Der Armutsstreit war ein Konflikt im mittelalterlichen Franziskanerorden um den richtigen Umgang mit dem vom Ordensstifter hinterlassenen Armutsideal. Teile des Ordens wurden im Zuge dieser Auseinandersetzung, welche den Orden lange Zeit zu spalten drohte, der Häresie bezichtigt. Durch die Instrumentalisierung der Auseinandersetzung im kirchenpolitischen Kampf Ludwigs des Bayern mit der avignonensischen Kurie erhielt der Streit um die evangelische Armut kurzzeitig eine für das Papsttum gefährliche politische Sprengkraft. Im 15. Jahrhundert führten die Gegensätze in der Beachtung des Armutsideals zur Teilung des Ordens in Observanten und Konventualen.

Franz von Assisi und die franziskanische Ordensregel

Schon zu Lebzeiten des Franz von Assisi zeichnete sich ein Konflikt zwischen dem Ideal des Franziskus, welches wesentlich von der Aussendungsrede Jesu (Matthäus 10) inspiriert war, und den Anforderungen an die Organisation eines stetig wachsenden Ordens ab. Franziskus hatte die mündliche Bestätigung seiner ursprünglichen Ordensregel direkt von Papst Innozenz III. erhalten.

Der Franziskanerorden erlebte zu Lebzeiten des heiligen Franziskus ein stürmisches Wachstum und entwickelte sich schnell weit über die ursprüngliche Gemeinschaft von Wanderpredigern hinaus. Die daraus entstehenden organisatorischen Anforderungen machten eine Ordensregel notwendig. Es wurden mehrere Anläufe unternommen, um dem Orden eine schriftlich fixierte Regel zu geben. Dabei wehrte sich Franziskus gegen alle Versuche, seine ursprünglichen Ideale zu verändern. Letztlich war er jedoch dazu gezwungen, Kompromisse einzugehen. In seinem Testament verpflichtete Franziskus den von ihm gestifteten Orden noch einmal ausdrücklich auf das Ideal der evangelischen Armut.

Das Armutsideal als juristische Fiktion Das Papsttum versuchte durch mildere Regelauslegungen und Privilegien den Orden in seiner Entwicklung zu fördern und die Ordensregel an die organisatorischen Erfordernisse einer großen Ordensgemeinschaft anzupassen. Papst Gregor IX. hatte in seiner Bulle Quo elongati vom 28. September 1230 dem Testament des Franziskus die Rechtsverbindlichkeit abgesprochen, um den Kreisen im Orden entgegenzukommen, die das Armutsideal zugunsten des Wachstums des Ordens verändern wollten. Ein Jahr später, am 21. August 1231, stellte er mit der Bulle Nimis iniqua den Franziskanerorden unter die Jurisdiktion des Heiligen Stuhls. Im Jahr 1245 wurde mit der Bulle Ordinem vestrum sowohl das bewegliche, wie auch das unbewegliche Gut des Ordens durch Papst Innozenz IV. zum Eigentum der römischen Kirche erklärt. Die Einhaltung des Armutsideals sollte in der Folge grundsätzlich durch eine Konstruktion sichergestellt werden. Kern hierbei war, dass der Orden durch die Einschaltung Dritter zur Vermögensverwaltung vom Eigentum und besonders von vor Gericht einklagbaren Besitzrechten (usus iuris) befreit bleiben sollte. Dies führte aber zu dem Vorwurf, die franziskanische Armut sei lediglich eine juristische Fiktion. In der Realität konnten die Brüder in den Stadtkonventen die besseren wirtschaftlichen Möglichkeiten, besonders seit dem wirtschaftlichen Aufschwung seit der Mitte des 13. Jahrhunderts nutzen. Die Brüder lebten zwar juristisch im Status eigentumsloser Bettler, doch ihre Lebensbedingungen näherten sich denen der bürgerlichen Mittelschicht an. Allerdings durften sie nur Schenkungen annehmen, was nicht einem eigentlichen Erwerb gleichkam.Lexikon des Mittelalters (gedruckte Fassung), 9 Bände, Lexma München; Artikel Bettelorden Und das ganze stieß auf den entschiedenen Widerstand der Spiritualen, wie die Ausführungen weiter unten hier darlegen. Die so entstandene Praxis führte bis zum Antritt des Generalministers Johannes Bonaventura dazu, dass die Konventualen innerhalb des Ordens zunehmend verweltlichten und immer mehr in Konkurrenz zur Pfarrgeistlichkeit gerieten.

