugalkraft vs. Zentripetalkraft) und auf unebenen Straßen vertikal auf (ebenfalls aufgrund der Massenträgheit). Ungenügend oder falsch angebrachte sowie fehlende Ladungssicherung führt oft zu einer LadungsverschiebungLadungssicherung Hinweis-Seite vom BAG Köln und damit auch zu einer Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer.
Geschichte mini|Probe einer Ladungssicherung
Die Geschichte der LadungssicherungBerufskraftfahrer-Zeitung Nr. 7-2009, Seite 6–9. ist ein kontroverses Thema im gewerblichen Güterkraftverkehr. Bis 1990 wurde sie als Unterrichtsfach bei der Berufskraftfahrerausbildung wenig behandelt. Die Medien wurden jedoch aufmerksam, wenn ein schwerer Verkehrsunfall wegen eindeutiger mangelhafter Ladungssicherung passierte.
Im Jahr 1999 wurde zum ersten Mal das Thema Ladungssicherung öffentlich in der Juli-Ausgabe der Berufskraftfahrer-Zeitung behandelt. Der Autor Alfred Lampen informierte in diesem Artikel über Reibung, unterschiedliche Zurrmittel sowie die Belastbarkeit von Nutzfahrzeug-Aufbauten und äußerte den Wunsch, dass jeder Berufskraftfahrer die Ladungssicherung erlernen sollte. In den folgenden Monaten verfasste Lampen aufgrund der positiven Resonanz weitere Fachartikel zur Ladungssicherung, wobei die Themen Recht, Physik, Fahrzeugaufbauten, Zurrmittel, Arten der Ladungssicherung und ihre Berechnung ausführlich behandelt wurden. Aufgrund der Artikelserie in der Berufskraftfahrer-Zeitung gab es 2001 den Anstoß, das Thema zu vertiefen, und im Juli 2001 konnte der Verlag Günter Hendrisch das von Alfred Lampen verfasste 300-seitige Fachbuch „Ladungssicherung“ – Der Leitfaden für die Praxis – herausbringen.
Ein weiterer Erfolg wurde verbucht, als 2002 die VDI-Richtlinie VDI 2700a als „Ausbildungsnachweis Ladungssicherung“ in Kraft trat. Es musste ein Schulungsnachweis von 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten erbracht werden. Die Europäischen Normen EN 12195-2 „Zurrgurte“, EN 12195-3 „Zurrketten“ und EN 12642 „Aufbauten an Nutzfahrzeugen“ wurden eingeführt.
Auf der 59. IAA wurde www.ladungssicherung.dewww.ladungssicherung.de Homepage des Verlags Günter Hendrisch, abgerufen am 16. Januar 2021. als Homepage vorgestellt und Kögel brachte das von Alfred Lampen verfasste „LaSi-Check“-Heft heraus. Im folgenden Jahr veröffentlichte der Verlag Günter Hendrisch zusätzlich zum Fachbuch „Ladungssicherung“ die von Alfred Lampen verfasste 80-seitige Fachzeitschrift „LaSi-Info“ und die 36-seitige Sonderbroschüre „LaSi-Tipp“. Lampen gelang es aufgrund seiner Erfahrung als Polizeibeamter der Autobahnpolizei Beispiele der mangelhaften Ladungssicherung anhand von echten Unfällen praxisnah zu erläutern. Behandelt wurden in LaSi Info: Kranteile, Betonbauteile, Getränke, Walzbleche, palettierte Ladungen, Kettenbagger, Stahlladungen und die falsche Lastverteilung.
