Der Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-MitgliedstaatenOffizielle Website des EDA, abgerufen am 14. März 2022. – auch kurz Schweizer Beitrag ()Schweizer Beitrag im Kurzporträt auf eda.admin.ch, abgerufen am 14. März 2022. genannt, inoffiziell auch Kohäsionsbeitrag oder (journalistisch, in diesem Sinn aber falsch) Kohäsionsmilliarde – bezeichnet als ein Oberbegriff die von der Schweiz autonom geleisteten Finanzbeiträge an bestimmte Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Diese Finanzbeiträge waren mit der EU im Gegenzug für einen weitgehenden Zugang zum Binnenmarkt der EU vereinbart.
Allgemeine Beschreibung Hinter diesem, vom Eidgenössischen Department für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gewählten Begriff, verbergen sich bisher zwei Zahlungen:
1. Der Schweizer Erweiterungsbeitrag () oder Erster Schweizer Beitrag, offiziell Finanzieller Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in einer erweiterten Union,.Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten 2012, abgerufen am 12. März 2022. bezeichnet einen Betrag in Schweizer Franken (CHF), welchen die Schweiz gemäss Bundesratsbeschluss vom 31. März 2004 sowie durch Beschluss des Nationalrats und Ständerats vom 24. März 2006 bereit ist, zunächst an die zehn neuen Staaten der EU (Beitritt per 1. Mai 2004) zukommen zu lassen. Es wurde beschlossen, dass über zehn Jahre der sogenannten Auszahlungsperiode jährlich im Schnitt 100 Millionen Schweizer Franken ausbezahlt werden sollen. Projekte und Programme können während der ersten fünf Jahre der sogenannten Verpflichtungsperiode im Partnerland beantragt werden. Da Bulgarien, Rumänien und Kroatien, drei weitere ehemals sozialistischen Staaten, mit der „Sechsten Erweiterung“ 2007 und „Siebten Erweiterung“ 2013 der EU beigetreten sind, wurde die Förderung auf diesen Staaten ausgedehnt. eda.admin.ch
Zahlungspause: Von Dezember 2019 bis September 2021 wurden die weiteren geplanten Auszahlungen durch die Schweiz suspendiert, um politischen Druck auf die EU auszuüben.
2. Zweiter Schweizer Beitrag, offiziell Finanzieller Beitrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft an ausgewählte Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU sowie zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration,BBl 2018 6665 Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU sowie zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der MigrationBBl 2021 1921 Botschaft zur Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration), abgerufen am 12. März 2022. soll auf 1'302 Millionen Franken festgelegt werden; d. h. über 10 Jahre durchschnittlich 130 Millionen Franken pro Jahr. 1'102 Millionen Franken sind zugunsten der EU-13-Länder zur Stärkung der Kohäsion unter anderem mit dem neuen Schwerpunktbereich Berufsbildung vorgesehen. 200 Millionen Franken sollen für Massnahmen im Bereich Migration eingesetzt werden und zwar auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13, die von Migrationsbewegungen besonders stark betroffen sind. Die Schweiz will mit ihrer Expertise zur Verminderung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten in den betreffenden EU-Mitgliedstaaten und innerhalb der EU beitragen, die Perspektiven von Jugendlichen verbessern und einen Beitrag zur Bewältigung der Migrationsbewegungen leisten. Entsprechend den Prioritäten der Partnerländer können die Mittel auch in weiteren Bereichen wie Umwelt- und Klimaschutz, Förderung der Zivilgesellschaft, Forschungszusammenarbeit, Gesundheit und Sozialwesen, Privatsektorförderung sowie Sicherheit eingesetzt werden. Die für den zweiten Beitrag veranschlagten Mittel sollten ursprünglich in den Finanzplan 2020–2022 überführt werden.Eröffnung der Vernehmlassung für einen zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten, abgerufen am 12. März 2022. Schweizerische Ostzusammenarbeit Transitionshilfe Schweizer Beitrag in Mrd. CHF in Mrd. CHF 1990–2006 3,45 2007–2011 0,73 2007–2017 1,3 Erweiterungsbeitrag zur EU-Erweiterung Hintergrund Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung ging es auch um den Beitrag der Schweiz zu den finanziellen Lasten. Dazu wurde über einen Erweiterungsbeitrag beraten und auch entschieden: Der Erweiterungsbeitrag sollte nicht in den Kohäsionsfonds der EU fliessen, die Schweiz wollte selbst entscheiden (und dies wurde letztlich auch so vereinbart), welche Projekte oder Programme unterstützt werden. Es sollten keine zusätzlichen Steuermittel aufgewendet werden, da sie aus den beteiligten Departementen (EVD und EDA) hätten erbracht werden müssen. Der Erweiterungsbeitrag ersetzte teilweise die bisherige Schweizer Osthilfe – die Transitionshilfe der Ostzusammenarbeit – im Umfang von 1.2 Milliarden Schweizer Franken, da diese in den Ländern Bulgarien, Rumänien und Russland „gute Früchte getragen hat und nun beendet werden kann“. Letztlich akzeptierte die EU diesen autonomen Beitrag der Schweiz.
