In Deutschland, der Schweiz und in Österreich gelten jeweils eigenständige Druckgeräteverordnungen. Sie setzen die Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte, die die zuvor geltende Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte ersetzt, in nationales Recht um. Die Druckgeräteverordnungen regeln das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten.

Voraussetzungen für das Inverkehrbringen sind unter anderem, dass der Hersteller

die Druckgeräte mit der CE-Kennzeichnung versieht, dem Druckgerät eine EU-Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beifügt.

Diese Verordnung gründet in Deutschland auf Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes.

Weblinks

Text der österreichischen Druckgeräteverordnung Text der Schweizerischen Druckgeräteverordnung

Einzelnachweise

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