Mit dem Zerfall Jugoslawiens Anfang der 1990er-Jahre kam es zu zahlreichen internationalen Konflikten unter den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Es flackerten aber auch zahlreiche ruhende Konflikte zu anderen Staaten Europas neu auf, welche die neuentstandenen Staaten nun zu lösen haben.

Zu den größten Konflikten unter den Nachfolgestaaten Jugoslawiens gehören die kriegerischen Auseinandersetzungen, welche der Unabhängigkeitserklärung von Slowenien und Kroatien im Jahre 1991 folgten. Heute werden die Beziehungen der EU mit der Exklave der noch nicht beigetretenen Nachfolgestaaten (unter Einbezug von Albanien) unter dem Begriff Westbalkan zusammengefasst.

Grenzkonflikte mini|Ethnische Zusammensetzung Jugoslawiens laut Volkszählung 1991 mini|Gebiete der „Republik Serbische Krajina“ mini|Die Grenze zwischen Kroatien und Serbien mini|Die Bucht von Kotor

Der Zerfall Jugoslawiens

Nach der Unabhängigkeitserklärung von Kroatien und Slowenien begann im September 1991 unter der Führung von Peter Carrington in Den Haag die Jugoslawien-Friedenskonferenz. Das von der Europäischen Gemeinschaft eingesetzte Schiedskomitee unter der Leitung des einstigen französischen Justizministers Robert Badinter lieferte in den folgenden Monaten mehrere Rechtsgutachten zur völkerrechtlichen Lage in den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens. Am 7. Dezember 1991 erklärte die Badinter-Kommission (serb./kroat./bosn. Badinterova komisija), dass es sich bei den Vorgängen „nicht um Abspaltung, sondern um einen Zerfall“ des ehemaligen Jugoslawien handele. Diese Definition wurde daraufhin in allen völkerrechtlichen Dokumenten verwendet. Die Grenzen der ehemaligen Teilrepubliken wurden beibehalten und gemäß dem völkerrechtlichen Prinzip uti juris possidetis (deutsch was ihr besitzt, das sollt ihr besitzen) zu nationalen Grenzen erklärt.Die Gutachten der EG-Schiedskommission („Badinter-Kommission“) (englisch)Net.hr. Slovenski zahtjev je nemoguć (4. Januar 2009)

Ein Teil der serbischen nationalen Minderheit rief in Teilen Kroatiens, in denen sie die Mehrheit stellte,ICTY-Anklage gegen Slobodan Milošević, Absatz 69 (PDF; 3,3 MB) die Republik Serbische Krajina (RSK) aus, die fast ein Drittel des kroatischen Staatsterritoriums umfasste. Nahezu alle Nicht-Serben flohen daraufhin aus diesem Gebiet oder wurden vertrieben.Vgl. Amnesty International, Torture and Deliberate and Arbitrary Killings in War Zones, New York 1991; Hannes Grandits/Christian Promitzer, "Former Comrades" at War. Historical Perspectives on "Ethnic Cleansing" in Croatia, in: Joel M. Halpern/David A. Kideckel (eds.), Neighbors at War. Anthropological Perspectives on Yugoslav Ethnicity, Culture and History, University Park, PA 2000, S. 125 ff. Der größte Teil der RSK wurde 1995 mit militärischer Gewalt (Operationen Bljesak und Oluja) schließlich reintegriert, während die restlichen Gebiete in Ostslawonien nach dem Abkommen von Erdut zunächst unter eine UN-Übergangsverwaltung (UNTAES-Mission) gestellt und erst 1998 vollständig in den kroatischen Staat eingegliedert wurden.

Landgrenzen Die Grenze zwischen Kroatien und Serbien Der Grenzverlauf zwischen Serbien und Kroatien entlang der Donau ist bis heute umstritten. Während Serbien sich für eine Abgrenzung entlang der Mitte des Flusses einsetzt, wie an der ungarisch-slowakischen, serbisch-rumänischen oder rumänisch-bulgarischen Grenze, beansprucht Kroatien die Grenzen auf Basis ehemaliger Katastergemeinden, wodurch 11.500 Hektar Land an Kroatien entfiele und 900 Hektar Land an Serbien. Dem Grenzverlauf auf Basis von Katastergemeinden zufolge und laut Badinter-Kommission gehören einige kleine, aber sehr fruchtbare Gebiete jenseits der Donau zu Kroatien.