Die Parteien im Franziskanerorden

Im Orden selbst gab es noch Gruppierungen von alten Weggefährten des Ordensstifters. Diese Zelanti, später auch Spiritualen genannt, gaben die Ideale Franziskus in Form von mündlicher Überlieferung weiter und beachteten das Armutsideal in eigenen Einsiedeleien. Sie wurden durch den gewählten Generalminister des Ordens Johannes von Parma repräsentiert, der nach zehn Jahren im Amt 1257 durch den Papst zur Abdankung gezwungen wurde. Die Zelanti befanden sich im Gegensatz zu den Relaxati, später auch Konventualen genannt, die eine gemäßigtere Haltung im Einklang mit den päpstlichen Regelauslegungen einnahmen oder sich offen des Armutsideals entledigen wollten, durch Erlangung kirchlicher Würde oder mithilfe reicher Gönner. Gerade solche Brüder erreichten in Orden und Kirche oft führenden Einfluss, zum Beispiel Elias von Cortona, Sixtus IV. und Sixtus V.

Die Bulle „Exiit qui seminat“

Bonaventura von Bagnoregio wird auch als zweiter Ordensstifter betrachtet. Zur Zeit seines Amtsantritts als Ordensgeneral im Jahr 1257 steckte der gesamte Orden in einer tiefen Krise. Zwar war sein Vorgänger Johannes von Parma vom Papst mit wichtigen Aufgaben betraut worden, doch in der Auslegung der Ordensregel lehnte dieser sogar eine päpstliche Interpretation ab. Dem gegenüber stand Kritik seitens der Pfarrgeistlichkeit (Universitätstreit). Dem Bettelorden wurde die Einmischung in Zuständigkeiten der Pfarrgeistlichkeit und ihren Niederlassungen in den Städten der Abfall vom Armutsideal vorgeworfen. Bonaventura versuchte diesen Anschuldigungen zu begegnen, indem er den Orden wieder zum eigentlichen Armutsideal zurückzuführen und dieses durch strengere Disziplin zu überwachen suchte.

Zur Einhaltung des Armutsideals wurde den Franziskanern von Papst Nikolaus III., dem Protektor des Ordens, durch die Bulle „Exiit qui seminat“ eine Verpflichtung zur Beobachtung der Armutsregel auferlegt. Der Papst erklärte in dieser Bulle den Glaubenssatz von der evangelischen Armut zur unumstößlichen Wahrheit und verbot kategorisch jedwede Auslegung oder Diskussion hierüber. Der Papst machte hierin Unterscheidungen zwischen dem juristischen Gebrauchsrecht „usus iuris“ und dem Gebrauchsrecht „usus facti“. Die Brüder hatten demnach keinen rechtlichen Anspruch auf irgendwelche Güter. Ihnen verblieb lediglich das Gebrauchsrecht, welches in Form des „usus moderatus“ benutzt werden sollte. Die Bulle sollte Streitigkeiten beilegen. Doch die Spiritualen waren damit unzufrieden, da selbst dieses gemilderte Armutsideal vielfach nicht eingehalten wurde. Die Spiritualen wiederum gerieten unter den Druck der Konventualen. Diese wollten eine einheitliche von allen Ordensangehörigen zu teilende Auffassung des Armutsideals durchsetzen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen griffen sie auf Disziplinarmaßnahmen gegen die Spiritualen zurück. Dieses Vorgehen führte zu einem weiteren Widerstand der Spiritualen. Im Zusammenhang mit der Bulle „Exiit qui seminat“ wurden Stimmen laut, die offen bezweifelten, dass das Papsttum überhaupt dazu in der Lage sei, die mit den Evangelien gleichgesetzten Regeln des heiligen Franziskus durch Auslegungen zu interpretieren. Wegen solcher Fragestellungen wurde eine Gruppe von Eremiten um den Chronisten Angelus Clarenus von den Konventualen aufgrund ihrer Haltung, wonach man sich ungerechten Befehlen nicht unterwerfen müsse, stark bedrängt. Die Konventualen gingen gegen die Brüder mit schweren Kirchenstrafen vor und kerkerten sie jahrelang ein. Die Ordensleitung selbst kam den Eremiten entgegen, indem sie sie befreite und auf eine Mission nach Armenien schickte. Doch die Fronten waren verhärtet. In einigen Gegenden Italiens wurde zu jener Zeit das Testament des Franziskus öffentlich verbrannt, in einem Fall sogar auf dem Kopf eines Asketen.

