Direktor und Professor ist eine Amtsbezeichnung in Deutschland für Spitzenbeamte, denen bei Forschungseinrichtungen oder Behörden mit eigenem Forschungsbereich überwiegend wissenschaftliche Forschungsaufgaben obliegen. Sie sind in die Besoldungsgruppen B 1 bis 3 der Besoldungsordnung B eingruppiert. Behördenleiter erhalten eine Zulage. Die Bezeichnung ist ebenso wie die Berufsbezeichnung „Professor“ kein akademischer Grad und auch kein Titel. Beamte führen nach Beendigung des Dienstes die Bezeichnung „Direktor und Professor a. D.“ und nicht, wie landesrechtlich für pensionierte Hochschullehrer größtenteils vorgesehen, die Bezeichnung „Professor em.“. Gleiches gilt für die Amtsbezeichnung „Museumsdirektor und Professor“, die es bundesrechtlich in der Besoldungsgruppe A 16 und landesrechtlich auch noch in höheren Besoldungsgruppe als Leiter von Museen oder Abteilungen in Museen gibt.

Ferner gibt es die Bezeichnung Direktor und Professor noch mit Behördenzusätzen (z. B. „Direktor und Professor der Bundesanstalt für Wasserbau“ oder „Direktor und Professor beim Umweltbundesamt“). Bei Behördenleitern lautet die Bezeichnung zum Teil „Präsident und Professor“ (z. B. „Präsident und Professor der Bundesanstalt für Straßenwesen“). Diese sind dann in höheren Besoldungsgruppen eingestuft.

Merkmale zur Einstufung laut Bundesbesoldungsordnung Besoldungsgruppe B 1 Direktor und Professor

Besoldungsgruppe B 2 Direktor und Professor als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (soweit die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist) bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer Abteilung, eines Fachbereichs, eines Instituts sowie einer großen oder bedeutenden Gruppe (Unterabteilung) oder eines großen oder bedeutenden Laboratoriums, soweit sein Leiter nicht einem Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiter unmittelbar unterstellt ist

Besoldungsgruppe B 3 Direktor und Professor als Leiter einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (soweit die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist) bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder in einem wissenschaftlichen Forschungsbereich als Leiter einer großen Abteilung, eines großen Fachbereichs oder eines großen Instituts

Behörden, bei denen Direktoren und Professoren tätig sein dürfen Die nachfolgende Aufstellung bezieht sich auf die Beamten, welche eine Amtsbezeichnung der obigen Besoldungsgruppe führen, aber keine Behördenleiter sind. Behördenleiter können auch bei anderen Behörden eine solche Amtsbezeichnung verliehen bekommen.

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Baden-Württemberg Staatliche Materialprüfungsanstalt Stuttgart Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Landesinstitut für Schulentwicklung Baden-Württemberg

Niedersachsen Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung, Braunschweig Naturhistorisches Museum, Braunschweig

Schleswig-Holstein Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel Kategorie:Amtsbezeichnung (Deutschland)