Da die Donau in den letzten Jahrhunderten ihren Lauf um einige Kilometer änderte, verlief die Grenze nicht immer in der Mitte des Flusses, sondern entlang von Altarmen der Donau, oder es entstanden Flussinseln, welche zwar ins serbische Territorium hineinragten, aber zu Kroatien gehörten. Im Abkommen von Erdut, das von der kroatischen Regierung und einer serbischen Delegation 1998 unterzeichnet wurde, wurde Ostslawonien, das unter der Kontrolle serbischer Aufständischer war, wieder der kroatischen Verwaltung unterstellt. Damals wurde der Grenzverlauf vorläufig als der Mittellauf der Donau definiert. Daher übernahmen serbisch-montenegrinische Streitkräfte die Kontrolle über die umstrittenen Donauinseln (darunter die Šarengradska Ada und die Vukovarska Ada), die sich an der serbischen Flussseite befinden.

Auch nach diesem Abkommen kam es vereinzelt zu Zwischenfällen von Kroaten mit serbischen Militär-Patrouillenbooten auf der Donau. Mittlerweile übernahmen serbische Polizeikräfte den Grenzschutz. Die Gesamtfläche der umstrittenen Gebiete, die heute unter serbischer Verwaltung stehen, beträgt 115 km².

Die Grenze zwischen Kroatien und Montenegro Den südlichsten Punkt Kroatiens stellt die Halbinsel Prevlaka links vom Eingang der Bucht dar. Unmittelbar angrenzend liegt die Bucht von Kotor, die nun in Montenegro liegt. An der Bucht von Kotor lebt seit Jahrhunderten eine kroatische Minderheit. Montenegro war nach dem Krieg zunächst Teil des seinerzeit „Restjugoslawien“ genannten Staates Serbien und Montenegro. Die Halbinsel Prevlaka war lange Zeit umstritten, da von diesem Punkt aus die gesamte Einfahrt in die Bucht von Kotor kontrolliert werden kann. Nahezu die gesamte Militärflotte der ehemaligen Jugoslawischen Volksarmee (JNA) war in Montenegro stationiert. Die zentrale Verwaltung für Montenegro befand sich in Belgrad, weshalb eine Problemlösung lange Zeit in Frage stand. Serbien–Montenegro akzeptierte später, dass die Halbinsel Prevlaka zu Kroatien gehört. 1996–2002 wurde hier sogar eine eigenständige UN-Mission geführt, die United Nations Mission of Observers in Prevlaka (UNMOP).United Nations Mission of Observers in Prevlaka (UNMOP), auf un.org (Materialien zur Mission).

Allerdings gibt es nach wie vor Uneinigkeit bezüglich der zugehörigen Grenze in der Adria, insbesondere in Hinblick auf vermutete Erdöl- und Erdgasvorkommen in diesem Bereich.Dusica Tomovic: Montenegro, Croatia, Spat Over Adriatic Oil Probes. Auf: balkaninsight.com, 4. November 2014.

Die Grenze zwischen Bosnien und Herzegowina und Montenegro Unweit der Halbinsel Prevlaka befindet sich im vorderen Teil der Bucht von Kotor das Gebiet der (früheren) Gemeinde Sutorina, das bis 1946 zu Bosnien und Herzegowina gehörte und damit neben Neum einen zweiten Zugang des Landes zum Meer darstellte. Zu dem 75 Quadratkilometer großen Gebiet gehört auch der Ort Igalo und das Massiv der Bjelotina; es hat einen 9,3 Kilometer langen Küstenstreifen. In einer Vereinbarung der damaligen Ministerpräsidenten beider jugoslawischer Teilrepubliken wurde das Gebiet 1947 Montenegro zugeschlagen.Bosnische Ansprüche auf die Bucht von Kotor. Reportage, Adelheid Wölfl, in: der Standard online, 30. Januar 2015 Dieser Ort hatte früher als Korridor zur Herzegowina gehört, o. n. A. (pdf, ddomusic.com, aufgerufen am 25. April 2013). Nach dem Zerfall Jugoslawiens gab es von bosnischer Seite wiederholt Forderungen, das betreffende Gebiet an Bosnien und Herzegowina zurückzugeben. Im zweiten Halbjahr 2014 wurde eine Arbeitsgruppe beider Staaten mit dem Ziel eingerichtet, eine Lösung in dieser Streitfrage herbeizuführen.Crna Gora: Završeno razgraničenje s BiH. Auf: Al Jazeera Balkans, 25. Dezember 2014.Elvira M. Jukix: Bosnia-Montenegro Border Row Heats up. Auf: balkaninsight.com, 22. Januar 2015. Im Herbst 2014 brachte der bosnische Abgeordnete Denis Bećirović von der oppositionellen SDP einen Antrag im Parlament von Bosnien und Herzegowina ein, nach dem das Gebiet formal Bosnien und Herzegowina gehören sollte und Montenegro nur ein fortwährendes Nutzungsrecht eingeräumt worden wäre. Dieser Antrag wurde am 14. Mai 2015 von einer Mehrheit im Parlament abgelehnt. Die Regierungen beider Länder betrachten die Angelegenheit damit als abgeschlossen.Elvira M. Jukic, Dusica Tomovic: Bosnia, Montenegro End Dispute Over Borders. Auf: balkaninsight.com, 15. Mai 2015. Am 24. August 2015 unterzeichneten dann – im Zuge der Westbalkankonferenz in Wien – der Präsident Montenegros, Filip Vujanović, und der Vorsitzende des Staatspräsidiums Bosnien-Herzegowinas, Dragan Čović, einen endgültigen Grenzvertrag zwischen den beiden Staaten.Grenzvertrag Montenegro-Bosnien in Wien unterzeichnet. In: Salzburger Nachrichten online, 26. August 2015, aufgerufen am 1. September 2015.Westbalkan-Konferenz – Grenzabkommen zwischen Bosnien und Montenegro. In: Tiroler Tageszeitung online, 23. August 2015.