Nach der Rückkehr der Brüder um Angelus Clarenus aus Armenien wurden diese weiterhin im Orden kritisiert. Zeitgleich erwuchs mit dem südfranzösischen Lektor Petrus Johannis Olivi eine stark spiritual geprägte Richtung, die zurück zum eigentlichen Ideal des Ordensstifters drängte. Olivi favorisierte den „usus pauper“ (armen Gebrauch) und erklärte alles andere zur Todsünde, wurde aber im Gegenzug selbst als Häretiker angefeindet. Seine Lehren erhielten Gefährlichkeit durch eine Vermengung mit den Schriften des Abtes Joachim von Fiore. Olivis Lehren fanden insbesondere bei den Laienbrüdern der Drittordensregel in der südfranzösischen Provence regen Anklang, wo sich Armutsfanatismus und joachimitische Lehren zu einer gefährlichen Mischung vermengten.

Die Päpste Cölestin V. und Bonifaz VIII.

Im Jahr 1294 kam es zu der Wahl des Einsiedlers Peter von Murrone zum Papst Cölestin V., dieser wurde von Teilen des Spiritualenflügels mit dem Engelspapst aus den Schriften Joachims von Fiore identifiziert. Cölestin V. nahm die Gruppe um Angelus Clarenus aus dem franziskanischen Ordensverband heraus und gewährte ihr die Erlaubnis, ihr Ideal zu betrachten. Nach sechs Monaten verzichtete Cölestin V. aber plötzlich auf das Papstamt, da ihm die Last zu schwer war. Ihm folgte Bonifaz VIII. Dieser widerrief alle Erlasse und Privilegien seines Vorgängers und ging gegen die Spiritualen im Orden vor. Die Gruppe um Angelus Clarenus wurde exkommuniziert und musste nach Griechenland fliehen. Bonifaz VIII. übte in dieser Angelegenheit jedoch einen erheblichen Druck auf den Patriarchen von Konstantinopel aus, so dass die Eremiten nach Italien zurückkehren mussten.

Der Druck durch Bonifaz VIII. führte zu einer Radikalisierung. Die Spiritualen wehrten sich gegen ihn mit dem Argument, die Abdankung Cölestin V. sei nichtig und Päpste wie Gregor IX. und Nikolaus III. seien Häretiker, da sie sich angemaßt hätten, die Regel des hl. Franziskus zu interpretieren. Der Wortführer dieser Richtung aus der Toskana war Ubertino di Casale, ein Mitarbeiter und Schüler von Petrus Johannes Olivis. Die toskanische Gruppierung reagierte unter dem Druck der Verfolgungen seitens der Konventualen mit Aufsässigkeiten und Gewalttaten. Schließlich wurden ihre Mitglieder dazu gezwungen, ihre Konvente zu verlassen. Sie sammelten sich unter dem Schutz von sympathisierenden Adligen in Sizilien und bildeten den Kern der dortigen Fraticellen.

Der praktische Armutsstreit

Mit dem Pontifikat Clemens V. änderte sich die Lage, und die Spiritualen erhielten prominente adlige Fürsprecher. Papst Clemens V. ließ auf dem Konzil von Vienne eine offizielle Untersuchung durchführen, bei der auch Ubertino di Casale seine Argumente vortragen konnte. Hierbei wurden die Rechtgläubigkeit Olivis und die Beobachtung der Ordensregel erörtert. Der Papst versuchte die Einheit des Ordens zu bewahren und nahm die Spiritualen unter seinen Schutz. Verweltlichte Ordensprovinzen wurden streng zur Einhaltung des Armutsideals ermahnt. Doch die Hoffnung von Clemens, eine Spaltung des Ordens zu verhindern, war nicht von langer Dauer. Die Kluft im Orden zwischen den Konventualen, welche in großen Konventen mit eigenen Studien nach den päpstlichen Regelauslegungen ihr Ideal auslebten und den Spiritualen, die zur Beobachtung des ursprünglichen Armutsideals in Einsiedeleien zurückkehren wollten, war einfach zu groß. Nach dem Tod Clemens brachen die Streitigkeiten erneut aus.