In einer Artikel-Serie wurde 2004 in der LaSi-Info die Reihe Echte Unfälle durch falsche Ladungssicherung fortgeführt, da Nachholbedarf vorhanden war und die Serie gut ankam. Hier wurde die Schilderung des Unfallherganges und die Analyse der Unfallursache betrachtet. Es wurden zusätzlich Abroll- und Absatzbehälter, palettierte Steine, Papierrollen und Formatpapier, Holzpakete, sowie Ladungen in Kleintransportern untersucht. Die europäischen Normen: EN 12195-1 „Berechnungen von Zurrkräften“, die EN 12195-4 „Zurrdrahtseile“ und die nationale DIN 75410-3 „Ladungssicherung im Kastenwagen“ wurden Vorschrift. Zusätzlich wurde durch den Verlag Günter Hendrisch die von Alfred Lampen verfasste Broschüre „Transporter-INFO“ herausgegeben. Zum schnellen kompakten Nachschlagen erschien für den Fahreralltag das 100-seitige Heftchen: „LaSi-Guide“, welches die wichtigsten Adressen und Telefonnummern zur Ladungssicherung enthielt. Ein Jahr später befasste man sich in der LaSi-Info mit der Anwendung von Zurrmitteln, Sperrbalken sowie Sperrstangen im Fahrzeugaufbau und deren vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Die Broschüre enthielt viele Beispiele und Bilder, um der alltäglichen Praxis gerecht zu werden.
Im Jahr 2006 gab es neue VDI-Richtlinien: VDI 2700 Bl.3.1 „Gebrauchsanleitung für Zurrmittel“, VDI 2700 Bl. 3.2 „Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung“, VDI 2700 Bl. 6 „Zusammenladung von Stückgütern“, VDI 2700 Bl. 9 „Ladungssicherung von hart gewickelten Papierrollen“ und VDI 2700 Bl. 11 „Ladungssicherung von Betonteilen“. Die LaSi-Info befasste sich ausführlich und praxisbezogen mit der Ladungssicherung von hart gewickelten Papierrollen, wobei viele Bilder vor allem mit den „Antirutschmatten“ als wichtiges zusätzliches Hilfsmittel gezeigt wurden. Das nächste Jahr stand ganz im Zeichen des Fahrzeugaufbaus, denn es gab eine überarbeitete Europäische Norm EN 12642 „Aufbauten an Nutzfahrzeugen“, die zusätzlich mit dem Zertifikat „Code XL“ versehen wurde. Das Fachbuch: „Ladungssicherung“ erhält in der 6. Auflage die neusten Vorschriften.
Im Jahr 2008 wurde das Thema Ladungssicherung in der LaSi-Info breiter gefächert und ganz Europa war beinhaltet. Die Broschüre „Transporter-INFO“ erhielt eine Neuauflage und die Richtlinie VDI 2700 Bl. 16 „Ladungssicherung bei Transportern bis zu 7,5 t zGG“ wurde ausführlich dargestellt. 2009 entstanden weitere neue Richtlinien und Normen. In Kraft gesetzt wurden: VDI 2700 Bl. 8.1 „Sicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Fahrzeugtransportern“, VDI 2700 Bl. 12 „Ladungssicherung von Getränkeprodukten“, VDI 2700 Bl. 15 „Rutschhemende Materialien“, VDI 2700 Bl. 16 „Ladungssicherung bei Transportern bis zu 7,5 t zGG“ sowie VDI 2700 Bl. 17 „Ladungssicherung von Absetzbehältern auf Absetzkipperfahrzeugen und deren Anhängern“. Die Ladungssicherungs-Angelegenheiten wurden Ausbildungsbestandteil beim Berufskraftfahrer und im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz eingefügt.
Im Januar 2011 wurde VDI 2700 Bl. 19 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Gewickeltes Band aus Stahl, Blechen und Formstahl“. veröffentlicht.
Rechtliche Grundlagen (Straßentransport in Deutschland) mini|Im Fahrbetrieb für die Ladungssicherung zu berücksichtigende maximale Massenkraft der Ladung nach VDI-Richtlinie (VDI-Beschleunigungs-Bild) Der der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff.www.vdi.de. Richtlinienreihe VDI 2700 des Fachausschusses FA308.2. Aufgerufen am 23. Juni 2014.) zu beachten.
Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. (PDF; 261 kB). Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 bis 150 Euro geahndet und 1 bis 2 Punkten im Fahreignungsregister eingetragen werden. Kommt also zur mangelnden Ladungssicherheit noch eine Gefährdung oder ein Sachschaden hinzu, wird zusätzlich ein Punkt fällig. Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.
Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.