Die Grenze zwischen Kroatien und Bosnien-Herzegowina

mini|links|Der Zugang Bosnien-Herzegowinas zum Adriatischen Meer Die längste Grenze innerhalb des ehemaligen Staatenbundes Jugoslawien stellt die Grenze zwischen Kroatien und Bosnien und Herzegowina dar. Bei der Ortschaft Neum in Süd-Dalmatien wird das kroatische Staatsgebiet durch einen rund acht Kilometer breiten herzegowinischen Küstenabschnitt durchtrennt. Zur Lösung des Problems wurde 2007 mit den Bauarbeiten an der Pelješac-Brücke begonnen, mit der die beiden kroatischen Landesteile verbunden werden und das bosnisch-herzegowinische Staatsgebiet umgangen werden sollte. Nachdem die Bauarbeiten 2012 vorerst eingestellt worden waren, wurden diese am 30. Juli 2018 fortgesetzt. Die Brücke wurde im Juli 2022 für den Verkehr freigegeben.

mini|links|Die zu Kroatien gehörende Halbinsel Pelješac und die Bucht von Neum Ein Teil der Grenze entlang des Flusses Una bei Martin Brod und einige Dörfer am Fuße des Berges Plješevica gehören katasteramtlich zu Kroatien, während hingegen andere zu Bosnien und Herzegowina gehören. Dies führt zu zahlreichen Grenzüberschreitungen entlang des Tals und behindert die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region. Die Bahnverbindung Zagreb-Bihać-Split ist aus diesen Gründen immer noch ohne Personenverkehr. Die Straße von Karlovac über Bihać nach Knin, die Teil der Europastraße E 71 ist, wird immer weniger befahren, da Kroatien eine neue Autobahn westlich von dieser Route errichtete.

Die Grenzziehung an der Una zwischen den Orten Hrvatska Kostajnica (Kroatien) und Kostajnica (Bosnien und Herzegowina) wird besonders von der kroatischen Seite nicht als eine endgültige Lösung betrachtet. Zu Zeiten der österreichisch-ungarischen Monarchie gehörten beide Teile zu einer Stadt (Kostajnica). Eine Flussinsel zwischen diesen beiden Städten gehört katasteramtlich zu Kroatien, steht aber unter bosnischer Kontrolle. Beide Staaten einigten sich auf die Errichtung einer internationalen Grenzübergangsstelle auf der besagten Insel.

Ein weiteres sehr bedeutendes Problem wird für Kroatien die Sicherung der langen EU-Außengrenze sein. Hier verläuft auch eine der wichtigsten Drogenrouten nach Europa („Balkanroute“). Kroatien wird sich allerdings auch für die Interessen der Kroaten einsetzen, welche auf der anderen Seite der Grenze, in der Herzegowina und in Bosnien leben.

Von großer Bedeutung wird auch die Frage der Doppelstaatsbürgerschaft für die Kroaten in Bosnien und Herzegowina sein. Diese sind aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage zu einer Doppelstaatsbürgerschaft berechtigt, ohne Rücksicht auf deren Aufenthaltsort. Nicht-Kroaten können indessen nur die kroatische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie länger als fünf Jahre in Kroatien gelebt haben.

Die Grenze zwischen Slowenien und Kroatien mini|Österreich und Ungarn mit Cisleithanien (rot), Transleithanien (grün) und Bosnien-Herzegowina (gelb). Verlauf der Mur