Die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) setzt die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen nach Neufassung der erheblich geänderten Europäischen ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG in deutsches Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Hersteller
die Geräte und Schutzsysteme mit der CE-Kennzeichnung versieht, eine Konformitätserklärung ausstellt, die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten hat.
Diese Verordnung gründet auf Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).
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