Mit dem Erweiterungsbeitrag wollte sich die Schweiz damit am „Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU“ beteiligen. Empfänger waren die 13 Staaten, die seit dem 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind – die ehemals kommunistischen Länder Mittel- und Südosteuropas (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Kroatien) und des Baltikums (die ehemaligen Sowjetrepubliken Estland, Lettland, Litauen) sowie – zusätzlich zu den genannten Staaten des 1989 (9. November – Mauerfall in Berlin) bis 1991 (26. Dezember – Auflösung der Sowjetunion) zerfallenen Ostblocks – die beiden Inselrepubliken Malta und Zypern. Trotz erfolgreichem Systemwandel wiesen die bis zur Wende 1989–1991 sozialistischen Länder des europäischen Ostens in manchen Belangen noch immer einen erheblichen Rückstand auf die westeuropäischen Staaten auf. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen der neuen Mitgliedstaaten war nur etwa halb so gross wie der EU-Durchschnitt.
Rechtliche Grundlage für den Erweiterungsbeitrag bildeten schliesslich: das unverbindliche Memorandum of Understanding (Schweiz-EU) vom 27. Februar 2006 über einen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union, mit Addenda vom 25. Juni 2008 (Bulgarien und Rumänien) und vom 2. Mai 2014 (Kroatien)Memorandum of Understanding MoU (politische Absichtserklärung) über den schweizerischen Erweiterungsbeitrag, mit Addenda das Bundesgesetz Ostzusammenarbeit – Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas vom 24. März 2006 – das am 26. November 2006 vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissen wurde, sowie die bilateralen Rahmenabkommen mit den EU-13 (ursprünglich EU-10).
Die Schweiz beschloss damals eine Milliarde Schweizer Franken verteilt über eine Auszahlungsperiode von zehn Jahren für Projekte in den gemäss damaligem Stand zehn neuen EU-Ländern (EU-10) zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung sollte in enger Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten, die die Anträge entgegennehmen erfolgen und begann im Laufe des Jahres 2008.
In den damaligen Verhandlungen mit der EU über den von ihr sogenannten „Kohäsionsbeitrag der Schweiz“ hat sich die Schweiz dagegengestellt, das Bankgeheimnis bei dieser Gelegenheit in Frage zu stellen. Der potentielle Streitpunkt „Bankgeheimnis“ wurde indessen durch die inzwischen erfolgte Entwicklung auf politischer Ebene gegenstandslos.
Referendum In der Schweiz wurde heftig um diesen Beitrag gestritten. Die Rechte pochte darauf, dass in den bilateralen Verträgen nichts von einem finanziellen Beitrag steht und hat Angst vor einer zu grossen Belastung der Bundeskasse, auch weil sie weitere Forderungen der EU fürchtet. Die Linke störte sich vor allem an der Tatsache, dass der Betrag auf Kosten der Entwicklungshilfe bereitgestellt wird.
Die konservative SVP sowie die AUNS haben gegen das Osthilfegesetz (Bundesgesetz Ost, Bundesgesetz Osthilfe) das Referendum ergriffen. Das Schweizer Stimmvolk hat am 26. November 2006 mit einer Mehrheit von 53,4 % das Osthilfegesetz angenommen.