Keine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich Richtlinien und Vorschriften aus dem Transportgewerbe und der Industrie zur Ladungssicherung sind auch für Privattransporte verbindlich. Die Betreiber von Baumärkten werden indirekt über die Mithaftung des Disponenten angehalten, exakte Gewichtsangaben auf den Lieferpapieren zu vermerken, damit der private Fahrer schnell und sicher erkennen kann, ob er sich noch im Bereich der zulässigen Nutzlast seines Fahrzeuges oder Anhängers bewegt.
Urteile zur Ladungs- und Beförderungssicherheit mini|Beschädigter Container infolge unzureichender Ladungssicherung mini|Auswirkung unzureichender Ladungssicherung in einem Container mini|Diese Boeing 747 stürzte aufgrund mangelnder Ladungssicherung ab (National-Airlines-Flug 102) Der Absender ist laut I 1 HGB verpflichtet, das Gut beförderungssicher zu beladen bzw. zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen, wenn sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt. Der Frachtführer darf nur mit der betriebssicheren Verladung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Verladung ist als beförderungssicher zu betrachten, wenn das Frachtgut z. B. im Lkw auf der Ladefläche so verstaut und befestigt wurde, dass es nicht durch andere Einflüsse z. B. im Straßenverkehr beschädigt wird. Das Frachtgut muss vor allem gegen alle Möglichkeiten im vertragsrechtlichen Verlauf des Transports gesichert werden. Artikel in der VerkehrsRundschau Nr. 33 vom 17. August 2007 – Urteile zur Ladungs- und Beförderungssicherheit
In der Rechtsprechung wurden in der Ladungs- und Beförderungssicherheit einige Voraussetzungen ausgearbeitet: Die Beladung muss einer durch Dritte ausgelösten Notbremsung standhalten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 1984, AZ: 1 U 116/83) Ladungen müssen ausreichend gegen Fliehkraft in den Kurven gesichert werden (OLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 1990, AZ: 6 U 240/89; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1994, AZ: 18 U 53/93) Schwere Güter müssen wegen der Rutschgefahr in Kisten auf den Ladeflächen der Lastkraftwagen verkeilt und verzurrt werden (OLG Hamm, Urteil vom 31. März 1980, AZ: 18 U 34/78) Das Gut muss gegen üblichen Transport, nicht aber gegen Unfälle geschützt werden (OLG Köln, Urteil vom 23. September 1997, AZ: 22 U 93/97) Das Stahlcoil muss nicht nur auf einer Spezialeisenplatte fest verzurrt sein, sondern muss auch gegen Verrutschen auf der Ladefläche des Lkw gesichert werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1994, AZ: 18 U 53/93) Die Schaltschränke müssen ausreichend gegen ein Verrutschen und durch die Fahrbahnstöße ausgelöste Vertikalkräfte gesichert werden (OLG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 1986, AZ: 6 U 36/86) Auf die erforderliche Befestigung darf nicht verzichtet werden, wenn z. B. der Frachtführer das notwendige Befestigungsmaterial (Spanngurte) nicht mitführt (LG Gießen, Urteil vom 20. November 2002, AZ: 1 S 233/02)
Kräfte im Fahrbetrieb (Straßentransport) Prinzip der Ladungssicherung Die Ladungssicherung muss die Kräfte kompensieren, die im normalen Fahrbetrieb auftreten können und dazu zählen Vollbremsungen, plötzliche Ausweichmanöver und schlechte Wegstrecken, nicht aber Verkehrsunfälle. Eine Ladung ist nur dann ausreichend gesichert, wenn sie durch die Sicherungsmaßnahmen gezwungen wird, in jeder Fahrsituation das zu tun, was das Fahrzeug tut. Die Gewichtskraft Die Gewichtskraft ist die Kraft, mit der die Ladung auf eine horizontale Ladefläche drückt. In der Ladungssicherung wird diese Kraft in Deka-Newton (daN) angegeben, wobei ein daN etwa einem kg entspricht.
Beispiel: Eine Ladung mit einem Gewicht von 10.000 kg drückt mit einer Gewichtskraft von etwa 10.000 daN auf die Ladefläche.
Massenkraft