Ausdehnung des Erweiterungsbeitrags auf neue EU-Mitgliedsländer ab 2007 Neumitglieder Rumänien und Bulgarien (seit 2007; EU-12) Anfang Februar 2007 ersuchte die EU-Kommission die Schweiz, die Osthilfe auch auf die beiden neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien (Beitritt per 1. Januar 2007) auszudehnen. Gemäss EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner ginge es um ungefähr 300 Millionen Schweizer Franken über den Zeitraum von 10 Jahren.
In den vergangenen Jahren hat die Schweiz Bulgarien und Rumänien mit jährlich rund 25 Millionen Franken unterstützt. Diese Transitionshilfe lief mit deren EU-Beitritt Anfang 2007 aus, wird jedoch in anderen Länder fortgesetzt.
Neumitglied Kroatien (seit 2013; EU-13) Mit dem am 1. Juli 2013 erfolgten Beitritt Kroatiens als 28. Mitglied der Union hat sich der Kreis der vom Erweiterungsbeitrag begünstigten Länder des Ostens und des Südens abermals, aber vermutlich für absehbare Zeit zum letzten Mal erweitert. Am 30. Juni 2015 haben die Schweiz und Kroatien das bilaterale Rahmenabkommen unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Umsetzung des Schweizer Erweiterungsbeitrags an Kroatien. Bis zum 31. Mai 2017 werden die gesamten Mittel (45 Mio. CHF) definitiv für die ausgewählten Projekte verpflichtet. Die Projekte müssen bis Mitte Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Abwicklung Die Finanzierung war 2008 angelaufen, dabei sehen DEZA / SECO den folgenden Ablauf vor (Quelle: „Grundsätze der Zusammenarbeit“, DEZA / SECO, März 2007): Projekt- und Programmvorschläge nehmen DEZA / SECO nur von der National Coordination Unit (NCU) entgegen DEZA / SECO bewilligen die Finanzierung von Projekten / Programmen Ungebundenheit des Schweizer Beitrags an die erweiterte EU Vergabe von Aufträgen entsprechend WTO- / EU-Regeln durch die Partnerinstitutionen Delegation der Zahlungsabwicklung an die Partnerstaaten Monitoring / Steuerung / Evaluation sind von zentraler Bedeutung
Erwartete Probleme Umstritten war und ist noch immer die teilweise Delegation von Aufgaben an Partnerstaaten (deren NROs eingeschlossen), da diese bei weitem noch nicht frei von Korruption sind.
Beteiligung des Privatsektors Die aktive Beteiligung des Privatsektors, wie auch diejenige anderer zivilgesellschaftlicher Akteure soll gefördert werden, um die Weiterentwicklung der im Aufbau befindlichen Zivilgesellschaft zu unterstützen.
Thematische Felder (Quellen: „Grundsätze der Zusammenarbeit“, DEZA / SECO, März 2007 & 06.100 Botschaft über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union vom 15. Dezember 2006)
Sicherheit, Stabilität und Unterstützung der Reformen Ausbau der Verwaltungskapazitäten auf regionaler und kommunaler Ebene Massnahmen zur Sicherung der Grenzen Verbesserung der Bearbeitung von Einwanderungs- und Asylangelegenheiten Zugang zu Informationssystemen im Bereich des Sicherheitsrechts und Verbesserung der Sicherheit auf rechtlicher Ebene Modernisierung des Justizwesens Ausbau der Institutionen und der Kapazitäten für die Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens nukleare Sicherheit Verhütung und Bewältigung von Naturkatastrophen regionale Entwicklungsinitiativen in Randgebieten oder benachteiligten Regionen
Umwelt und Infrastruktur Sanierung und Modernisierung der Basisinfrastruktur (Energieeffizienz, Trinkwasser, Abwasser, Abfallbeseitigung, öffentlicher Verkehr) Verbesserung der Umweltbedingungen, Verringerung des Schadstoffausstosses, Entwicklung und Durchsetzung von Standards und Normen im Bereich der Umweltüberwachung Entsorgung giftiger Abfälle und Sanierung verseuchter Industriegelände